Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.02.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Vorsitzende begrüßt sowohl Ausschussmitglieder, als auch Bürger*innen zu dieser öffentlichen Ausschusssitzung und weist darauf hin, dass es verboten sei, private Aufnahmen von der Sitzung zu machen.

Die Vorsitzende ruft die Ausschussmitglieder einzeln zur Feststellung der Anwesenheit auf.

 

Frau Voet van Vormizeele beantragt die Aufnahme des TOP „Diekmoor“ in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung, da die Planungen bereits am Vortag in allen Medien veröffentlich worden seien, so dass kein zwingender Grund zugrunde liege, diesen TOP heute nichtöffentlich zu besprechen.

 

Herr Kranz gibt zu bedenken, dass eine ordentliche Einladung veröffentlicht worden sei, an der sich die Bürger*innen für diese Sitzung orientiert hätten.

 

Herr Taheri ist ebenfalls der Auffassung, dass es für alle Bürger*innen ersichtlich sein müsse, wenn dieser TOP öffentlich behandelt werde, daher werde eine heutige öffentliche Befassung nicht befürwortet.

 

Herr Domres erhebt ebenfalls Bedenken gegen eine Debatte zum Diekoor im öffentlichen Teil.

 

Herr Werner-Boelz antwortet, dass es dem bisherigen Prozedere entsprechenrde, sich vorab im nichtöffentlichen Teil auszutauschen. Aufgrund der Veröffentlichungen in den Medien sei gegen eine heutige öffentliche Befassung nichts einzuwenden. Herr Werner-Boelz weist aber darauf hin, dassrger*innen, die im Vorwege zur heutigen Sitzung explizit nach diesem Thema gefragt hätten, mitgeteilt worden sei, dass dieses Thema heute nicht auf der öffentlichen Tagesordnung stehe.

 

Herr Boltres ergänzt, dass die Präsentation, die für den heutigen nichtöffentlichen Teil vorgesehen war, in unveränderter Form auch der Öffentlichkeit in der nächsten StekA-Sitzung gezeigt werden sollte, so dass nichts gegen eine heutige öffentliche Befassung sprechen würde.

 

Die Vorsitzende gibt bekannt, dass die Tagesordnung geändert und das Thema „Diekmoor unter TOP 4.2 im öffentlichen Teil der Sitzung besprochen werde.

 

Gegen die so geänderte Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde https://joinsfb.fhhnet.de/meet/fhhnet/kerstin.prang.hamburg-nord/VSTJM93Z

Ö 3

Alle Bereiche

Ö 3.1 - 21-2032

Rückblick Konzeptausschreibungen 2019/20 hier: Präsentation

Frau Schwarz-Müller gibt anhand einer Präsentation einen Rückblick zu den Konzeptausschreibungen.

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation wird als Anlage zur Sitzung in ALLRIS eingestellt.

 

Information der Gremienbetreuung zum Protokoll:

An dieser Stelle wurde die Aufnahmefunktion, aufgrund technischer Probleme, unterbrochen. TOP 3.1 wurde komplett davon betroffen.

 

Ö 4

Bereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 4.1 - 21-2033

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 7 (Asklepios Klinik Heidberg) hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (fÖB)

Herr Sell, Claussen-Seggelke Stadtplaner, zeigt anhand einer Präsentation die Kernthemen aus der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation wird als Anlage zur Sitzung in ALLRIS eingestellt.

 

Ein Kernthema beschäftige sich mit der Sorge der Anwohner, dass sich die Parkraumsituation durch dieses Vorhaben noch einmal verschlechtern könnte. Vielfach sei seitens der Bürger*innen die Forderung erhoben worden, dass Asklepios im Zuge des Neubausr ausreichende Stellplätze auf dem eigenen Gelände zu sorgen habe.

Nach Sichtung der Planungsunterlagen sowie aller Unterlagen vom gesamten Klinikgelände und nachcksprache mit der Bauaufsicht des Bezirksamts sei insgesamt ausreichend Parkraum, der den reinen bauordnungsrechtlichen Anspruch dieses Neubaus auf dem Klinikgelände abbilde, vorhanden. Dennoch solle die Anregung der Bevölkerung nochmal aufgenommen und geprüft werden, ob im Bereich des tatsächlichen Neubaus, d.h. unmittelbar vor Haus 14 dessen Stellplatzbedarfe gedeckt werden nnen.

Die angespannte Parkraumsituation in den Anwohnerbereichen, die primär Besuchern und Angestellte des Klinikums zugeordnet werde, sei allerdings nicht ursächlich mit diesem B-Plan (also dieses Erweiterungsbaus) verbunden, da die Stellplatzbedarfe formal gedeckt seien.

