Frau Kerkow (SPD) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Die Tagesordnung wird einstimmig ohne Änderungen bestätigt.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Frau Müller und eine weitere Referentin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), stellen anhand einer Präsentation das Thema Business Improvement Districts (BID), Housing Improvement Districts (HID) und Climate Improvement Districts (CID) vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Herr Wersich (CDU) fragt, ob er es richtig verstanden habe, dass zunächst Zustimmungen von 15 % der Grundeigentümer erforderlich seien, um die Eigentümerdaten zu erhalten. Für die Antragstellung müssten anschließend mindestens 33 % der Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise der Flächen zustimmen und für die Einrichtung eines BID sei schließlich eine Mehrheit erforderlich.
Frau Müller bestätigt dies und erklärt, das Verfahren sei mehrstufig und nehme häufig längere Zeit in Anspruch. Von der ersten Idee bis zur Senatsdrucksache vergehe in der Regel mehr als ein Jahr. Die festgelegten Quoren seien notwendig, da es sich um eine verpflichtende Abgabe handele und daher eine Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer das Vorhaben tragen müsse.
Die Referentin ergänzt, dass man beim Beispiel des BID am Burchardplatz bereits 2019 mit ersten Überlegungen begonnen habe, die Einrichtung des BID aber rund vier Jahre gedauert habe. Die Dauer hänge insbesondere von geplanten Maßnahmen, wie baulichen Veränderungen, ab.
Frau Jovanovic (SPD) fragt, ob durch die häufige Beauftragung der OTTO WULFF Placemaking GmbH als Aufgabenträger eine monopolartige Situation entstehe.
Die Referentin erklärt, in der Initiierungsphase würden die Grundeigentümer in der Regel verschiedene potenzielle Aufgabenträger ansprechen und ihre Konzepte vorstellen lassen. Neben der OTTO WULFF Placemaking GmbH seien in Hamburg derzeit unter anderem auch die Zum Felde BID Projektgesellschaft mbH sowie Stadt + Handel City und Standortmanagement BID GmbH als Aufgabenträger tätig.
Frau Müller ergänzt, dass Aufgabenträger in der Handelskammer Hamburg eingetragen oder sich freiwillig der Aufsicht durch die Handelskammer Hamburg unterwerfen müssten. Grundsätzlich könnten also weitere Unternehmen diese Aufgabe übernehmen.
Herr Layer (Volt) erkundigt sich nach dem Stand der CID und fragt, ob diese als eigenständiges Instrument vorgesehen seien oder bereits umgesetzt würden.
Frau Müller erläutert, bislang gebe es keine Initiativen für ein eigenständiges CID. Klimabezogene Maßnahmen würden derzeit im Rahmen bestehender BID umgesetzt. Die Verwaltung berate Initiativen entsprechend, wie bauliche Maßnahmen mit klima- oder umweltbezogenen Verbesserungen kombiniert werden könnten. Ein eigenständiges Instrument sei bislang nicht als notwendig angesehen worden, da entsprechende Maßnahmen in bestehenden BID integriert werden könnten.
Herr Schmidt (GRÜNE) fragt nach der Abgrenzung von BID-Gebieten, möglichen Genehmigungsansprüchen, der Entscheidung über den Mitteleinsatz sowie den Sondernutzungen im öffentlichen Raum.
Frau Müller erklärt, die Gebietsabgrenzung werde von den Grundeigentümern vorgeschlagen, anschließend mit dem Aufgabenträger sowie der Verwaltung abgestimmt und müsse nachvollziehbar und schlüssig sein. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines BID bestehe nicht. Vorhaben würden frühzeitig mit der Verwaltung abgestimmt und könnten bei Widerspruch zu übergeordneten Planungen nicht weiterverfolgt werden. Über die konkrete Verwendung der Mittel entscheide ein Lenkungsausschuss, in dem Grundeigentümer, Aufgabenträger, die Verwaltung sowie die Handelskammer Hamburg vertreten seien; das jeweilige Bezirksamt nehme üblicherweise beratend teil. Grundsätzliche Maßnahmen würden bereits im Maßnahmenkatalog vor Einrichtung des BID festgelegt, während im Lenkungsausschuss insbesondere Detailentscheidungen getroffen würden. Zudem seien Sondernutzungsanträge für Maßnahmen im öffentlichen Raum erforderlich. Diese würden jedoch im Regelfall im Vorfeld abgestimmt, sodass Konflikte selten auftreten würden. Abschließend weist Frau Müller darauf hin, dass BID überwiegend in Bereichen mit Laufkundschaft entstünden, grundsätzlich jedoch auch in anderen Quartieren möglich seien.
