Protokoll
Sitzung des SIIGK vom 19.02.2026

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Frau Burmeister (SPD) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

 

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es sind keine Bürgerinnen und Bürger anwesend.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.01.2026

Die Niederschrift der Sitzung vom 29.01.2026 wird einstimmig genehmigt.

 

Ö 4

Tagesordnungspunkte mit Referierenden- und Bürgerbeteiligung

Ö 4.1

Präsentationen

Ö 4.1.1

Vorstellung der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht

Frau Spode (Verwaltung) stellt sich vor und erklärt, sie sei Abteilungsleiterin der Gesundheitsaufsicht, zu der auch die Wohn- und Pflegeaufsicht gehöre.

 

Frau Dr. Bollongino (Verwaltung) führt aus, sie sei die Leitung des Gesundheitsamtes des Bezirksamt Hamburg-Nord. Die Wohnpflegeaufsicht sei ein Teil des Gesundheitsamtes.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) berichtet, sie sei Mitarbeiterin der Wohnpflegeaufsicht im Bezirk Hamburg-Nord. In dieser Funktion stelle sie heute die Teamstruktur, rechtliche Grundlagen, Wohnformen im Bezirk, Tätigkeits- und Aufgabenbereiche sowie eine Rückschau auf das Jahr 2025 und auffällige Entwicklungen vor. Sie erläutert zunächst, die Wohnpflegeaufsicht bestehe im Bezirk Hamburg-Nord aus dreieinhalb Stellen mit vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, derzeit jedoch faktisch aus drei Personen, da sich eine Mitarbeiterin in Elternzeit befinde und zum 1. März zurückerwartet werde. Zuvor habe das Team zeitweise nur aus zwei Personen bestanden.

 

Als rechtliche Grundlage nennt sie das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG), das seit 2010 gelte und das frühere Heimgesetz abgelöst habe. Ergänzend seien die Wohn- und Betreuungsdurchführungsverordnung (WBDurchfVO), die Wohn- und Betreuungspersonalverordnung (WBPersVO), die Wohn- und Betreuungsmitwirkungsverordnung (WBMitwVO) und die Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) maßgeblich. Ziel des Gesetzes sei es, die Rechte älterer, behinderter oder betreuungsbedürftiger Menschen zu stärken, eine an Normalität orientierte Wohn- und Betreuungsqualität sicherzustellen, gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen sowie Gesundheit, Mobilität, Selbstbestimmung und Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu gewährleisten. Zudem solle eine Betreuung gefördert werden, die individuelle Lebenshintergründe, kulturelle, religiöse und sprachliche Unterschiede sowie Geschlecht und sexuelle Identität berücksichtige.

Weiter führt sie aus, zu den Kernaufgaben gehörten Beratung von Nutzerinnen und Nutzern, Angehörigen und Betreibern, die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden sowie daraus resultierende Anlassprüfungen. Außerdem erfolgten ordnungsrechtliche Auswertungen der Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und gegebenenfalls Maßnahmen gegenüber Betreibern zur Beseitigung festgestellter Mängel. Darüber hinaus nehme die Wohnpflegeaufsicht Regelprüfungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vor, prüfe Barrierefreiheit in Wohn- und Servicewohnanlagen, kontrolliere Qualifikationen von Einrichtungs- und Pflegeleitungen, begleite Bau- und Planungsvorhaben neuer Wohn- und Betreuungsformen und führe Wohnformprüfungen sowie Beratungen im Vorfeld von Bauprojekten durch.

 

Abschließend stellt sie die Einrichtungen im Bezirk Hamburg-Nord dar. Insgesamt gebe es 58 Wohneinrichtungen, davon 22 Pflegeeinrichtungen, drei ambulant geführte Einrichtungen und 33 Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hinzu kämen 32 Servicewohnanlagen, 18 Wohngemeinschaften - darunter zehn für Menschen mit Demenz oder Pflegebedarf und acht in der Eingliederungshilfe - sowie zwölf Gasteinrichtungen, bestehend aus zehn Tagespflegeeinrichtungen und zwei Hospizen.

 

Frau Lemm-Bannister (SPD) bittet um eine Erläuterung des Begriffs Eingliederungshilfe.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, die Eingliederungshilfe betreffe Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Träger seien unter anderem Einrichtungen wie die Alsterdorfer Assistenz West oder das Rauhe Haus. Die betroffenen Personen lebten entweder in besonderen Wohnformen, in Wohnassistenzgemeinschaften mit geringem Unterstützungsbedarf oder in Wohngemeinschaften mit punktueller Betreuung.

 

Frau Kültür (GRÜNE) erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) führt aus, Wohngemeinschaften seien Wohnformen, in denen mehrere Personen gemeinsam Wohnraum anmieteten und ihren Alltag weitestgehend selbst organisierten. Häufig erfolge die Betreuung durch einen ambulanten Dienst, der Unterstützung bei Versorgung, Mahlzeiten und Betreuung leiste.

 

Frau Kültür (GRÜNE) fragt nach der Definition von Servicewohnanlagen.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, Servicewohnanlagen richteten sich überwiegend an ältere Menschen, in der Regel ab etwa 60 Jahren, die eine Servicepauschale entrichteten und dafür Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhielten. Die Anlagen seien in der Regel barrierefrei. Bei älteren Gebäuden werde die Barrierefreiheit überprüft und gegebenenfalls durch Auflagen angepasst. Diese Wohnform entspreche dem früher als betreutes Wohnen bezeichneten Angebot.

 

Anschließend berichtet Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) über die Tätigkeit im Jahr 2025. Es seien 16 Prüfberichte nach dem SGB XI sowie 14 weitere Prüfungen gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst ausgewertet worden; die Differenz ergebe sich daraus, dass bei zwei Anlassprüfungen nur der Bereich nach SGB XI geprüft worden sei.

