21-0629

Antrag CDU betr. Bauzaun im Uferbereich Kanalplatz

Antrag

Letzte Beratung: 15.09.2020 Hauptausschuss Ö 1.8

Sachverhalt

Nach Aufgabe der Nutzung eines erheblichen Teils der Uferzone im Binnenhafen durch das Flüchtlingsschiff Transit hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die gesamte Freifläche durch einen Bauzaun unzugänglich gemacht. Dieses soll aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht aber auch auf Wunsch des Bezirksamtes zur Vermeidung illegalen Abstellens von Kraftfahrzeugen geschehen sein.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen darauf hinzuwirken, dass der errichtete Bauzaun nicht nur von der Uferzone einen kleinen Teil zurückgesetzt wird, sondern dass er vollständig beseitigt wird, so dass der gesamte Bereich für Fußgänger nutzbar bleibt.

 

Dieses ist im Hinblick auf Veranstaltungen und die Nutzung des Binnenhafens für Spaziergänger sachgerecht. Die Problematik des Abstellens von Kraftfahrzeugen in diesem Bereich kann ohne Probleme durch andere Maßnahmen als einen Bauzaun verhindert werden, so dass Fußgänger und Radfahrer die Flächen ungehindert nutzen können. 

 

Hamburg, am 04.03.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                            Uwe Schneider

                                                                              Robert Timmann

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