Herr Kranz (GRÜNE) erkundigt sich nach der Entscheidungskompetenz des Lenkungsausschusses, insbesondere bei gestalterischen Fragen im öffentlichen Raum sowie bei der Nutzung von Flächen, etwa im Hinblick auf Pflastermaterial, Fahrradbügel oder Parkplätze. Zudem fragt er nach möglichen ordnungsrechtlichen Befugnissen von BID und nach der rechtlichen Grundlage für Maßnahmen wie das Freihalten von Parkflächen.
Frau Müller erklärt, wesentliche gestalterische Entscheidungen würden bereits vor Einrichtung eines BID im Rahmen von Konzepten und Planungen festgelegt und mit der Verwaltung abgestimmt. Häufig würden dabei auch Wettbewerbsverfahren und Abstimmungen durchgeführt. Detailfragen könnten im Lenkungsausschuss entschieden werden. Ordnungsrechtliche Befugnisse hätten BID grundsätzlich nicht. Maßnahmen würden sich in der Regel auf zusätzliche Pflege-, Service- oder Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beschränken. Fragen der Verkehrsregelung oder Parkraumbewirtschaftung lägen weiterhin in der Zuständigkeit der entsprechenden Behörden.
Herr Kranz (GRÜNE) verweist in diesem Zusammenhang auf aufgestellte Poller am Neuen Wall und fragt nach der rechtlichen Grundlage solcher Maßnahmen.
Frau Müller kündigt an, dies zu Protokoll geben zu wollen.
Protokollnotiz:
Wie im Antrag zur Einrichtung des BID Neuer Wall V dargelegt, überprüft das eingesetzte Servicepersonal regelmäßig den ruhenden Verkehr im BID-Gebiet. Zu den Aufgaben gehören das Ansprechen von Fahrern falsch abgestellter Fahrzeuge, die Dokumentation von Fehlverhalten, das Freihalten der Ladezonen für Lieferanten sowie die Information ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer über die geltenden Verkehrsregeln. Das BID übernimmt dabei keine ordnungsbehördlichen Aufgaben, sondern unterstützt durch Präsenz, Kommunikation, Dokumentation und die Koordination mit den relevanten Schnittstellen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Landesbetrieb Verkehr gestaltet sich dabei sehr konstruktiv.
Herr Talleur (Volt) fragt nach der grundsätzlichen Bewertung des Instruments, ob BID vor allem den Interessen der Grundeigentümer dienen würden oder auch dem Gemeinwohl, ob durch private Finanzierung städtischer Aufgaben wie Reinigung oder Beleuchtung Ungleichheiten zwischen Quartieren entstehen könnten sowie ob private Sicherheitsdienste möglich wären.
Frau Müller antwortet, dass BID zusätzliche Maßnahmen im öffentlichen Raum ermöglichen würden, die über den regulären städtischen Standard hinausgingen. Der öffentliche Raum bleibe jedoch weiterhin frei zugänglich und unterliege den allgemeinen rechtlichen Regelungen. Maßnahmen müssten dem Gemeinwohl dienen und könnten nur umgesetzt werden, wenn sie mit den Anforderungen an den öffentlichen Raum, etwa hinsichtlich Barrierefreiheit, vereinbar seien. Private Sicherheitszonen oder Zugangsbeschränkungen seien nicht vorgesehen. Mit dem Auslaufen eines BID ende die zusätzliche Finanzierung und damit in der Regel auch der erhöhte Pflege- und Servicestandard. In einigen Fällen würden direkt oder nach einer Pause erneut Initiativen zur Einrichtung eines neuen BID entstehen. In jedem Fall würden die einmal umgesetzten baulichen Verbesserungen langfristig bestehen bleiben.
