21-2269

Antrag CDU betr. Situation Windräder im Bezirk Harburg

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.11.2022
28.06.2022
Sachverhalt

Bislang ist weniger als ein Prozent des Bundesgebiets für Windenergie an Land ausgewiesen. Die verfügbare Fläche soll nun deutlich mehr werden, auch aufgrund geringerer Abstandsregeln für Windräder.
Mit dem neuen Gesetzespaket der Bundesregierung sollen rund zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windräder reserviert werden.  Hierzu müssen das Planungs- und Baurecht, aber auch das Naturschutzgesetz geändert werden.

Hamburg scheint darauf vorbereitet zu sein: Trotz begrenzter Flächenressourcen prüfe der Senat fortlaufend die Möglichkeiten der Schaffung neuer Windkraftanlagen, so die Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft im Oktober 2021 "2 Prozent der Hamburger Stadtflächen für Windkraftanlagen – Ist das umsetzbar?" Drs. 22/6061.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Dies vorausgeschickt, bitten wir die Bezirksamtsleiterin, einen Fachreferenten in den zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, der dort  nach erfolgter Änderung der Bundesvorgaben zeitnah darüber berichten soll, 

- ob im Bezirk Harburg die 2 %-Regelung bereits erreicht worden ist

- ob und wo es im Bezirk Harburg noch Potenzialflächen gemäß der fortlaufenden Prüfung und unter Berücksichtigung der dann neuen Entscheidungsparameter der Bundesregierung gibt.

 

Hamburg, am 09.06.2022

 

Ralf-Dieter Fischer                   Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender               Uwe Schneider