Protokoll
Sitzung des Haushaltsausschusses vom 17.09.2025

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

 

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift vom 02.07.2025

Die Niederschrift der Sitzung vom 02.07.2025 wird einstimmig genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Ö 3

Eingänge und Mitteilungen

Ö 3.1 - 22-1283

Sitzungstermine 2026

Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Ö 4

Mittel der Bezirksversammlung

Ö 4.1 - 22-1346

Stand der BV-Mittel (Stand 09.09.2025)

Frau Schepanski, Fachamtsleitung Ressourcensteuerung, Dezernat Steuerung und Service, Bezirksamt Hamburg-Nord, erklärt, dass aus dem Förderfond bisher nur Abschlagszahlungen erfolgt seien. In der Vergangenheit sei es üblich gewesen, dass man im Sommer den vollständigen Betrag erhalten habe. Hierzu habe man aber bisher noch keinen neuen Kenntnisstand und werde diesen mitteilen, sobald er vorliege.

 

Petitum/Beschluss:

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung

 

 

 

Ö 4.2 - 22-1386

Vergabe der Mittel der Bezirksversammlung

Abstimmungsergebnisse:

 

Sondermittelantrag Nr. 71: Mehrheitlich i.H.v. 5.811,00 Euro mit Finanzierungsvorbehalt beschlossen

Frau Schmidt (SPD) sagt, dass es eine öffentlich zugängliche Generalprobe geben soll und die SPD-Fraktion daher die Fördersumme von 5.811,00 Euro mit dem Finanzierungsvorbehalt beantrage, dass die Fördersumme nur für die Generalprobe verwendet werden soll. Frau Schmidt bittet die Verwaltung Stellung zu nehmen, ob dies ein gangbares Vorgehen darstelle.

Frau Schepanski antwortet, dass es eine Reihe von offenen Fragestellungen zu diesem Sondermittelantrag gebe und fragt, wann die Generalprobe geplant sei. Der Zuwendungsbereich könne durchaus unter dem Vorbehalt die Umsetzung prüfen und dies würde sogar vermutlich die Prüfung erleichtern. Abschließend könne dies aber nicht bestätigt werden. Die Kurzfristigkeit des Antrags, welches mit der Sommerpause zusammenhänge, stelle voraussichtlich das größere Problem dar.

Herr Schumacher (FDP) erläutert, dass die Produktion auch einen Auslandsbezug habe und auch anderweitig finanziert werde, zum Teil ohne Bezug zum Bezirk Hamburg-Nord. Daher sei die Idee entstanden, die Förderung zunächst nur auf die im Bezirk stattfindende Generalprobe zu beschränken.

Frau Schmidt (SPD) fügt hinzu, die Probezeit sei für Januar/Februar 2026 angesetzt, weshalb man mit einer Generalprobe möglicherweise ab April 2026 rechnen könne. Der Antragssteller habe bestätigt, dass es zwar angestrebt worden sei, derzeit aber noch keinen internationalen Bezug oder eine internationale Förderung gebe. Hier könnte es somit zu einer Vereinfachung für die Prüfung kommen.

Frau Schepanski sagt, mit diesen Auskünften hinsichtlich der Abgrenzbarkeit und Vorlaufzeit erscheine eine Förderung aussichtsreicher. Dies müsse jedoch die Fachabteilung abschließend beurteilen.

Frau Platz (GRÜNE) bestätigt, dass es beim Antragsteller Änderungen der Finanzierung gebe. Zum Aspekt der Kurzfristigkeit sei anzumerken, dass der Antrag bereits im Juni 2025 gestellt worden sei. Die GRÜNE-Fraktion unterstütze das Projekt vollumfänglich und hätte sich gewünscht, dass der Antrag schon in der BV am 16.09. beschlossen worden wäre. Die Antragstellerin müsse auf Rückmeldungen warten und könne vorher nicht starten, weshalb sich der Projektbeginn verzögere, der eigentlich im September 2025 geplant gewesen sei. Es handle sich um ein großes Projekt, wo man im Verhältnis finanziell nur einen kleinen Teil beisteuere. Daher werde auch um Abstimmung über den vorbehaltslosen Antrag gebeten.

