Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel vom 22.11.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Präsentation zu TOP 5.1 kurzfristig abgesagt wurde. Der Termin wird zu gegebener Zeit nachgeholt.

 

Die Tagesordnung wird bestätigt.

 

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es liegen keinergerfragen vor.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift vom 20.09.2021 und 18.10.2021

Die Niederschrift vom 20.09.2021 wird einstimmig genehmigt.

 

Die Niederschrift vom 18.10.2021 wird mit der Bitte von Herrn Prott, unter TOP 5.2.4 folgende Änderung vorzunehmen „Dieses sei nicht optimal, aber verständlich vor dem Hintergrund, dass von den aktuellen 110 Parkplätzen 50 Plätze wegfallen, so dass nur 60 Parkplätze verbleiben“, einstimmig genehmigt.

 

Ö 4

Bügerbegehren - Neue TaLa - Platz für alle

Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Tangstedter Landstraße in den nächsten Jahren grundsaniert werden soll. Im Zuge dessen, wird auch die Verkehrsplanung der gesamten Straßenfläche neu geplant. Die Bürgerinitiative hat die erforderlichen Unterschriften gesammelt, um ein Bürgerbegehren zu erreichen und wird es in dieser Ausschusssitzung vorstellen.

 

Herr Reichelt von der Bürgerinitiative, stellt einen Alternativvorschlag zum Bürgerbegehren anhand einer Präsentation vor. Hierbei sind der Initiative 4 Punkte besonders wichtig:

1. Erhaltung des Erscheinungsbildes, 2. Größtmöglicher Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer, 3. Größtmöglicher Schutz der Bäume und 4. Erhalt von ausreichenden Parkplätzen.

 

Zu 1. Der auf dem Foto eingezeichnete rote Rand stellt für den Denkmalschutz die Grenzen des Ensembles dar, wobei der gesamte Bereich unter Denkmalschutz steht und damit nicht verändert werden darf. Die einzelnen Häuser stehen unter erweitertem Milieuschutz, so dass kleinere Veränderungen vorgenommen werden dürfen, soweit sie nicht den Grundgedanken des damaligen Oberbaudirektors Fritz Schumacher beeinträchtigen. Die ursprünglich nicht als Durchgangsstraße geplante Tangstedter Landstraße durchschneidet mit einem hohen Verkehrsaufkommen die Fritz-Schumacher-Siedlung.

 

Zu 2. Die auf der Tangstedter Landstraße aufgezeichneten Radfahrstreifen sind, so Herr Reichelt, nicht mehr empfehlenswert. Der Radweg soll zum Schutz der Radfahrenden nicht mehr auf der Straße angesiedelt sein und schon gar nicht in den Mischverkehr, wie an der Broder-Hinrick-Kirche, übergehen.

 

Zu 3. Herr Reichelt erklärt, dass die alleeartig angepflanzten Bäume zum Erscheinungsbild der Siedlung gehören und abgängige Bäume regelmäßig nachgepflanzt worden sind. Die Einrichtung von Radstreifen auf der Straße würde zusätzlich tiefe Arbeiten in unmittelbare Baumnähe erfordern. Parkplätze sollen direkt an der Fahrbahn errichtet werden, so dass ein verträglicher Baumabstand gewährleistet ist. Die Radwege sollen an den Bäumen entlanggeführt werden, jedoch ohne bei den erforderlichen Arbeiten in die Tiefe zu gehen, um die Baumwurzeln maximal zu schützen. Hierfür kann, so Herr Reichelt, das vom Bezirksamt vorgeschlagene TTE-System Verwendung finden, das bereits an der Alster umgesetzt wurde.

 

Zu 4. Herr Reichelt erinnert, dass in früheren Bauvorschriften je Wohneinheit ein Parkplatz zu errichten war. Dieses war aufgrund des mangelnden Platzes nicht umzusetzen, so dass sich einige Anwohner Parkplätze auf ihren Grundstücken errichtet haben. Eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen ist für die Gewerbetreibenden vorzuhalten, damit diese kurz angefahren werden können. Hierzu zählen neben Restaurants, Eiscafé und Kleingewerbe, auch Ergotherapie, Kita, Langenhorner Lichtspielhaus, Altenwohnanlage und die Broder-Hinrick-Kirche. Herr Reichelt stellt klar, dass das Denkmalschutzamt sich gegen die Errichtung von Parkplätzen auf den Grundstücken ausgesprochen habe.

 

Anhand eines Abschnittes der Tangstedter Landstraße in der Nähe der Broder-Hinrick-Kirche stellt Herr Reichelt die Planungsunterschiede zwischen der Bürgerinitiative und dem Bezirksamt dar. Der Radweg wird zum Schutz der Radfahrenden hinter den Parkplätzen entlang geführt. Im Schutz der Parkplätze wird die Radspur auf die Straße geführt. Auf der Seite der Altenwohnanlage müssen Pflegedienste die Möglichkeit haben, unmittelbar vor der Einrichtung zu parken, um so schnell bei ihren zu Pflegenden sein zu können.