Herr Redlich (GRÜNE) erkundigt sich nach möglichen Einsatzbereichen von BIDs im Bezirk Nord und Erfahrungen mit Geschäftsstraßen wie Mühlenkamp oder Eppendorfer Landstraße. Zudem fragt er nach den Kosten eines BID sowie nach der Berechnung der Abgaben.
Frau Müller erklärt, BIDs würden sich in der Regel nicht für Gebiete mit erheblichen baulichen Missständen oder großen Leerständen eignen. In Gebieten ohne Finanzkraft sind BIDs nicht das richtige Instrument. In Bereichen mit städtebaulichen Missständen wäre zu prüfen, ob Förderinstrumente greifen könnten. Die Höhe der Abgaben sei sehr unterschiedlich und werde im Maßnahmen- und Finanzierungsplan festgelegt. Gesetzlich sei der Gesamtaufwand eines BID auf maximal acht Prozent je Jahr des maßgeblichen Bezugbodenwerts begrenzt.
Die Referentin berichtet, dass es im Bereich Ochsenzoll bereits ein BID gegeben habe, das vor allem Marketing- sowie Service- und Reinigungsmaßnahmen umfasst habe. Für die Eppendorfer Landstraße habe es zwar Interessensbekundungen gegeben, diese seien jedoch nicht weiterverfolgt worden.
Herr Rose (Seniorenbeirat) stellt Fragen zur Verkehrsführung, Barrierefreiheit sowie zur Nutzung des öffentlichen Raums in BID-Gebieten.
Frau Müller erläutert, dass Verkehrsberuhigungen kein zwingender Bestandteil eines BID seien und vom jeweiligen Konzept abhingen. Teilweise würden Stellplätze neu organisiert oder reduziert, in anderen Fällen bleibe die Verkehrsführung unverändert. Der öffentliche Raum bleibe frei zugänglich und über die Nutzung würden weiterhin die zuständigen Behörden entscheiden.
Die Referentin ergänzt, dass bei baulichen Maßnahmen die Anforderungen an Barrierefreiheit verbindlich zu berücksichtigen seien und entsprechende Fachstellen beteiligt würden.
Frau Winter (SPD) erkundigt sich nach der Effizienz des Instruments BID angesichts des organisatorischen und zeitlichen Aufwands bis zur Umsetzung. Zudem fragt sie, welche Auswirkungen das Auslaufen eines BID auf umgesetzte Maßnahmen habe und wem bauliche Einrichtungen im öffentlichen Raum anschließend gehören würden.
Frau Müller antwortet, dauerhafte bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum blieben bestehen, auch wenn ein BID auslaufe. Temporäre Maßnahmen wie Veranstaltungen, saisonale Dekorationen oder zusätzliche Bepflanzungen würden hingegen häufig eingestellt, da sie mit laufenden Kosten verbunden seien. Der Verwaltungsaufwand für die Einrichtung und Begleitung von BIDs werde durch das Engagement der beteiligten privaten Akteure weit übertroffen, die ebenfalls Zeit und erhebliche Ressourcen einbrächten. Für größere bauliche Veränderungen im öffentlichen Raum sei ein BID häufig erforderlich, da auf diese Weise eine verbindliche Beteiligung aller Eigentümer sichergestellt werde. Bereits umgesetzte bauliche Maßnahmen würden nicht rückabgewickelt und es seien keine Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Die Referentin fügt hinzu, dass für bauliche Maßnahmen ein Wegebauvertrag mit dem jeweiligen Bezirksamt abgeschlossen werde. Darin werde unter anderem geregelt, dass die umgesetzten Anlagen nach Abschluss der Maßnahme in das Eigentum der Stadt übergehen.
Herr Buck (AfD) fragt, ob BID vor allem in wirtschaftlich starken Stadtbereichen erfolgreich seien und ob strukturschwächere Gebiete dadurch benachteiligt würden. Zudem erkundigt er sich nach Erfahrungen mit kleineren oder weniger erfolgreichen BIDs, etwa im Bereich Ochsenzoll, sowie nach möglichen Tendenzen zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben.