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.811,00 Euro (ohne Vorbehalt) wird bei 5 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE), 10 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD, Volt) und keinen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, Volt), einer Gegenstimme (AfD) und keinen Enthaltungen die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.811,00 Euro (mit Finanzierungsvorbehalt).

 

 

 

 

Sondermittelantrag Nr. 76: Einstimmig i.H.v. 2.600,00 Euro beschlossen.

 

Frau Schmidt (SPD) sagt, die SPD-Fraktion begrüße den Antrag. Nach Rücksprache mit dem Antragssteller sei das Projekt auch mit einer Summe von 2.600,00 Euro durchführbar, weshalb die SPD-Fraktion diesen niedrigeren Betrag unterstütze.

 

Frau Platz (GRÜNE) fragt nach dem üblichen Verfahren bei Änderungen zu einem Antrag und merkt an, von dieser Änderung höre man zum ersten Mal und dass es schön wäre, wenn Änderungen seitens des Antragstellers transparent an den Ausschuss weitergegeben würden.

Frau Schmidt (SPD) bietet an, im Vorfeld der Sitzungen gerne in einen informellen Austausch zu treten, um derartige Informationen frühzeitig miteinander zu teilen. Bislang habe man den Eindruck gehabt, die GRÜNE-Fraktion sei hieran nicht interessiert. 

 

Frau Grichisch (GRÜNE) sagt, es gehe darum, dass alle Ausschussmitglieder auf dem gleichen Kenntnisstand seien. Die GRÜNE-Fraktion sei für einen informellen Austausch offen. 

 

Herr Dr. Schott (CDU) führt zur Frage des Verfahrens aus, dass die Anträge allen Ausschussmitgliedern im Vorfeld zur Verfügung gestellt würden und es jeder Fraktion selbst überlassen sei, ob sie den Antragsteller kontaktiere oder nicht. Eine Verpflichtung zur Abstimmung oder Weitergabe von derartigen Informationen gebe es nicht. Ein informeller Austausch sei jedoch eine gute Möglichkeit sich gegenseitig auf den neusten Stand zu bringen, wenngleich dies keine offiziellen Verfahrensregeln des Ausschusses darstellen würden.

Frau Platz (GRÜNE) dankt für die Klarstellung und erklärt, es gehe lediglich darum, dass Änderungen der Sondermittelanträge bitte dem Ausschuss mitzuteilen seien.

Herr Schumacher (FDP) weist darauf hin, dass zwischen Änderungen der Anträge durch die Antragsteller selbst und den Anträgen der Fraktionen, die aus ihren Bewertungen der jeweiligen Anträge, z.B. aufgrund einer Rücksprache mit dem Antragsteller resultieren, ein Unterschied bestehe. Dennoch halte auch die FDP-Fraktion einen informellen Austausch vor den Sitzungen für sinnvoll.

 

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 2.903,00 Euro wird bei 6 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 2.600,00 Euro.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 77: Bereits im HA am 08.07.2025 mehrheitlich abgelehnt.

Frau Schmidt (SPD) erinnert daran, dass der Antrag im Hauptausschuss am 08. Juli 2025 bereits mehrheitlich abgelehnt worden sei.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 79: Mehrheitlich i.H.v. 2.100,00 Euro beschlossen.

 

Frau Platz (GRÜNE) trägt vor, dass der ursprünglich vom Antragsteller eine Fördersumme in Höhe von 2.400,00 Euro beantragt worden sei, weshalb die GRÜNE-Fraktion diesen Betrag übernommen und in die Bezirksversammlung am 16.09.2025 eingebracht habe.

Herr Messaoudi (DIE LINKE) schließt sich dem an und sagt, DIE LINKE-Fraktion habe ebenfalls einen Antrag über 2.400,00 Euro in die Bezirksversammlung eingebracht.

Frau Schmidt (SPD) entgegnet, nach Rücksprache mit dem Antragsteller sei das Projekt auch mit 2.100,00 Euro durchführbar, weshalb die SPD-Fraktion hieran festhalte.