 

Weiter habe die Wohnpflegeaufsicht 45 Anlassprüfungen in vollstationären Wohneinrichtungen, drei Anlassprüfungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, zwei Anlassprüfungen in ambulant geführten Wohneinrichtungen, zwei Anlassprüfungen in Tagespflegeeinrichtungen sowie zwei Anlassprüfungen in Servicewohnanlagen durchgeführt. Zusätzlich seien 27 Regelbegehungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfolgt.

 

Im Berichtszeitraum seien 27 Beschwerden bearbeitet, 43 Vereinbarungen nach § 32 mit Betreibern geschlossen, drei Anordnungen nach § 33 Abs. 1 und 2 erlassen sowie 23 Prüfungen zur Barrierefreiheit vorgenommen worden.

Herr Gerber (CDU) erkundigt sich, ob Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden durchgeführt würden, und schildert beispielhaft einen Fall, in dem eine hochbetagte Bewohnerin nicht korrekt behandelt worden beziehungsweise bestohlen worden sei, und fragt, ob eine solche Beschwerde eine Prüfung auslöse.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erläutert, bei Eingang einer Beschwerde werde zunächst geprüft, ob der Sachverhalt in den Zuständigkeitsbereich der Wohnpflegeaufsicht falle. Liege eine Zuständigkeit vor, werde der Vorgang überprüft, andernfalls werde er an die zuständige Stelle weitergeleitet. Anlassprüfungen erfolgten insbesondere bei Hinweisen auf Gesundheitsgefährdung oder Gesundheitsschädigung. Häufig führe eine Beschwerde zunächst zu einer Beratung, in entsprechenden Fällen könne jedoch eine Anlassprüfung durchgeführt werden.

 

Herr Gerber (CDU) gibt zu bedenken, dass Beschwerden für Bewohnerinnen und Bewohner nachteilig sein könnten, da Pflegeplätze knapp seien. In diesem Zusammenhang fragt er, ob auch eine anonyme Beschwerde möglich sei.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) führt aus, bei Eingang einer Beschwerde werde regelmäßig nach dem Wunsch von Anonymität gefragt. Sie berate Beschwerdeführende jedoch dahingehend, dass eine vollständige Anonymität nicht in jedem Fall gewährleistet werden könne. Insbesondere wenn nur wenige Kontaktpersonen vorhanden seien, könne die Einrichtung unter Umständen nachvollziehen, von wem die Beschwerde ausgegangen sei. Die Wohnpflegeaufsicht bemühe sich zwar, die Anonymität zu wahren, könne diese jedoch nicht in jedem Fall sicherstellen.

 

Frau Burmeister (SPD) spricht die Vereinbarung nach § 32 an und bittet um Erläuterung.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, die Vereinbarung nach § 32 des HmbWBG stelle die mildeste ordnungsrechtliche Maßnahme dar. Dabei werde ein festgestellter Mangel mit Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben benannt und die Einrichtungsleitung lege dar, mit welchen Maßnahmen und in welchem realistischen Zeitraum der Mangel behoben werden könne. Diese Vereinbarung werde im Konsens getroffen und schriftlich festgehalten. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums erfolge eine erneute Überprüfung, welche wiederum eine Anlassprüfung darstelle. Würden Maßnahmen nicht umgesetzt oder bestünden weiterhin erhebliche Mängel, könne als nächster Schritt eine Anordnung nach § 33 des HmbWBG erlassen werden. Ziel sei jedoch grundsätzlich, im Austausch mit den Betreibern Lösungen zu erreichen und Anordnungen möglichst zu vermeiden.

 

Frau Schenkewitz (SPD) fragt, inwieweit Angehörige bei Anlassprüfungen einbezogen würden, ob diese bei Prüfungen anwesend sein dürften, ob auch Beschwerden zur Verpflegung geprüft würden und in welchen Abständen Nachprüfungen erfolgten.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) führt aus, Angehörige dürften grundsätzlich bei Prüfungen anwesend sein. Anlassprüfungen erfolgten jedoch in der Regel unangemeldet, sodass eine Teilnahme von Angehörigen meist nicht möglich sei. Zudem könne eine vorherige Abstimmung den Zweck einer unangekündigten Prüfung beeinträchtigen. In ihrer bisherigen Tätigkeit sei es noch nicht vorgekommen, dass Angehörige bei einer Anlassprüfung anwesend gewesen seien, grundsätzlich sei dies jedoch zulässig.

 

Zur Frage der Verpflegung erklärt sie, Anlassprüfungen bezögen sich stets auf den konkreten Beschwerdeanlass, stellten jedoch nur eine Momentaufnahme dar. Neben der aktuellen Situation werde auch die Dokumentation geprüft, etwa Pflege- und Maßnahmenplanung sowie deren Umsetzung. Bei Auffälligkeiten könne die Prüfung auf weitere Bewohnerinnen und Bewohner ausgeweitet werden.

 

Zu den Ergebnissen führt sie aus, dass eine Prüfung je nach Feststellung in eine Beratung, in Empfehlungen oder in eine Vereinbarung nach § 32 des HmbWBG münden könne. In der Vereinbarung werde ein verbindlicher Zeitraum zur Mängelbeseitigung festgelegt. Die Frist müsse realistisch sein und werde gemeinsam abgestimmt. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolge eine erneute Prüfung, um festzustellen, ob die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt worden seien.