Frau Müller erklärt, dass BID nur zusätzliche Maßnahmen ermöglichen und keine Aufgaben der öffentlichen Hand ersetzen könnten. In finanzstarken Bereichen sei es häufig leichter, die erforderlichen Mittel für ein BID aufzubringen. In Quartieren mit erheblichen städtebaulichen Problemen kämen erfahrungsgemäß dagegen BIDs eher nicht in Frage- hier können Förderprogramme der öffentlichen Handgeprüft werden.. Es gebe aber auch Beispiele, wie die Carl-Petersen-Straße oder den Bereich Wandsbek Markt, in denen BID auch außerhalb besonders finanzstarker Lagen, wie in der Innenstadt umgesetzt worden seien. In einigen neueren Projekten würden auch BID-Mittel mit städtischen Mitteln kombiniert (z.B. Rathausquartier), um gemeinsame Maßnahmen umzusetzen.
Die Referentin ergänzt, dass das BID im Bereich Ochsenzoll von 2010 bis 2013 bestanden habe und mit einem vergleichsweise geringen Investitionsvolumen vor allem Maßnahmen zur Sauberkeit und zum Quartiersmanagement umfasst habe.
Herr Messaoudi (Die Linke) fragt, wie mit baulichen Maßnahmen aus einem BID verfahren werde, wenn diese nach Auslaufen des BID erneuerungsbedürftig seien und ob sich öffentliche Eigentümer an BID-Abgaben beteiligen würden.
Frau Müller antwortet, dass bauliche Maßnahmen nach Umsetzung im öffentlichen Raum verbleiben. Bei späterem Ersatz erfolge jedoch grundsätzlich nur eine Wiederherstellung nach dem üblichen städtischen Standard.
Die Referentin ergänzt, dass auch städtische Eigentümer beteiligt sein könnten. So zahle beispielsweise das städtische Wohnungsunternehmen SAGA als Grundeigentümer in einem BID-Projekt regulär BID-Abgaben.
Herr Hänsch (Seniorenbeirat) hebt die aus seiner Sicht positive Wirkung von BID für die Attraktivität der Innenstadt hervor und verweist auf Verbesserungen etwa im Bereich Barrierefreiheit im Umfeld des Neuer Wall. Zudem regt er an, zu prüfen, ob ähnliche Ansätze zur Stabilisierung von Wochenmärkten genutzt werden könnten.
Herr Boltres erklärt hierzu, dass das Instrument des BIDs nicht auf Wochenmärkte übertragbar sei. Die Existenz von Wochenmärkten hänge in erster Linie von der tatsächlichen Nachfrage und ausreichenden Kundenzahlen sowie deren Kaufverhalten ab; eine organisatorische Übertragung des BID-Modells sei rechtlich und praktisch nicht vorgesehen.
Frau Schwarz-Müller leitet den Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass im Rahmen der Funktionsplanung für das Gebiet Diekmoor erstmals ein Energiefachplan erarbeitet worden sei.
Frau Langer, Freie Ingenieure Langer Schwerdtfeger, stellt anhand einer Präsentation den Entwurf des Energiefachplans vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Frau Schenkewitz (SPD) fragt vor dem Hintergrund geopolitischer Risiken, inwieweit bei der Planung mögliche Stromausfälle berücksichtigt worden seien und ob für das geplante Quartier Vorsorge getroffen werde, damit die Energieversorgung auch bei einem Ausfall des Stromnetzes zumindest teilweise aufrechterhalten werden könne.
Frau Langer erläutert, dass im Quartier Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen vorgesehen seien. Diese könnten bei Sonnenschein Strom erzeugen. Eine spezielle Notstrom- oder Redundanzversorgung sei jedoch im Energiekonzept nicht vorgesehen und würde bei Wohnquartieren üblicherweise nicht geplant. Zudem seien auch andere Heizsysteme - etwa Gasheizungen - im Falle eines Stromausfalls betroffen, da diese ebenfalls auf Strom für den Betrieb von Pumpen und Steuerungen angewiesen seien. Notstromkonzepte bestünden in der Regel nur für besonders sensible Einrichtungen.