 

Herr Oltrogge (AfD) moniert, dass sich der Veranstalter laut Veranstaltungsseite vorbehalte, Personen, die Parteien oder Organisationen angehören würden, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen bzw. die rassistisch, nationalistisch usw. seien, den Zutritt zu verwehren. Unabhängig davon, wer hiermit angesprochen werden solle, stelle sich die Frage, wie es vereinbar sei, öffentliche Gelder zu billigen, wenn zugleich ganze Personengruppen diskriminiert würden.

 

Herr Dr. Schott (CDU) erwähnt, diese Frage müsse im Zweifel dem Antragssteller gestellt werden, der nicht anwesend sei.

Herr Messaoudi (DIE LINKE) führt aus, dass es auch geschützte Räume für linke, aufrichtige Veranstaltungen geben müsse, die die Vielfalt und Demokratie feiern würden. Daher dürften Feinde von Demokratie und Vielfalt nicht auf solche Veranstaltungen gelassen werden. Rechtlich könne man sich hierbei auf § 6 des Versammlungsgesetzes berufen. Zu dieser Frage habe die DIE LINKE-Fraktion vor einigen Jahren auch bereits eine Anfrage gestellt, worauf die Rechtsabteilung bestätigt habe, dass der Ausschluss gewisser Personengruppen erlaubt sei, um geschützte Räume aufrecht zu erhalten. Das könne man bei Interesse entsprechend recherchieren, haushaltsrechtlich habe es aber keine negativen Auswirkungen.

Herr Schumann (AfD) erwidert, es sei eine berechtigte Frage, warum eine mit öffentlichen Geldern unterstützte Veranstaltung gewisse Menschengruppen pauschal ablehne, was in diesem Fall quasi ein Viertel der deutschen Bürger betreffen würde. Die AfD-Fraktion werde dem nachgehen.

Herr Messaoudi (DIE LINKE) entgegnet, wenn man laufend Menschen ausschließe und kategorisch remigrieren wolle, müsse man vielleicht selbst einmal die Erfahrung machen, wie es ist, vor verschlossenen Türen zu stehen. Es sei doppelmoralisch, wenn man am laufenden Band Menschen ausschließe und sich zugleich über den eigenen Ausschluss so aufrege. Zudem gebe es auch Räume für andere Personengruppen, wie SeniorInnen, Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen. Daher spreche nichts gegen Räume für Menschen, die die Demokratie feiern.

Herr Schumann (AfD) widerspricht, man schließe keine Personen aus, im Gegensatz zu den Linken, die immer wieder Personen ausschließen würden, die nicht ihrer Meinung seien, und das auch noch mit öffentlichen Geldern.

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 2.400,00 Euro wird bei 6 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, Volt), einer Gegenstimme (AfD) und keinen Enthaltungen die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 2.100,00 Euro.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 80: Mehrheitlich abgelehnt

Herr Messaoudi (DIE LINKE) merkt an, dass die DIE LINKE-Fraktion diesen Antrag aufgrund der Dringlichkeit ebenfalls in die BV eingebracht habe und unterstütze.

Frau Zarifi (GRÜNE) äußert ebenfalls die Einbringung und Unterstützung des Antrags durch die GRÜNE-Fraktion. Die Veranstalterin rechne mit ca. 50-60 Menschen. Die Veranstaltung bestehe aus einer 50-minütigen Performance sowie anschließend einer 30-minütige Diskussion und soll die afrodiasporische und afrobrasilianische Community ansprechen und damit einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt leisten.

 

Frau Schmidt (SPD)sagt, der Antrag und das künstlerische Vorhaben seien zwar interessant, allerdings zu kurzfristig, da der Beginn der Maßnahmen schon am 14.10. sein soll. Die Aufführung sei schon in den nächsten Wochen vorgesehen, womit die dreimonatige Maßnahmenbeginnsfrist nicht gewahrt sei, auch wenn die Sommerpause hier mit reinspiele. Daher unterstütze die SPD-Fraktion den Antrag schweren Herzens nicht.