Die Bürgerinitiative kritisiert die Bezirksamts-Planung, die eine sehr dichte Führung der Parkstreifen an die Bäume heran vorsieht und dadurch die Baumwurzeln gefährdet. Ferner werden für die Parkplätze zwischen den Bäumen TTE-Systeme verlegt, die jedoch ebenfalls sehr dicht an den Baum herangeführt werden. Im Gegensatz hierzu schlägt die Bürgerinitiative eine Verschwenkung des Radweges um die älteren Bäume herum vor. Bei jungen Bäumere dieses nicht notwendig. Das TTE-System sollte auch für die Radfahrenden an den Bäumen entlang errichtet werden.

 

Herr Reichelt betont, dass die Bürgerinitiative nicht auf dem Vorschlag für die Umsetzung von 220 Parkplätzen beharre, wenn in ernsthaften Gesprächen auf den aktuellen Vorschlag von Seiten des Bezirksamtes eingegangen und dieser umgesetzt wird. Er stellt klar, dass die Planung des Bezirksamtes 110 Parkplätze beinhalte und die heutige Vorstellung der Bürgerinitiative rund 160 Parkplätze enthalte. Aktuell seien 240 Parkplätze vorhanden. Herr Reichelt macht deutlich, dass auf eine Ablehnung des heutigen Vorschlages weitere Schritte durch die Bürgerinitiative erfolgen werden.

 

Herr Landbeck teilt mit, dass in der Vergangenheit insgesamt 8 Planungsgespräche mit der Bürgerinitiative geführt worden sind. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in der Folge mehrfach eine Überplanung der ursprünglichen Planung der Tangstedter Landstraße vorgenommen, so dass die ursprüngliche Planung, die dem Ausschuss vorgestellt worden war, nicht mehr existent sei. Herr Landbeck stellt fest, dass die Bürgerinitiative und das Bezirksamt sich über eine Differenz von 20 30 Stellplätze unterhielten. Ein darauf basierender Bürgerentscheid würde die Freie und Hansestadt Hamburg rund 250.000 Euro kosten.

 

Herr Brudnitzki, Tiefbauabteilung, bedankt sich bei Herrn Reicheltr seinen Vortrag. Er führt aus, dass sich die Tangstedter Landstraße in einem schlechten Unterhaltungszustand befindet, was durch mehrere, in Auftrag gegebene Untersuchungen bestätigt wurde. In Teilabschnitten ist ein Komplettausbau notwendig; dieses trifft auf die Bauabschnitte 2 und 4, zwischen Wördenmoorweg und Wattkorn, zu. Für die Arbeiten sind die aktuellen Regelwerke zugrunde zu legen. Ferner ist auf die Einhaltung der Barrierefreiheit zu achten. Herr Brudnitzki erklärt, dass sich das Bezirksamt viele Gedanken über die Variante „Radweg“ gemacht habe, die er nun vorstellen möchte und als PowerPoint Präsentation verdeutlicht. Der Querschnitt der Tangstedter Landstraße beträgt 25 Meter. Von den Grundstücksgrenzen entfernt reichen die Bäume ca. 3-5 Meter in die Straße hinein; die Wurzeln sind stark ausgebildet, was zum Anheben der Wege führt.

 

Herr Brudnitzki erläutert, dass aufgrund der Wurzelausbildung vom Mittelpunkt der Bäume zur Hinterkante des geplanten Radweges mind. 1,25 Meter Abstand benötigt werden. Die Regelfahrbahnbreite für den Bus/Bus-Begegnungsverkehr von 6,50 Metern kann aufgrund des hohen Fahrzeugaufkommens von rund 20.000 Fahrzeugen und einem Schwerlastverkehranteil von 4 % pro Tag nicht unterschritten werden. Die beidseitig vorgesehenen Längsparkstreifen sind gemäß ReStra 2,10 Meter breit auszubilden. Der Sicherheitstrennstreifen zwischen  Radweg und  ngsparkstreifen muss mindestens 75 cm breit sein. Rechnerisch verbliebe somit für einen gradlinigen Radweg eine Breite von ca. 1 Meter. Dieses, noch vor 40 Jahren praktizierte Radwegemaß, ist heute nicht mehr anzuwenden. Das Mindestmaßr Radwege beträgt 1,60 Meter. Diese notwendige Mindestbreitesst sich  bei dieser Variante nicht realisieren.

 

Eine mäandernde Linienführung unter Verwendung des Mindestradius von R=20 m würde zu einer unzumutbaren Einschränkung des Fahrkomforts führen. Darüber hinaus würde bei dieser Lösung ebenfalls durch die notwendige Einhaltung des Sicherheitsabstandes zwischen Längsparkständen und Radweg -  eine hohe Anzahl von Parkplätzen verloren gehen, so dass eine Weiterverfolgung dieser Variante keine Alternative darstellt.

 

Die Planungsvariante der Erstverschickung, so Herr Brudnitzki, hat ein Höchstmaß an Baumschutz berücksichtigt. Dabei sei eine Achsenverschiebung von Osten nach Westen vorgenommen worden. Diese Planung hätte zur Folge, dass von 240 Parkplätzen nur 40 Parkplätze erhalten werden könnten. Diese Variante hat dazu geführt, dass sich eine Bürgerinitiative zum Erhalt von Parkraum gebildet hat.

 

Mit dem Ziel die Anzahl der Parkplätze zu erhöhen, wurde die Planung nach der Erstverschickung mehrmals überarbeitet. Dabei wurde der sehr weitgehende Baumschutz der Erstverschickungsvariante in unterschiedlicher Weise abgeschwächt. Eine Variante, die zur Bürgerinformationsveranstaltung im April 2021 vorgestellt wurde, beinhaltete die Fällung von 16 Bäumen. Damit konnte die Parkplatzanzahl zwar auf ca. 150 (einschlilich 20 Parkplätzen auf Privatgrund) erhöht werden, jedoch zeigte sich, dass niemand zur Schaffung von Parkplätzen bereit ist, Bäume zu fällen.

 

 

Die abschließend ausgearbeitete Variante des Bezirksamtes basiert auf folgenden Ausbaumerkmalen:

-          Fahrbahn und Radfahrstreifen werden im vollgebundenen Oberbau ausgebaut. Dadurch wird die Aushubtiefe von 70 cm auf ca. 35 bis 40 cm verringert. Nach erweitertem Baumschutzgutachten ist der gewählte Ausbau prinzipiell möglich. Es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass vereinzelt Bäume geschädigt werden und im schlechtesten Fall gefällt werden müssen.

-          Zwischen den Bäumen und weitestgehend außerhalb der Kronenbereiche werden auf beiden Straßenseiten Parkstände eingerichtet. Da, wo der Schutz von Baumwurzeln erforderlich ist, wird ein flaches Kunststoffgittersystem (TTE-System) zur Oberflächenbefestigung eingesetzt.

-          Diese Variante beinhaltet eine Gesamtparkplatzanzahl von 131 (einschließlich der 20 Parkplätze auf Privatgrund)

 

Herr Brudnitzki erklärt, dass er Radfahrstreifen (niveaugleich zur Fahrbahn), mit einer Breite von 2,25 Metern zum fließenden Verkehr, als sehr sicher betrachte.

Zusammenfassend erklärt Herr Brudnitzki, dass ein Radweg (niveaugleich mit dem Gehweg) eine Mindestbreite von 1,60 Metern haben müsse. Ist dieses Mindestmaß nicht realisierbar, wird einem Ausbau von den planenden Verwaltungsstellen (PK, VD, BVM, Bezirksamt) nicht zugestimmt.

Er informiert darüber, dass eine schriftliche Zusage der Denkmalbehörde vorläge, dass 20 Parkptze auf Privatgrund errichtet werden dürfen. Das bedeutet, dass bei der aktuellen Planungsvariante in der Summe 131 Parkplätze erhalten blieben.

Herr Brudnitzki verweist auf eine prozentuale Gegenüberstellung der Varianten zu den Wünschen der Bürgerinitiative (hier wird auf die Anlage verwiesen). Der aktuelle Vorschlag stellt die 2. Überarbeitung der 1. Variante dar.

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Brudnitzki r den Vortrag.

 

 

Herr Prott bedankt sich für die Vorstellung und weist auf zwei Variantenplanungen der Bürgerinitiative hin. In der 2. Variante war ein Radfahrstreifen auf der Straße vorgesehen. Nun wird dieses zusammen mit einem Schutzstreifen abgelehnt; der Radweg soll auf den Gehweg verlegt werden. Herr Prott erkundigt sich nach den hierfür zugrunde liegenden Maßen für den Radweg und der Vorstellung bezüglich des Unterbaus.

 

Herr Reichelt antwortet, dass der auf der anderen Seite der Bäume entlang führende Fußweg von der Planung unberücksichtigt bliebe. Der Radweg soll dort verbleiben, wo er aktuell vorhanden ist. Die planerischen Maße belaufen sich auf 1,65 Meter Breite und den Schutzstreifen zu den parkenden Fahrzeugen mit 70 cm. Der Unterbau kann in seiner derzeitigen Struktur in Form von Sand verbleiben, wobei der Radweg an den Bäumen verschwenkt wird. Alternativ könne als Unterbau auch ein TTE-System verwendet werden, das näher an die Bäume verlegt werden kann.

 

Frau Lütjens bedankt sich für den Vortrag und spricht ihren Respekt für den Einsatz und die Alternativvorschläge aus. Sie favorisiert ebenfalls ein Radhochbord und teilt die Kritik an einer Radwegeverschenkung, die sich in den Mischverkehr einreiht. Sie spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass das Bezirksamt eine Variante unter Berücksichtigung der heutigen Vorschläge prüfen nne. Frau Lütjens erkundigt sich nach einem Termin für die Schlussverschickung für die Tangstedter Landstraße, die dann vollumfänglich an das Gremium weitergleitet wird.

 

Herr Brudnitzki erklärt, dass es erst dann zu einer Schlussverschickung kommen wird, wenn eine Einigung über die Gestaltung der Tangstedter Landstraße herbeigeführt worden sei. Er sagt zu, dass die Variante vollständig durchgeprüft wird. Sollte sich die Bürgerinitiative mit dem Ergebnis einverstanden erklären, könne auch an einer Schlussverschickung gearbeitet werden.