 

Ein zweites Kernthema sei die Verlagerung des Hubschrauberlandeplatzes gewesen. Als Begründung sei der umständliche Transport von Notfallpatienten, die vom Hubschrauber in einen RTW umgeladen und um die bestehende Anlage (Haus 9+10) herumgefahren werden müssen, um in die Zentrale Notaufnahme (ZNA) zu gelangen, angegeben worden. Diese Art des Krankentransports von Notfallpatienten sei mit den heutigen gesetzlichen und Unfallversicherungsbestimmungen nicht mehr vereinbar.

Sollte der Landeplatz direkt an die Notaufnahme verlagert würde, dürfte dieses Krankenhaus nicht mehr an den sog. Verletzungsartenverfahren teilnehmen und seine Funktion in der Notfallversorgung nicht mehr wahrnehmen. Zur Planung des Hubschrauberlandeplatzes und zur Anflugschneise werde ein Gutachten beauftragt, welches Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung ansehen können.

Die Lage auf dem Dach des Klinikums sei bewusst gewählt, um die Wege zur ZNA besonders kurz zu halten. Auch zu den Lärmimmissionen des Hubschrauberbetriebs werde es ein Gutachten geben.

 

Das dritte Kernthema befasse sich mit dem Eingriff in die Grünfläche. Früher habe es auf dem Gelände einen sog. Heidegarten gegeben, der aber über viele Jahre nicht mehr gepflegt worden sei. Im Zuge des Vorhabens sei aber vorgesehen, diese Grünfläche aufzuwerten und für Patient*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen des Krankenhauses besser nutzbar zu machen. Der Grünverlust solle durch Ersatz- und Neupflanzungen ausgeglichen werden.

 

Das vierte Kernthema greife den Denkmalschutz auf. Die denkmalgeschützten Gebäude, insbesondere das Torhaus und das Haus 12 sollen durch diesen Neubau nicht beeinträchtigt werden. Seitens des Denkmalschutzes habe es keine Einwände gegen Kubatur und Volumen des Neubaukörpers gegeben.

 

Die Vorsitzende eröffnet die Diskussion und ermutigt auch die teilnehmenden Bürger*innen, sich daran zu beteiligen.

 

Herr Kranz sagt, dass nicht zuletzt aus Gründen der Daseinsfürsorge dieses Projekt zu befürworten sei. Hinsichtlich der Mitarbeiter*innenparkplätze sei es unverständlich, dass ein Konzern, der jedes Jahr im dreistelligen Millionenbetrag Gewinne erwirtschafte, seinen Mitarbeiter*innen Parkplatzgebühren abnehme. Gerader Krankenschwestern und Krankenpfleger im Schichtdienst und besondershrend des derzeitigen Pandemiegeschehens müsste man Verständnis haben, wenn sie in der Nacht bzw. frühmorgens nicht mit dem ÖPNV, sondern mit dem eigenen PKW, anreisten. Es sei klar, dass diese Parkraumsituation rund um das Krankenhaus keinen formalrechtlichen Zusammenhang mit dem B-Plan habe, dennoch werden der Bezirksamtsleiter und/oder die Verwaltung gebeten, ein Gespch mit Asklepios zu suchen, umr die Mitarbeiter*innen eine Lösung zu suchen.

 

Frau Ros erklärt in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des zuständigen Regionalausschusses FOLAG, dass die Parkraumsituation ein ständiges Thema auf dessen Tagesordnung sei. Die Erhebung von Parkplatzgebühren führe dazu, dass regelhaft die Anwohnerstraßen rund um das Klinikum zugeparkt würden. Dies führe zu einer besonderen Art von Parkraumbewirtschaftung in Form von Verbotsbereichen und zwar dort, wo normalerweise keine notwendig gewesen wären.

Frau Roschte wissen, ob eine Ausweichsituation vorgesehen sei, wenn ggf. bauliche Lärmausgleichsmaßnahmen für die in dem Lärmgutachten festgestellten Immissionswerte nicht ausreichen würden.

 

Frau Schenkewitz schließt sich den vorherigen Ausführungen hinsichtlich der Parkplatzsituation an. In Bezug auf die seinerzeit neu gebaute Notaufnahme sei durch Asklepios damals verkündet worden, dass der Hubschrauberlandeplatz nicht verlegt werden müsse, da der Krankentransport durch ein Tunnelsystem gelenkt würde.

 

Herr Fischerhrt aus, dass es nicht um die Anzahl der Parkplätze, sondern um die Bewirtschaftung der Parkplätze gehe. In einem Gespräch mit Asklepios sollte geklärt werden, wie den schichtarbeitenden Mitarbeiter*innen entgegengekommen werden könne, um so den „Druck“ aus dem Quartier zu nehmen.

 

Ein Bürger sagt, der bauliche Schutz der Anwohner, aber auch der Mitarbeiter*innen z.B. durch einen Austausch der Fenster müsse in ein B-Plan-Verfahren mit einfließen.