Herr Layer (Volt) fragt nach der Rolle lokaler Stromerzeugung im Quartier, in welchem Umfang Photovoltaikanlagen zur Deckung des Strombedarfs beitragen könnten und ob zusätzliche lokale Energiequellen berücksichtigt worden seien.
Frau Langer antwortet, nutzbare Dachflächen seien grundsätzlich für Photovoltaikanlagen vorgesehen. Der im Quartier erzeugte Strom werde in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Das Energiekonzept berücksichtige jedoch keine konkreten Betreibermodelle, etwa Mieterstrommodelle. Ziel sei zunächst die Abschätzung von Stromerzeugung und -bedarf im Quartier, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb der Wärmepumpen. Weitere lokale Stromquellen, beispielsweise Blockheizkraftwerke, seien in der Untersuchung nicht vertieft betrachtet worden. Technische Anlagen zur Nutzung von Außenluft als Wärmequelle könnten Geräusche erzeugen, weshalb entsprechende Schallschutzmaßnahmen zu berücksichtigen seien.
Herr Schmidt (GRÜNE) weist darauf hin, dass gut gedämmte Gebäude bei einem Stromausfall Wärme länger halten könnten und fragt, ob das geplante Wärmenetz perspektivisch auch auf umliegende Bestandsgebäude, etwa im Bereich Langenhorner Markt, ausgeweitet werden könne, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Darüber hinaus erkundigt er sich nach den Flächenbedarfen für die Geothermiebohrungen und regt an, zu prüfen, ob dafür auch Flächen außerhalb des Plangebietes, beispielsweise Sportplätze, genutzt werden könnten. Außerdem fragt er nach der Rolle von Stromspeichern im Quartier.
Frau Langer erläutert, dass im Rahmen der Untersuchung vor allem mögliche Wärmequellen im Umfeld geprüft worden seien. Größere externe Wärmequellen, etwa industrielle Abwärme, seien jedoch nicht vorhanden. Eine Erweiterung des Netzes auf umliegende Gebäude sei grundsätzlich denkbar, jedoch nicht Bestandteil der aktuellen Untersuchung. Bei den Geothermiebohrungen sei ein Mindestabstand zwischen den Bohrungen erforderlich, damit die Anlagen sich nicht gegenseitig abkühlen. Die dargestellten Flächenbedarfe seien daher eher konservativ angesetzt. Weitere Optionen könnten sich in späteren Planungsphasen ergeben. Stromspeicher seien nicht vertieft betrachtet worden, da der lokal erzeugte Strom aus Photovoltaik voraussichtlich direkt im Quartier verbraucht werde.
Frau Winter (SPD) fragt nach der Funktion des Gutachtens, ob die Ergebnisse verbindlich für die weitere Planung seien oder lediglich als Empfehlung dienten sowie ob bei der Auswahl der Varianten auch die Auswirkungen auf die Kosten - insbesondere im Hinblick auf geförderten und preisgünstigen Wohnraum - berücksichtigt würden.
Frau Ernsing erklärt, dass es sich um eine Vorstudie handele. Die Ergebnisse würden als Grundlage für weitere Planungen dienen und später im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Einzelne Varianten würden nun weiter geprüft, insbesondere die Möglichkeit einer geothermischen Nutzung, für die ggf. Probebohrungen erforderlich seien. Kostenaspekte seien bereits Bestandteil der Bewertung. Gleichzeitig sei derzeit noch unklar, welche Fördermöglichkeiten zum Zeitpunkt der Umsetzung bestehen würden. Geothermie könne gegebenenfalls auch im Rahmen eines Pilotprojekts weiterentwickelt werden.
Frau Langer ergänzt, dass ein eigenes Wärmenetz für das Neubauquartier auch energetische Vorteile habe, da dort niedrigere Vorlauftemperaturen benötigt würden als in vielen Bestandsgebäuden. In die Bewertung seien neben den CO₂-Emissionen auch Wärmepreise und Förderkriterien, etwa der Primärenergiefaktor, einbezogen worden.
