Antrag CDU betr. Höhere und unmittelbare Strafen für "Klimaaktivisten"
Am Gründonnerstag haben Klimakleber einmal mehr den Verkehr im Süderelberaum und rund um den Elbtunnel massiv gestört.
Es kam zu kilometerlangen Staus, von denen überwiegend mit fossilen Brennstoffen betriebenen PKW und LKW betroffen waren. Allein der damit verursachte erhöhte Schadstoffausstoß führt solche Störaktionen ad absurdum.
Getroffen hat dieser massive Eingriff in den Straßenverkehr die arbeitende Bevölkerung, die in den wohlverdienten Feierabend oder, wie am Gründonnerstag üblich, in den wohlverdienten Kurz- oder Osterurlaub aufgebrochen ist.
Aber auch Handwerker und Transportunternehmen wurden hart getroffen, denn sie kamen verspätet oder gar nicht ans Ziel und haben Verdienstausfälle zu verkraften, für die sie niemanden haftbar machen können. Dienstleistungen konnten nicht erbracht werden, bestellte Waren nicht zugestellt werden - ganz abgesehen von den zeitlichen Auswirkungen auf Pflegedienste und Einsätze von Feuerwehr, Rettungswagen und Polizei.
Es handelt sich bei den Aktionen der "Letzten Generation" um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, die nach § 315 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Je nach Tatausgestaltung sind im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
Den Klimaaktivisten muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegengetreten werden, denn sie verlassen mit ihren Störaktionen den Boden der demokratischen Grundordnung. Straftaten können kein Mittel im politischen Meinungskampf sein.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksversammlung Harburg fordert den Senat auf, bei der Bundesregierung darauf einzuwirken,
a) dass für diesen Personenkreis, der gefährliche Straßenblockaden mit erheblichen Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer und die Wirtschaftsleistung plant und durchführt, bei Vorsatz eine Strafmaßänderung auf eine Haftstrafe von mindestens 4 Wochen anstelle von Geldstrafen verhängt wird.
b) dass Aktivisten, die Klebeaktionen durchführen und üblicherweise auf frischer Tat gestellt werden, die Mindesthaftstrafe so schnell wie möglich antreten müssen, was voraussetzt, dass eine möglichst unverzügliche richterliche Entscheidung herbeigeführt wird.
c) Die "Letzte Generation" ist kein eingetragener Verein. Er darf keine Spendenquittungen ausstellen (vgl. Website der Organisation/Hinweis bei Bankverbindung). Der Kontoinhaber "KUEÖ" ist also steuerpflichtig.
Der Bundesfinanzminister wird aufgefordert, diesem Hinweis in seiner Behörde nachzugehen und bei Verstößen des Kontoinhabers oder der rechtlichen Vertreter von "KUEÖ" gegen die Steuergesetzgebung entsprechende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Hamburg, am 06.04.2023
Ralf-Dieter Fischer
Fraktionsvorsitzender