 

Frau Winter (SPD) fragt, wie eine Anlassprüfung konkret ablaufe und mit wem zunächst gesprochen werde, insbesondere ob zuerst die Heimleitung oder die beschwerdeführende Person einbezogen würden.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, der Ablauf hänge vom Einzelfall ab. Mit der beschwerdeführenden Person werde in der Regel bereits vorab gesprochen, um den Sachverhalt aufzunehmen. Die Prüfung in der Einrichtung erfolge meist durch zwei Mitarbeitende der Wohnpflegeaufsicht, bei schwerwiegenden Fällen auch durch mehrere Personen. Vor Ort werde zunächst die Einrichtungsleitung oder eine Vertretung informiert, dass eine Beschwerde vorliege und eine Anlassprüfung durchgeführt werde. Dieses Gespräch dauere in der Regel nur wenige Minuten. Anschließend werde der Sachverhalt vor Ort überprüft, etwa im Zimmer der betroffenen Person, in weiteren Bewohnerzimmern sowie durch einen Rundgang durch die Einrichtung. Zudem werde die Dokumentation eingesehen. Bei mehreren Prüfenden würden die Aufgaben aufgeteilt, um verschiedene Wohnbereiche gleichzeitig zu überprüfen. Nach Abschluss der Prüfung erfolge eine interne Abstimmung im Team, bevor der Einrichtung ein vorläufiges Ergebnis mitgeteilt werde.

 

Frau Winter (SPD) erkundigt sich weiter, ob die beschwerdeführende Person darüber informiert werde, wann die Prüfung stattfinde, oder ob diese nicht wisse, wann die Wohnpflegeaufsicht erscheine.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) führt aus, dies werde unterschiedlich gehandhabt. In manchen Fällen werde mit der beschwerdeführenden Person abgestimmt, wann eine Prüfung erfolge, in anderen Fällen nicht.

 

Frau Winter (SPD) merkt an, es könne sinnvoll sein, die beschwerdeführende Person vor Ort einzubeziehen, da die Einrichtungsleitung eine Problemlage möglicherweise nicht von sich aus bestätige. Sie fragt außerdem, ob Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angehörige darüber informiert würden, an wen sie sich bei Beschwerden wenden könnten.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, entsprechende Hinweise seien verpflichtend vorgesehen. Bereits in den Vertragsunterlagen seien externe Beschwerdestellen benannt, zudem gebe es in den Einrichtungen Aushänge mit Informationen zu internen und externen Beschwerdemöglichkeiten, sodass sowohl Bewohnerinnen und Bewohner als auch Angehörige wüssten, an wen sie sich wenden könnten.

 

Frau Winter (SPD) stellt fest, dass angesichts der Anzahl der Einrichtungen vergleichsweise wenige Beschwerden vorlägen.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erläutert, die vorgestellten Zahlen bezögen sich nur auf das vergangene Jahr. Im Vergleich zu 2024 sei die Zahl der Beschwerden zurückgegangen. Außerdem bestehe eine Differenz zwischen Beschwerdeeingängen und Anlassprüfungen, da Anlassprüfungen nicht nur aufgrund von Beschwerden erfolgten, sondern auch zur Nachkontrolle von Vereinbarungen nach § 32 des HmbWBG oder von Anordnungen durchgeführt würden. Diese Nachprüfungen erfolgten grundsätzlich unangekündigt und würden ebenfalls zu den Anlassprüfungen gezählt.

 

Frau Schenkewitz (SPD) erklärt, aus ihrer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Pflegeeinrichtungen wisse sie, dass die tatsächliche Situation häufig schwieriger sei als dargestellt. Viele Angehörige hätten Angst vor negativen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner und würden deshalb keine Beschwerden einreichen. Nach ihrer Einschätzung liege die tatsächliche Zahl problematischer Fälle deutlich höher als die Zahl der gemeldeten Beschwerden. Sie schildert eigene Erfahrungen, wonach Angehörige sich über lange Zeit stark belastet fühlten und Missstände teilweise nur durch intensives persönliches Engagement erkannt würden. Sie betont, dass insbesondere alleinstehende Bewohnerinnen und Bewohner ohne Angehörige besonders gefährdet seien, weil niemand ihre Situation regelmäßig überprüfe. Abschließend fragt sie, ob sich die Situation in einer bestimmten Einrichtung, im Vergleich zu früher, verbessert habe.

 

Frau Nische (Verwaltung) weist darauf hin, dass zu einzelnen Einrichtungen aus Gründen des Datenschutzes keine Stellung genommen werden könne.

 

Frau Burmeister (SPD) bittet darum, die unterschiedlichen Arten von Beschwerden einzuordnen, insbesondere im Hinblick auf schwerwiegende Pflegeprobleme, niedrigschwellige Anliegen sowie die Rolle von Bewohner- oder Heimbeiräten.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erläutert, Bewohner-, Heim- oder Hausbeiräte seien gewählte Vertretungen der Nutzerinnen und Nutzer beziehungsweise der Angehörigen und dienten als Sprachrohr innerhalb der Einrichtung. Sie wirkten bei organisatorischen Fragen, Veranstaltungen und bei der Weitergabe von Beschwerden an die Einrichtungsleitung mit. Die Inhalte der Sitzungen würden der Wohnpflegeaufsicht jedoch nicht automatisch übermittelt und stellten daher keine unmittelbare Prüfgrundlage dar. Die Rechte der Beiräte seien in der Mitwirkungsverordnung geregelt. Eine Entscheidungsbefugnis hätten sie in vielen Fällen nicht, etwa bei Entgeltanpassungen, die lediglich zur Kenntnis gegeben werden müssten.

 

Weiter führt sie aus, Beschwerden gingen nicht nur von Angehörigen ein, sondern auch von Bewohnerinnen und Bewohnern selbst, von Mitarbeitenden, von Zeitarbeitskräften, von Ärztinnen und Ärzten oder von anderen Personen, die mit der Einrichtung in Kontakt stünden. Die Inhalte der Beschwerden seien sehr unterschiedlich und reichten von vergleichsweise geringfügigen Problemen, etwa bei Hilfsmitteln oder Versorgung, bis hin zu schwerwiegenden Vorwürfen wie falscher Medikamentengabe oder Pflegefehlern. Häufig werde zunächst eine Beratung durchgeführt und geprüft, ob bereits ein Gespräch mit der Einrichtung stattgefunden habe, bevor ordnungsrechtliche Schritte eingeleitet würden.

 

Auf Nachfrage zur Gewichtung erklärt sie, eine allgemeine Einordnung sei nicht möglich, da die Beschwerden in ihrer Art und Schwere stark variierten.

 

Frau Dr. Bollongino (Verwaltung) ergänzt, es gebe verschiedene Formen der Regelprüfungen, unter anderem durch den Medizinischen Dienst sowie durch die Wohnpflegeaufsicht selbst, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe. Ein großer Teil der Tätigkeit der Wohnpflegeaufsicht werde jedoch durch Beschwerden ausgelöst. Jede Beschwerde werde unabhängig von ihrer Herkunft ernst genommen und geprüft, insbesondere im Hinblick darauf, ob eine Gefährdung für Bewohnerinnen oder Bewohner vorliegen könne. Solange eine mögliche Gefährdung nicht ausgeschlossen sei, werde der Sachverhalt mit Nachdruck verfolgt. Eine flächendeckende Kontrolle ohne Anlass sei rechtlich nicht vorgesehen, weshalb die Behörde in vielen Fällen auf Hinweise von außen angewiesen sei.

 

Frau Fuchs (Die Linke) fragt nach der Rolle der Wohnbeiräte und weist darauf hin, dass sich die Bewohnerschaft in vielen Einrichtungen verändert habe und Bewohnerinnen und Bewohner zunehmend älter und pflegebedürftiger seien. Dadurch werde es schwieriger, aktive Wohnbeiräte zu bilden. Sie fragt, ob der Wohnbeirat in der Praxis ausreichend unterstützt werde, ob es Beschwerden über mangelnde Beteiligung gegeben habe und ob die Wohnbeiräte für die Wohnpflegeaufsicht Gesprächspartner bei Prüfungen seien, insbesondere wenn Missstände nicht unmittelbar beobachtet werden könnten.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, Wohnbeiräte seien grundsätzlich auch für die Wohnpflegeaufsicht Gesprächspartner, jedoch vor allem im Rahmen der Regelprüfungen durch den Medizinischen Dienst, bei denen auch der wohnrechtliche Teil mit geprüft werde. Dabei sei ein Gespräch mit einem Mitglied des Wohnbeirats Bestandteil der Prüfung. Bei Anlassprüfungen werde ein Wohnbeirat nicht automatisch einbezogen, dies hänge vom jeweiligen Beschwerdegegenstand ab. Bei Regelprüfungen in der Eingliederungshilfe führe die Wohnpflegeaufsicht ebenfalls Gespräche mit dem Wohnbeirat, sofern dieser verfügbar sei.

 

Weiter führt sie aus, dass es aufgrund des steigenden Alters und der zunehmenden Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner schwieriger geworden sei, Wohnbeiräte zu bilden. Wenn aufgrund der Einrichtungsgröße eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern erforderlich sei, diese jedoch nicht erreicht werde, bestehe die Möglichkeit, über die zuständige Stelle eine externe Unterstützung hinzuzuziehen. Dabei könne eine ehrenamtliche Person den Wohnbeirat begleiten oder, falls kein Wohnbeirat gebildet werden könne, als Fürsprecher tätig werden. Diese Person führe Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern, nehme an Sitzungen teil und könne bei Bedarf auch Kontakt zur Wohnpflegeaufsicht aufnehmen.

 

Frau Winter (SPD) fragt zu den Regelprüfungen und verweist auf einen Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2024, in dem ausgeführt werde, dass Regelprüfungen nicht immer vollständig durchgeführt worden seien. Sie möchte wissen, ob jährliche Regelprüfungen nur in der Eingliederungshilfe vorgesehen seien oder auch für Pflegeeinrichtungen.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erläutert, die Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen würden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Dieser prüfe sowohl den leistungsrechtlichen Bereich nach dem Sozialgesetzbuch als auch den wohnrechtlichen Teil nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz. Die Wohnpflegeaufsicht werte die Ergebnisse anschließend ordnungsrechtlich aus. Früher seien leistungsrechtliche und ordnungsrechtliche Prüfungen getrennt erfolgt, inzwischen würden sie gemeinsam durchgeführt. Die Wohnpflegeaufsicht selbst führe Regelprüfungen vor allem in Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch. Ein verbindlicher Prüfkatalog hierfür liege erst seit 2023 vor, der endgültige Abschluss sei Mitte 2024 erfolgt. Aufgrund personeller Engpässe habe man zunächst priorisieren müssen. Seit einer personellen Verstärkung im Jahr 2025 habe der Bezirk mit den Regelprüfungen begonnen und im Bezirk Hamburg-Nord nahezu alle vorgesehenen Einrichtungen geprüft.

 

Frau Winter (SPD) fragt abschließend nach der aktuellen personellen Ausstattung.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, die Wohnpflegeaufsicht verfüge derzeit über dreieinhalb Stellen mit vier Beschäftigten, wobei das Team aktuell noch mit drei Personen arbeite, ab dem 1. März 2026 werde wieder die volle Besetzung erreicht. Im Bezirk Hamburg-Nord gebe es 33 Einrichtungen der Eingliederungshilfe, von denen im Jahr 2025 ein Großteil geprüft worden sei.

 

Frau Schenkewitz (SPD) fragt, welche Auswirkungen Anlassprüfungen auf die Belegung von Einrichtungen hätten. Sie erkundigt sich insbesondere, ob es im Bezirk Hamburg-Nord Einrichtungen gebe, für die aufgrund festgestellter Mängel ein Aufnahmestopp verhängt worden sei, wie viele Plätze dadurch nicht zur Verfügung stünden und wie lange es dauere, bis ein Aufnahmestopp wieder aufgehoben werde.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erläutert, aktuell gebe es im Bezirk Hamburg-Nord keine Einrichtung, für die ein durch die Wohnpflegeaufsicht angeordneter Aufnahmestopp gelte. In einzelnen Fällen werde die Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner jedoch schrittweise begleitet, etwa wenn in der Vergangenheit personelle oder strukturelle Probleme bestanden hätten. Dabei werde die Belegung an die vorhandene Fachkraftquote angepasst. Eine im Vorjahr erlassene Anordnung habe nach einer erneuten Prüfung in eine Vereinbarung nach § 32 des HmbWBG umgewandelt werden können, da die festgestellten Mängel nicht mehr als schwerwiegend bewertet worden seien. Danach sei eine weitere Aufnahme wieder möglich gewesen.

 

Frau Fuchs (Die Linke) fragt zur Barrierefreiheit in Servicewohnanlagen, ob auch Außenbereiche wie Müllplätze barrierefrei gestaltet sein müssten, und erkundigt sich außerdem nach der inhaltlichen Verteilung der Beschwerden, insbesondere im Hinblick auf Gesundheitsgefährdung, Einschränkung der Selbstbestimmung, Pflegemängel oder Gewalt.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, bei der Prüfung der Barrierefreiheit werde auch die äußere Erschließung der Anlage berücksichtigt. Dazu gehörten unter anderem Zuwegungen, Eingänge, Rampen, Klingeln, Briefkästen sowie auch der Zugang zu Müllplätzen. Wenn große Müllbehälter nicht barrierefrei erreichbar seien, müsse der Betreiber alternative Lösungen anbieten, etwa einen Service, der den Müll abhole. Ziel sei grundsätzlich, die Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer zu ermöglichen, auch wenn die konkrete Umsetzung im Verantwortungsbereich des Betreibers liege.

 

Zur Verteilung der Beschwerden führt sie aus, eine detaillierte statistische Aufschlüsselung nach einzelnen Kategorien werde nicht geführt. Grundsätzlich würden Beschwerden nach Themenfeldern wie gesundheitliche Versorgung, Pflege, Hygiene oder Teilhabe erfasst. Der Schwerpunkt liege jedoch überwiegend im Bereich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sowie bei hygienischen Mängeln, insbesondere in stationären Einrichtungen.

 

Abschließend berichtet sie über festgestellte Mängel im Berichtszeitraum.

 

Herr Gerber (CDU)erkundigt sich, inwieweit Beschwerden von Pflegeheimbewohnern oder deren Angehörigen geglaubt und ernst genommen werden. Er weist darauf hin, dass oft schnell angenommen werde, die Bewohnerin sei dement und wisse nicht mehr, was sie sage. Die Glaubwürdigkeit der Beschwerden erscheine damit eingeschränkt, sodass tendenziell eher die Pflegekräfte oder die Heimleitung Recht bekämen.

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung)erklärt, dass jede Beschwerde ernst genommen werde. Bei einer Meldung verschaffe sich die Wohnpflegeaufsicht vor Ort einen Überblick, führe Gespräche mit der betroffenen Person und prüfe die Situation mit fachlicher Einschätzung. Sie legt dar, dass die Wohnpflegeaufsicht selbst aus ehemaligen Pflegekräften bestehe, sodass sie die pflegerische Situation einschätzen könne. Maßnahmen und deren Umsetzung würden überprüft, auch durch Inspektion der Haut, Sauberkeit der Zehenzwischenräume, Grundpflege und Hygiene. Wahrnehmungen wie Gerüche oder Abläufe während der Pflegezeiten würden ebenfalls berücksichtigt. Das Ergebnis der Überprüfung könne unterschiedlich ausfallen. Gespräch mit Pflegekräften und Leitungskräften fänden stets statt, da diese die Dokumentation bereitstellen müssten. Es gelte der Grundsatz: Was nicht dokumentiert sei, gelte nicht als erbracht. Mängel würden auf Grundlage der Dokumentation festgestellt. Aussagen, die nur mündlich erfolgen und der Dokumentation widersprächen, könnten nicht als alleiniger Beleg gelten.

Frau Dr. Bollongino (Verwaltung)betont, dass Beschwerden von Angehörigen oder Bewohnern grundsätzlich als korrekt angenommen würden. Die Wohnpflegeaufsicht gehe nicht automatisch davon aus, dass die Betroffene aufgrund von Demenz falsche Angaben mache. Vielmehr nehme sie die Schilderungen ernst und gehe davon aus, dass ein großer Wahrheitsgehalt vorliege. Erst bei einem klaren Beweis des Gegenteils könne eine andere Einschätzung erfolgen, wobei ein solcher Beweis in der Praxis kaum erbracht werden könne. Bei der Überprüfung versuche die Wohnpflegeaufsicht, die Gesamtlage zu berücksichtigen und gegebenenfalls das Gespräch mit Angehörigen erneut zu suchen, um eine gemeinsame Einschätzung zu erarbeiten. Es werde niemals pauschal angenommen, dass eine Person aufgrund von Demenz falsche Angaben mache. Frau Dr. Bollongino (Verwaltung) betont noch einmal, dass dies in Hamburg Nord bisher nicht vorgekommen sei.

Frau Lemm-Bannister (SPD) erkundigt sich, wie die sprachliche Verständigung bei Beschwerden abläuft, wenn Deutsch nicht ausreichend beherrscht wird oder Menschen gehörlos seien. Sie fragt, ob Werkzeuge für Sprachmittlung oder Dolmetscher zur Verfügung stünden, damit sich Betroffene auch in solchen Fällen an die Wohnpflegeaufsicht wenden könnten.

 

Frau Spode (Verwaltung) erklärt, dass dies abhängig davon sei, ob eine Anordnung oder ein formeller Vorgang erforderlich werde. Dann sei gegebenenfalls ein vereidigter oder staatlich geprüfter Dolmetscher notwendig, insbesondere für gerichtsfeste Angelegenheiten. Ansonsten versuche man, unter den eigenen Kolleginnen und Kollegen passende Sprachkenntnisse zu finden, um die Verständigung sicherzustellen.

 

Frau Lemm-Bannister (SPD) fragt, ob sich Personen bei der Wohnpflegeaufsicht auch dann telefonisch melden könnten, wenn sie nur eingeschränkt Deutsch sprächen.

