2. Stellungnahme zum Antrag der Abg. Viktoria Pawlowski und Carsten Schuster (FDP) Betr.: Oberirdische Zuganzeiger für die S-Bahnstation Harburg Rathaus
Muss ich rennen oder kann ich gemütlich zur Bahn gehen? Diese Frage stellen sich Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Weg zur S-Bahn. Die Haltestelle Harburg ist bereits mit einem oberirdischen dynamischen elektronischen Zuganzeiger ausgestattet. Das bedeutet, dass die Fahrgäste bereits beim Ausstieg aus dem Bus, bzw. beim Erreichen der S-Bahnstation (oberirdisch) feststellen können, wann der nächste Anschlusszug abfährt. Auf den Zuganzeigern wird angezeigt, in wie vielen Minuten die nächste Bahn fährt. Die S-Bahn Hamburg verwendet eigene Anzeiger, die zentral vom Betriebsführungssystem (IMS) gesteuert werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich bei der S-Bahn Hamburg dafür einzusetzen, dass an den oberirdischen Eingängen der S-Bahn Station Harburg Rathaus dynamische elektronische Zuganzeiger angebracht werden. Über die Ergebnisse soll dem Ausschuss Inneres, Bürgerservice und Verkehr berichtet werden.
Bezirksversammlung Harburg 8.12.2016
Der Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der Abg. Viktoria Pawlowski und Carsten Schuster Drs. 20-1798 auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG), der DB Station & Service (DB St&S), der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und der S-Bahn Hamburg GmbH (S-Bahn) wie folgt Stellung:
Durch den hohen Umsteigeranteil zwischen S-Bahn (zwei Linien) und Bus (zwölf Linien im Tagesverkehr sowie zwei Nachtlinien) ist eine frühzeitige Echtzeit-Information über die Anschlusszüge zweckmäßig und hilfreich. Demzufolge wurden bisher die Stationen mit besonders hohen Umsteigeranteil bzw. besonderer Bedeutung mit Voranzeigern ausgerüstet (z.B. in Harburg und Altona). Eine Ausrüstung der Station Harburg Rathaus ist grundsätzlich möglich und eine Ausrüstung der zwei für den Umsteigerverkehr zur S-Bahn am stärksten frequentierten Zugänge (siehe Anlage) angedacht:
Je Voranzeiger wären Investitionskosten in Höhe von etwa 60.000 Euro erforderlich. Die Betriebskosten als Teil der Stationskosten bleiben aufgrund der Größenordnung unberücksichtigt.
Die zuständige Behörde prüft derzeit, ob eine Umsetzung im Rahmen des Programmes zur Steigerung der Haltestellenattraktivität gegen Ende des Jahres 2017 möglich ist, soweit kurzfristig eine gemeinsame Finanzierung mit der DB AG geregelt werden kann.
gez. Timmann
f.d.R.
Riechers
Bezirksversammlung Harburg 27.12.2017
Die Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gibt auf Nachfrage zu dem Antrag der Abg. Viktoria Pawlowski und Carsten Schuster Drs. 20-1798 folgenden Sachstand an:
Die Maßnahme konnte in das Maßnahmenpaket 2017 nicht mehr mitaufgenommen werden. Die zuständige Behörde wird diese Maßnahme zur Aufnahme in das Programm zur Steigerung der Haltestellenattraktivität PSH für das Jahr 2018 vorsehen. Eine Aussage zum Umsetzungszeitpunkt kann derzeit noch nicht getroffen werden.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers