21-3009

Anfrage CDU betr. Rückbau von Radfahrwegen in Tempo-30-Zonen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Grundsätzlich ist der Radverkehr in Tempo-30-Zonen auf der Fahrbahn zu führen. Daher werden alte, parallel verlaufende Radverkehrsführungen anlassbezogen zurückgebaut. Das geschah z.B. in der Gordonstraße, nachdem das zuständige Straßenbaurevier eine entsprechende Anordnung traf.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 

  1.                                     Sind der Verwaltung weitere Straßen bzw. Straßenabschnitte bekannt, die derzeit als rückbaubedürftig bzgl. der Radverkehrsführung eingestuft werden?
  2.                                     Wenn ja, um welche handelt es sich?
  3.                                     Auf wie viel km Länge befindet sich die Radverkehrsführung in Tempo-30-Zonen noch auf den Fußwegbereichen?
  4.                                     Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig anstehende Rückbauten von Radwegen auf den Bürgersteigen mit der Anwohnerschaft zu kommunizieren?
  5.                                     Welches Ausmaß an Unebenheiten auf Radwegen muss vorhanden sein, um eine Gefahr im Verzug zu konstatieren?
  6.                                     In welchen Abständen wird die Verkehrssicherheit der Radwege geprüft?

 

Hamburg, am 02.05.2023