Antrag CDU betr. Zusätzliche Maßnahmen und Kosten Terrorabwehr
Sicherheitsbehörden legen verständlicherweise zukünftig verstärkt Wert darauf, dass bei Freizeitveranstaltungen zusätzliche Maßnahmen der Terrorabwehr zum Schutz der Besucher und Veranstalter getroffen werden. Nach bisheriger Rechtsprechung sind für derartige Maßnahmen einschließlich der Kosten der Gefahrenabwehr nicht die Veranstalter, sondern öffentliche Stellen zuständig. Insoweit könnten auch Veranstaltungen im Bezirk Harburg (Außenmühlenfest, Weihnachtsmarkt, Binnenhafenfest usw.) betroffen sein.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge gegebenenfalls zusammen mit den zuständigen Polizeidienststellen im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr darstellen, in welchem Umfang bei zukünftigen Freizeitveranstaltungen mit erheblichem Publikumsverkehr im Bezirksamtsbereich Harburg zusätzliche Sicherungsmaßnahmen der Terrorabwehr getroffen werden müssen und wie und ob die Veranstalter grundsätzlich von den zusätzlichen Kosten freigehalten werden.
Hamburg, am 04.04.2018
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Martin Hoschützky