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Antrag CDU betr. Hinweis auf bronzezeitliches Hügelgrab in Langenbek

Antrag

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12.10.2021
Sachverhalt

Grabhügel sind heute seltene Zeugnisse früherer Kulturen von geschichtlicher Bedeutung.

Das Hügelgrab am Langenbeker Feld ist ein solches, führt aber ein Schattendasein. Und das liegt nicht nur an dem Birkenwäldchen, in dem es liegt.

Ahnungslose Spaziergänger gehen hindurch, spielende Kinder turnen auf der unscheinbaren Steinansammlung herum. Auch für Radfahrer scheint das buckelige Gelände einen Reiz zu haben. All dies geschieht in völliger Unkenntnis, dass es sich um ein bronzezeitliches Hügelgrab handelt. Denn einen Hinweis auf diesen uralten Siedlungsboden sucht man dort vergeblich.
Gleichwohl ist das Grab seit 1999 als Bodendenkmal (Nr. 1233) in der Denkmalliste Hamburg gelistet.

Die Hoheit für Bekanntgaben von Bodendenkmälern für die Öffentlichkeit liegt bei der Behörde für Bodendenkmalpflege. In der Vergangenheit hat diese im Archäologischen Museum Hamburg (Helms-Museum) integrierte Behörde den Grabhügel nicht unter Denkmalschutz stellen oder eine erläuternde Hinweistafel anbringen wollen. Vandalismus am Hügelgrab oder einer Hinweistafel sollte damit vermieden werden.

Diese nachvollziehbare Haltung der zuständigen Stelle wird jedoch durch den Hinweis als Sehenswürdigkeit auf Google Maps ad absurdum geführt: Dort wird das Bodendenkmal bereits bei grober Ansicht des Parks deutlich markiert als „Hügelgrab Langenbek“ angezeigt.

Um interessierten Bürgern, die diesem prominenten Hinweis folgen, oder zufällig vorbeikommenden Spaziergängern künftig zumindest einen Hinweis auf das dort befindliche historisch wertvolle Grab zu geben, könnte vor Ort ein Findling mit einer eingravierten Inschrift platziert werden. Vorbild könnte die Beschriftung an einem Hügelgrab im Norden Hamburgs sein. Dort steht auf einem Findling vor einer ähnlichen Grabstelle folgender Hinweis:

HÜGELGRAB

Bronzezeit

- 1500 v. Chr. –

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten zu klären, ob diese Art Hinweis seitens der Behörde für Bodendenkmalpflege gestattet wird.

 

Wenn die Zustimmung erteilt wird, soll aus Bezirksmitteln finanziert werden:

- ein Findling in angemessener Größe

- das Anfertigen der Inschrift auf diesem Findling und

- das Ablegen des fertigen Findlings vor dem Grabhügel (genaue Platzierung in Abstimmung mit der Bodendenkmalpflege)

 

Sauberhaltung und ggf. regelmäßiges Freischneiden des Findlings obliegt der zuständigen Fachabteilung im Bezirk.

 

Hamburg, 05.10.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                      Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                  Michael Schaefer