21-3530

Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-FRaktion betr. Soziales Wohnen im Bezirk -Menschen vor Wohnungslosigkeit schützen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Der Bestand an Sozialwohnungen in Hamburg befindet sich auf einem historischen Tief. Daran haben auch Jahre mit intensiver Bautätigkeit nichts geändert, weil mehr Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind, als neue Sozialwohnungen errichtet wurden. Im Moment ist mit einer weiteren Verschärfung der Situation zu rechnen, da durch die Änderung der Zinspolitik zahlreiche privat finanzierte Bauprojekte storniert werden.

Gleichzeitig steigen die Mietpreise bei unverändert hohem Druck gerade auf den Wohnungsmarkt. Dabei besteht im Bezirk Harburg als einkommensschwacher Bezirk der Stadt Hamburg auch bei der ortsansässigen Bevölkerung ein hoher Bedarf an Sozialwohnungen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um Beantwortung folgender Fragen:

1.      Wie hoch ist der Bestand an Sozialwohnungen im Bezirk Harburg?

2.      a) Wie ist die Entwicklung des Bestandes an Sozialwohnungen im Bezirk Harburg seit 2008?
b) Welche Veränderung im Bestand wird unter Berücksichtigung der beantragten bzw. laufenden Bauprojekte im Bezirk in den nächsten 5 Jahren erwartet?

3.      Wie hoch ist die geschätzte Fehlbelegungsquote bei den Sozialwohnungen im Bezirk?

4.      Wie ist die Entwicklung der Bauanträge und Genehmigungen im Bezirk seit 2018 im Hinblick auf Wohneinheiten gesamt und Sozialwohnungen im Speziellen?

5.      a) Wie viele bereits genehmigte Bauprojekte wurden im Bezirk im Jahr 2023 storniert (z.B. Baustellen stillgelegt, abgebrochen oder nicht durchgeführt)?
b) Wie viele Wohneinheiten insgesamt und wie viele beantragte Sozialwohnungen sind dadurch betroffen?

6.      a) Wie viele landeseigene oder von anderen Trägern (z.B. der SAGA) verwaltete Wohnungen stehen im Bezirk Harburg zur Verfügung, um akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen spontan unterbringen zu können?

b) Wie ist die Entwicklung seit 2008?

7.      a) Wie viele Menschen im Bezirk qualifizieren sich nach Schätzung der Verwaltung für einen Wohnberechtigungsschein bzw. für einen Dringlichkeitsschein?

b) Wie viele Wohnberechtigung- bzw. Dringlichkeitsscheine wurden 2023 beantragt?
c) Wie ist die Entwicklung der Antragsstellung seit 2018?

8.      Wie hoch ist die Erfolgsquote bei der Wohnungsvermittlung für Menschen mit a) Wohnberechtigungsschein und mit b) Dringlichkeitsschein?

9.      Wie lange ist jeweils die durchschnittliche Wartedauer auf eine Wohnung für Menschen mit a) Wohnberechtigungsschein und mit b) Dringlichkeitsschein?

10.   a) Wie viele Menschen bzw. Haushalte im Bezirk beziehen Wohngeld?

b) Wie ist die Entwicklung seit 2018?

11.   a) Wie viele Menschen bzw. Haushalte im Bezirk beziehen ALG II (Hartz IV bzw. Bürgergeld) oder Grundsicherung?

b) Wie ist die Entwicklung seit 2018?

12.   a) Wie hoch ist der Mietspiegel bei den Bestandswohnungen in den Stadtteilen im Bezirk?

b) Wie ist die Entwicklung der Bestandsmieten seit 2018?

13.   Wie viele Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung nach §5 WiStrG hat die Verwaltung seit 2018 eingeleitet bzw. durchgeführt?

14.   Das Wohnkonzept „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ der Sozialbehörde sieht vor, bei der Vermarktung stadteigener Liegenschaften besondere Wohnungskontingente für junge Menschen zu schaffen, die aus betreuten Jugendhilfeeinrichtungen ausziehen.

a)      Wie viele Objekte / Wohnungen sind hierfür im Bezirk Harburg entstanden?

b)     Wo befinden sich diese Objekte?

c)      Wie vielen Jugendlichen konnte auf diesem Wege seit 2017 Wohnraum vermittelt werden?

d)     Wie viele weiter Wohnungen sind gegenwärtig hierzu in Bau oder in Planung?