Herr Kranz (GRÜNE) fragt, ob vor dem Hintergrund aktueller bundespolitischer Diskussionen über die Nutzung von Gasheizungen mit Anteilen von sog. „Grüngas“ auch eine entsprechende Variante für das Quartier untersucht werden sollte.
Frau Langer antwortet, eine solche Lösung erscheine aus fachlicher Sicht für das geplante Neubauquartier nicht sinnvoll. Die Gebäude könnten aufgrund ihres energetischen Standards gut mit Wärmepumpen versorgt werden. Gaslösungen würden eher bei Bestandsquartieren mit hohen Vorlauftemperaturen eingesetzt. Für das vorliegende Quartier sei eine gasbasierte Lösung daher nicht zielführend.
Herr Talleur (Volt) fragt nach der untersuchten Variante einer gemeinsamen Wärmeversorgung mit dem geplanten Quartier an der Essener Straße und ob der zusätzliche Platzbedarf und mögliche wirtschaftliche Effekte einer größeren Anlage berücksichtigt worden seien.
Frau Langer erläutert, dass hierzu ein Austausch mit den Gutachtern des benachbarten Projekts stattgefunden habe. Die jeweiligen Wärmebedarfe seien abgestimmt und gemeinsam betrachtet worden, um Auswirkungen auf Flächenbedarf und Wärmepreise abschätzen zu können.
Herr Talleur (Volt) fragt weiter, ob aufgrund der kurzen Entfernung zwischen den Gebieten größere Netzverluste zu erwarten seien, zumal im Bestand teilweise höhere Vorlauftemperaturen benötigt würden.
Frau Langer antwortet, dass für die Untersuchung eine konkrete Trasse betrachtet worden sei, die technisch realisierbar erscheine. Dabei seien auch Netzverluste berücksichtigt worden. Die Leitungsführung sei jedoch durch örtliche Gegebenheiten, unter anderem Querungen von Gewässern, eingeschränkt, sodass alternative Leitungswege nur begrenzt möglich seien.
Herr Buck (AfD) sagt, dass aufgrund der Bodenverhältnisse im Plangebiet womöglich keine Keller vorgesehen seien und fragt, inwieweit diese Bedingungen in die Planung der Energieanlagen einbezogen worden seien, wie künftige Entwicklung der Wärmepreise aussehe und ob lokale Energieerzeugung langfristig zu geringeren Kosten führen könne.
Frau Langer erklärt, dass geologische Daten und Informationen zum Grundwasserspiegel in die Untersuchung eingeflossen seien. Die feuchten Bodenverhältnisse könnten für geothermische Systeme sogar vorteilhaft sein, da Wärme aus feuchtem Boden besser entzogen werden könne. Fragen zur langfristigen Entwicklung der Energiepreise lägen außerhalb ihres fachlichen Schwerpunktes, der vor allem in der gebäudetechnischen Planung liege.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Anlagen
TOP 4.1 EFP79DM_Präsentation_Ergebnisse_d_0 (1802 KB)
Herr Schröder stellt anhand einer Präsentation das Verfahren zum Bebauungsplanentwurf Bebauungsplan Barmbek-Nord 45 vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Herr Messaoudi (Die Linke) begrüßt grundsätzlich die geplante Aufgabe des Gewerbegebiets zugunsten von Wohnungsbau und fragt, warum im städtebaulichen Vertrag nur ein Anteil von 35 % öffentlich geförderter Wohnungen vorgesehen sei und ob der städtebauliche Vertrag den Ausschussmitgliedern zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden könne. Angesichts der begrenzten Flächen für Wohnungsbau erscheine ein höherer Anteil sinnvoll, z.B. 50 %.
Herr Schröder antwortet, der Anteil von 35 % geförderten Wohnungen orientiere sich an den üblichen Vorgaben des Senats. Diese Quote werde in entsprechenden Vereinbarungen regelmäßig angewendet. Der städtebauliche Vertrag werde nach Unterzeichnung im Transparenzportal veröffentlicht und könne dort eingesehen werden.
Herr Schmidt (GRÜNE) bittet um Klarstellung, welcher räumliche Bereich konkret vom Bebauungsplan betroffen sei.
