22-1077

Antrag CDU betr. Zugang zum Schlickhügel Francop

Antrag

Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

Der Schlickhügel Francop soll perspektivisch als öffentliche Grün- und Freizeitfläche entwickelt werden. Ein konkretes Datum für die Freigabe steht derzeit jedoch noch nicht fest, da der Deponiekörper noch technische Nachsorge und Sicherungsmaßnahmen erfordert.

Trotzdem ist es notwendig, die Zuwegung und Erschließung rechtzeitig zu planen, um zum Zeitpunkt der Öffnung eine funktionierende und sichere Erreichbarkeit sicherzustellen. Gerade von der südlichen Seite, insbesondere aus den Wohngebieten Francops und Umgebung, ist eine sichere Querung der stark befahrenen Rosengartenstraße erforderlich.

Eine Landschaftsbrücke oder eine vergleichbare barrierefreie Lösung könnte dabei eine sinnvolle und gestalterisch ansprechende Verbindung schaffen. Zusätzlich sind Parkmöglichkeiten und eine sichere, intuitive Wegeführung zum Haupteingang vorzusehen, um die Nutzung durch Besucher aller Alters- und Mobilitätsgruppen zu ermöglichen.

Eine frühzeitige Planung verhindert nicht nur zeitliche Verzögerungen bei der späteren Öffnung, sondern sichert auch die qualitativ hochwertige Anbindung eines neuen Naherholungsraumes für die Region Süderelbe.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um

  1. die Erschließung des Schlickhügels Francop für eine zukünftige öffentliche Nutzung rechtzeitig zu planen.
  2. insbesondere zu prüfen,
    • wie eine sichere und barrierefreie Zuwegung von Süden, insbesondere über die Rosengartenstraße, hergestellt werden kann – z. B. durch den Bau einer Landschaftsbrücke, einer Fußgängerampel oder einer vergleichbaren Querungsmöglichkeit,
    • an welchen Standorten Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge (Parkplätze) vorgesehen werden können,
    • wo idealerweise ein Anschluss an den ÖPNV (Bus) stattfinden kann
    • wie die sichere Erreichbarkeit des Haupteingangsbereichs für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen gewährleistet werden kann.
  3. eine entsprechende Machbarkeits- und Kostenprüfung zu beauftragen,
  4. erforderliche Haushaltsmittel für die Planung und vorbereitende Maßnahmen in den nächsten Haushalt einzustellen,
  5. dem Regionalausschuss Süderelbe regelmäßig über den Fortschritt zu berichten.


Hamburg, am 10.10.2025

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