22-0431

Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Klimaschutz durch Flächenentsiegelung in Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Verschiedene niederländische Städte machen in den letzten Jahren Schlagzeilen mit dem sogenannten “Tegelwippen”. Dies bezeichnet einen Wettbewerb, welcher 2020 in Amsterdam und Rotterdam begann, und zum Ziel hat in einem gewissen Zeitraum möglichst viele Pflastersteine und Bodenplatten zu entfernen und durch Grünflächen zu ersetzen. Dadurch sollen vor allem Plätze, aber auch Gehwege und Straßenränder in den Blick genommen werden, die z.B. unnötig breit bepflastert sind. Bereits kleine Streifen mit Grün, Blumen oder Bäumen können das Stadtklima erheblich verbessern. Auch im Harburger im integrierten Klimaschutzkonzept für den Bezirk Hamburg-Harburg (2021, S.63) heißt es: „Eine ausgiebige blau-grüne Infrastruktur in der Stadt, die für Kühlung und Durchlüftung sorgt und zur Regenwasserrückhaltung beiträgt, ist für eine hitzeangepasste, wassersensible Stadt besonders wichtig“. Ferner wird die Vermeidung von Versiegelung und die Teilentsiegelung von Flächen als effektive Möglichkeiten genannt. Die sollte vor allem bei der Sanierung von Bestandsquartieren Berücksichtigung finden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

 

1.    Inwieweit wird die Entsiegelung bzw. Teilentsiegelung, z.B. auch Randstreifen, in den aktuellen Quartiersplanungen, vor allem den RISE-Gebieten, einbezogen?

 

2.    Wie bewertet die zuständige Behörde ein ähnliches partizipatives Wettbewerbsformat wie das niederländliche „Tegelwippen“ in Hamburg und im Bezirk Harburg, beispielsweise auch in Zusammenarbeit mit den Hamburger Hochschulen?

 

3.    Für ein gelungenes Versiegelungsmonitoring soll laut dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün (Stand 02.07.2024) ein KI-gestütztes Modell, jährliche Aussagen über die Entwicklung der Versiegelung treffen. Welche Ergebnisse liegen hier für den Bezirk Harburg vor?

 

4.    Verfügt die Fachbehörde darüber hinaus über belastbare Daten, wie sich die versiegelten bzw. entsiegelten Flächen in den letzten Jahren entwickelt haben? Wenn ja, bitte Entwicklungen der Jahre seit 2015 zahlenmäßig darstellen. Wenn nein, wie sollen weitere Erkenntnisse über Entsiegelungsbedarfe gewonnen werden?

 

5.    Werden im Zuge von Planungsverfahren der Öffentlichen Hand die Klimafolgenanpassungsmaßnahmen wie z. B. Hitzeanpassungen, Kühlung/Durchlüftung der Planungsräume regelhaft betrachtet? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, sind diesbezüglich Veränderungen der Planungsverfahren vorgesehen?

 

6.    Welche Empfehlungen oder Vorgaben gibt es bereits, die in Planungsverfahren zu beachten oder zu prüfen sind, die zu einer Verbesserung der blau-grünen Infrastruktur beitragen?

 

7.    Über das RISA-Förderprogramm zur Entsiegelung von Flächen können in Hamburg Entsiegelungen auf privat genutzten Grundstücken gefördert werden. In welchem Umfang wird das Förderprogramm im Bezirk Harburg genutzt?

 

Lokalisation Beta
Harburg

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