2. Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Hamburgs höchste Erhebung in Neugraben-Fischbek
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.4
Antrag der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten (CDU) und Fraktion
Die höchste natürliche Erhebung Hamburgs liegt in Neugraben-Fischbek. Es handelt sich um den 116,2 m ü. NN. hohen Hasselbrack. Seit 2013 befindet sich auf dem Gipfel ein Granitfindling mit der Inschrift „Hasselbrack 116 m Höchster Punkt Hamburgs“. Es ist auch ein Gipfelbuch vorhanden.
Da die Erhebung nur auf Waldwegen und Pfaden zu erreichen ist, wird leider darauf nicht in geeigneter Weise hingewiesen, obgleich der Europäische Fernwanderweg E1 und der Premiumwanderweg Heidschnuckenweg etwas westlich vorbeiführen
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den zuständigen Behörden und privaten Stellen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Erschließung für Touristen und Wanderer an geeigneten Stellen durch Ausschilderung auf den höchsten natürlichen Punkt Hamburgs hingewiesen wird und dass entsprechende Vermerke auch in Veröffentlichungen aufgenommen werden.
Hamburg, am 08.01.2015
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
01.11.2017
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-0364) wie folgt Stellung:
Das Hasselbrack, die höchste natürliche Erhebung Hamburgs, befindet sich in der südlichsten Spitze des Naturschutzgebietes Fischbeker Heide. Das Gebiet ist nicht durch befestigte Wege erschlossen und daher schwer zugänglich. Da sich der höchste Punkt zudem mitten im Wald befindet, eröffnet er keinen Weitblick und wirkt relativ unspektakulär. Das Hasselbrack wurde aus den zuvor genannten Gründen seinerzeit auch nicht in das Routenkonzept des Regionalparks Rosengarten aufgenommen. Die umliegenden Waldflächen befinden sich im privaten Eigentum der Interessentenforst Fischbek und werden von der Bezirksförsterei Jesteburg betreut. Für Beschilderungen und Genehmigungen im NSG ist grundsätzlich die BUE, Abt. Naturschutz, zuständig. Am Sachstand hat sich seit der letzten Stellungnahme durch die BUE (damals noch BSU) nichts geändert. Die Aufnahme in das Faltblatt der BUE zum NSG Fischbeker Heide ist mittlerweile erfolgt.
Das Bezirksamt kann eine Ausschilderung wegen fehlender Zuständigkeit nicht vornehmen.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.
Völsch
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