21-1135

Antrag CDU betr. Ausschilderung kombinierter Fuß- und Radweg in der Straße Im Neugrabener Dorf

Antrag

Letzte Beratung: 26.01.2021 Hauptausschuss Ö 3.17

Sachverhalt

Im Bereich zwischen Neuwiedenthaler Straße und Hausnummer 82 besteht die Fahrbahn aus sogenanntem Kopfsteinpflaster. Auf der östlichen Seite befindet sich ein Fußweg,auf der westlichen Seite ein Randstreifen aus Rasengittersteinen zur Fahrbahnverbreiterung.
Sowohl das Kopfsteinpflaster als auch die Rasengittersteine sind ungeeignet zum Fahrrad fahren. Aus diesem Grunde fahren die Radfahrer seit Jahrzehnten in beide Richtungen auf dem Fußweg. Auf diese Situation haben sich sowohl Radfahrer als auch Fußgänger eingestellt. Problematisch wird es nur im Konfliktfall, z.B. für aus Grundstücken kommende Fahrzeuge. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass der Fußweg entlang der Straße Im Neugrabener Dorf zwischen Neuwiedenthaler Straße und Hausnummer 82 als kombinierter Geh- und Radweg mit Zweirichtungsverkehr ausgewiesen wird.

Hamburg, am 08.01.2021

Ralf-Dieter Fischer                            Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender                       Brit-Maike Fischer-Pinz

                                                          Dr. Antje Jaeger

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Neuwiedenthaler Str.

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