 

Herr Boltres erklärt, dass die Klinikleitung in Gesprächenr die Parkplatzproblematik sensibilisiert worden sei. Jedoch werde das Binnenverhältnis eines privaten Arbeitgebers zu seinen Mitarbeiter*innen in einem B-Plan-Verfahren nicht geregelt.

 

Herr Jorga weist darauf hin, dass das B-Plan-Verfahren sich noch ganz am Anfang befinde. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sei als Ersatz für die öffentliche Plandiskussion durchgeführt worden und entsprechende Gutachten würden erst noch folgen. Derzeit sei es nicht möglich Aussagen über Lärmschutz im Krankenhausbereich oder in den Wohngebieten zu treffen. Das werde sich im weiteren Verfahren ergeben.

Der Bau eines Tunnelsystems sei nicht bekannt.

 

Frau Ernsing ergänzt, dass schon im geltenden Planrecht auf dem jetzigen Parkplatz ein Baurecht ausgewiesen sei, so dass ein Parkhaus auch ohne zusätzlichen B-Plan errichtet werden nnte. Frau Ernsing berichtet aus dem Gespräch mit der Klinikleitung, dass die Parkplatzgebühren einkommensabhängig gestaffelt seien.

 

Frau Schenkewitzchte klarstellen, dass kein Einwand gegen den Neubau des Hubschrauberlandeplatzes bestehe.

Frau Schenkewitz erläutert, dass seinerzeit im Unterausschuss Bau, als es um den dringend notwendigen Neubau der Notaufnahme gegangen sei, die Klinikleitung den Transport der Notfallpatienten durch ein Tunnelsystem erwähnt hätte, um einen aufwendigen Transport mittels RTW über das Gelände zu vermeiden. Daraufhin sei der heutige Hubschrauberlandeplatz fast direkt neben der heutigen Notaufnahme errichtet worden. Das könne in dem damaligen Sitzungsprotokoll nachgelesen werden.

 

Herr Sell stellt klar, dass ein Tunnelsystem nicht vorhanden sei, die Patienten, die mit dem Hubschrauber landen, müssten noch zweimal umgelagert werden, ehe sie die ZNA erreichen. 

 

Herr Boltres erklärt, dass die Neuanlage des Hubschrauberlandeplatzes dem Umstand geschuldet sei, dass sich die Regularien bzgl. der Luftrettung seit Inbetriebnahme der Notaufnahme geändert haben.

Kein Krankenhaus in der Freien und Hansestadt würde seine Patienten durch ein Tunnelsystem zur Notaufnahme bringen.

 

Herr Lindenberg bekräftigt, dass sich der Hubschrauberverkehr und somit auch die Lärmbelästigung in Grenzen halten werden, da nicht jeder Notfallpatient regelhaft per Hubschrauber zum Krankenhaus geflogen werde.

 

Die Vorsitzende dankt Herrn Sellr dessen Vortrag.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 4.2

Rahmenplanung Diekmoor

Herr Werner-Boelzhrt einleitend aus, dass im Vertrag für Hamburgs Wohnungsbau sich der Bezirk Hamburg-Nord verpflichtet habe, jährlich 1200 Wohneinheiten (WE) zu errichten. Diese Zielzahl sei seit 2012 immer deutlich übererfüllt worden mit z.B. über 1700 WE in 2020. Als Konsequenz daraus sei eine Situation erreicht, dass es keine geeigneten Flächen mehr gebe, um größere Wohnbaugebiete zu entwickeln.

Die Fläche Diekmoor sei die letzte größere zusammenhängende Fläche, die im Wohnungsbauprogramm seit 2012 als Entwicklungsfläche Erwähnung finde und die glichkeit biete, ein größeres Wohngebiet (Zielzahl: 700 WE) von gesamtstädtischer Bedeutung zu entwickeln. Auch der Flächennutzungsplan sehe für die Potenzialfläche Diekmoor Wohnungsbau vor. Das sei der Hintergrund dafür gewesen, dass auf Landesebene um eine Weisung gebeten worden sei.

Am Dienstag, 16.02.2021, habe der Senat dem Folge geleistet und den Bezirk Hamburg-Nord angewiesen, für die Fläche Diekmoor einen B-Planr 700 WE, davon 60% geförderte Wohnungen, Wohnungen von Fördern & Wohnen sowie ca. 30% barrierefreie Wohnungen, aufzustellen. Das Wohnungsbauprogramm 2021, das Ende letzten Jahres von der Bezirksversammlung beschlossen worden sei, sieht für die Fläche Diekmoor Geschosswohnungsbau vor. Das seien die Rahmenbedingungen.

Seit Monaten sei der Bezirk Hamburg-Nord in einem intensiven Dialog mit den Kleingärtner*innen, mit den Vereinen und dem Landesbund, um gemeinsam vernünftige Lösungen zu finden, die auch die Interessen der Kleingärtner*innen berücksichtige.

 

Herr Ermert stellt die Rahmenbedingungen für die angestrebte Rahmenplanung anhand einer Präsentation vor:

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation wird als Anlage zur Sitzung in ALLRIS eingestellt.

