20-4423

Antrag AfD betr.: Wild-Camping auf der Hannoverschen Straße

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.01.2019
Sachverhalt

Immer öfter, so wurde uns von Anwohnern zugetragen, werde im Bezirk auf öffentlichem Grund und Boden, speziell entlang der Hannoverschen Straße (Höhe der Hausnummern 11-17), in Wohnwagen übernachtet. Tagelanges Übernachten im Campingwagen am Straßenrand ist in Deutschland jedoch verboten. Begründet wird dieses Verbot mit dem Schutz der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Als öffentliche Ordnung gilt die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, die der Einzelne in der Öffentlichkeit zu befolgen hat. Die Polizei hat die Aufgabe, die Sicherheit und Ordnung im Bezirk zu gewährleisten, indem sie beispielsweise Gefahren abwehrt, Kriminalität bekämpft und schließlich die Verkehrssicherheit gewährleistet.[1]

Eine Ausnahme für das Nächtigen im Wohnwagen bilden Sondernutzungsgenehmigungen. Ob diese im Einzelfall vorliegen, muss ebenso von den Ordnungskräften der Stadt überprüft werden.


[1] https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliche-ordnung

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung erwirkt bei der Ordnungsbehörde, dass insbesondere im Bereich der Hannoverschen Straße unter Berücksichtigung der Öffentlichen Sicherheit und der Meldepflicht entsprechende Überprüfungen stattfinden, um ein „wildes“ Campen am Straßenrand zu verhindern.