Antrag CDU betr. Mehrbedarfe des Bezirks bei der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022
Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 4.10
Die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg für die Belange von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien steigen seit Jahren stetig an. Die Haushaltsplanansätze der Stadt für offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienförderung und sozialräumliche Angebote, welche aus Rahmenzuweisungen finanziert und durch den Bezirk verantwortet werden, stagnieren demgegenüber weitgehend.
Insoweit kommt es immer wieder zu strukturellen Defiziten.
Im Wesentlichen sind bei den Haushaltsentscheidungen von Fachbehörden, Senat und Bürgerschaft in den vergangenen Jahren die Ergebnisse der jeweiligen Tarifverhandlungen nicht in den bezirklichen Rahmenzuweisungen abgebildet worden. Die Bezirke sind gehalten, die Tarifpolitik des Senates umzusetzen, einschließlich der gesetzlichen Verpflichtungen, Tariferhöhungen, welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Jugendhilfe zustehen, 1 : 1 unverzüglich an die Träger der freien Jugendhilfe weiterzugeben. Ausreichende Ausgleichsmittel durch Tarifverstärkungsmittel des Landes sind bisher nicht weitergegeben worden. Faktisch führt dieses absehbar zu der evtl. Notwendigkeit, insbesondere Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit einzuschränken.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde, den Gesamtsenat und die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg aufzufordern,
1. das strukturelle Defizit in der Jugendhilfe in den Rahmenzuweisungen offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienförderung und sozialräumliche Angebotsentwicklung durch Bereitstellung von Mitteln für die Mehrbedarfe durch Tariferhöhungen der Löhne in den vergangenen Jahren und zukünftig sowie Betriebskosten und Mietsteigerungen in voller Höhe auszugleichen;
2. die Entwicklung der Betriebskosten, Mietsteigerungen sowie Tariferhöhungen im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen angemessen zu berücksichtigen;
3. die Rahmenzuweisung Investition als Rahmenzuweisung für Bau- und Unterhaltsmaßnahmen entsprechend zu veranschlagen, um ihre bisherige Funktion auch in Zukunft sicherzustellen.
Hamburg, am 05.11.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Michael Schaefer
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