20-1365

Antrag CDU betr. Stadtplanerisches Verkehrskonzept für Harburgs Marienviertel

Antrag

Letzte Beratung: 14.11.2019 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 7.7

Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht (CDU) und Fraktion

 

Das Stadtgebiet zwischen Eißendorfer Straße, Knoopstraße und Bremer Straße zeichnet sich durch engräumige Besiedlung, geringe Straßenbreiten und ein hohes Aufkommen ruhenden Verkehrs aus. Gleichzeitig wurden die ohnehin engen Straßenbereiche durch teilweise unorthodox in Kreuzungen hinein gebaute „Nasen“ weiter verengt.

Gleichzeitig ist durch mehrere in dem Gebiet angesiedelte Schulstandorte ein hohes Fußgänger- und Fahrradfahreraufkommen vor allem zu Schulbeginn und Schulschluss festzustellen.

Aus dieser Situation heraus kommt es insbesondere in den Morgenstunden regelmäßig zu kritischen Verkehrssituationen, in denen sich rückstauende Fahrzeuge an Kreuzungsbereichen und/oder „Nasen“ gegenseitig behindern. In Kreuzungsbereichen und durch „Nasen“ scheinbar vorgegebene Fahrbahnquerungen kommt es regelmäßig zu kritischen Situationen zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrern.

Durch extrem kurze Grünphasen an den beampelten Ausfahrten aus dem Quartier sind weitere Rückstaus unvermeidlich, welche ihrerseits wiederum an den vorsätzlichen Verkehrsflussbehinderungen zu Stau- und  Gefährdungssituationen führen.

Ein weiteres Problem sind in das Quartier vorsätzlich oder durch Navigation einfahrende Lastzüge, die in den engen und beidseitig zugeparkten Straßen häufig keine Möglichkeit des Rangierens finden. So war im Sommer die Einfahrt Barlachstraße in Mergellstraße über Stunden gesperrt, weil ein Lastzug mit Anhänger erst durch polizeilich begleitetes Abkuppeln aus seiner Manövrierunfähigkeit kompliziert befreit werden konnte.

Durch die Verkehrsbehinderungen und die damit verbundenen Stausituationen kommt es zu unnötig hohen Abgasentwicklungen, die gerade in diesem eng bebauten Quartier zu vermeiden wären.

 

Petitum/Beschluss

 

Auf Grundlage dieser Tatsachen beschließt die Bezirksversammlung Harburg:

 

1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Polizei in den Ausschuss IBV einzuladen, um dort gem. Pos. 2. Stellung zu nehmen. Zu der entsprechenden Sitzung des Ausschusses werden die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses geladen.

2. Die Polizei nimmt Stellung bzw. präsentiert Vorschläge zur Entschärfung der Situation, bei der vorrangig folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:

a. Ist der Rück- oder Umbau (Versetzung) der verkehrsbehindernden „Nasen“ eine Möglichkeit, zur Entschärfung der kritischen Verkehrssituationen beizutragen? Falls nein, wie sind die „Nasen“ ggf. baulich dahingehend zu verändern, insbesondere in den Kreuzungsbereichen (z. B. Baerer/Steinickestraße; Baerer/Hastedtstraße) Kraftfahrzeugblockaden und kritische Situationen für Fußgänger und Radfahrer zu vermeiden?

b. Die Einrichtung von „Grünpfeilen“ kann beispielsweise an der Quartiersausfahrt Baerer/Bremer Straße den Rückstau vormittags insbesondere deshalb deutlich abbauen, weil kein nennenswerter Verkehr Stadtauswärts festzustellen ist. Was spricht aus polizeilicher Sicht gegen die Entsprechende Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens? Wäre ggf. ein gelbblinkendes Rechtsabbiege Lichtzeichen eine Alternative?

b. Wäre das Einrichten von Park- und Halteverbotsstreifen in der Lage, die durch beidseitiges Parken auf nur eine Fahrspur verengten Straßenbreiten dahingehend zu entwickeln, dass diese Ausweichzonen den Verkehrsfluss befördern und damit unnötige Abgasemissionen verhindern? Falls nein, welche Alternative kann die Polizei zur Erreichung des zu fordernden Umweltschutzziels empfehlen?

c. Kann die Markierung von Fußgänger-Fahrbahnquerungen „Zebrastreifen“ zur Verbesserung der Fußgängersicherheit beitragen? An welchen konkreten Positionen empfiehlt die Polizei entsprechende Maßnahmen?

d. Ist ein Einfahrverbot für Fahrzeuge gem. § 52 StVO eine Möglichkeit, die Einfahrt und Verkehrsblockade durch Lastkraftwagen zu vermeiden sowie in den herkömmlichen Navigationsgeräten die entsprechenden Straßenzüge aus der Zielperspektive zu nehmen? Falls ja, ab wie vielen Tonnen sollte das Einfahrverbot angesetzt werden. Falls nein, welche Alternative schlägt die Polizei vor?

e. Kann die Einrichtung weiterer Einbahnstraßen zur Verbesserung der Verkehrsflusssituation beitragen? Falls ja, welche Straßenzüge kann die Polizei für die entsprechende Einrichtung empfehlen? Falls nein, welche Alternative schlägt die Polizei zur Erreichung des genannten Ziels vor?

3. Hat die Polizei stadtplanerische Empfehlungen hinsichtlich der Situation im besagten Quartier, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen könnten? Falls ja, welche (beispielsweise – unabhängig von den Möglichkeiten der Realisierbarkeit - Ausweisung bzw. Vorhalt von Parkplatzflächen, Bau von Tief/Quartiersgaragen beispielweise unter bestehenden Grünanlagen)?

 

 

Hamburg, am 03.03.2016

 

Ralf-Dieter Fischer       Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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