21-2700

Änderung der Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen für die Jahre 2023 und 2024 gemäß § 41 Nr. 2 BezVG

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.01.2023
Sachverhalt

Haushaltsvoranschlag 2023/2024;

Beschluss der Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen gemäß § 41 Nr. 2 BezVG (Spezifikation der Rahmen-zuweisungen)

hier: Änderungen aufgrund von Fraktionsanträgen in der Bürgerschaft, Drs. 22/10295,

         22/10296 und 22/10299

Bezug: Vorlage für die Bezirksversammlung Drs.21-2426 vom 15.09.2022

 

 

Nach § 37 BezVG werden in den Einzelplänen der zuständigen Fachbehörden Rahmenzuweisungen für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben veranschlagt, für die nach Entscheidung des Senats ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies sind Aufgaben, bei denen die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen können.

 

Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen auf die Bezirksämter verteilt (Schlüsselung). Die Beträge sind im Vorbericht des Haushaltsplan-Entwurfs dargestellt.

 

Die Bezirksversammlung entscheidet darüber, wie die Rahmenzuweisungen zu verwenden sind und kann eine Untergliederung des Budgets in verschiedene Maßnahmen (Spezifikation) vornehmen.

 

Die Bezirksversammlung hat in ihren Sitzungen im Oktober und November des vergangenen Jahres die Spezifikation der Rahmenzuweisungen für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Die Bürgerschaft hat in den Beratungen zum Haushaltsplan 2023/2024 den Fraktionsanträgen Drs. 22/10295 22/10296 und 22/10299 zugestimmt, die zur Erhöhung folgender Rahmenzuweisungen geführt haben:

 

" RZ Stadtteilkultur (Anlage 2), Erhöhung um 8 Tsd. Euro,

" RZ Betriebsausgaben. Förderung der Erziehung in der Familie (Anlage 3), Erhöhung um 29 Tsd. Euro,

" RZ Betriebsausgaben Kinder- u. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (Anlage 4), Erhöhung um 86 Tsd. Euro.

" RZ Grün (Anlage 11), Erhöhung um 3 Tsd. Euro,

" RZ Investitionen öffentliche Grünanlagen (Anlage 13), Erhöhung nur für 2023 um 17 Tsd. Euro,

" RZ Betriebsmittel Straße, sonst. Ing. Bauwerke (Anlage 16), Erhöhung um 4 Tsd. Euro,

" RZ Neu- u. Ausbau, Grundinstandsetzung Straße (Anlage17), Erhöhung nur für 2023 um 14 Tsd. Euro

 

Die Verwaltung hat die von der Bezirksversammlung beschlossene Maßnahmenaufteilung entsprechend angepasst.

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, den geänderten Spezifikationen gem. Anlagen 2, 11, 13, 16 und 17 zuzustimmen.

 

Über die Anlagen 3 und 4, die in Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen, beschließt dieser anstelle der Bezirksversammlung. Sie sind hier nur zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Anhänge

 

2 RZ Stadtteilkultur

11 RZ Grün FÄ MR Konsumtiv

13 RZ Grünanlagen, Friedhöfe investiv

16 RZ Betreibs.Str. sonst. Ing-Bauwerke konsumtiv

17 RZ Neu-, Ausbau, GI Straßen investiv

 

3 RZ FamFö konszumtiv (zur Kenntnis)

4 RZ OKJA konsumtiv (zur Kenntnis)