22-1088

Antrag CDU betr. Kleingarten am Nymphenweg 30

Antrag

Letzte Beratung: 19.11.2025 Regionalausschuss Harburg Ö 3

Sachverhalt

Der Kleingartenverein am Nymphenweg 30 ist seit Jahrzehnten von Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft dauerhaft bewohnt. Dies ist dadurch möglich, dass die Fläche mit einer Hausnummer ausgestattet ist und damit als Meldeadresse taugt.

Diese Möglichkeit haben verschiedene Mitglieder der Eigentümergemeinschaft in Anspruch genommen und sich am Nymphenweg 30 gemeldet.

Der Bebauungsplan Marmstorf 10 sieht hier aber kein dauerhaftes Bewohnen vor. Offenbar ist bei der Zuteilung der Hausnummer ein Fehler passiert, der 2021 wohl sogar bestätigt wurde.

Das Bezirksamt möchte diesen Fehler nun scheinbar durch einen Aufhebungsbescheid korrigieren, was allerdings melderechtliche Probleme für die dauerhaften Bewohner des Nymphenwegs 30 hätte.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, auskunftsfähige Vertreter in den Regionalausschuss Harburg zu entsenden, um über dieses Problem zu berichten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Wie konnte die Hausnummer Nymphenweg 30 fehlerhaft vergeben werden?

2. Wann ist dem Bezirksamt aufgefallen, dass die Hausnummer nicht hätte vergeben werden dürfen?

3. Wie kann verhindert werden, dass die gemeldeten Bewohner des Nymphenwegs 30 ihre Häuser verlassen müssen?

4. Liegen die Voraussetzungen für einen (nicht vererbbaren) Bestandsschutz für die derzeit dort lebenden Menschen vor oder kommt in diesem Zusammenhang gegebenenfalls das Gewohnheitsrecht zum tragen?

Hamburg, am 10.10.2025

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