Antrag AfD betr. Cuxhavener Straße 284 unter Denkmalschutz stellen
Letzte Beratung: 30.04.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 28
Der Mensch hat ein Grundbedürfnis nach Erinnerung, das auch durch Denkmäler befriedigt wird.[1][1]
Doch immer wieder verschwinden liebgewonnene, historische Bauten aus dem Stadtbild. „Stadtentwicklung ist ein dynamischer Prozess. Neben globalen und nationalen Rahmenbedingungen müssen auch lokale Besonderheiten betrachtet werden“, schreibt das Bezirksamt 2017 in seiner Stadtentwicklungsbroschüre. [3][2] Besonderes Augenmerk werde dabei auf die zeitgemäße Gestaltung prägender Bauwerke und ein attraktives Stadtbild gelegt. Denn die Stadtentwicklung dürfe nicht allein an der quantitativen Bereitstellung von Wohnbau und Gewerbeflächen gemessen werden.
An der Cuxhavener Straße 284 steht eine knapp einhundert Jahre alte, schützenswerte Villa, die seit Jahrzehnten eine Kneipe beherbergt. "Die (…) Sicherung der Wohn- und Lebensqualität in den Stadtteilen und Quartieren ist Aufgabe der Verwaltung“. Dazu gehört auch die Denkmalschutzprüfung. So hat gemäß §1 (2) Baugesetzbuch die Freie und Hansestadt Hamburg als (…) obligatorisch Berechtigte (…) für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit einzutreten und die Privatinitiative anzuregen.
Der Denkmalschutz hat sich spätestens seit den 70er Jahren grundsätzlich nicht nur auf die repräsentativen Denkmäler (Kirchen, Schlösser / Burgen, Rathäuser) beschränkt, sondern auch auf die das Alltagsleben prägenden und dokumentierenden Bauten, wie einfache Wohnhäuser, konstatiert das Denkmalschutzamt in seiner „Praxishilfe Denkmalpflege“ [4][3]
[1] https://www.hamburg.de/contentblob/4149164/897f8b7a91afce0ea6b2aa10d1730f17/data/praxishilfe-denkmalpflege.pdf
[2] S. Anlage zur TO der Ausschussvorlage zu TOP der Ausschusssitzung am 20.03.2019
[3] https://www.hamburg.de/contentblob/9828232/fabc9391cd956dfd09b8383cf5849fcf/data/broschueren-stadtentwicklung.pdf
[4] https://www.hamburg.de/contentblob/4149164/897f8b7a91afce0ea6b2aa10d1730f17/data/praxishilfe-denkmalpflege.pdf Seite 29
Die Bezirksversammlung beschließt:
1. Die Bezirksverwaltung setzt sich nachhaltig bei dem Eigentümer/den Eigentümern der Immobilie und den zuständigen Fachbehörden dafür ein, dass die Immobilie Cuxhavener Straße 284 in ihrer bisherigen Form erhalten bleibt. Dazu soll das Wohnhaus Cuxhavener Straße 284 als Denkmal benannt werden.
2. Sollte das Denkmalschutzamt eine Unterschutzstellung ablehnen, soll ein unabhängiges Denkmalschutz-Gutachten in Auftrag gegeben werden.
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