Antrag CDU betr. Situation Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Hamburg-Harburg
Wesentlich für das Funktionieren des Rechtsstaates und das Vertrauen der Bürger in die Organe der Justiz ist nicht nur, dass die Bürger zügig zu ihrem Recht kommen, sondern insbesondere auch, dass es nach gerichtlichen Entscheidungen auch in angemessener Zeit umgesetzt werden kann. Insoweit ist, unabhängig von der Ausstattung der Gerichte, die Leistungsfähigkeit der Urteilsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher von hoher Bedeutung. Verzögerungen in diesem Bereich erschüttern das Vertrauen der Bürger und führen häufig zu existenziellen Bedrohungen.
Die Ausstattung der Gerichte mit Gerichtsvollziehern ist seit Jahren in Hamburg ein besonderes Problem, dem nicht rechtzeitig durch entsprechende Maßnahmen Rechnung getragen worden ist.
Aktuell ist zu bemerken, dass auch im Bereich des Amtsgerichts Hamburg-Harburg Bürger Mitteilungen erhalten haben, dass coronabedingt im Jahre 2020 viele Vollstreckungsaufträge nicht zeitgerecht durchgeführt werden können und man sich gedulden müsse.
Für den Bereich des Amtsgerichts Hamburg-Harburg ist derzeit festzustellen, dass von 17 Planstellen für Gerichtsvollzieher nur 14,5 besetzt sind, war zur Folge hat, dass nur 14,5 Bezirke besetzt werden können. Dieser Umstand zeigt, dass dringend Abhilfe geboten ist. Darüber hinaus ist festzustellen, dass im Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Harburg per 30.09.2020 3.110 Verfahren bei Gerichtsvollziehern unerledigt waren und dass im Hinblick auf die Unterbesetzung 2020 mit weiteren Problemen dadurch zu rechnen sein wird, dass zwei Gerichtsvollzieher altersbedingt in den Ruhestand gehen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass die unbesetzten Gerichtsvollzieherstellen kurzfristig neu besetzt werden, damit die Belastung der Gerichtsvollzieher nicht nur coronabedingt reduziert wird, sondern dauerhaft im Interesse der Bürger eine zügige Vollstreckung sichergestellt wird. Dazu gehört auch, dass bei zukünftiger Besetzung von Gerichtsvollzieherstellen für das Amtsgericht Hamburg-Harburg vorrangig beachtet wird, dass der zusätzlichen Problematik durch das altersbedingte Ausscheiden 2020, welches bei anderen Amtsgerichten nicht in dieser Weise der Fall ist, begegnet wird.
Hamburg, am 03.11.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann