Die Wahl des Ausschussvorsitzenden erfolgt durch Akklamation. Die Wahl von Frau Burmeister zur Vorsitzenden des Ausschusses erfolgt einstimmig, sodass sie die weitere Leitung der Sitzung übernimmt.
An dieser Stelle geben die Ausschussmitglieder der Fraktion GRÜNE zu Protokoll, dass sie bereits einen Vorschlag für den stellvertretenden Vorsitz hätten und fragen, ob jetzt in der Sitzung ein spontaner Vorschlag gemacht werden könne.
Herr Buck verneint dies mit Verweis auf die bereits unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt bestätigte Tagesordnung und die damit einhergehende Unzulässigkeit eines Spontanantrags im Nachhinein.
In der Folge informiert Herr Bulawa den Ausschuss darüber, dass ein Antrag auf Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden auf offiziellem Wege gestellt werden wird.
Frau Burmeister nimmt dies zur Kenntnis und stellt anschließend ihren Werdegang vor. Dabei betont sie, dass ihr eine konstruktive Arbeit in diesem Ausschuss wichtig sei.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Frau Nische informiert den Ausschuss darüber, dass normalerweise Herr Bersdorf für das BürgerInnenbudgt zuständig sei, jedoch heute an der Teilnahme an der Sitzung verhindert sei. Aus der der Drucksache beigefügten Übersicht gehe hervor, dass es schöne Vorhaben gibt, aber einige Anträge abgelehnt werden mussten. Sie informiert zudem darüber, dass für das nächste Quartal wieder die Möglichkeit bestehe, einen Antrag zu stellen. Dabei betont sie, dass der Quartiersbezug und die Geeignetheit des Fördergegenstandes zwingend erforderlich seien. Trotz des Bestrebens aller Antragstellenden, das Bürgerbudget sinnvoll zu nutzen, gestalte sich die Umsetzung teilweise schwierig, da Anträge zuweilen die Kriterien nicht erfüllt würden. Ein Quartiersbezug müsse stets gegeben sein, zudem dürfe es sich nicht um ein dauerhaftes Angebot handeln und das Geplante müsse in HH-Nord stattfinden. Einzelförderungen könnten demnach auch nicht für eine Dauerförderung verwendet werden, deren Beginn in der Zukunft liege. Sie bittet die Ausschussmitglieder, diese wichtigen Voraussetzungen für die Antragstellung zu berücksichtigen, in den eigenen Stadtteilen dafür zu werben und potenzielle Antragstellende ggf. mit diesen Informationen zu unterstützen. Abschließend weist sie darauf hin, dass Herr Bersdorf der zuständige Ansprechpartner für weitere Fragen sei, auf den verwiesen werde könne.
Frau Burmeister stellt im Namen ihrer Fraktion die Anfrage, ob es zutreffe, dass einige Ablehnungen aufgrund von Überschreitungen erfolgt seien, da die Anträge nicht in die Förderperiode fielen. Sie erkundigt sich, ob eine Übertragung in die nächste Förderperiode möglich sei.
Frau Nische gibt zu Protokoll, dass in solchen Fällen nachgefragt und auf die Verlängerung hingewiesen worden sei, bislang jedoch noch keine Reaktion erfolgt sei.
Frau Hauser möchte wissen, ob die Verwaltung die Antragstellenden darauf hinweise, den Antrag für die nächste Förderperiode erneut zu stellen, oder ob bereits anderweitig Kontakt bestünde.
Frau Nische erklärt, dass die Entscheidung über die Anträge bei den Antragstellenden liege. Die Verwaltung gebe jedoch stets einen Hinweis, damit das BürgeInnenbudget weitergeführt werden könne.
