22-1785

AfD fordert! Grillen an der Außenmühle - Chaos beenden, Regeln durchsetzen

Antrag

Sachverhalt

Die Außenmühle ist eines der bedeutendsten Naherholungsgebiete im Bezirk Harburg. Sie dient der Erholung, dem Aufenthalt im Grünen, dem Spaziergang, der Freizeitgestaltung und dem Naturerlebnis. Gerade deshalb muss dort ein Zustand gewährleistet sein, der Sauberkeit, Sicherheit, Rücksichtnahme und den Schutz der Grün- und Landschaftsflächen sicherstellt.

Die Außenmühle ist kein rechtsfreier Raum. Gleiches gilt für weitere sensible Grün- und Erholungsbereiche im Bezirk, insbesondere das Göhlbachtal. Bestehende Regelungen dürfen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern müssen in der Praxis klar erkennbar, verständlich kommuniziert und konsequent durchgesetzt werden.

In anderen Hamburger Bezirken wird das Grillen deutlich strikter auf ausgewiesene Flächen beschränkt. Dort zeigt sich, dass klare Vorgaben, erkennbare Beschilderung, regelmäßige Kontrollen und eine konsequente Ahndung von Verstößen zu besseren Ergebnissen bei Sauberkeit, Sicherheit und Aufenthaltsqualität führen können.

Der Zustand an der Außenmühle, aber auch im Göhlbachtal, ist hingegen zunehmend problematisch. Obwohl Grillen grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Flächen zulässig sein soll, finden in der Praxis immer wieder großflächige, ungeordnete und teilweise rücksichtslose Grillaktivitäten statt. Die Folgen sind seit Jahren bekannt:

  • zunehmende Vermüllung,
  • zurückgelassene Grillreste, Einweggrills und Verpackungen,
  • Schäden an Rasen-, Grün- und Uferflächen,
  • Belastungen für Anwohner sowie für Erholungssuchende,
  • Lärm- und Geruchsbelästigungen,
  • Brand- und Sicherheitsrisiken,
  • Beeinträchtigungen eines ökologisch sensiblen Landschaftsraums.

Statt klarer Ordnung entsteht der Eindruck faktischer Duldung. Dies führt zu einem Zustand, in dem sich diejenigen durchsetzen, die Regeln ignorieren, während Rücksichtnahme, Sauberkeit und der Schutz öffentlicher Flächen auf der Strecke bleiben. Das ist weder im Interesse der Anwohner noch der Erholungssuchenden noch des Bezirks Harburg insgesamt.

Die Bezirksversammlung Harburg muss daher deutlich machen, dass öffentliche Grünanlagen nicht beliebig in Anspruch genommen werden dürfen. Wer die Außenmühle und das Göhlbachtal erhalten will, muss klare Regeln schaffen, bestehende Vorgaben sichtbar machen und Verstöße konsequent verfolgen.


Lokalisation Beta
Göhlbachtal

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