 

Sowohl der Flächennutzungsplan, als auch das Landschaftsprogramm sehen r einen Großteil der Fläche Diekmoor Wohnungsbau vor. Die planungsrechtliche Grundlage biete der Baustufenplan Langenhorn, der eine Grünfläche ausweise, die nicht übergeleitet worden ist, so dass sich diese Fläche planrechtlich im Außenbereich befinde, was bedeute, dass ein Eingriff in die Natur und Landschaft vorgenommen werden müsste.

An Grünbereichen zeige die Bestandsituation ein kleines waldiges Stück an der Böschung zur U1, die Kleingartenanlagen, ein Rückhaltebecken, eine Ponyweide und entlang des Bornbachs einige Biotopflächen sowie einen prägenden Baumbestand, der weitgehend erhalten bleiben solle.

Der Schwerpunkt für den Wohnungsbau solle im Bereich rund um die U-Bahn-Station entstehen.

Bei den Kleingärten seien hauptsächlich zwei Vereine betroffen mit ca. 200 räumungsbetroffenen Parzellen. Ersatzflächenpotenziale seien in Langenhorn bzw. im Bezirk Hamburg-Nord vorhanden.

Hinsichtlich des naturschutzrechtlichen Ausgleichs müssten für dieses Projekt Ausgleichsflächen in einer Größenordnung von ca. 8 ha gefunden werden, die es im Bezirk Hamburg-Nord nicht mehr gebe. Hier solle ein gemeinsames Vorgehen mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) koordiniert werden.  

 

Frau Schwarz-Müller berichtet (anhand der Präsentation) weiter, dass die EU-weite Ausschreibung der Rahmenplanung vorbereitet werde und erläutert die Zielsetzung für das Quartier und die Themen, die in der Rahmenplanung untersucht werden sollen sowie den möglichen Prozessablauf und die weiteren Schritte.

 

Die Vorsitzende eröffnet die Diskussion.

 

Herr Fischer kritisiert die Bitte der Bezirksamtsleitung um eine Weisung und fragt den Bezirksamtsleiter, ob mit der Weisung des Senats ein Bürgerbegehren noch möglich sei. Herr Fischer äert seinen Unmut darüber, dass offenbar seit langem Gespräche mit den Kleingartenvereinen geführt worden seien, ohne den Stadtentwicklungsausschuss (StekA) darüber in Kenntnis zu setzen z.B. zum Zeitpunkt, als das Wohnungsbauprogramm 2021 (WBP) Ende letzten Jahres dem StekA zum Beschluss vorlag. Es gehe hier um Verfahrensfragen.

Zu den im Wohnungsbauprogramm erwähnten Ersatzflächen möchte Herr Fischer wissen, wie mit den Wald- und Moorflächen, der Mülldeponie und der Infrastruktur (finden bereits Gespräche mit der Hochbahn statt?) umgegangen werde.

 

Herr Hosemann schließt sich den Fragen von Herrn Fischer an und möchte darüber hinaus wissen, ob die Bebauung am Foorthkamp von den Plänen ebenfalls betroffen sei und was unter einer angemessenen Dichte zu verstehen sei. Hinsichtlich der Zufallsauswahl bei der Bürgerbeteiligung werde vorgeschlagen, vom üblichen Schema F abzuweichen, da angenommen werde, dass sich ein großer Konflikt anbahnen könnte.

 

Herr Werner-Boelz erklärt, dass die Bitte um eine Weisung des Senats von der Bezirksamtsleitung ausgegangen sei und dass dies nicht im Widerspruch zu seinem früheren Agieren als Fraktionsvorsitzender z.B. beim Projekt Mühlenkamp stehe. Herr Werner-Boelz hrt weiter aus, dass er immer die Meinung vertreten habe, wenn eine Weisung erfolge, müsse dies zu Beginn des Verfahrens sein, so dass alle Beteiligten frühzeitig davon Kenntnis haben, unter welchen Rahmenbedingungen man sich gemeinsam auf den Weg mache.  

Die Gespräche mit den Kleingärtnerntten deshalb bereits stattgefunden, weil sie von dem Projekt hauptsächlich betroffen seien und um gemeinsam nach konstruktiven sungen zu suchen. Von einer zügigen Umsetzung des Projekts könne keine Rede sein, da das Projekt noch ganz am Anfang stehe, dessen Umsetzung erst in einigen Jahren erfolgen könne.

 

Herr Kranz fragt, ob und wie mit der Mülldeponie „Am Weinberg“ umgegangen werden solle und ob die Problematik der Moorböden, die als wichtige CO²-Speicher dienen und die bei Trockenlegung ausgasen würden, bereits genauer betrachtet worden sei.