Frau Böther stellt sich als Verwaltungsmitarbeiterin der Abteilung Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung vor und informiert, dass sie für die offene Seniorenarbeit im Bezirk zuständig sei und als Ansprechpartnerin für den bezirklichen Seniorenbeirat zur Verfügung stehe. Frau Böther erläutert zunächst die Eckpunkte der Verteilung der finanziellen Mittel für die bezirkliche Seniorenarbeit. Sie weist insbesondere darauf hin, dass im Vergleich zum Vorjahr dieses Jahr 4.000 € weniger zur Verfügung stehen. Hintergrund sei die Verteilung der Rahmenzuweisung für die bezirkliche Seniorenarbeit auf die Bezirke, die anhand bestimmter Indikatoren erfolgen würde. Die Rahmenzuweisung sei im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Frau Böther führt weiter aus, dass den Unterlagen auch die Verteilung der Mittel zu entnehmen sei. Der größte Teil der Mittel sei für Mieten, Betriebskosten und Bauunterhaltung verplant worden. Des Weiteren lassen sich den Übersichten die geförderten Treffpunkte und Gruppen entnehmen. An dieser Stelle weist sie auf einen Fehler in der Übersicht hin. Es seien nicht 18, sondern 17 Gruppen im Bezirk, die gefördert werden. Im weiteren Verlauf erläutert Frau Böther weitere Eckdaten der Mittelverwendung, die den Anlagen zu dieser Drucksache zu entnehmen seien.
Frau Böther führt weiter aus, dass in den Vorjahren stets ein Zuschuss bzw. eine Beteiligung des Bezirksamtes Eimsbüttel für den Treffpunkt im Eppendorfer Weg gewährt worden sei. Bedauerlicherweise sei eine Fortführung dieser Unterstützung nicht mehr möglich, da die erforderlichen Mittel nicht mehr zur Verfügung stünden. Ein Anspruch auf den Betrag, bestünde nicht. Man sei jedoch dankbar, dass man diese Mittel bisher erhalten habe. Für das kommende Jahr sei demnach ein geplantes Defizit von 53.000 € zu verzeichnen. Das Defizit sei darauf zurückzuführen, dass bei den Mieten, den Betriebskosten und den Bauunterhaltungskosten konservativ kalkuliert worden sei. In diesem Bereich seien die größten Kostensteigerungen zu erwarten. Zum jetzigen Zeitpunkt könne keine genaue Aussage darüber getroffen werden, ob das Defizit tatsächlich eintreten würde, da die Kostenentwicklung im laufenden Jahr nicht vorhersehbar sei. Auf nicht verbrauchte Mittel aus Vorjahren könne voraussichtlich zurückgegriffen werden, insbesondere auf solche, die in der Coronazeit angespart worden seien. Die vorhandenen Restmittel ermöglichen einen Ausgleich etwaiger Defizite, sodass die Finanzierung der Arbeit, für das kommende Jahr gesichert sei.
Frau Dalmis dankt zunächst für die Ausführungen und bittet um Auskunft, ob das Defizit bei der anstehenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden sollte.
Frau Böther führt aus, dass Mehrbedarfe angemeldet wurden, allerdings ohne den gewünschten Erfolg. Auch der Fachbehörde sei dies bekannt.
Frau Nische bekräftigt die vorherige Aussage von Frau Böther, dass trotz eines Defizits keine Einsparungen bei der fachlichen Arbeit vorgenommen würden. Das Programm bliebe somit erhalten.
Herr Ramm erfragt den Inhalt der Unterlagen. Er möchte wissen, ob die Restmittel aus der Corona-Periode zum Ausgleich des Defizits übertragen werden könnten. Zudem bittet er die Verwaltung um Konkretisierung und um Mitteilung etwaiger Hindernisse. Schließlich möchte er erfahren, wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, dass das Defizit mit den Restmitteln ausgeglichen werden könne.
Frau Nische führt aus, dass eine entsprechende Steuerung auf anderer Ebene dazu beitrage, dass diese Reste auch kommen. Sollten die Reste nicht ausgegeben und nachgewiesen werden, dass sie benötigt werden, bestünde die Möglichkeit, dass diese gestrichen werden. Die Bildung zusätzlicher Reste sei daher nicht zielführend.
Herr Bulawa bedankt sich für die Ausführungen und gibt bekannt, dass der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. in Barmbek in diesem Jahr mit 1700 € unterstützt worden sei und für 2025 keinen Antrag gestellt habe. Er möchte wissen, ob der Verein durch die Nichtbeantragung automatisch aus der Förderung falle und im nächsten Jahr keine Unterstützung mehr erhalte.
Frau Böther erklärt, dass der Verein sich entschieden habe, keinen Antrag zu stellen, da er eine umfangreiche Seniorenarbeit durchführe und es kompliziert sei, zu entscheiden, welche Gruppe die Fördermittel erhalte. Die Verwaltung hat mit dem Verein vereinbart, dass dieser einen Antrag für die Einzelmaßnahme stelle, was für den Verein eine einfachere Lösung darstelle.
Frau Fuchs bittet um Erläuterung, ob die angemeldeten Mehrbedarfe berücksichtigt wurden und die Rahmenzuweisung um 53.000 € höher angesetzt werden müsste, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen, ohne auf die Reste zurückgreifen zu müssen.
Frau Böther erläutert, dass bei der Kalkulation für Mehrbedarfe bestimmte Prozentsätze auf die Kosten aufgeschlagen würden, insbesondere für die Mieten, aber auch für die fachlich-inhaltliche Arbeit. Im Vergleich zum Vorjahr gebe es Veränderungen, da die Treffpunkte inhaltlich eine andere Arbeit machen. Daher wäre es eigentlich notwendig, mit mehr finanziellen Mitteln hineinzugehen. Die Entscheidung sei jedoch getroffen worden, die Rahmenzuweisung nicht zu erhöhen. Positiv sei, dass zwei wichtige Projekte, die im letzten Jahr gestartet wurden, nämlich das Projekt der hauptamtlichen Unterstützung in Treffpunkten für Senior:innen und das Projekt "Älter werden unterm Regenbogen", im nächsten Jahr weitergeführt werden könnten. Die Projekte seien nicht auf einen Bezirk beschränkt, sondern kämen allen Treffpunkten und Senior:innen in allen Bezirken zugute.
Herr Bonfert bittet um Erläuterung zu Yogahilft e.V. Ohlsdorf und Langenhorn. Er möchte erfahren, wie es zu den bereits für das Jahr 2025 eingetragenen, zu erwartenden Kosten käme.
Frau Böther führt aus, dass der Träger im Jahr 2025 neu mit drei Gruppen starten würde. 2024 wurden noch keine Förderanträge gestellt.
Auf die Frage von Frau Burmeister, wer die Mittel bewilligen würde, antwortet Frau Nische, dass die Rahmenzuweisung über die jeweils zuständige Fachbehörde, in diesem Fall die BWFGB, erfolgen würde. Die entsprechenden Grundlagen würden in der Bürgerschaft vorgelegt und beschlossen.
Frau Burmeister dankt für die Erläuterung und stellt die Drucksache "Verwendung und Aufteilung der Finanzmittel für die bezirkliche Senior:innenarbeit im Jahr 2025" im Ausschuss zur Abstimmung. Der Ausschuss stimmt der Drucksache "Verwendung und Aufteilung der Finanzmittel für die bezirkliche Senior:innenarbeit im Jahr 2025" einstimmig bei drei Enthaltungen zu.
Frau Wandke macht darauf aufmerksam, dass die Räumlichkeiten der Postfilialen nicht groß genug und teilweise nicht barrierefrei seien. In der Eppendorfer Landstraße sei eine neue Filiale eröffnet, in der Erikastraße befinde sich eine Stufe vor dem Eingang. Für Menschen mit Behinderung bedeute dies, dass sie die Filialen nicht betreten und ihre Pakete nicht abholen könnten. Die Post sei jedoch verpflichtet, alle Kunden zu bedienen. Dies könne die Post nicht gewährleisten, wenn sie ihre Dienstleistungen nur in Filialen anbiete, die nicht barrierefrei sind und somit von Menschen mit Behinderung nicht genutzt werden können.
