21-2113

Antrag CDU betr. Bezirksversammlungssitzungen zukünftig ausschließlich als Präsenzveranstaltung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.04.2022
Sachverhalt

Im Rahmen der Kommissionsberatungen bei der Bürgerschaftspräsidentin über die zukünftige Durchführung von Bezirksversammlungs- und Ausschusssitzungen ist klargestellt worden, dass die Bezirksversammlungen nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich als vollständige Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden müssen. Dabei besteht auch nicht die Möglichkeit, aus Gründen des Arbeitsschutzes wegen zu kleiner Räumlichkeiten auf einvernehmliche Pairing-Sitzungen auszuweichen. Vielmehr hat die Bezirksverwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Bezirksversammlung ihre Sitzungen ohne Einschränkungen in geeigneten Räumlichkeiten durchführen kann. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Zukünftig werden alle Bezirksversammlungssitzungen entsprechend den Bestimmungen des Bezirksverwaltungsgesetzes als uneingeschränkte Präsenzveranstaltung durchgeführt. Dieses gilt auch für den Hauptausschuss. Um die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen zu gewährleisten, soll die Bezirksverwaltung unmittelbar, sofern keine staatlichen Räumlichkeiten in ausreichender Größe zur Verfügung stehen, Räumlichkeiten an anderer Stelle sichern. Dafür sind die entsprechenden erforderlichen Finanzmittel aus geeigneten Haushaltstiteln in Anspruch zu nehmen oder bereitzustellen.

 

Hamburg, 07.04.2022

 

Ralf-Dieter Fischer                  Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender             Uwe Schneider