Herr Kranzchte darauf hinweisen, dass die Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum, die vordringlichste politische Aufgabe, zusammen mit der Bekämpfung des Klimawandels, in unserer Stadt sei. Daher sei es richtig, das Gebiet Diekmoor zu erschließen und die perfekte Lage an einer U-Bahnhaltestelle zu nutzen. Wenn hier 700 WE bezogen seien, könnten attraktive Nahversorger an diesem Standort etabliert werden, wovon alle Langenhorner rger*innen profitieren könnten.

 

Frau Ros betont, dass Langenhorn ein wachsender Stadtteil sei und dass mit diesem Projekt auch vielen jungen Menschen das Angebot gemacht werdennne, eine eigene bezahlbare Wohnung in ihrem Stadtteil zu beziehen.

Frau Roschte wissen, ob hier ein ein- oder zweiphasiger städtebaulich freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt werde und ob es danach einen gestalterischen Masterplan gebe, da die gestalterische und freiraumplanerische Qualität ein besonders wichtiger Standortfaktor sei, die zu einem Mehrwert dieses Quartiers führen werde. Darüber hinaus fragt Frau Ros ob für die verschiedenen Baufelder Realisierungswettbewerbe angedacht seien, ob alle Grundstücke in Erbpacht vergeben werden und stellt die Bitte an die Verwaltung, die soziale Infrastruktur (Grundschule) frühzeitig mit einzuplanen.

 

Herr Lindenberg gibt zu bedenken, dass es sich in der Vergangenheit um ein Überschwemmungsgebiet gehandelt habe, woraus die viele Moorflächen entstanden seien und bittet, die Gefahr der Oberflächenverdichtung und dessen Auswirkung  auf die Grundwasserverdrängung mit in den Blick zu nehmen.  

Diese große städtebauliche Maßnahme würde gleichermaßen das Gesamtbild des Stadtteils Langenhorn-Nord verändern. Die Planungen zeigten eine Art „Ghettoisierung“ und es stelle sich die Frage, ob dies überhaupt in dieses Gebiet passe.

 

Herr Prott erläutert, dass es sich wohl im Untergrund um Moorböden handeln würde, die aber weitestgehend aufgeschüttet worden seien. Auch die Kleingärten seien auf aufgeschüttetem Gelände angelegt. Es gebe aber einige kleinere Fläche, insbesondere einen Moor-Birkenwald, der als besonders schützenswert gelte. Die Hamburger Ehrenbürgerin Loki Schmidt hatte in der Nähe gewohnt und sei häufig in das kleine Moorgebiet Diekmoor gegangen, um Pflanzen und Tiere zu kartieren. Dieses Restmoorgebiet sei in einem ihrer Bücher (Schützt die Natur“) beschrieben. Heute sei das Wäldchen stärker zugewachsen, als zu Lebzeiten Loki Schmidts. Herr Prott bittet die Verwaltung, dieses Moorwäldchen im Rahmen der Rahmenplanung besonders zu würdigen.

 

Herr Fischer kann die Argumentation hinsichtlich des Klimaschutzes nicht nachvollziehen, da die Fläche Diekmoor ein Naherholungsgebiet für alle Langenhorner sei und nun großflächig versiegelt werden solle. Es gehe also hier nicht allein nur um die Kleingärten.

 

Frau Schenkewitz schlägt vor, den Poppelauweg und den Rodenkampweg als Ersatzflächen für die wegfallenden Kleingärten in den Fokus zu nehmen und erwähnt, dass es im Poppelauweg früher Kleingartenparzellen gegeben habe. Frau Schenkewitzchte weiter wissen, ob überlegt worden sei, die Bundesausgleichsfläche, die sich an der Langenhorner Chaussee befinde, anzukaufen.

Im Übrigen würde es sich bei der Ponywiese um ein Gelände handeln, dessen Pferde zu Therapiezwecken eingesetzt würden. Auch dieses Gelände sollte weiter erhalten bleiben.

 

Frau Ernsing antwortet, dass

-          das Gebiet Foorthkamp in das Planungsgebiet mit aufgenommen worden sei, da die SAGA eine Entwicklung der Fläche beabsichtige,

-          die Bürgerbeteiligung bei diesem Projekt anders gestaltet werden solle und dass bisher eine Zufallsauswahl bei Bürgerbeteiligungen nicht zur Anwendung gekommen sei,

-          der Umgang mit der Mülldeponie in dem größeren Planungsumfang mit aufgenommen worden sei, genauso wie die Sportflächen,

-          das Planungsgebiet so groß wie möglich gefasst werden solle, um alle Untersuchungen unterbringen zu können,

-          die Abstimmung mit allen Fachbehörden in der Rahmenplanung sehr frühzeitig ablaufe, auch an die Infrastruktur und die Schule werde gedacht,

-          noch nicht feststehe, ob der Wettbewerb ein- oder zweiphasig durchgeführt werden solle,

-          man sich im Bezirk Hamburg-Nord darauf verlassen könne, dass gestalterische Ansprüche formuliert würden und das Ergebnis der Wettbewerbe durch gestalterische Leitfäden und Ansprüche gesichert würden,

-          alle Grundstücke in Erbpacht vergeben werden sollen.

