Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Die Niederschriften vom 17.09.2025 und 08.10.2025 werden einstimmig genehmigt.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache zur Kenntnis.
Sondermittelantrag Nr.: 90:
Frau Schmidt spricht sich für eine Vertagung der Entscheidung über den Antrag aus. Die Summe sei sehr hoch und es gebe noch Klärungsbedarf, ob die Anschaffung auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werde.
Frau Elster merkt an, dass nach ihrem Kenntnisstand das Kirchenschiff auch durch andere Institutionen außerhalb der Kirchengemeinde genutzt werde. Dies sei widersprüchlich und abzuklären.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Entscheidung über die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 30.473,52 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 93:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 6.600,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 95:
Nach telefonischer Rücksprache mit der Antragstellerin, so Frau Schmidt, werde diese den Antrag zurückziehen. Dies liege jedoch noch nicht schriftlich vor. Sofern dennoch gewünscht werde, über den Antrag abzustimmen, schlägt sie eine Überweisung ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss (HA) vor.
Frau Zarifi führt aus, dass auch sie mit der Antragstellerein telefoniert habe. Von einer Absage der Veranstaltung sei ihr nichts bekannt. Unabhängig vom Stattfinden der Veranstaltung möchte sie wissen, ob die SPD-Fraktion den Antrag unterstützen werde. Es könne zunächst beschlossen und ggf. später immer noch abändern werden. Es handele sich um ein unterstützenswertes Projekt.
Dem schließt sich Herr Messaoudi an. Auch er schlägt vor darüber abzustimmen. Sollte das Projekt nicht stattfinden, würden die Mittel auch nicht abgerufen. Einer Beschlussfassung stehe nichts entgegen.
Herr Baumann spricht sich für eine Überweisung an den HA aus.
Frau Schmidt weist darauf, dass ihr eine Absage der Veranstaltung nicht schriftlich vorliege, dennoch habe sie mit der Antragstellerin nachweislich ein Telefonat geführt, währenddessen ihr mitgeteilt worden sei, dass die Veranstaltung nicht stattfinden werde. Sie könne verstehen, wenn die anderen Fraktionen nochmals eine Kontaktaufnahme wünschten, daher rät sie zu einer Überweisung an den HA.
Auf Nachfrage von Herrn Messaoudi ergänzt sie, dass ihre Fraktion noch keine Entscheidung über die Unterstützung des Projektes habe treffen können, da es noch eine Nachfrage gegeben habe. Dies habe sich jedoch durch die Absage des Projektes erübrigt.
Herr Messaoudi und Frau Zarifi sprechen sich für eine Entscheidung über das Projekt im HaushA aus. Beide möchten wissen, ob die SPD-Fraktion den Antrag unterstützen werde, andernfalls gebe es ja auch keine Mehrheit und man könne sich weitere Nachfragen bei der Antragstellerein ersparen.
Sie habe vergessen von der Antragstellerin eine schriftliche Mitteilung über die Absage der Veranstaltung einzufordern, so Frau Schmidt. Ab dem Moment, wo klar war, dass die Veranstaltung nicht stattfinden werde, habe ihre Fraktion die Beratung über das Projekt abgebrochen. Sofern man sich nicht auf ihre Aussage verlassen möchte, könne die Zinnschmelze kontaktiert werden, da die Koproduktion aufgekündigt worden sei. Für künftige Projekte der Antragstellerin im Bezirk Hamburg-Nord sei ihre Fraktion jedoch weiterhin offen.
Nach kurzer Sitzungsunterbrechung beantragt Frau Elster in Absprache mit Herrn Messaoudi, den Antrag ohne Beschlussempfehlung an den HA zu überweisen.
Der Ausschuss überweist den Sondermittelantrag in Höhe von 2.002,00 Euro einstimmig ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss.
Sondermittelantrag Nr.: 97:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 1.200,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 99:
Der Ausschuss beschließtmehrheitlich, bei Gegenstimme der Die Linke-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 7.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 100:
Der Ausschuss beschließtmehrheitlich, bei Gegenstimme der Die Linke-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 10.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 101:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.111,80 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 102:
Da es noch Nachfragen zum Antrag gebe, spricht sich Frau Schmidt für eine Vertagung der Entscheidung über den Antrag in die nächste Sitzung aus.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Entscheidung über die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 7.558,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 103:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.500,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 104:
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Antrag von einer Privatperson und nicht von einem Verein gestellt worden sei. Da das Projekt dennoch der Allgemeinheit zur Verfügung stehe, sei dies zulässig.
Frau Schmidt regt an, den Antrag ohne Beschlussempfehlung an den HA zu überweisen. Es werde noch ein weiterer Bücherboxen-Antrag für Barmbek eingebracht. So könne im HA über beide Anträge entschieden werden.
Frau Elster merkt an, dass der Antragsteller für das Projekt einen bis Jahresende gültigen Rabatt in Höhe von 20 Prozent erhalten werde. Daher sei es sinnvoll eine Entscheidung, unabhängig vom zweiten Antrag, spätestens im HA zu treffen.
Dem stimmt Herr Messaoudi zu.
Der Ausschuss überweist den Sondermittelantrag in Höhe von 6.863,67 Euro einstimmig ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss.
Sondermittelantrag Nr.: 106:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 6.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr.: 107:
Frau Elster spricht sich für eine Vertagung aus, da der Antrag kurzfristig eingegangen sei.
Herr Messaoudi weist darauf hin, dass es bei dem Antrag um den Ausgleich eines Defizits gehe. Personalkosten könnten kaum exakt herausgefiltert werden. Er regt an, das Defizit aus dem Quartierfonds zu begleichen und den Antrag direkt in die Bezirksversammlung (BV) einzubringen.
Der Vorsitzende merkt an, dass zunächst zu klären sei, ob eine Ausgleichszahlung für ein vergangenes Jahr über Sondermittel haushaltsrechtlich zulässig sei.
Dies werde zu Protokoll gegeben, so Frau Engelbrecht.
Protokollnotiz:
Gem. Punkt 1, Ziffer 1.1. der VV zu §46 LHO gehören zu den Zuwendungen zweckgebundene Zuschüsse, Zuweisungen, Schuldendiensthilfen und andere nicht rückzahlbare Leistungen sowie zweckgebundene Darlehen und andere bedingt oder unbedingt rückzahlbare Leistungen. Als zweckgebundener Zuschuss gilt auch die Zahlung aufgrund einer Verlustdeckungszusage.
Eine Verlustdeckungszusage erhalten alle vom Bezirksamt institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich, um zu verhindern, dass eine Einrichtung ggf. schließen muss, wenn diese am Ende des Jahres rote Zahlen schreibt und den Verlust nicht selbst kompensieren kann.
In der Vergangenheit wurden bereits einige Einrichtungen auf diese Weise unterstützt - zuletzt die Kunstklinik, als diese aufgrund ihres Umzuges sehr viele unvorhergesehene Ausgaben hatte, so dass am Ende des Jahres in ihren Büchern ein großes Defizit ausgewiesen wurde. Auch in diesem Fall wurde durch eine Zuwendung die Bilanz ausgeglichen.
Die Finanzierung der Ausgleichzahlung aus den Sondermitteln ist legitim und mit dem Zuwendungsrecht vereinbar.
Frau Schmidt erläutert, dass die Mittel des Quartiersfonds nach ihrem Kenntnisstand ausgeschöpft seien. Da der Antrag nicht zeitkritisch sei, spricht sie sich für eine Vertagung in den nächsten HaushA aus.
Dem schließt sich Herr Schumacher an.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Entscheidung über die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 6.172,24 Euro.