Die Tagesordnung wird bestätigt.
Die Niederschrift vom 22.02.2023 wird einstimmig genehmigt.
Frau Schepanski erläutert die Mittelübersicht. Die Negativbeträge resultierten aus den bereits gefassten Beschlüssen. Das “Resteübertragungsverfahren“ sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Juni 2023 könne ein abschließender Sachstand mitgeteilt werden. Für die heutige Beschlussfassung sei jedoch ausreichend Deckung vorhanden.
Aus der Anlage BügerInnenbudget gehe hervor, dass dieses Budget wenig in Anspruch genommen werde. Frau Bester möchte wissen, ob es daran liege, dass Bewerbungen keinen Zuschlag erhielten oder ob das Budget nicht bekannt genug sei.
Es bestehe seitens der Verwaltung ein Interesse, dass für dieses Budget geworben werde, so Frau Schepanski. Sie werde daher im zuständigen Fachbereich in Erfahrung bringen, ob es Gründe gebe, die die Beantragung erschwerten. Das Ergebnis werde zu Protokoll gegeben.
Protokollnotiz:
Der Sachverhalt befindet sich noch in Klärung.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Sondermittelantrag Nr. 197:
Frau Platz erläutert, dass sie weiterhin mit dem Antragstellenden in Gesprächen sei. Der Antrag werde nach dem jetzigen Stand zurückgezogen und neu formuliert.
Der Ausschuss vertagt die Entscheidung über eine Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 3.398,05 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 216:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 150,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 221:
Frau Platz erläutert, dass sich die Fraktion noch nicht mit dem Antrag auseinandergesetzt habe. Ein Besprechungstermin stehe bevor, daher wird um Vertagung gebeten.
Frau Bester schließt sich dem Wunsch nach Vertagung an, da die fachliche Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
Der Ausschuss vertagt die Entscheidung über eine Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 10.216,15 Euro mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.
Sondermittelantrag Nr. 231:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages mehrheitlich bei Gegenstimme der FDP-Fraktion in Höhe von 10.073,11 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 232:
Da die Fraktionen einige Anträge gleichermaßen unterstützten, regt Herr Messaoudi für den Abstimmungsprozess eine Bündelung dieser Anträge an.
Da keine große Zeitersparnis mit der Bündelung der Anträge erzielt werde und sich die Mitglieder zu einzelnen Anträgen ggf. äußern möchten, schlägt der Vorsitzende vor, die bisherige Verfahrensweise beizubehalten.
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 3.200,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 234:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages mehrheitlich bei Gegenstimme der FDP-Fraktion in Höhe von 3.240,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 235:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 6.460,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 237:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion in Höhe von 1.550,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 238:
Frau Schmedt auf der Günne erläutert, dass das beantragte Gerät sinnvoll und vielseitig einsetzbar sei und daher ihre Unterstützung fände.
Herr Messaoudi erinnert an die vom Ausschuss aufgestellte Regel, Anträge nicht zu unterstützen, wenn sie keine Auswirkungen auf das Stadtteilleben hätten und nicht für die Allgemeinheit zugänglich seien, sondern nur einer Zielgruppe dienten. Daher halte er eine Unterstützung des Antrags für fragwürdig. Die mangelnde Pflegeleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung könne nicht mit Sondermitteln kompensiert werden.
Herr Dr. Beer weist darauf hin, dass dem Antrag keine Vergleichsangebote beigefügt wurden und dies mit den Vergaberichtlinien nicht im Einklang stehe. Er habe vergeblich nach entsprechenden Angeboten gesucht.
Es werde ein besonderes Produkt beantragt, dass sich nicht überall bestellen ließe und nur von einem Anbieter angeboten werde, so Frau Bester. Die Politik befasse sich mit der inhaltlichen Bewertung eines Antrags. Ob die Voraussetzungen des Zuwendungsrechts erfüllt würden, werde an anderer Stelle geprüft. Die Vorlage nur eines Angebotes führe nicht zwangsläufig zu einer Nichtunterstützung eines Antrags. Manche Anträge erforderten unterschiedliche Maßstäbe.