 

Frau Schenkewitz bedankt sich bei der Initiative für die Vorstellung ihrer Variante. Bezogen auf die Kosten eines Bürgerentscheides erklärt sie, dass politische Arbeit des Bürgers nicht kostenabhängig sein dürfe. Vielmehr sei eine Kompromissbereitschaft wichtig, die sich nicht stringent an Regeln, wie hier die Radwegbreite von 1,60 Metern, sondern vielmehr an der Örtlichkeit orientieren sollte. Frau Schenkewitz erinnert an die noch ausstehende Information über die Verkehrszählung. Unklar sei auch, ob das Denkmalschutzamt die 20 Parkplätze genehmigt und wer die Kosten für die Erstellung trägt. Hier fehle eine entsprechende schriftliche Aussage. Sie weist darauf hin, dass die gesammelten Unterschriften die Meinung der LangenhornerInnen wiederspiegelt. Frau Schenkewitz bittet die Bürgerinitiative und das Bezirksamt auf Basis der aktuellen Informationen in ein konstruktives Gespräch zu kommen, in der Hoffnung, eine von der Mehrheit tragfähigen Lösung zu finden.

 

Herr Kranz bedankt sich bei der Bürgerinitiative und Herrn Brudnitzki r die Vorstellung. Er äert sich erfreut darüber, dass die Sicherheit der Radfahrenden für die Initiative eine so hohe Priorität hat und stellt fest, dass auch die Einhaltung von Querschnitten von Radwegen zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Hierzu zählt auch der Radfahrstreifen. Der Vorschlag, der Initiative, den Radweg hinter den parkenden Autos entlang zu führen, trage nicht zur Sicherheit bei, da sie dort von Autofahrenden nicht gut gesehen würden, was generell immer wieder zu den Rechtsabbiegeunfällen führe. Zu begrüßen sei auch, so Herr Kranz, der Hochbordradweg, da er ein hohes Maß an Sicherheit gewährleiste. Allerdings wären hier die dahinter liegenden Parkplätze nicht erreichbar. Herr Kranz chte von der Initiative wissen, ob, wie im ersten Konzept, in Baumnähe mit Glensander, also einer wassergebundenen Deckschicht gearbeitet werden solle. Hierbei bestünde regelmäßig die Gefahr, dass sich beim Übergang vom befestigten zum nichtbefestigten Radweg harte Übergänge entstünden. Die Unterhaltungs- und Herrichtungskosten hierfür wären sehr hoch. Herr Kranz stellt fest, dass der Punkt „ausreichende Parkplätze“ auf Platz 4 der Liste gerutscht sei, wobei im Bürgerbegehren dieser Punkt als einziger angemeldet wurde und möchte wissen, welcher der 4 Punkte für die Initiative der wichtigste sei.

An Herrn Brudnitzki gewandt, erkundigt sich Herr Kranz nach der Verwendung der TTE-Systeme für Radwege und möchte wissen, ob diese hierfür verbaut werden und wie die befahrbare Oberfläche gestaltet ist.

Die Radwegeführung an der Broder-Hinrick-Kirche, die sich in den Mischverkehr einfädelt, kritisiert Herr Kranz. Hinsichtlich der Parkregelung für das Gewerbe informiert er über ein Gespräch mit dem Handelsverband-Nord, der eine zweistündige Parkscheibenregelung als Lösung favorisiere.

Die Kosten der gesamten Maßnahme seien so hoch, dass der Bezirk auf finanzielle Unterstützung durch die Landesebene angewiesen sei. Es sei daher davon auszugehen, dass auch nur eine vernünftige Radverkehrsführung, zu der es viele Beschlüsse auf Senatsebene gibt, finanziert wird.

 

Herr Reichelt antwortet, dass für die Oberfläche der Radwege das TTE-System vorgezogen wird, sowie eine Pflasterung an den Bäumen. Die Verarbeitung von Glensander sollte nur als letzte Möglichkeit Verwendung finden.

Bezüglich der Frage nach der Forderungsreihenfolge, die hier den ausreichenden Parkraum an 4. Stelle genannt habe, führt Herr Reichelt aus, dass im Bürgerbegehren der Erhalt von 220 Parkplätzen gefordert wurde. Im Laufe der letzten Monate seien durch Gespräche weitere wichtige Punkte hinzugekommen, so dass die 4 genannten Punkte die wichtigsten Anliegen auch in der neuen Reihenfolge darstellten. Die Bürgerinitiative will damit auch klar machen, dass sie nicht auf ihrer ursprüngliche Forderung bestehe.

Herr Reichelt berichtet weiter, dass sich die Gewerbetreibenden seinerzeit mit der Bitte um Unterstützung an den Bezirksamtsleiter gewandt hätten. Erst nach mehrfacher Nachfrage, habe der Bezirksamtsleiter den Gewerbetreibenden geantwortet, dass eine Unterstützung hier nicht notwendig sei.

