22-1129

AFD Fraktion Betreff: Standorte für Paketboxen im öffentlichen Raum prüfen

Antrag

Letzte Beratung: 02.12.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.1

Sachverhalt

Die sogenannte „Letzte Meile“ beschreibt den letzten Abschnitt bei der Lieferung von Paketen, also den Weg vom Paketdienst bis zur Haustür des Empfängers. Dieser Teil ist oft besonders aufwendig, vor allem wenn niemand zu Hause ist und der Zusteller mehrmals kommen muss. Um diesen Aufwand zu reduzieren, werden zunehmend Paketboxen eingesetzt. Diese sollen dafür sorgen, dass Pakete sicher abgelegt werden können, auch wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Viele Paketdienste bieten bereits eigene Paketboxen an, die meist auf Privatgrundstücken wie Supermärkten oder Tankstellen stehen.

Aktuell wird darüber nachgedacht, sogenannte anbieterunabhängige Paketboxen einzuführen. Das heißt: Boxen, die von verschiedenen Zustelldiensten genutzt werden können – unabhängig davon, wer das Paket bringt. Der Gedanke des Grundprinzips wird geteilt, weil es den Lieferverkehr entlasten und doppelte Fahrten vermeiden kann.

Statt sich allerdings nur auf Bahnhöfe zu konzentrieren, sollten auch Bushaltestellen mit Fahrgastunterständen (FGÜ) als Standorte für Paketboxen in Betracht gezogen werden. Diese Haltestellen liegen häufig in Wohngebieten, sind zu Fuß gut erreichbar und bieten in der Regel genug Platz auf dem Gehweg. Auch Stromanschlüsse sind meist schon vorhanden, zum Beispiel für beleuchtete Werbetafeln.


Statt die anbieterunabhängigen Paketboxen nur an Bahnhöfen aufzustellen, sollte auch die Umgebung von Fahrgastunterständen an stadtauswärtsführenden Bushaltestellen als mögliche Standorte geprüft werden. Bushaltestellen mit einem FGÜ verfügen in der Regel über eine ausreichende Gehwegbreite, um auch eine Paketbox unterbringen zu können. Der nötige Stromanschluss ist in der Regel bei FGÜ ebenso vorhanden, man denke nur an die Werbetafeln.

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Die zuständige Behörde und das Bezirksamt Harburg werden gebeten, die stadtauswärts führenden Bushaltestellen mit FGU (Fußgängerüberweg) im Bezirk Harburg auf die Möglichkeit zur Errichtung von anbieterunabhängigen Paketboxen hin zu prüfen.

2. Nach Abschluss der Prüfung mögen Vertreter der zuständigen Behörde und des Bezirksamts dem zuständigen Ausschuss Bericht erstatten.

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