21-1014

Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNEN Fraktion betr. Hochwasserschutzsicherheit Estesperrwerk

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Das Sperrwerk an der Estemündung sichert den Hochwasserschutz im Alten Land. Nach einer Havarie 2011 durch Verschlickung im Bereich der Tore kam es 2019 wieder zu einer schwerwiegenden Havarie, nachdem die Sietas Werft umfangreiche Spül- und Baggerarbeiten durchgeführt hatten.

Daraufhin konnten im November zu Sturmflutzeiten über einen Zeitraum von acht Tagen keines der Tore Estesperrwerks geschlossen werden. Anschließend waren bis Ende November jeweils nur 2 der 4 Tore betriebsbereit.

Glücklicherweise gab es in dem Zeitraum des Ausfalls des Sperrwerks keinen Nordwestwind und damit kein Hochwasser.

Die Spül und Baggerarbeiten wurden 2019 dann sofort abgebrochen. Nachdem die Pellas Sietas Werft das Schiff dieses Jahr ausdocken musste, wurden in den letzten Wochen mit einer Sondergenehmigung wiederum umfangreiche Spül- und Baggerarbeiten ausgeführt. Am 14. Oktober wurde das Schiff mitsamt Dock in die Elbe gezogen, ausgedockt und wieder zurück zur Werft gezogen.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde

1)    Liegen weitere Spül- und Baggeranträge seitens der Sietas Werft vor? Wenn ja, für welchen Zeitraum und mit welchen Maßnahmen genau?

2)    Wenn schon Anträge vorliegen, wurden davon schon welche genehmigt? Wenn ja, welche, für welchen Zeitpunkt und mit welchen Maßnahmen?

3)    Wie oft wurde die Funktionstüchtigkeit des Estesperrwerk seit August getestet? Bitte geben Sie die genauen Daten der Testschließungen und Öffnungen sowie die Testprotokolle an. Wurden irgendwelche Störungen registriert? Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt? Wenn ja, wie wurden diese behoben?

4)    Wie oft wird die Funktionstüchtigkeit des Estesperrwerkes ab dem jetzigen Zeitpunkt getestet? Sind die Ergebnisprotokolle öffentlich einsehbar?

5)    Eine Havarie wie 2019 kann sich jederzeit wiederholen. Welche Maßnahmen hat die HPA vorgesehen, um bei einer möglichen Havarie die Funktionstüchtigkeit des Sperrwerkes unverzüglich wiederherzustellen?

6)    Sollte es zu einer Havarie kommen und wir gleichzeitig eine Sturmflut haben, ist die Estedeichlinie diejenige, die das Hinterland in Cranz und Neuenfelde schützt. Im Regionalausschuss Süderelbe vom September 2020 hat die HPA berichtet, dass es keine ‚regelhafte Deichverteidigung der 2ten Deichlinie‘ gäbe. Was bedeutet das genau? Diese Deichlinie schützt auch vor Hochwasser in der Este. Ist die Funktionstüchtigkeit des Estedeiches auf Cranzer Seite und des Fährdeiches auf Neuenfelder Seite noch gegeben?

7)    Der Deich auf Cranzer Seite und auf Neuenfelder Seite ist an bestimmten Stellen niedriger, um Einfahrten zu den dahinterliegenden Gebäuden zu gewährleisten. Bitte nennen Sie uns diese Stellen und markieren Sie diese auf einer Karte.

8)    Im Regionalausschuss Süderelbe hat die HPA im September 2020 berichtet, dass die Sicherung der Deichscharten durch die Feuerwehr erfolgt, dass die Sicherung mit Dammbalken und Sandsäcken erfolgt und weiter, dass die Vollzähligkeit der Dammbalken nicht gesichert sei. Bitte benennen und erläutern Sie uns für jede dieser Öffnungen den vorgesehenen Verschließmechanismus. Bitte benennen Sie, wann die letzte Prüfung der Verfügbarkeit der beweglichen Teile für alle Öffnungen vorgenommen wurde. Mit welchem Ergebnis wurde diese Prüfung vorgenommen? Liegen die beweglichen Teile alle vor Ort vor? Wenn nicht, von wo werden die beweglichen Teile geholt? Sind die Anwohner*innen in der Handhabung der Schließung geschult? Wann wurde die letzte Übung mit der Feuerwehr durchgeführt?

9)    Es finden gerade Arbeiten am Neuenfelder Fährdeich statt. Dort werden im Auftrag von Stromnetz Hamburg Rohre verlegt. Diese werden im vorderen Bereich abgehend vom neuen Fährweg in den Deichfuß gelegt. Bis wo werden diese Arbeiten genau fortgeführt? Bitte erläutern Sie, wie die Rohre technisch verlegt werden. Wie wird die Hochwassersicherheit zum Zeitpunkt der Bauarbeiten und darüber hinaus ggf. gewährleistet?