Antrag CDU betr. Situation und Entwicklung von Inobhutnahmen im Bezirk
Letzte Beratung: 18.11.2025 Hauptausschuss Ö 5.4
Nach SGB VIII § 42 ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, u.a. wenn diese um eine Inobhutnahme bitten oder wenn eine dringende Gefahr für das Wohl der Betroffenen besteht, z. B. aufgrund von körperlicher oder psychischer Misshandlung oder Vernachlässigung. Die Inobhutnahme kann kurzfristig und vorübergehend erfolgen, aber auch von längerer Dauer sein bzw. eine Anschlussbetreuung erfordern, sofern sich eine familiäre Krisensituation nicht in ausreichender Weise im Sinne der Kinder lösen lässt.
Inobhutnahmen sind für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien, aber auch für im Helfersystem Tätige häufig mit erheblichen emotionalen und fachlichen Herausforderungen verbunden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, im Jugendhilfeausschuss über den Umfang und die Entwicklung von Inobhutnahmeerfordernissen im Bezirk Harburg zu berichten und die Kriterien darzulegen, aufgrund derer diesbezügliche Entscheidungen getroffen werden.
Dabei möge anhand vorhandener Daten dargestellt werden, wie viele Inobhutnahmen in 2024/2025 vor jeweils welchem Hintergrund (Wunsch des Kindes/Kindeswohlgefährdung/unbegleitetes ausländisches Kind) erfolgt sind, wie sich diese Anzahl im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat, wie sich die Altersverteilung der betroffenen Kinder/Jugendlichen darstellt, inwieweit eine Anschlussunterbringung erforderlich war und in welcher Form diese erfolgt ist.
Auch möge berichtet werden, welche Unterbringungsmöglichkeiten für in Obhut genommene Kinder und Jugendliche im Bezirk vorhanden und ob die diesbezüglichen Kapazitäten insgesamt ausreichend sind.
Darüberhinaus möge darauf eingegangen werden, welche formalen, inhaltlichen und emotionalen Herausforderungen mit dem sensiblen Thema der Inobhutnahme für Kinder, Eltern und Helfersystem verbunden sind und ob eine Erfordernis gesehen wird, diesbezügliche Rahmenbedingungen und Angebote zu optimieren, um betroffene Familien angemessen zu begleiten sowie dauerhaften Schutz für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und ihre weiterführende Entwicklung in ausreichender Weise zu fördern.
Hamburg, am 14.11.2025
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