Anfrage gem.§24 der AFD-Fraktion: Inobhutnahmen von Kindern im Bezirksgebiet
Zum Schutz von Minderjährigen, die aus unterschiedlichsten Gründen zeitweise nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen können, ist die Möglichkeit der Inobhutnahme vorgesehen. Inobhutnahme bedeutet hier die vorübergehende Unterbringung an einem sicheren Ort in akuten Krisensituationen.
Kinder können so trotz vielfältiger Belastungen in einem halbwegs gesicherten Umfeld aufwachsen. Es gibt in dieser Zeit eine Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte.
Eine entsprechend intensive Betreuung bei Familienkonflikten, Misshandlung, sexueller Gewalt und weiteren das Kindeswohl gefährdenden Sachverhalten soll dabei gewährleistet sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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