 

Herr Brudnitzki erklärt, dass in der Planung des Bezirksamtes kein TTE-System für Radwege vorgesehen sei. Eine Umgehung der Wurzelbereiche sei aufgrund der Schädigungsanfälligkeit von verwendeten Belegen durch Wurzelanhebungen sinnvoll, zumal dadurch Stolpergefahren entstünden. Für Parkuntergründe sei das System sehr gut geeignet.

 

Herr Prottchte von Herrn Brudnitzki wissen, warum der von der Initiative vorgeschlagene 1,60 Meter breite Radweg, der in der Zeichnung als roter Strich dargestellt ist, nicht umgesetzt werden könne.

 

Herr Brudnitzki erläutert, dass dieses aus den im Regelwerk festgelegten und unveränderlichen Querschnitten der Straße, der beidseitigen Parkstreifen, der Sicherheitsstreifen, der Abstände von den Bäumen resultiere. Eine Verlegung des Radweges direkt neben den Bäumen werde nicht umgesetzt. Insgesamt verblieben rechnerisch dann noch ca. 1 Meter Breite für den Radweg. In einer geraden Linie sei das umsetzbar. Für einen mäandernden Radweg würde diese Breite einen sehr schlechten Fahrkomfort bieten; außerdem würden 2/3 der vorhandenen Parkplätze wegfallen. Herr Brudnitzki erklärt, dass er, wenn es gewünscht sei, diese Planung vollumfänglich berechnen könne, weist aber bereits jetzt darauf hin, dass das Ergebnis unbefriedigend sei.

 

Frau Hofmann erkundigt sich bei der Bürgerinitiative, ob diese die Berechnung des Bezirksamtes mit dem Ergebnis des Wegfalles weiterer Parkplätze teile.

 

Frau Schenkewitz fehlt die Antwort des Bezirksamtes zu der Diskrepanz zwischen der Aussage des Denkmalschutzamtes und der bisherigen Darstellung, dass keine Parkplätze auf Privatgrund entstehen dürfen. Sie bittet diese neue Information zu Protokoll zu geben und möchte wissen, wer für die Kosten aufkommt, wenn die Information zutrifft.

 

Herr Brudnitzki antwortet, dass das Bezirksamt im Zuge der Bauarbeiten des Gehweges auch für die Kosten der Überfahrt aufkommen würde. Die Herstellung der Parkplätze auf den Grundstücken ist von den Bewohnenden zu finanzieren.

 

Frau Lütjens bittet das Bezirksamt um Informationen über das weitere Vorgehen.

 

Herr Brudnitzki antwortet, dass es zu einem Konsens mit der Bürgerinitiative kommen sollte. Im gegenteiligen Fall wird ein Bürgerentscheid durchgeführt.

 

Herr Landbeck erklärt, dass ein Bürgerbegehren vorliegt, für das eine Einigungsfrist bis Jahresende vorgegeben sei. In der aktuellen Phase des Bürgerbegehrens sei es Aufgabe der Politik hier einechste Entscheidung herbeizuführen. Sollte die Frist verstreichen, ohne dass es zu einer Einigung kommt, wird der Bürgerentscheid anlaufen. Sollte die Frist für Gespräche genutzt und entsprechend des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes (BezAbstDurchfG) ausgesetzt werden, bliebe Zeit, einen Konsens herbeizuführen. Herr Landbeckhrt weiter aus, dass aktuell, aufgrund des Bürgerbegehrens eine Sperrfrist vorliege, die das Bezirksamt verpflichte, nicht mit Planungen und Arbeiten zu beginnen. Sollte es zu keiner Einigung kommen und der Bürgerentscheid durchgeführt werden, werde das Bezirksamt aus Sicherheitsgründen prüfen müssen, ob und wann der Fernlastverkehr die Tangstedter Landstraße nicht mehr befahren dürfe, hierzu gehörte auch der Busverkehr.

 

Herr Brudnitzki zeigt die genannte E-Mail des Denkmalschutzamtes auf der Leinwand und liest vor: „Anbei die Rückmeldung des Denkmalschutzamtes zur Lösung mit ca. 20 weiteren Stellplätzen“. Er bietet an, die E-Mail dem Gremium und der Bürgerinitiative zur Kenntnis zu geben.

 

Ein weiterer Referent der Bürgerinitiative stellt klar, dass auch bei einem mäandernden Radweg in der Mitte ein 1 Meter breiter Streifen verbliebe, der geradeaus zu befahren sei.

 

Frau Ros wirft ein, dass es für die Herstellung von Kraftfahrstraßen auch Sicherheitsaspekte für die Errichtung von Kurven gäbe und erkundigt sich, ob Entsprechendes auch für Fahrradwege gelte. Sie halte den von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Radweg nicht für sicher, zumal auf den Radwegen auch E-Fahrräder mit hohem Tempo fahren und Bäume und Poller sehr dicht angrenzen.