Das Produkt sei in anderen Einrichtungen bereits erfolgreich getestet worden. Es ermögliche eine selbstbestimmte Beschäftigung und Zeitgestaltung für die älteren Menschen und führe zu einem menschenwürdigeren Dasein. Zudem unterstütze es auch das Personal, so Frau Schmedt auf der Günne.
Frau Schenkewitz ergänzt, dass es sich bei dem Produkt um eine speziell für ältere Menschen entwickelte Anschaffung handele, die nicht überall erhältlich sei. Es handele sich zudem um einen gemeinnützigen und nicht um einen nach Profit strebenden Träger. Diese Unterscheidung solle ebenfalls Berücksichtigung finden. Die Anschaffung unterstütze die Aktivierung der älteren Menschen, die aufgrund des Personalmangels sonst nicht beschäftigt würden. Daher sei der Preis zweitrangig.
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages mehrheitlich bei Gegenstimme der DIE LINKE-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion in Höhe von 7.690,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 239:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 1.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 240:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 4.750,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 241:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 1.860,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 243:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 5.694,07 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 244:
Herr Dr. Beer merkt an, dass der Antrag überdimensioniert sei. Der Antrag beinhalte hohe Werbekosten. Ein anderes Konzept hätte zu geringeren Kosten geführt.
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion und der DIE LINKE-Fraktion in Höhe von 5.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 245:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 476,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 246:
Herr Dr. Beer zeigt sich darüber verwundert, dass es bei diesem Antrag keinen interfraktionellen Konsens gebe. Es handele sich eine langfristig angelegte, sinnvolle Maßnahme für eine Hilfsorganisation, die die Bindung von Jugendlichen an die Hilfsorganisation unterstütze und rechtfertige daher die hohe Fördersumme.
Frau Platz stimmt zu, dass das technische Hilfswerk wichtige Jugendarbeit leiste und unterstützenswert sei. Es gebe jedoch noch inhaltlichen Diskussionsbedarf. Über die Ausgestaltung des Angebots habe noch keine Einigung erzielt werden können. Auch über andere Antriebsformen, als ausschließlich der Verbrennungsmotor, solle noch nachgedacht werden. Zudem liege der Antrag noch nicht lange vor. Eine Vertagung sei wünschenswert.
Dem stimmt Frau Bester zu und ergänzt, dass bei der Suche nach Alternativen auch die praktische Umsetzung zu berücksichtigen sei. Ein E-Antriebs erfordere auch eine Lademöglichkeit. Die Vertagung sei unkritisch, da der Antrag noch nicht lange vorliege.
Der Ausschuss vertagt die Entscheidung über eine Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 10.000,00 Euro mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.
Sondermittelantrag Nr. 248:
Es handele sich um einen bereits vertagten Antrag, so Frau Bester. Die Pestalozzi Stiftung habe zwischenzeitlich Gelder einwerben können, was zu einer Reduzierung der Antragssumme geführt habe.
Herr Messaoudi merkt erneut an, dass er es kritisch betrachte, wenn auch die nicht für alle zugänglichen Maßnahmen mit bezirklichen Sondermittel Unterstützung erhielten.
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages mehrheitlich bei Gegenstimme der DIE LINKE-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion in Höhe von 10.724,65 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 249:
Der Ausschuss beschließt die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages einstimmig in Höhe von 3.691,38 Euro.
Siehe TOP 4.3.
Siehe TOP 4.3.
Siehe TOP 4.3.
Siehe TOP 4.3.
Der Vorsitzende führt aus, dass der Sondermittelantrag Nr. 224 am 06.04.2023 zurückgezogen wurde und der Sondermittelantrag Nr. 227 in den Hauptausschuss überwiesen wurde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss beschließt die Drucksache einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion.