20-4424

Antrag AfD betr.: Umgehende Beendigung umweltschädigenden Einflusses durch illegal gelagerte Schrottfahrzeuge

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.01.2019
Sachverhalt

Kurz vor der Landesgrenze zu Niedersachsen befindet sich auf der Bremer Straße 420-422 (B75) ein Gelände mit einer ehemaligen Tankstelle. Hier lagern Dutzende Schrottautos. Doch nicht nur der Anblick dieses „Schrottplatzes“ ist beklagenswert, auch die Tatsache, dass die Behörde hier nicht rigoros durchzugreifen scheint.

Auf Anfrage der AfD (20-4185.01) bestätigt die Behörde Mitte November 2018, dass das Grundstück im Baustufenplan Harburg (vom 28.12.1954) als „Landschaftsschutzgebiet“ ausgewiesen ist. Sie erklärt auch, dass hier zudem die Landschaftsschutzgebietsverordnung Marmstorfer Flottsandplatte vom 24.11.1996 gültig ist, die sich einschränkend auf die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes auswirke. Konkret „dürfen hier keine baulichen Anlagen errichtet werden“, so die Behörde, auch „ist die Lagerung oder das Abstellen von Altfahrzeugen nicht zulässig“. Ferner liegt dem Bezirksamt keine Genehmigung zum Lagern von Schrottfahrzeugen vor.

Vor zwei Monaten heißt es: „Das Bezirksamt ist in der Sache bereits tätig geworden und beabsichtigt kurzfristig die Beseitigung der Schrottfahrzeuge anzuordnen“. Doch geändert hat sich an der Situation auf besagtem Grundstück bis heute nichts.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung erwirkt bei der zuständigen Fachbehörde, dass die illegale und umweltschädigende Nutzung des besagten Grundstücks unverzüglich beendet wird.