Herr Schröder stellt anhand der Präsentation dar, dass sich die Aufhebung ausschließlich auf den markierten Bereich im Umfeld der Meisenstraße im Stadtteil Barmbek-Nord beziehe. Die übrigen Flächen des bestehenden Planrechts blieben unverändert bestehen.
Frau Kerkow (SPD) erkundigt sich, ob im Zusammenhang mit dem Verfahren auch der Bauturbo berücksichtigt worden sei, welcher im Rahmen von § 34 BauGB unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen mit Zustimmung der Gemeinde ermögliche.
Herr Schröder verneint dies, da sich das Verfahren bereits auf der Zielgeraden befinde. Das Bebauungsplanverfahren sei bereits vor Einführung der neuen Regelungen begonnen worden. Inhaltlich werde mit der Aufhebung des Planrechts und der Anwendung von § 34 BauGB jedoch ein ähnliches Ziel erreicht, sodass sich am Ergebnis voraussichtlich wenig ändern würde.
Frau Kerkow (SPD) fragt ergänzend, ob die Regelungen im städtebaulichen Vertrag auch dazu dienten, mögliche Abweichungen zu begrenzen und einen verbindlichen Rahmen für künftige Bauvorhaben zu setzen.
Herr Boltres erläutert, dass der städtebauliche Vertrag insbesondere den Anteil des geförderten Wohnungsbaus festlege. Weitere konkrete Ausgestaltungen würden im jeweiligen Genehmigungsverfahren geprüft und gegebenenfalls verhandelt.
Herr Baumann (CDU) weist darauf hin, dass sich im dargestellten Bereich nicht ausschließlich Gewerbenutzungen befänden, sondern bereits teilweise Wohnnutzung vorhanden sei.
Herr Schröder erläutert, dass der überwiegende Teil der umliegenden Bebauung bereits aus Wohngebäuden bestehe, sich die Aufhebung des Bebauungsplans jedoch lediglich auf den bereits dargestellten Bereich beziehe.
Frau Ernsing fügt hinzu, dass bereits in den 1990er-Jahren im Gebiet Wohnungsbau genehmigt worden sei, obwohl das Planrecht weiterhin ein Gewerbegebiet vorsehe. Frühere Überlegungen der Verwaltung hätten vorgesehen, entlang der Magistrale Gewerbe zu erhalten und im rückwärtigen Bereich Wohnnutzung zu ermöglichen. Dieses Konzept sei jedoch von der Wirtschaftsbehörde abgelehnt worden. Vor diesem Hintergrund erscheine die Aufhebung des Planrechts für den betroffenen Teilbereich als der schnellere und effizientere Weg, um eine planungsrechtliche Klarstellung zu erreichen.
Frau Winter (SPD) erkundigt sich, welche Auswirkungen der Bauturbo auf den städtebaulichen Vertrag habe und ob beide Instrumente parallel bestehen könnten oder sich Änderungen bzw. zusätzliche Möglichkeiten für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ergeben würden.
Frau Ernsing erklärt, man hätte auch bei Anwendung der neuen Regelungen einen vergleichbaren städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Zwar ermögliche eine Beurteilung nach § 34 BauGB grundsätzlich Wohnungsbau, jedoch enthalte eine Baugenehmigung keine Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau. Der Anteil geförderter Wohnungen werde daher - unabhängig von der Rechtsgrundlage - über den städtebaulichen Vertrag gesichert.
Herr Boltres ergänzt, dass im Fall abweichender oder deutlich intensiverer Bebauungsvorschläge eine Prüfung nach den jeweils geltenden Regelungen des § 34 BauGB erfolgen müsse. Grundlage der bisherigen Überlegungen sei jedoch das vorgestellte Konzept für den Bereich der Meisenstraße im Stadtteil Barmbek-Nord.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beschließt bei 13 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt), einer Gegen-Stimme (Die Linke) und einer Enthaltung (AfD) mehrheitlich die Empfehlung der Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 45 (Aufhebung Meisenstraße).
Abstimmungsergebnis:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beschließt bei 13 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt), einer Gegen-Stimme (Die Linke) und einer Enthaltung (AfD) mehrheitlich die Empfehlung der Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 45 (Aufhebung Meisenstraße).