 

Herr Ermert antwortet, dass

-          das Thema Ausgleichsflächen sich dann sortieren werde, wenn feststehe, wie das städtebauliche Setting aussehe,

-          die Thematik der Altlasten, Mülldeponie selbstverständlich in die Rahmenplanung mit einfließen werde.

 

Frau Ernsing ergänzt, dass

-          die Politik in die Entscheidung über die Art des Wettbewerbs eingebunden und im Anschluss gemeinsam ein Beschluss gefasst werden solle,

 

Ein Bürger behauptet, auf der Fläche Diekmoorrde ein sozialer Brennpunkt entstehen und möchte wissen ob z.B. ein Abenteuerspielplatz, ein Parkhaus, ein Jugendcafé und ein Park geplant seien, ob bei der Ausschreibung darauf geachtet werde, dass Glasfaser in jede Wohnung gelegt werde und ob mehr Stellen im Sozialamt für das Quartier geschaffen werden.

 

Herr Kranz sagt, es sei problematisch, das entstehende Quartier als sozialen Brennpunkt zu bezeichnen. Fast 40% der Menschen in Hamburg-Nordtten Anspruch auf geförderten Wohnraum, daraus könne man nicht schließen, dass diese 40% einen sozialen Brennpunkt darstellen. Die Ziele der Rahmenplanung seien mit architektonischer und Freiraumqualität benannt worden und sollen umgesetzt werden, um ein schönes Quartier entstehen zu lassen.

 

Herr Hosemann fragt nach, ob es sich bei den Plänen der SAGA im Foorthkamp um eine Nachverdichtung oder um Abriss- und Neubauvorhaben handeln würde. Herr Hosemann fragt nach der Gesamtzahl der Kleingartenparzellen in dem Gebiet und ob es Überlegungen gebe, dass wie im Pergolenviertel, die Schrebergärten mit einer Neubebauung mitgedacht würden.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die zukünftige Planung auf den SAGA-Flächen ist noch nicht begonnen worden, das Thema soll im Rahmen der Entwicklung der Diekmoorfläche bewegt werden.

 

Frau Ros weist die Bemerkung entschieden zurück, dass hier gezielt ein sozialer Brennpunkt geplant werden solle. Was entstehen solle, ist ein neues Wohnungsbaugebiet in freiraumplanerischer Qualität mit 60% gefördertem Wohnraum, Eigentumswohnungsbau und freien Wohnungen.

Frau Ros bitte die Verwaltung nochmal, frühzeitig Flächen für die soziale Infrastruktur zu planen d. h. nicht nur r Grundschule, sondern auch für die weiterführenden Schulen ihre Bedarfe entsprechend frühzeitig zu klären.

 

Eine Bürgerinchte darauf hinweisen, dass für das Bauprojekt auf dem Schröderstift-Gelände, wo 480 geförderte Wohneinheiten entstehen sollen, keine  geeigneten Ausgleichsflächen in Hamburg gefunden werden konnten, so dass ein sog. „Waldexport nach Schleswig-Holstein“ stattgefunden habe. Die Bürgerin hofft, dass diese Art Ausgleich zu schaffen bei diesem Projekt vermieden werden.

 

Herr Wersichchte zurückkommen auf das Verfahren und auf die Bürgerbeteiligung und sagt, dass Bürger*innen von vornherein bei diesem Projekt keine Möglichkeittten, ein Bürgerbegehren zu starten. Das übliche Prozedere, wenn z.B. ein Bürgerbegehren angemeldet werde und daraufhin der Senat eingreifen rde, weil das Projekt von gesamtstädtischen Interesse sei, könne nachvollzogen werden.

In diesem Fall werde aber von vornherein gesagt, dass sich die Bürger*innen zwar beteiligen, aber nicht richtig mitmachen können, weil ihnen die Mittel nicht eingeräumt würden. Das sei ein schlechter Start dieses Verfahrens.

 

Herr Kranz widerspricht, denn ein Bürgerbegehren sei nicht das entscheidende und auch nicht das glücklichste Instrumentarium der Bürgerbeteiligung. Man könne auch in Frage stellen, ob ganz Hamburg über ein stadtteilbezogenes Projekt abstimmen solle. Der wichtigere Ansatzpunkt hier sei, vom Start weg Klarheit zu haben und die Menschen vor Ort mitzunehmen und ihnen im laufenden Prozess die Beteiligung d.h. Mitsprache zu ermöglichen. Mit dem Vorhaben einer echten Zufallsauswahl könne ein neues Level an Bürgerbeteiligung erreicht werden. Die politische Entscheidung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sei nicht verwerflich.