Frau Burmeister unterstreicht die Relevanz des Themas und betont die Bedeutung der Einbindung dieser Perspektive durch den Inklusionsbeirat.
Frau Meermann erläutert das Problem der Packstationen für Seniorinnen und Senioren. Diese könnten die Lieferung entweder ganz oben oder ganz unten an der Packstation nicht erreichen, da sich auch gesunde Seniorinnen und Senioren teilweise nicht ganz tief bücken könnten.
Frau Fuchs weist darauf hin, dass die Post eine öffentliche Einrichtung sei. Sie fragt, ob die Verpflichtung zur Barrierefreiheit auch gelte, wenn die Dienstleistung in einem privaten Geschäft erbracht würde.
Frau Schenkewitz schlägt vor, eine Bezirksfrau der Post als Referentin zu einer Ausschusssitzung einzuladen, die dem Ausschuss für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehe. Dies wäre ein erster Schritt zur Lösung des Problems der fehlenden Barrierefreiheit in den Postfilialen.
Herr Buck hinterfragt, warum die Barrierefreiheit nicht bereits beim Bewerbungsverfahren für die Läden als Ausschlusskriterium mitberücksichtigt und im Vorfeld einer Prüfung unterzogen würde.
An dieser Stelle nimmt Frau Burmeister Bezug auf die Wortmeldung von Frau Schenkwitz, die angeregt hat, im Rahmen der anstehenden Ausschusssitzung auch die Person von der Post einzuladen, um eine umfassende Beleuchtung der relevanten rechtlichen Bedingungen zu ermöglichen.
Herr Bulawa äußert, dass er die Idee, einen Referenten zu diesem Thema einzuladen, zwar als durchaus positiv erachtet, jedoch die Frage aufwirft, inwiefern auf Bezirksebene Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Frau Nische führt aus, dass die Verwaltung selbst tatsächlich keine Steuerungsmöglichkeit besitze, es jedoch durchaus gängige Praxis sei, zu bestimmten Themen Referenten zum Informationsaustausch einzuladen.
Frau Dr. Wickert gibt bekannt, dass seit dem 15.07.2024 eine Novelle des Postgesetzes in Kraft getreten sei. In einem Paragraphen des Gesetzes seien Vorgaben für die Infrastruktur von Postfilialen festgehalten. Demnach könnten Filialen, die nicht als Universaldienstfilialen klassifiziert werden, zugelassen werden, sofern sie barrierefrei wären. Da die Novelle vom Bundesministerium der Justiz erstellt worden sei, wird seitens Frau Dr. Wickert vorgeschlagen, auch einen Referenten aus diesem Bereich einzuladen. Diesbezüglich könnte beispielsweise die Frage erörtert werden, aus welchem Grund die Filialen nicht gemäß den vorgegebenen Infrastrukturvorgaben errichtet worden seien.
Auf Nachfrage von Frau Burmeister, welche Funktion die von Frau Schenkewitz vorgeschlagene Referentin der Post innehabe, erklärt Frau Schenkewitz, dass sie die politische Sprecherin des Ausschusses der Post sei. Im Anschluss sagt sie zu, sich um die Kontaktdaten der Referentin zu kümmern und diese an Frau Burmeister weiterzuleiten.
Frau Burmeister betont die Bedeutung von Kenntnissen über rechtliche Stellschrauben sowie von Ansatzpunkten für deren Anwendung. Für den Ausschuss wird festgehalten, dass Frau Schenkewitz die Kontaktdaten weitergeben wird.
Frau Nische schlägt vor, dass alternativ die Kontaktaufnahme mit der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung erfolgen könne, auch bei übergeordneten Themen wie beispielsweise dem Bahnverkehr. Des Weiteren könne diese hilfreiche Ansprechpartner benennen.
Frau Burmeister lässt über den Vorschlag von Frau Schenkewitz abstimmen, die Referentin der Post einzuladen. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.