 

Herr Kranz nimmt Bezug auf die Frage von Frau Lütjens und informiert, dass die Frist zwischen Weihnachten und Silvester auslaufe. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Einigung mit der Initiative durch einen Beschluss der BV oder des HA herbeigeführt werden, läuft die Frist aus und der Weg für den Bürgerentscheid könne durchgeführt werden. In diesem Fall würden alle BürgerInnen im Bezirk Hamburg-Nord über die ursprünglich eingereichte Frage hinsichtlich des Erhaltes der 200 Parkplätze, per Briefwahl abstimmen. Kommt der Bürgerentscheid zustande, ist das Ergebnis dem Beschluss der BV gleichzusetzten und das Bezirksamt ist hieran gebunden. Da die 200 Parkplätze aktuell vorhanden sind, würden keine Arbeiten vom Bezirksamt durchgeführt und die Tangstedter Landstraße aufgrund ihres schlechten Zustandes für Schwerlastverkehre gesperrt werden. Sollte der Bürgerentscheid nicht zustande kommen, kann mit der Umsetzung der Planung begonnen werden. Herr Kranz macht deutlich, dass er den Vorschlag von Herrn Landbeck unterstützt, zusammen mit der Initiative die Einigungsfrist auszusetzen, um weitere 3 Monate Zeit für das Besprechen von Plänen, zu bekommen.

Bezüglich der Stellplätze auf Privatgrund stimmt Herr Kranz dem Vorgehen zu, diese in der Gesamtbilanz mitzuzählen. Er weist daraufhin, dass kein Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum bestünde.

 

Frau Traversin unterstützt den Vorschlag der Fristverlängerung. Sie kritisiert die Antworten des Bezirkes zu den Vorschlägen der Initiative, dass die Vorschläge mit Kosten verbunden seien, da hier ein unterschwelliger Grundton vorhanden sei, der nicht zu einer sachlichen Bewertung beitrage. Sie erkennt Punkte, an denen es sich anzuknüpfen lohne und sehe daher nur einen kleinen Dissens. Frau Traversin schlägt vor zu prüfen, ob Bundesmittel in das Projekt fließen könnten.

 

Frau Grichischchte in Bezug auf die auf Privatgrund vorhandenen Parkplätze der Fritz-Schumacher-Siedlung wissen, um wie viele es sich dabei handelt, wer sie benutzen darf und ob auf diesen genossenschaftlichen Flächen auch Pflegedienste und Gewerbetreibende parken dürfen. Ferner möchte Frau Grichisch wissen, ob es seitens der Siedlung Überlegungen gäbe, weitere Parkplätze zu schaffen.

 

Herr Reichelt beantwortet die Frage von Frau Hofmann, dass die Initiative den vorhandenen Plan als Maßstab zugrunde und die eigenen Ideen darüber gelegt haben. Er betont erneut, dass keine hundertprozentige Maßstabstreue angelegt wurde. Die Planung der Initiative zieht sich über die Infrage stehende Strecke hin, so dass sich die Parkplätze auf die gesamte Planstrecke verteilen, was aus den nur in Teilstrecken vorgelegten Plänen des Bezirksamtes nicht hervorgehe.

Parkplätze auf den Grundstücken zu errichten sei, so Herr Reichelt, eine gute Idee, da so weniger Stellfläche an der Straße benötigt würde. Die von Herrn Brudnitzki erwähnte tagesaktuelle E-Mail des Denkmalschutzamtes sei sehr positiv zu bewerten. Er gehe daher davon aus, dass der im Bezirksamt vorliegende und abgelehnte Bauantrag, nunmehr anders entschieden werde. Fraglich sei die Verteilung der 20 Stellplätze auf den Grundstücken, da hier Abwägungen von Interessen zu treffen seien. Über die konkrete Anzahl der Parkplätze könne die Genossenschaft Auskunft geben. Eine Mitbenutzung der Parkplätze durch andere Autofahrer sei grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch hier könne mit dem Vorstand der Genossenschaft Rücksprache gehalten werden.

 

Herr Brudnitzki erklärt, dass aus seiner Sicht das Mitzählen der 20 Parkplätze auf den Grundstücken unerheblich sei, da ein Entwurf vorläge, der das Maximum an möglichen Parkständen darstelle, das in diesem Bereich umsetzbar sei. Mehr Parkplätze würden bedeuten, dass mehr Bäume gefällt werden müssten

 

Herr Kranzchte von der Initiative die Einstellung zu dem Vorschlag der Fristverlängerung wissen.

 

Herr Reichelt sagt, dass er diesen Vorschlag mitnehmen wird und bittet um Mitteilung zu wann und an wen die Rückmeldung zu erfolgen habe.

 

Herr Kranz erklärt, dass es sich um eine bilaterale Verständigung zwischen der Politik und der Bürgerinitiative handelt. Das Bezirksamt sei in dieser Phase des Bürgerbegehrens hingegen nicht mehr Akteur.

 

Eine Fristverlängerung, so Herr Reichelt, sei nicht notwendig, wenn das Bezirksamt auf seiner Planung beharre, worauf Herr Brudnitzki vorschlägt, die auf dem vorgestellten Planstück dargestellten Planungen, auf die gesamte Strecke zu erweitern und nachzureichen. Anschließend könne sich in einem gemeinsamen Gespräch noch einmal ausgetauscht werden.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Bürgerinitiative in der ersten Dezemberwoche mit den Sprechern der einzelnen Fraktionen Kontakt aufnehmen und das Ergebnis der Vorstandssitzung mitteilen wird. Herr Reichelt stimmt diesem Vorschlag zu.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative und schließt den TOP.