 

Herr Hosemann fragt nach, ob dieses Projekt auch ohne eine Weisung des Senats hätte in Angriff genommen werden können. Es sei jetzt der Eindruck entstanden, dass der Verwaltung im Vornherein klar gewesen sei, dass es ohne Weisung des Senats ein Bürgerbegehren gegeben hätte. So gebe es gleich verhärtete Fronten und ggf. Konfliktpotenzial.

 

Herr Werner-Boelz sagt, er habe in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender stets kritisiert, dass man bei Projekten, bei denen absehbar war, dass sie auf Kritik stoßen würden, zunächst die Leute losgeschickt habe, um Unterschriften zu sammeln und dann aus Angst vor einem erfolgreichen Bürgerbegehren, eine Weisung ausgesprochen habe. Außerdem habe er immer die Meinung vertreten, dass allen beteiligten Akteuren zu Beginn eines Verfahrens die Rahmenbedingungen klar sei müssen. Genau das werde hier frühzeitig vermittelt.

Das Projekt Diekmoor finde seit 2012 im Wohnungsbauprogramm Erwähnung und die Fraktionen hätten in jedem Jahr beschlossen, dieses Projekt in Angriff zu nehmen. Das werde jetzt geschehen, nach über acht Jahren und mit der Zielsetzung der Realisierung. Aus dem Grunde seien im vergangenen Jahr Gespräche mit Behörden, insbesondere der BSW, aufgenommen und um diese Weisung gebeten worden.

 

Herr Kranz geht auf den Beitrag von Herrn Hosemann ein und möchte wissen, welches Element für die Bürgerbeteiligung fehlen würde.

 

Herr Hosemann sagt, Menschen, die direkt betroffen seien, würden sich anders beteiligen, als Menschen, die weiter weg wohnen würden. Grundsätzlich sollte allen Menschen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu beteiligen und nicht nur per Zufall. Eine andere Möglichkeit wäre, die Bedarfe und Wünsche wie bei der grundlegenden Bürgerbeteiligung beim Esso-Häuser-Areal auf St. Pauli oder dem Grasbrook ermitteln zu lassen und dann in die Planung zu gehen.

Wichtig wäre gewesen, Transparenz zu schaffen und in den Dialog mit Bürger*innen zu gehen. Durch die Veröffentlichung der Planungen sei das Kind eigentlich schon in den Brunnen gefallen.

 

Herr Kranz bittet die Verwaltung, das ThemaPlanbude“ in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.  

Herr Kranz betont, dass eine Bürgerbeteiligung nach Schema F nicht angestrebt werde, aber man wolle auch nicht, dass sich eine lautstarke Bürgerinitiative in den Vordergrund dränge, wo völlig unklar sei, für wie viele Menschen sie stehe, denn das sei bisher nie zielführend gewesen. Daher sei die Form der Zufallsauswahl bei der Bürgerbeteiligung doch eine gute Idee. Das Kind sei keinesfalls bereits in den Brunnen gefallen, sondern es sei durch die vorgegebenen Leitplanken aus der Weisung allen klar, dass 700 WE entstehen sollen und dass aber z.B. die Fassadegestaltung, die räumliche Anordnung der Gebäude, die Anzahl der Stockwerke, die Durchwegung, Anzahl der Spielplätze etc. ab jetzt gemeinsam erarbeitet werdennnen.

 

Frau Schenkewitz sagt, in Langenhorn gebe es sehr engagierte Politiker*innen aus den unterschiedlichsten Fraktionen, die sich um die Belange der anwohnenden Bürger*innenmmern und diese während des Planungsprozesses begleitenrden. Seit 2012 sei den Kleingärtnern bekannt, dass sie ihre Parzellen nicht auf Dauer gemietet haben. Daher  nne man davon ausgehen, dass von deren Seite der ganz große Protests ausbleiben werde, selbstverständlich bei adäquater Entschädigung ihrer Häuser und der Zuweisung von Ausgleichsflächen.

 

Herr Prott sagt, Diekmoor könne ein echtes Zukunftsprojekt werden, das ca. 1500-2000 Menschen Wohnraum bieten werde. Bei einer Befragung der direkten Anwohner würden diese natürlich ihre Gegenwartsinteressen vertreten und nicht die Interessen derjenigen Menschen, die zukünftig dort wohnen werden. Nichtsdestotrotz seien die Interessen der Anwohner berechtigt und wert, berücksichtigt zu werden. Interessen von direkt Betroffenen können allerdings nicht der Maßstab für alle Zukunftsprojekte sein.

Herr Prottchte an die vorangegangene Diskussion über 2 Baufelder am Mesterkamp erinnern. Diese beiden neuen Bauvorhaben wären nicht möglich gewesen, wenn man nicht den Busbahnhof vom Mesterkamp auf das Gleisdreieck nach Alsterdorf verlegt hätte. Auch hier hatten die direkten Anwohner*innen dieses Projekt zunächst abgelehnt und es habe bis zur Realisierung des Projekts viele unangenehme Ausschusssitzungen gegeben.

