Anfrage SPD betr. Datenklau im Handyshop
Die Medien berichteten in den letzten Tagen darüber, dass gegen zwei Handyshopinhaber, das eine Geschäft gelegen in der Moorstraße, das zweite Geschäft in der Harburger Rathausstraße 43, wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Hehlerei ermittelt wird. Beide waren wohl auch gleichzeitig Annahmestelle für Pakete des Unternehmen Hermes. Nach der Berichterstattung wurde bei den Durchsuchungen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Nun gilt zwar für beide Geschäftsinhaber, solange sie nicht verurteilt wurden, die Unschuldsvermutung. Allerdings sind sie in einem doch sensiblen Bereich tätig. Dies wirft Fragen auf.
Wir bitten um Beantwortung:
1. Haben beide Inhaber jeweils ihr Gewerbe angemeldet haben? Zu welchem Zeitpunkt?
2. Welches Gewerbe (inhaltlich) war jeweils Gegenstand der Anmeldung?
3. Wurden dem Finanzamt die Gewerbeanmeldungen übermittelt?
4. Waren die jeweiligen Geschäftsinhaber schon zuvor als selbstständige Gewerbetreibende bekannt?
Wenn ja, gab es Zweifel oder Hinweise, die auf mangelnde Zuverlässigkeit hindeuteten?
5. Haben die jeweiligen Provider und auch die Firma Hermes die Geschäftsbeziehungen zu den Inhabern eingestellt?
6. Wurde geprüft, ob eine Gewerbeuntersagung jeweils möglich ist?
- Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
- Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung jeweils?