 

Ö 5

Präsentation

Ö 5.1 - 21-2879

Zukunft Nikodemuskirche und Gemeindehaus

Kurzfristig ausgefallen.

 

Frau Ros bittet darum, dass Pastor Müller-Teichert die Präsentation im Vorwege dem Ausschuss zur Verfügung stellen würde. Weiter bittet Sie um Informationen darüber, wer der anstehende Pächter ist, der das Kulturangebot anbieten möchte.

 

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 21-2749

Gute Beleuchtung zwischen Kiwittsmoor und Holitzberg notwendig

Frau Lütjens erklärt, dass dieser Antrag zurückgezogen wird, da nachfolgend ein interfraktioneller Antrag erstellt wurde.

 

Herr Landbeck weist auf das Protokoll hin, in dem das Bezirksamt zu der Frage bereits Stellung bezogen habe; der Fachbereich habe bereits die beleuchtete Zuwegung in Auftrag gegeben.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.

 

Ö 6.2 - 21-2894

Gute Beleuchtung zwischen Kiwittsmoor und Holitzberg notwendig

Frau Lütjens erklärt, dass auch, nachdem die Antwort des Bezirksamtes vorläge, der Antrag beschlossen werden könne.

 

Frau Hofmann schließt sich dem Vorschlag von Frau Lütjens an und informiert darüber, dass sie die Fraktion DIE LINKE und die FDP-Fraktion angeschrieben habe, ob sie sich an einem interfraktionellen Antrag beteiligen möchten.

 

Herr Döhne stimmt dem Vorschlag zu.

 

Frau Schenkewitz schließt sich dem Vorschlag an.

 

Der Antrag wird um die FDP-Fraktion erweitert.

 

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

Ö 7

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 7.1.1 - 21-2878

Grundinstandsetzung Brabandstraße zw. Hindenburgstraße und Sengelmannstraße hier: Änderung der Schlussverschickung

Frau Lütjens begrüßt, dass es Änderungen gegeben habe. Sie merkt an, dass zu den umfangreichen Fahrradabstellanlagen die Positionen nicht berücksichtigt wurden. Der Fahrradstand Ecke Sengelmannstraße / Brabandstraße und an die Ecke Hindenburgstraße / Brabandstraße soll auf die Seite des Parks verlegt werden. Ferner vermisst sie eine Aussage zur baulichen Herstellung der Parkstände für Lastenfahrräder.

 

Herr Prott liest die Änderungen vor, die sehr gering sind und vor dem Hintergrund dessen, was alles bereits geändert worden ist, empfiehlt die Fraktion DIE GRÜNEN diese Drucksache zur Kenntnis zu nehmen, damit die Schlussabstimmung durchgeführt werden könne. Hier sei mittlerweile eine Dringlichkeit geboten, damit mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2022 begonnen werden könne.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7.1.2 - 21-2898

Fäll-Liste Grünanlagenbäume 2021/22 - Nachmeldungen

Frau Schenkewitz bittet das Bezirksamt als Ersatz für die zu fällenden Birken eine andere Baumart zu wählen.

 

Frau Lütjens erkundigt sich, wann die erste Fäll-Liste Grünanlagenbäume 2021/22 bekannt gegeben worden sei.

 

Protokollnotiz:

Ursprungsliste
am 15.09. wurden dem Ausschussdienst die ursprünglichen Fäll-Listen der Fäll-Saison 2021/22 für Straßenbäume sowie Grünanlagenbäume im Bereich des RegA FOLAG übersandt. Als Drucksache 21-2703 wurde sie unter TOP 5.1.2 im Ausschuss am 20.09.2021 behandelt.

 

 

Frau Ros möchte wissen, wo genau die zu fällenden Lärchen am Ratsmühlendamm-Wellingsbütteler Landstraße stehen. Sie stellt fest, dass diese Angabe nicht aus der Liste hervorginge. Ebenso wenig sei hier die Art der Nachpflanzung benannt.

 

Protokollnotiz:

Standort Lärchen:
Gem. Angaben der Fäll-Liste in der Grünanlage Ratsmühlendamm/Wellingsbütteler Landstraße „zwischen Bahngleis und Schule am asphaltierten Weg“. Die Standorte der abgestorbenen Lärchen befinden sich somit östlich des Albert-Schweitzer-Gymnasiums. (Lagepläne u. Fotos sind vorhanden und können zur Verfügung gestellt werden.)

 

Nachpflanzungen:
Gefällte Bäume in Grünanlagen werden mind. im Verhältnis 1:1 nachgepflanzt. Dies erfolgt i. d. R. in der darauffolgenden Pflanzsaison (Herbst). Art und Sortierung werden im Anschluss an die Fällungen und im Vorfeld der Pflanzungen durch die zuständige Revierleitung festgelegt, dies unter Berücksichtigung ökologischer, standortgerechter sowie parkgestalterischer Aspekte. Ersatzpflanzungen sollen möglichst nah des Entnahmeortes erfolgen, ist dieses nicht realisierbar (z. B. Konkurrenz benachbarter Bäume) sollen sie zumindest in gleicher Anlage realisiert werden. In seltenen Ausnahmefällen ist ein Ausweichen auf benachbarte Grünanlagen erforderlich.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7.2

Eingaben

Ö 7.2.1 - 21-2846

Vollsperrung Wellingsbütteler Landstraße ab März 2022, Eingabe

Frau Lütjens möchte wissen, wer dem Petenten eine Antwort zukommen lässt.

