21-1485

Antrag AfD-Fraktion: Baurecht für Einfamilienhäuser in allen noch nicht festgestellten Bebauungsplänen ermöglichen

Antrag

Letzte Beratung: 22.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.15

Sachverhalt

 

Die Festlegung im rotgrünen Koalitionsvertrag des Bezirks Hamburg-Nord, den Bau von Einfamilienhäuser nicht mehr zuzulassen, ist kontraproduktiv. Es ist darüber hinaus ein massiver Eingriff in das Privateigentum, was einer Enteignung gleichkommt. Das Neubauverbot beschneidet die Eigentümer massiv in ihrer Verfügungsgewalt über ihren Besitz, dem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie dem Schutz eines autonomen Bereichs privater Lebensgestaltung. Darüber hinaus steht es im krassen Widerspruch zu den Grundsätzen der privaten Marktwirtschaft.

 

Darüber hinaus findet die offene Wohnbebauung in den Ausweisungen der geplanten großen Neubaugebiete der Stadt fast nicht mehr statt. So sind im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) ca. 2.200 Wohneinheiten vorgesehen, wovon lediglich 5 % für Einfamilienhäuser vorgesehen sind.

Der beliebten Wohnform des Einfamilienhauses wird zu wenig Raum gegeben. Die große Nachfrage nach Einfamilienhäusern kann nicht annähernd befriedigt werden.

Umfragen bestätigen: Die eigenen vier Wände werden nicht zuletzt durch die Corona-Krise immer wichtiger.

 

Wohneigentum bietet einen sehr guten Schutz vor Altersarmut. Familien müssen Planungssicherheit haben.

Man muss die realen Bedürfnisse der Bürger sehen. Für viele Menschen ist ein Einfamilienhaus ein erstrebenswertes Ziel. Politik muss für die Bürger gemacht werden und nicht gegen sie.

Mit einer aktiven Bodenpolitik müssen Grundstücke für Einfamilienhäuser zur Verfügung gestellt werden.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt auf,

  1. alle Flächennutzungspläne zu sichten, um entsprechend geeignete Flächen für den Bau von Einfamilienhäusern zu identifizieren und für die vorbereitende Bauleitplanung in der Darstellung zu ändern
  2. alle bisher noch nicht festgestellten Bebauungspläne in den Bezirken dahingehend prüfen zu lassen, ob geeignete Flächen für Einfamilienhäuser möglich sind,
  3. im Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 67 ein Flächenpotenzial von mindestens 20 % für Einfamilienhäuser vorzuhalten.
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