21-2749

Antrag CDU betr. Sicherheit für Hafenbetriebe bei Wohnungsbau im Binnenhafen bzgl. Lärm

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.02.2023
Sachverhalt

Der Harburger Binnenhafen wird derzeit für den Wohnungsbau weiter entwickelt.

Bei aller Notwendigkeit, hier in den nächsten Jahren mehr dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, ist aber auch der bisherige, typische Hafencharakter zu bewahren. Denn die besondere Atmosphäre des Binnenhafens als Quartier entsteht durch genau diese Mischung aus hafentypischen Gewerbebetrieben und neuem Wohnraum. 

Die im Binnenhafen schon lange ansässigen Gewerbebetriebe benötigen für ihre Standorte entsprechende Planungssicherheit auch bezüglich lärmintensiverer Arbeiten.

Lärmbelästigungen durch die Produktion in den Betrieben würden anderenfalls Konflikte mit den neuen Bewohnern mit sich bringen. Entsprechend umsichtig ist dortiger Wohnungsbau zu planen, zu realisieren und zu kommunizieren.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Bei der Realisierung von Wohnungsbaumaßnahmen im Binnenhafen soll der Schutz der Gewerbebetriebe zum Erhalt des hafentypischen Flairs des Quartiers festgeschrieben werden. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Bezirksversammlung, die Betriebe im Hafen zu halten und zu erhalten, auch wenn damit gewisse Lärmbelästigungen für die neuen Bewohner einhergehen, die anderenorts eine Minderung der Wohnraumqualität darstellen würden. An diesem besonderen Standort jedoch machen sie das Ambiente von Wohnen im Hafen mit aus. 

 

Hamburg, den 09.02.2023