 

Herr Fischer chte von der GRÜNE-Fraktion wissen, ob die gesetzlichen Möglichkeiten, ein Bürgerbegehen durchzuführen, kritisch gesehen werden und ob sie Bürgerinitiativen gegenüber kritisch eingestellt sei.

 

Herr Hosemann geht auf den Beitrag von Herrn Prott ein und sagt, man könne nicht davon ausgehen, dass nur die Kleingärtner*innen und direkten Anwohner ihre Partikularinteressen vertreten, sondern dass es auch andere engagierte Menschen gebe, die das Allgemeinwohl im Blick hätten. Am Mühlenkamp seien längst nicht alle Bürger*innen gegen eine Bebauung gewesen, sondern sie seien gegen die dort geplante Bebauung gewesen, wo Wohnungen für 8€/m² auf 5 Jahre ausgelegt waren, dadurch ließen sich Bürger*innen nicht veräppeln. Herr Hosemann plädiert weiterhin für eine grundlegende Bürgerbeteiligung.

 

Herr Kranzhrt aus, dass die Sozialbindung für 300 WE der SAGA auf 30 Jahre gesichert sei. Als Antwort auf Herrn Fischer sei ausgeführt, dass es für ein konkretes Bauvorhaben am Mühlenkamp, als nicht sinnvoll erachtet worden sei, wenn Menschen aus Langenhorn darüber abstimmen würden. Eine Verallgemeinerung daraus abzuleiten sei unredlich. Natürlich sei es das Recht jeder Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren zu starten und für ihre Interessen zu werben.

 

Herr Wersichchte darum bitten, all die Aussagen ausführlich zu protokollieren.

 

Herr Boltreschte den Blick wieder zurück auf das Projekt lenken. Politische Diskussionen seien durchaus faszinierend, aber in diesem Ausschuss seien bisher auch viele große und strittige Projekte vorzeigbar umgesetzt worden. Aus diesem Grund werde um ein wenig mehr Vertrauen in die Kompetenz der Verwaltung geworben, denn in den letzten Jahren sei nachweislich gezeigt worden, dass mit schwierigen Projekten umgegangen werden könne.

Bei diesem Projekt könne von einer Bürgerbeteiligung nach Schema F keine Rede sein. Es sei lediglich eine umfangreiche Bürgerbeteiligung angekündigt worden, bei der einmal die Zufallsauswahl zur Anwendung kommen solle. Der Rahmenplanungsprozess, r den die Ausschreibung vorbereitet werde, enthalte einen wesentlichen Teil, der für die rgerbeteiligung vorgesehen sei.

Selbstverständlich lasse sich die Verwaltung auch von externen Experten begleiten und beraten. Das sei diesem Ausschuss doch bekannt.

Man könne davon ausgehen, dass bei einem Projekt dieser Größenordnung, Komplexität und gesamtstädtischer Bedeutung versucht werde, alle state-of-the-art-Anforderungen an das Berufsfeld „Stadtentwicklung zu erfüllen.

Wichtig sei zu sagen, dass das Projekt gemeinsam vom Bezirksamt mit der Bezirkspolitik im Bezirk bearbeitet und nicht an einen Projektentwickler beauftragt oder von der BSW evoziert werden solle.

Von Begriffen wie Gettoisierung oder sozialen Brennpunkten zu sprechen, sei nicht richtig. Das Projekt Pergolenviertel mit ebenfalls 60% geförderten Wohnungen sei alles andere, als ein sozialer Brennpunkt. Herr Boltres bietet dem Bürger eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung an.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Bereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Ö 6

Bereich Eppendorf-Winterhude

Ö 7

Verschiedenes

Herr Kranz fragt die Verwaltung, ob der Teil der Wandsbeker Magistrale an der Hamburger Straße, die zum Bezirk Hamburg-Nord gehöre, inzwischen auch Teil des gesamtstädtischen Magistralenprojekts geworden sei.

 

Herr Boltres antwortet, dass der Abschnitt in die gesamtstädtische Betrachtung der Magistralen mit aufgenommen worden sei, dennoch sei der Weg noch lang. Es sei nicht so, dass in der BVM mit Nachdruck daran gearbeitet werde. Der Bezirk versuche gerade den Lous-Braille-Platz zu entwickeln. In der BVM, aber auch in Hamburg-Nord seien die personellen Kapazitäten momentan nicht vorhanden.

 

Die Vorsitzende verweist auf eine außerordentliche Sitzung am Donnerstag, 25.02.2021, in der sich der Stadtentwicklungsausschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitales zum Thema „Einzelhandel“ zu einem Experten-Hearing zusammenfinde.

 

Die Vorsitzende verabschiedet die teilnehmendenrger*innen, bittet die Ausschussmitglieder sich mit den nichtöffentlichen Einwahldaten in die nichtöffentliche Sitzung des StekA wieder einzuloggen und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.