Antrag CDU betr. Ergebnisse Überprüfungen von Harburger Kindertagesheimen
Im Jahre 2019 wurde in Hamburg auf Grundlage des Landesrahmenvertrages "Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen" ein sog. Kita-Prüfverfahren eingeführt. Dabei sollten Kindertageseinrichtungen im Einzelnen hinsichtlich der Einhaltung von festgelegten Standards überprüft werden.
Nach vorliegenden Informationen liegen Ergebnisse und Erkenntnisse des anlassunabhängigen Prüfverfahrens in Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2020 zwischenzeitlich vor.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sachkundige Vertreter der zuständigen Fachbehörde in den Sozial- und Gesundheitsausschuss einzuladen, damit dort im Einzelnen über die Anzahl der durchgeführten Prüfungen von Harburger Kindertageseinrichtungen und die jeweiligen individuellen Prüfergebnisse detailliert berichtet wird.
Dabei soll auch dargestellt werden, welche konkreten Schlüsse für die Weiterentwicklung des Systems der Kindertagesbetreuung, insbesondere im Bezirk Harburg, durch die Fachbehörde ggf. in Zusammenarbeit und Absprache durch die Bezirksverwaltung getroffen worden sind.
Sofern der persönliche Vortrag im Fachausschuss für wenig sinnvoll gehalten werden sollte, kann auch eine umfassende Information der Bezirksversammlung in schriftlicher Form erfolgen.
Hamburg, am 18.08.2021
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meine Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Michael Schaefer
Dr. Antje Jaeger
Robert Timmann