 

Frau Spode (Verwaltung) antwortet, dass in solchen Fällen auf Mitarbeitende mit entsprechenden Sprachkenntnissen, etwa Russisch zurückgegriffen werde. Dies sei bereits praktiziert worden. Bislang habe die sprachliche Verständigung auf diese Weise sichergestellt werden können, sodass dies kein grundlegendes Problem darstelle.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) ergänzt, dass viele Betroffene, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, heute auch digitale Hilfsmittel wie KI-Übersetzungsprogramme nutzen könnten. Auf diese Weise könnten Beschwerden per E-Mail übermittelt und Antworten ebenfalls in die jeweilige Sprache übersetzt werden, da nicht alle Sprachen intern gesprochen würden.

 

Frau Fuchs (Die Linke) fragt nach der Auslastung der Wohneinrichtungen und den Freikapazitäten sowie nach Planungen für die kommenden 10 bis 20 Jahre.

 

Frau Leddin-Kchaou(Verwaltung) erklärt, dass keine Steuerung durch die Wohnpflegeaufsicht erfolge. Die Einrichtungen regelten ihre Belegung eigenständig auf Grundlage der Personal- und Fachkraftquote sowie der tatsächlichen personellen Ausstattung. Sie würden selbst entscheiden, wie viele Plätze belegt oder neu aufgenommen werden könnten und ob eine volle Auslastung möglich sei. Die Wohnpflegeaufsicht greife ein, wenn im Rahmen von Prüfungen festgestellt werde, dass die Fachkraftquote nicht eingehalten werde. In solchen Fällen verhängten Einrichtungen teilweise eigenständig einen internen Aufnahmestopp, bis die Quote wieder erfüllt sei. Eine übergeordnete Planung oder langfristige Kapazitätssteuerung durch die Wohnpflegeaufsicht bestehe nicht. Zwar gebe es Bauvorhaben für neue Wohneinrichtungen, diese lägen jedoch in der Zukunft. Derzeit seien keine konkreten Veränderungen im Bestand der Einrichtungen geplant, wenngleich es vereinzelt strukturelle Veränderungen gebe.

Frau Burmeister (SPD) fragt nach dem Stand der baulichen Anforderungen, insbesondere zur Barrierefreiheit und Internetzugängen.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) antwortet, dass nahezu alle Wohneinrichtungen barrierefrei seien, mit Ausnahme kleinerer Bereiche, für die Alternativen bereitgestellt würden. Die Prüfungen in Service-Wohnanlagen seien noch nicht vollständig abgeschlossen, es würden jedoch Fristsetzungen zur Umsetzung erteilt. Neue Einrichtungen erfüllten in der Regel die Anforderungen, inklusive eines angemessenen Medien- und Internetzugangs. Auffälligkeiten würden im Rahmen von Beschwerden oder Meldungen geprüft.

 

Frau Fuchs (Die Linke) fragt, ob bauliche Mängel oder Sanierungsbedarfe in stationären Einrichtungen häufig vorkämen, insbesondere in Hinblick auf Schließungen aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit.

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, dass einige Einrichtungen in die Jahre gekommen seien, die meisten jedoch weiterhin saniert wurden und somit funktionsfähig seien. Schwerwiegende bauliche Probleme, die eine Nutzung verhinderten, würden im Bezirk Hamburg-Nord nicht vorliegen.

 

Herr Ziegler (CDU) fragt nach der Resilienz Fähigkeit von Wohneinrichtungen unter Berücksichtigung geopolitischer und infrastruktureller Risiken (Strom, Wasser, Heizung, Winter). Er möchte wissen, ob Einrichtungen für 72 Stunden autark betrieben werden können und ob die Wohnpflegeaufsicht dazu Empfehlungen an die Betreiber gebe.

 

Frau Spode (Verwaltung) erklärt, dass dies bisher nicht geprüft werde. Zuständig sei eher der Katastrophenstab der Sozialbehörde in Kooperation mit der Innenbehörde.

 

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) ergänzt, dass in der letzten Pflegekonferenz der Stadt auch Katastrophenschutzthemen angesprochen worden seien, insbesondere wie ambulante Dienste die Versorgung der Nutzer sicherstellen könnten.

 

Frau Nische (Verwaltung) betont, dass Resilienz und Versorgungssicherheit eine gesamtstädtische Aufgabe seien. Die bezirkliche Wohnpflegeaufsicht könne dazu keine eigenständigen Empfehlungen geben, es sei jedoch relevant für spezialisierte Einrichtungen wie Beatmungswohngemeinschaften.

 

Herr Ziegler (CDU) stellt fest, dass sich seit 2022 vieles verändert habe. Er nimmt zur Kenntnis, dass das Thema nicht in den Zuständigkeitsbereich der Wohnpflegeaufsicht falle.

 

Frau Fuchs (Die Linke) fragt nach Wünschen zur Verbesserung der Arbeit der Wohnpflegeaufsicht.

Frau Leddin-Kchaou (Verwaltung) erklärt, dass sie mit ihrer Arbeit zufrieden sei. Sie wünscht sich vielmehr positive Entwicklungen für die Pflege insgesamt. Dazu zählten eine bessere öffentliche Darstellung der Pflegeberufe, mehr Anerkennung für gute Arbeit und weniger Fokus auf negative Ereignisse wie Schließungen oder Personalmangel. Sie betont, dass die Probleme nicht immer vom Handeln der Einrichtungen verursacht würden, sondern häufig durch fehlende Fachkräfte resultierten.

 

Frau Burmeister (SPD) erkundigt sich, ob die Wohnpflegeaufsicht mit vier Kräften ausreichend sei.

 

Frau Spode (Verwaltung) gibt an, dass vier Kräfte aktuell ausreichend seien, aber mehr Personal die Situation entspannter gestalten würde, insbesondere bei Urlaub, Krankheit oder gleichzeitig auftretenden Beschwerden. Die personelle Verstärkung sei insbesondere für die Regelprüfungen in der Eingliederungshilfe wichtig.