Herr Schröder stellt anhand einer Präsentation die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3 (Goernestraße) vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Frau Winter (SPD) dankt, dass der Wunsch nach seniorengerechten Wohnungen berücksichtigt worden sei.
Herr Buck (AfD) sagt, er wolle sich bei der Abstimmung enthalten, auch wenn er das Vorhaben grundsätzlich begrüße, da er ein Vertrauensproblem habe aufgrund des Umgangs mit anderen Planungen, wie der Fußgängerbrücke über die Osterbek im Bereich Hufnerstraße/Witthof, der Geschichtswerkstatt in Barmbek oder der Bebauung im Mesterkamp. Dort seien Versprechungen gemacht worden, die nicht eingehalten worden seien.
Frau Ernsing erwidert, es handele sich um völlig unterschiedliche Fälle. An der Hufnerstraße sei man dran. Zum Mesterkamp folge gleich ein Sachstandsbericht.
Herr Messaoudi (Die Linke) sagt, er halte den Anteil von 35 Prozent für deutlich zu wenig, zumal die Fläche schon versiegelt sei und sich für eine dichte Bebauung eignen würde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beschließt bei 13 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt), einer Gegen-Stimme (Die Linke) und einer Enthaltung (AfD) mehrheitlich die Empfehlung der Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3.
Abstimmungsergebnis:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beschließt bei 13 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt), einer Gegen-Stimme (Die Linke) und einer Enthaltung (AfD) mehrheitlich die Empfehlung der Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs zur Wohnraumversorgung Eppendorf 3.
Herr Wersich (CDU) fragt anlässlich des Auszuges der Sozialbehörde nach der Zukunft der Hamburger Meile.
Herr Boltres antwortet, ihm sei bislang nicht bekannt gewesen, dass die Sozialbehörde aus der Hamburger Meile ausziehe, weshalb hierzu keine Auskunft gegeben werden könne. Bisher sei nur bekannt gewesen, dass Teile der Sozialbehörde aufgrund von Umbaumaßnahmen verlagert werden sollen. Man habe seit längerer Zeit keinen Austausch mehr mit den Eigentümern geführt und teile die Sorge über die Zukunft der Hamburger Meile. Es gebe vor Ort ein großzügiges Planungsrecht.
Frau Winter (SPD) bestätigt, dass ein kürzlich erschienener Pressebericht über die Standortsuche der Sozialbehörde berichtet habe, was darauf schließen lasse, dass es sich nicht nur um einen teilweisen oder kurzfristigen Umzug handele. Es wäre daher gut, wenn der Ausschuss und die Verwaltung sich künftig hiermit noch einmal intensiv befassen würde.
Herr Baumann (CDU) fragt, ob dort Wohnungsbau geplant sei.
Herr Boltres verneint dies und verweist auf seine Aussagen zum „geltenden Planrecht.
Herr Storch, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, gibt einen Sachstand zum Mesterkamp, insbesondere zur Erschließung des Mesterkamps. Ursprünglich sei von der Weidestraße kommend eine Erschließungsstraße über ein privates Grundstück geplant gewesen. Nach langen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer habe man jedoch keine Einigung erzielen können. Alternativ habe man überlegt eine kleine Erschließungsstraße über den Quartierplatz in die Weidestraße oder nördlich am Quartiersplatz entlang zu planen, habe diese Ideen jedoch insbesondere aufgrund des Wunsches aus der Bevölkerung nach einem verkehrsfreien Quartiersplatz verworfen. Daher sei man nun zu einer Lösung gekommen mit einem Wendehammer von Stich Weidestraße. Dies sei die ökonomischste und flächenschonendste Lösung, die man habe finden können, welche einen Durchgang zur Hamburger Straße gewährleiste und zugleich den Quartiersplatz verkehrsfrei halte. Auch wenn dies nicht die perfekte Lösung sei, sei es unter den Umständen die beste Lösung. Man wolle den Bebauungsplan nun anpassen und bald in die öffentliche Auslegung gehen.
Herr Schmidt (GRÜNE) lobt die Lösung.