Drucksache 22-1721

Änderungsantrag zu Volt Antrag 22-1634 Mehr Demokratie vor Ort: Harburg startet Bürgerhaushalt - 1 Euro pro Einwohner für Ideen aus der Nachbarschaft ________________________________________

Antrag

Letzte Beratung: 28.04.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 8.1

Sachverhalt

Die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende und vertrauenswürdige Demokratie. Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien – unter anderem der OECD sowie des Europäisches Parlament –, dass sich viele Menschen in Europa nur unzureichend in politische Entscheidungsprozesse eingebunden fühlen. Laut OECD Trust Survey 2024 geben im Durchschnitt lediglich etwa drei von zehn Befragten an, tatsächlich Einfluss auf politische Entscheidungen zu haben. Das Gefühl, gehört zu werden, steht dabei in engem Zusammenhang mit dem Vertrauen in staatliche Institutionen.

Ein bewährtes Instrument zur Stärkung demokratischer Teilhabe ist der sogenannte Bürgerhaushalt (Participatory Budgeting). Dabei stellt die öffentliche Hand einen definierten Anteil ihres Haushalts zur Verfügung, über dessen Verwendung die Bürgerinnen und Bürger direkt entscheiden. In der Praxis hat sich ein mehrstufiges Verfahren etabliert, bei dem Ideen aus der Bevölkerung eingebracht, durch die Verwaltung auf ihre Umsetzbarkeit geprüft, öffentlich diskutiert und schließlich zur Abstimmung gestellt werden. Die ausgewählten Projekte werden anschließend verbindlich umgesetzt und transparent begleitet.

Europaweit existieren inzwischen mehrere tausend solcher Verfahren, allerdings mit deutlichen regionalen Schwerpunkten. Analysen des Europäischen Parlaments und der OECD zeigen, dass Bürgerhaushalte insbesondere dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie verbindlich ausgestaltet sind, transparente Abläufe gewährleisten und eine breite gesellschaftliche Beteiligung ermöglichen. Gerade dort, wo Bürgerinnen und Bürger tatsächlich Einfluss auf konkrete Entscheidungen erhalten, lassen sich positive Effekte auf Vertrauen, politische Teilhabe und die Akzeptanz öffentlicher Entscheidungen beobachten.

Erfolgreiche Beispiele finden sich in verschiedenen europäischen Städten. In Paris wird jährlich ein erheblicher Teil des Investitionshaushalts unter Beteiligung der Stadtgesellschaft vergeben. In Cascais haben Bürgerinnen und Bürger seit Einführung des Verfahrens über die Verwendung von Mitteln in zweistelliger Millionenhöhe entschieden. Auch in Amsterdam wird auf quartiersbezogene Budgets gesetzt, die eine niedrigschwellige Beteiligung und konkrete Verbesserungen im direkten Lebensumfeld ermöglichen.

Ein besonders gut übertragbares Beispiel aus Deutschland findet sich in München. Dort wurde ein Bürgerhaushalt mit einem klar definierten Budget von rund einer Million Euro eingeführt, was etwa einem Euro pro Einwohner entspricht. Dieser Ansatz hat sich als besonders anschlussfähig erwiesen, da er ein realistisches Einstiegsniveau mit einer für die Öffentlichkeit leicht verständlichen Größe verbindet. Das Verfahren ist klar strukturiert, transparent gestaltet und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, von der Idee bis zur Umsetzung sichtbar Einfluss zu nehmen.

Auch unter den spezifischen Rahmenbedingungen der Hamburger Bezirke erscheint ein solcher Ansatz grundsätzlich umsetzbar. Zwar verfügen die Bezirke nicht über eine eigenständige Finanzhoheit im klassischen Sinne, jedoch bestehen durchaus Gestaltungsspielräume innerhalb der ihnen zugewiesenen Mittel. Hierzu zählen insbesondere bezirkliche konsumtive und investive Mittel, Stadtteil- und Quartiersfonds, Mittel für kleinere bauliche Maßnahmen sowie weitere Budgets, über deren Verwendung im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten entschieden werden kann. Gerade diese Mittel eignen sich in besonderer Weise für einen Bürgerhaushalt, da sie typischerweise für konkrete, lokal wirksame Projekte eingesetzt werden.

Ein Budgetansatz in der Größenordnung von etwa einem Euro pro Einwohner bietet dabei eine realistische und zugleich politisch gut vermittelbare Orientierung. Er schafft einen klaren Rahmen, ohne die bestehenden Haushaltsstrukturen zu überfordern, und ermöglicht gleichzeitig sichtbare Verbesserungen im direkten Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger. Durch die Bündelung geeigneter bezirklicher Mittel könnte ein solches Budget im Rahmen eines Pilotprojekts bereitgestellt werden.

Die positiven Effekte eines Bürgerhaushalts sind vielfach belegt. Er trägt dazu bei, Transparenz über öffentliche Ausgaben herzustellen, politische Entscheidungsprozesse verständlicher zu machen und insbesondere auch bislang weniger eingebundene Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Gleichzeitig fördert er konkrete, lokal verankerte Problemlösungen und stärkt die Identifikation mit dem eigenen Stadtteil.

Vor diesem Hintergrund bietet sich die Einführung eines Bürgerhaushalts im Bezirk Harburg zunächst als Pilotprojekt an, um ein solches Verfahren an die lokalen Gegebenheiten anzupassen, bestehende finanzielle Spielräume gezielt für Bürgerbeteiligung zu nutzen und die demokratische Teilhabe vor Ort nachhaltig zu stärken.


Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, darzustellen, wie im Bezirk Harburg ein Bürgerhaushalt im Rahmen eines Pilotprojekts eingeführt werden kann. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, wie ein einfach zugängliches, transparentes und verbindliches Verfahren ausgestaltet werden kann, das sich an europäischen Best-Practice-Beispielen orientiert und sich an einem Budgetansatz in der Größenordnung von etwa einem Euro pro Einwohner ggf auch nur bezogen auf den jeweiligen Stadtteil ausrichtet.

In diesem Zusammenhang soll auch dargestellt werden, welche bereits bewährten bestehenden bezirklichen Beteiligungsstrukturen wie Stadtteilbüros, Vereine etc. eingebunden werden können und welche Haushaltsmittel sich in welcher Höhe für die Umsetzung eines solchen Pilotprojekts eignen und wie diese im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten für einen Bürgerhaushalt gebündelt werden können.

Ziel soll es sein, den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks eine direkte und nachvollziehbare Beteiligung an der Verwendung öffentlicher Mittel zu ermöglichen. Der Bürgerhaushalt soll später so gestaltet werden, dass möglichst viele Menschen erreicht werden, unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt werden und die Umsetzung der ausgewählten Projekte transparent nachvollzogen werden kann.

Zugleich soll dargestellt werden, wie ein solches Pilotprojekt begleitet und ausgewertet werden kann, um auf dieser Grundlage über eine mögliche Verstetigung und Weiterentwicklung des Instruments im Bezirk Harburg zu entscheiden.

Die Darstellung soll im Wege einer Präsentation mit anschließender Diskussion im Haushaltsausschuss erfolgen. Sie soll die Grundlage für eine noch zu treffende finale Entscheidung der BV über die Aufnahme des Pilotprojekt sein.

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