Antrag CDU betr. Umsetzung Nachbarschaftsvertrag mit der Bürgerinitiative Wetternstraße
Mit der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrags im Frühjahr 2025 wurden lt. der damaligen Staatsrätin Petra Lotzkat die Kommunikation und die Zuständigkeiten zwischen der Sozialbehörde, dem Bezirksamt und den ca. 250 Anwohnern des Quartiers klar geregelt. Ziel des Vertrags ist es, das Zusammenleben mit den 2.500 Bewohnern aus den umliegenden Unterkünften für Geflüchtete zu verbessern.
Nach einem Jahr Nachbarschaftsvertrag gilt es, eine Zwischenbilanz der Umsetzung des Nachbarschaftsvertrags zu ziehen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Als Mitunterzeichnerin des Nachbarschaftsvertrags wird die Bezirksverwaltung gebeten, im Regionalausschuss Harburg darzulegen, inwieweit aus ihrer Sicht die aus dem Nachbarschaftsvertrag resultierenden Verpflichtungen umgesetzt wurden.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, Vertreter der BI Wetternstraße und des Sozialunternehmens Fördern & Wohnen AöR einzuladen, die darstellen mögen, ob aus ihrer Perspektive die Vereinbarungen des Nachbarschaftsvertrags eingehalten worden sind bzw. welche Vollzugsdefizite bestehen.
Hamburg, am 08.05.2026
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