22-1414

Anfrage gem.§24 der AFD-Fraktion: Inobhutnahmen von Kindern im Bezirksgebiet

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Zum Schutz von Minderjährigen, die aus unterschiedlichsten Gründen zeitweise nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen können, ist die Möglichkeit der Inobhutnahme vorgesehen. Inobhutnahme bedeutet hier die vorübergehende Unterbringung an einem sicheren Ort in akuten Krisensituationen.

Kinder können so trotz vielfältiger Belastungen in einem halbwegs gesicherten Umfeld aufwachsen. Es gibt in dieser Zeit eine Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte.

Eine entsprechend intensive Betreuung bei Familienkonflikten, Misshandlung, sexueller Gewalt und weiteren das Kindeswohl gefährdenden Sachverhalten soll dabei gewährleistet sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie ist die Inobhutnahme im Bezirk organisatorisch geregelt, welche Einrichtungen und Organisationen sind beteiligt?
  2. Wie viele Plätze zur Inobhutnahme sind im Bezirk vorhanden?
  3. Welcher Betreuungsschlüssel ist regelhaft vorgesehen?
  4. Wie oft wurden Inobhutnahmen in den Jahren 2020 – 2025 jeweils vorgenommen?
  5. Wie lang waren jeweils die durchschnittlichen Unterbringungszeiträume in diesen Jahren?
  6. In wie vielen Fällen konnten die betroffenen Kinder in diesen Jahren jeweils wieder in ihre Familien zurückkehren?
  7. In wie vielen Fällen wurden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in diesen Jahren in Obhut genommen?
  8. Welche Kosten sind für die Inobhutnahmen in diesen Jahren jeweils entstanden?
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