21-1567

Antrag CDU betr. Ausfüllung der Informationspflichten des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung

Antrag

Letzte Beratung: 28.09.2021 Bezirksversammlung Harburg Ö 18

Sachverhalt

 

Bisher ist die im Bezirksverwaltungsgesetz vorgesehene grundsätzliche Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung in Harburg nicht ausdrücklich geregelt. Sehr häufig entscheidet die Bezirksverwaltung in eigenem Ermessen, welche Informationen sie an die Bezirksversammlung oder die Fachausschüsse weitergibt und in welchem Fachausschuss dieses jeweils der Fall sein soll. 

 

Dieses Verfahren ist für die ausreichende Mitwirkung der gewählten Abgeordneten und die Ausübung der Entscheidungskompetenzen nicht ausreichend. 

 

Insoweit hat die Bezirksversammlung Altona schon vor mehreren Jahren eine Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung geschlossen, die sich in Altona weitgehend bewährt hat. Die Vereinbarung wird durch eine Anlage ergänzt, in der dargestellt wird, in welchen Fachausschüssen welche grundsätzlichen Informationen durch die Bezirksverwaltung dargestellt werden und in welchem Umfang die Verwaltung vor eigener Ermessenentscheidung zunächst die Beratungen und ggf. Beschlussfassungen in den Ausschüssen abzuraten hat. 

 

Im Rahmen der eingesetzten Geschäftsordnungskommission wird bisher lediglich über geringfügige Veränderungen und Verbesserungen der bisherigen Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg beraten. Die grundsätzlichen Fragen spielen dabei bisher noch keine ausreichende Rolle. 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnungskommission soll sich ergänzend zu ihren bisherigen Beratungen über Detailfragen der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg und die Problematik der Regelung der sitzungsfreien Zeiten auch mit den grundsätzlichen Fragen der Informationspflichten der Bezirksverwaltung gegenüber der Bezirksversammlung beschäftigen und eine vergleichbare Vereinbarung entwerfen, die sich an den bewährten Verfahrensweisen im Bezirk Altona orientiert. 

 

Hamburg, am 10.08.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                     Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                Uwe Schneider

                                                                   Robert Timmann
 

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