Ferner weist sie auf die ursprüngliche Planung einer Referentenanforderung für dieses Thema hin und möchte wissen, wie der Ablauf einer solchen Sitzung, die wohl online durchgeführt wird, erfolgen soll und ob bereits bekannt sei, zu wann ein Referent in den Ausschuss entsendet wird. Weiter erkundigt sich Frau Lütjens, ob neue Informationen hinsichtlich des Beginnes der Sperrung der Wellingsbütteler Landstraße vorliegen.

 

Frau Ros weist darauf hin, dass sich die Wellingsbütteler Landstraße und der Wellingsbütteler Weg auf zwei Bezirke erstrecken. Sie regt an, mit dem in Wandsbek für diesen Straßenabschnitt zuständigen Ausschuss einen gemeinsamen Sonderregionalausschuss zu veranstalten, in dem sich informativ ausgetauscht werden könne. Hierzu sollten dann auch Vertreter von Hamburg-Wasser geladen werden.

 

Frau Lütjens stimmt dem Vorschlag zu. Diese gemeinsame Sitzung sollte jedoch in Präsenz durchgeführt werden.

 

Herr Prott spricht sich gegen den Vorschlag aus, der seiner Auffassung nach die Situation verkomplizieren würde, da zusammen mit Wandsbek ein gemeinsamer Termin koordiniert werden müsse. Er favorisiert einen Vortrag durch einen Vertreter von Hamburg-Wasser in jeweils nur einem Regionalausschuss.

 

Der Vorsitzende wird zu dem Vorsitzenden des in Wandsbek zuständigen Regionalausschusses Kontakt aufnehmen und sich nach den dortigen Planungen erkundigen.

 

Herr Kranz schlägt vor, dass bei Konkretisierung eines Referententermines im Regionalausschuss FOLAG, der entsprechende Regionalausschuss in Wandsbek dazu geladen wird. Durch eine eventuelle Online-Tagung wäre aus seiner Sicht eine größere Teilnahme von BürgerInnen möglich.

 

Frau Schenkewitz unterstützt den Vorschlag von Herrn Kranz. Gegebenenfalls könne über einen Bedarfstermin nachgedacht werden.

 

Frau Ros ergänzt, dass aufgrund der zu erwartenden Menge an Nachfragen, die Tagesordnung an so einem Termin übersichtlich gehalten werden oder ein Sondertermin vereinbart werden sollte.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7.3

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 7.3.1 - 21-2774

Wördenmoorweg/ Reekamp hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.10.2021 Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Frau Schenkewitz bedankt sich für die Umsetzung bei PK 34.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7.3.2 - 21-2844

Tornberg 32 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.10.2021 Einrichtung eines allgemeinen Behindertenstellplatzes

Frau Lütjens stellt fest, dass die Durchgangsbreite von 2 Metern für Fußgänger auf beiden Seiten gelten muss.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7.3.3 - 21-2845

Tarpenring 15 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2021 Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 8

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Es liegen keine Vorlagen vor.

 

Ö 9

Verschiedenes

Frau Traversin bittet um eine Terminplanung für die geplante U 5 mit Auflistung der einzelnen Bauabschnitte und dem Datum des Baubeginns für das Gremium.

 

Frau Ros informiert über eine Internetseite schneller-durch-hamburg.de, die auch über den Baubeginn der U 5 informiert.

 

Frau Lütjens bittet um Informationen zum Haltestellenbau, zu den Sperrungen und den gesamten Bauaktivitäten, die den Bereich FOLAG betrifft.

 

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Herr Lewin hat, nachdem er von den Mitgliedern des RegA FOLAG darum gebeten worden war, zwei Textentwürfe für die Gedenktafel Wolfgang Borcherts ausgearbeitet und verteilt sie an die Gremienmitglieder. Er bittet um ggf. Änderungsvorschläge. Für die nächste Sitzung sei eine Antragstellung geplant.

 

Frau Lütjens bedankt sich bei Herrn Lewin für seine Arbeit bezüglich des Textentwurfes. Sie erkundigt sich beim Gremium über das weitere Vorgehen.

 

Frau Hofmann schlägt vor, dass je Fraktion eine Person benannt wird, die sich mit den Textvorschlägen befasst und ein gemeinsames Ergebnis erarbeitet wird.

 

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Herr Landbeck informiert darüber, dass der langjährige Leiter des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes, Herr Willing, in Rente gegangen ist und dem Regionalausschuss seinen Gruß und seinen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit auszurichtet. Die Mitglieder des Ausschusses würdigen dies in Abwesenheit von Herrn Willing durch Beifall klatschen.