22-1475

Anfrage der Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg an die Fachbehörden betr.: Grundsteuerliche Behandlung von Flächen des Bezirksstraßennetzes o.ä. und daraus resultierende finanzielle Folgen für den Bezirk

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt
Große Anfrage der Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg an die zuständigen Fachbehörden

Betr.: Grundsteuerliche Behandlung von Flächen des Bezirksstraßennetzes und daraus eventuell resultierende finanzielle Folgen für den Bezirk

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform kamen aus der Verwaltung Hinweise, wonach künftig möglicherweise auch für Flächen des Bezirksstraßennetzes Grundsteuerzahlungen anfallen könnten bzw. entsprechende interne Verrechnungen vorgesehen sind.

Für den Bezirk Harburg würde dies möglicherweise eine zusätzliche strukturelle Belastung des ohnehin angespannten Bezirkshaushalts bedeuten. Mittel, die für die Unterhaltung von Straßen, Geh- und Radwegen, für Verkehrssicherheit oder für dringend benötigte Sanierungen vorgesehen sind, stünden dann möglicherweise nicht mehr im gleichen Umfang zur Verfügung.

Zugleich ist bislang unklar, welche konkreten Flächen hiervon betroffen sein sollen, sollte es so sein. Während nach allgemeinem Verständnis dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßenflächen grundsätzlich von der Grundsteuer befreit sind, scheint es unterschiedliche Auffassungen darüber zu geben, ob und in welchem Umfang Nebenflächen wie Gehwege, Radwege, Parkstreifen, Straßenbegleitgrün, Mittelinseln oder Böschungen in diese Befreiung einbezogen werden.

Ebenso offen ist, ob für die Bemessung planungsrechtlich festgesetzte Straßenverkehrsflächen herangezogen werden oder ausschließlich die tatsächlich hergestellten und genutzten Flächen. Für die Bezirksversammlung ist jedoch gerade diese Unterscheidung entscheidend, da sich daraus unmittelbar erhebliche finanzielle Auswirkungen ergeben können.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Informationsinteresse der Bezirksversammlung über die Sachlage.

Folgende Fragen an den Senat bzw. die zuständigen Fachbehörden bitten wir zu beantworten:

I. Grundsätzliches Verfahren

  1. Trifft es zu, dass für Flächen des Bezirksstraßennetzes künftig Grundsteuer zu entrichten ist oder entsprechende interne Verrechnungen vorgenommen werden?
    Wenn ja: ab welchem Haushaltsjahr und auf welcher Rechtsgrundlage? Alle weiteren Fragen dieser Anfrage ergeben sich aus der Prämisse, dass für Flächen des Bezirksstraßennetzes o.ä. künftig geplant ist, dass eine Grundsteuer zu entrichten ist oder entsprechende interne Verrechnungen vorgenommen werden.
  2. Wer ist in diesen Fällen formell Steuerschuldner und in welcher Form erfolgt eine haushalterische Weiterbelastung der Bezirke?
  3. Sind alle Bezirke gleichermaßen betroffen? Wenn ja, nach welchen einheitlichen Kriterien?

II. Abgrenzung der steuerbefreiten und steuerpflichtigen Flächen

  1. Welche Arten von Verkehrsflächen gelten aus Sicht der Finanzbehörde weiterhin als von der Grundsteuer befreit?
  2. Zählen hierzu ausdrücklich auch
    a) Gehwege,
    b) Radwege,
    c) kombinierte Geh- und Radwege?
  3. Wie werden Parkstände, Seitenstreifen, Ladezonen und ähnliche dem Straßenkörper zugeordnete Flächen behandelt?
  4. Wie werden Straßenbegleitgrün, Böschungen, Mittelinseln, Baumstreifen oder sonstige Nebenanlagen eingeordnet?
  5. Erfolgt die Bewertung einheitlich flurstücksbezogen oder können innerhalb eines Flurstücks unterschiedliche Nutzungsarten getrennt behandelt werden?

III. Datengrundlagen

  1. Auf welche Daten stützt sich die Finanzbehörde bei der Ermittlung der relevanten Flächen (z. B. Liegenschaftskataster, tatsächliche Nutzung, Straßeninformationsbank, Festsetzungen aus Bebauungsplänen)?
  2. Wird die planfestgestellte bzw. festgesetzte Straßenverkehrsfläche zugrunde gelegt oder ausschließlich der real vorhandene Ausbauzustand?
  3. Wie wird mit Flächen umgegangen, die planungsrechtlich als Verkehrsfläche ausgewiesen, faktisch aber nicht entsprechend hergestellt sind?

IV. Konkrete Auswirkungen für Harburg

  1. Wie viele Kilometer Bezirksstraßen umfasst das Netz im Bezirk Harburg?
  2. Welche Gesamtfläche in Quadratmetern ergibt sich daraus nach der Berechnungslogik der Finanzbehörde?
  3. Wie verteilen sich diese Flächen auf Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und sonstige Nebenflächen?

V. Finanzielle Folgen

  1. Mit welchen jährlichen Kosten ist für den Bezirk Harburg zu rechnen?
    Bitte – soweit möglich – auch als Prognose für die kommenden Jahre darstellen.
  2. Sind Mechanismen vorgesehen, um den Bezirken die zusätzlichen Belastungen auszugleichen?
    Wenn nein: wie sollen die Bezirke diese Mehrausgaben finanzieren, ohne dass Mittel für Unterhaltung und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur fehlen?
  3. Wie hoch sind die entsprechenden Beträge hamburgweit und wie verteilen sie sich auf die Bezirke?

VI. Weiteres Vorgehen

  1. Welche Möglichkeiten bestehen, die Einordnung bestimmter Flächen überprüfen zu lassen, falls der Bezirk diese für nicht grundsteuerpflichtig hält?
  2. Welche weiteren Änderungen oder Präzisierungen sind in den kommenden Jahren zu erwarten?
Lokalisation Beta

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