 

Ö 4.2

Bericht aus dem Seniorenbeirat

Frau Burmeister (SPD) begrüßt Frau Lüdemann-Ravit als neues Mitglied im Ausschuss.

Frau Meyer (Seniorenbeirat) berichtet von einer personellen Veränderung im Seniorenbeirat. Zudem sei der überarbeitete „Wegweiser für die Generationen 60+“ für die Jahre 2026 und 2027 erschienen. Der Wegweiser enthalte eine Zusammenstellung wichtiger Adressen, Beratungsangebote von Behörden, Vereinen und Initiativen sowie Informationen zu Themen wie aktives Altern und Wohnen. Ergänzend seien eine Broschüre über die Arbeit des Seniorenbeirats und dessen Ansprechpartnerfunktion sowie die aktuelle Ausgabe der Informationsbroschüre „Ü 60 und Jünger“ (Februar) erschienen. Letztere befasse sich mit dem Seniorenticket, Künstlicher Intelligenz sowie der Bargeldnutzung im Alter. Alle Veröffentlichungen könnten über die E-Mail-Adresse bsb-nord@lsb-hamburg.de <mailto:bsb-nord@lsb-hamburg.de> bestellt werden.

 

Weiter berichtet sie über das Bauvorhaben Goernestraße/Ecke Knauerstraße in Eppendorf im Rahmen eines sektoralen Bebauungsplans. Der Bezirks-Seniorenbeirat Nord habe am 6. Januar beschlossen, sich für die Einrichtung sozial geförderter Seniorenwohnungen auf dem Areal auszusprechen. Das Vorhaben erfülle wesentliche Kriterien für seniorengerechtes Wohnen (Nahversorgung, ärztliche Versorgung, ÖPNV, Grünflächen). Dies entspreche den Zielsetzungen des Koalitionsvertrags sowie dem Konzept „Age-Friendly City“, wonach ein möglichst langer selbstständiger Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglicht werden solle. Der Beschluss sei in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht, dort inhaltlich unterstützt und an den Hauptausschuss weitergeleitet worden. In der Sitzung vom 3. Februar sei er im Hauptausschuss als Beschlussempfehlung behandelt worden. Zum weiteren Verfahren lägen ihr keine Informationen vor. Sie appelliere an die politischen Vertreterinnen und Vertreter, das Anliegen in ihren jeweiligen Gremien zu unterstützen.

 Protokollnotiz:

 Der Beschluss des Bezirks-Seniorenbeirats Hamburg-Nord ist dem Protokoll als Anlage  beigefügt.

 

Ein weiteres Thema sei das Wohngeld für Seniorinnen und Senioren. In der Arbeitsgruppe „Altersarmut“ habe man festgestellt, dass Anspruchsberechtigte Leistungen häufig nicht in Anspruch nehmen würden. Gründe seien Informationsdefizite, komplizierte Antragsverfahren oder Scham. Geplant sei die Überarbeitung einer leicht verständlichen Informationsbroschüre nach einem Vorbild aus Hannover. Ziel sei eine breite Verteilung über Wohnungsbaugesellschaften, Seniorentreffs sowie niedrigschwellige Orte wie Arztpraxen, Einkaufszentren und Supermärkte, um insbesondere isoliert lebende ältere Menschen zu erreichen. Das Vorhaben solle bezirksübergreifend umgesetzt werden.

Abschließend berichtet Frau Meyer (Seniorenbeirat), am 27. Januar habe im Bezirk Nord die erste Seniorenkonferenz des Jahres 2026 zum Thema „Künstliche Intelligenz - Fluch oder Segen?“ stattgefunden.

Herr Scheel (SPD) erklärt, die Veranstaltung sei mit 40 bis 50 Teilnehmenden gut besucht gewesen und habe einen fundierten Überblick über Definition, Chancen, Risiken sowie praktische Anwendungen insbesondere für Seniorinnen und Senioren geboten. Das Thema werde weiterverfolgt.

Frau Fuchs (Die Linke) begrüßt die Initiativen zum Thema Wohnen und Wohngeld. Sie erklärt, ihre Fraktion biete in den Stadtteilen Sozial- und Schuldnerberatungen an, die auch beim Ausfüllen von Wohngeldanträgen unterstützten, und signalisiert Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

 

 

Ö 4.3

Bericht aus dem Inklusionsbeirat

Es liegt kein Bericht aus dem Inklusionsbeirat vor.

Ö 4.4

Eingaben

Es liegen keine Eingaben vor.

 

Ö 5

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

 

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Es liegen keine Vorlagen der Bezirksamtsleitung vor.

Ö 7 - 22-1874

Themenspeicher SIIGK - Stand: Februar 2026

Frau Burmeister (SPD) informiert, das Thema Rattenproblematik verbleibe weiterhin auf der Agenda. Ein neuer Sachstand oder Termin liege derzeit nicht vor.

 

Ö 8

Verschiedenes

Frau Burmeister (SPD) berichtet, die Innenbehörde habe im Zusammenhang mit der geplanten Referenteneinladung zum Thema Katastrophenschutz um Konkretisierung des thematischen Schwerpunkts gebeten. Der Oberbegriff „Bevölkerungsschutz“ gliedere sich in die Bereiche Katastrophenschutz (Großschadenslagen auf Verwaltungs- bzw. Bezirksebene) sowie zivile Verteidigung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Je nach Schwerpunktsetzung werde eine Vertretung der zuständigen Abteilung entsandt. Sie bittet um Festlegung eines thematischen Fokus.

Frau Winter (SPD) empfiehlt, den Schwerpunkt auf den Katastrophenschutz zu legen. Dieser sei angesichts der höheren Eintrittswahrscheinlichkeit entsprechender Lagen praxisnäher und für den Bezirk unmittelbar relevanter. Themen wie Evakuierung, Information der Bevölkerung und konkrete Abläufe könnten hier vertieft behandelt werden. Der Bereich zivile Verteidigung befinde sich demgegenüber noch in einem frühen konzeptionellen Stadium und sei hinsichtlich Zuständigkeiten komplexer sowie teilweise nicht auf Bezirksebene angesiedelt.

Frau Dr. Wickert (CDU) spricht sich hingegen für den Schwerpunkt zivile Verteidigung aus. Zwar habe der Ausschuss bereits Informationen zum bezirklichen Katastrophenschutz erhalten, jedoch sei der Bereich Zivilschutz bislang nicht vertieft behandelt worden. Sie halte es für sinnvoll, diesen Themenkomplex frühzeitig mitzudenken und entsprechende Einschätzungen aus der Innenbehörde zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen und Handlungsoptionen im Bezirk.

Frau Burmeister (SPD) ordnet ergänzend ein, dass der Katastrophenschutz Großschadenslagen betreffe, während die zivile Verteidigung den Spannungs- und Verteidigungsfall umfasse. Beide Themen seien bedeutsam. Der Katastrophenschutz biete die Möglichkeit, bisherige Verweise auf die Landesebene zu konkretisieren. Beim Thema zivile Verteidigung sei jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund möglicher Vertraulichkeitserfordernisse sowie bundesweiter Zuständigkeiten Einschränkungen in der Berichterstattung bestehen könnten. Die Entscheidung über den nächsten Schwerpunkt stehe noch aus.

Herr Ziegler (CDU) spricht sich für eine Schwerpunktsetzung auf die zivile Verteidigung aus. Angesichts der geopolitischen Lage halte er es für wichtig zu erfahren, welche Planungen die Innenbehörde verfolge, welchen aktuellen Stand es gebe und welche Zielperspektiven bis 2029 bestünden. Auch wenn sich der Bereich noch im Aufbau befinde, sei eine frühzeitige Befassung geboten.

Frau Kültür (GRÜNE) schließt sich dieser Auffassung an. Der Katastrophenschutz sei in den vergangenen Sitzungen bereits ausführlich behandelt worden, während der Zivilschutz bislang nicht vertieft thematisiert worden sei. Sie äußert die Erwartung, dass bei einer Fokussierung auf die zivile Verteidigung auch angrenzende Fragestellungen aufgenommen und gegebenenfalls zur weiteren Klärung mitgenommen werden könnten.

Frau Fuchs (Die Linke) plädiert ebenfalls dafür, beide Themenbereiche zu behandeln, jedoch mit einer zeitlichen Staffelung. Zunächst solle die zivile Verteidigung thematisiert werden, da der Katastrophenschutz bereits Gegenstand früherer Beratungen gewesen sei. Anschließend könne erneut der Katastrophenschutz aufgegriffen werden, um die Perspektive zu erweitern.

Frau Schenkewitz (SPD) spricht sich dafür aus, zunächst den begonnenen Themenkomplex Katastrophenschutz abzuschließen. Man habe sich bereits mit dem bezirklichen Katastrophenschutz befasst und dabei Unterschiede zur Landesebene festgestellt. Diese offenen Fragen sollten zunächst geklärt werden. Dies schließe eine spätere Befassung mit dem Zivilschutz nicht aus, jedoch solle ein Themenbereich nach dem anderen abgearbeitet werden.

Herr Oltrogge (AfD) regt an, über die Schwerpunktsetzung abstimmen zu lassen und sich anschließend für einen der beiden Bereiche - Katastrophenschutz oder zivile Verteidigung - zu entscheiden. Der Katastrophenschutz sei bereits ausführlich behandelt worden.

Frau Winter (SPD) bekräftigt ihre Auffassung, zunächst den Katastrophenschutz zu behandeln. Es sei sinnvoll, dem noch vergleichsweise neuen Themenfeld der zivilen Verteidigung etwas Zeit zur weiteren Ausarbeitung zu geben, um später fundiertere Informationen zu erhalten. Zudem könne die Innenbehörde ergänzende Perspektiven zur Landesebene im Bereich Katastrophenschutz darstellen, woraus sich konkrete politische Fragestellungen ergeben könnten. Grundsätzlich halte sie eine Befassung mit beiden Themen für sinnvoll, empfehle jedoch die genannte Reihenfolge.

Frau Burmeister (SPD) stellt fest, dass aufgrund unterschiedlicher Auffassungen eine Abstimmung über die Prioritätensetzung sinnvoll erscheine. Beide Themen - Katastrophenschutz und zivile Verteidigung - verblieben im Themenspeicher. Zu entscheiden sei lediglich, welcher Bereich zuerst behandelt werde. Der jeweils nachrangige Punkt bleibe weiterhin vorgemerkt.

Frau Kültür (GRÜNE) erklärt, beide Themen seien unstrittig relevant, daher solle eine Abstimmung über die Reihenfolge erfolgen. Die konkrete zeitliche Abfolge sei aus ihrer Sicht nachrangig.

Frau Fuchs (Die Linke) regt an, der Innenbehörde die priorisierte Reihenfolge mitzuteilen, zugleich jedoch Flexibilität zu signalisieren. Sofern für einen der beiden Bereiche kurzfristiger ein Referent oder eine Referentin zur Verfügung stehe, könne dieser Termin vorgezogen werden.

Der Ausschuss stimmt über die Reihenfolge der Themen ab.

Abstimmungsergebnis

 Zuerst Zivilschutz:

           CDU, DIE GRÜNEN, Die Linke, Volt, AfD

 Zuerst Katastrophenschutz: 

SPD, FDP

 Stimmenthaltungen:

           /

 

Somit wird beschlossen, zunächst den Vortrag zum Thema Zivilschutz zu hören und zu einem späteren Zeitpunkt der Vortrag zum Thema Katastrophenschutz.

 

Frau Burmeister (SPD) schließt die Sitzung um 19:41 Uhr.