 

Herr Messaoudi (DIE LINKE) widerspricht, dass der Antrag mehr als fristgerecht eingereicht und nur aufgrund der Sommerpause nicht rechtzeitig behandelt worden sei. Dafür könne die Antragstellerin nichts, sondern sei der Ausschuss in der Verantwortung und müsse sich selbst frühzeitig über die Terminplanung Gedanken zu machen. Daher könne dieses Argument für die Ablehnung nicht nachvollzogen werden. Zudem sei man sich in der Vergangenheit auch bei anderen dringlichen Anträgen einig gewesen, zwar zu versuchen, solche Situationen zu vermeiden, aber dennoch der Förderung nicht aus diesem Grunde im Wege stehen zu wollen. Bis zum Maßnahmebeginn Mitte Oktober könne ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden und würde die Verwaltung eine Prüfung sicherlich noch hinbekommen. Das Projekt sei wichtig und sorge für einen lebendigen Bezirk. Daher bitte man darum, diese Haltung noch einmal zu überdenken und könne hierfür gerne auch eine Sitzungsunterbrechung einberufen.

Frau Schepanski bestätigt, dass der Maßnahmenbeginn sehr kurzfristig sei, gleichwohl die Antragstellerin zeitnah aber einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen könne, damit die grundsätzliche Prüfung der Förderfähigkeit schon einmal vorgenommen werden könnte. Dabei bestehe für die Veranstalterin ein gewisses Risiko, dass die Förderung nach abschließender Prüfung doch nicht gewährt würde, was man offen kommunizieren müsse. Wenn der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn aber zeitnah eingehe, müsste die Verwaltung es zeitlich mit der Prüfung noch hinbekommen.

Herr Messaoudi (DIE LINKE) teilt mit, dass bereits Rücksprache mit der Antragstellerin zur zeitnahen Antragstellung auf vorzeitigen Maßnahmebeginn und dem damit verbundenen Risiko geführt worden sei. Die Antragsstellerin sei hiermit einverstanden und man könne davon ausgehen, dass, wenn der Antrag beschlossen würde, der weitere Verlauf gewährleistet sei. Hierbei würde Herr Messaoudi die Antragstellerin auch unterstützen, da das Projekt sehr gut sei.

Frau Schmidt (SPD) sagt, dass die Ablehnung nicht auf einer inhaltlichen Beurteilung basiere und das Projekt an sich sehr unterstützenswert sei. In der letzten Sitzung der BV sei der Antrag aber schon als zu kurzfristig bewertet worden, weshalb es jetzt erst recht zu spät sei.

 

Frau Zarifi (GRÜNE) äußert ihre Verwunderung, warum dann nicht schon in der BV hierüber debattiert, sondern der Antrag ohne Anmerkungen in den HaushA überwiesen worden sei. Auch Frau Zarifi habe bereits Rücksprache mit der Antragstellerin gehalten und sei bereit diese zu unterstützen. Das Projekt sei gerade in diesen Zeiten sehr wichtig und es wäre schade, wenn der Antrag aus den genannten Gründen abgelehnt würde.

 

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 3.785,00 Euro wird bei 6 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Sondermittelantrag Nr. 81: Einstimmig i.H.v. 4.200,00 € beschlossen

Frau Platz (GRÜNE) trägt vor, die GRÜNE-Fraktion habe hierzu einen Antrag in Höhe von 4.427,00 Euro in die BV eingereicht. Neue Spielformen und Trainingseinheiten für den Kinder- und Jugendbereich würden dringend benötigt, weshalb hier eine Eilbedürftigkeit gesehen werde. Der herabgesetzte Betrag von 4.427,00 Euro ergebe sich nach Abzug eines Eigenanteils von 5%, welcher mit dem Antragssteller rückgesprochen worden sei.

 

Frau Schmidt (SPD) erläutert, dass nach Rücksprache mit dem Antragsteller auch eine Summe in Höhe von 4.200,00 Euro ausreiche.

 

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.660,00 Euro wird einer Fürstimme (DIE LINKE), 13 Gegenstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD) und einer Enthaltung (Volt) mehrheitlich abgelehnt.

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.427,00 Euro wird bei 5 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und einer Enthaltung (Volt) mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.200,00 Euro.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 82: Einstimmig i.H.v. 1.528,43 Euro beschlossen

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 1.528,43 Euro.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 83: Mehrheitlich i.H.v. 4.000,00 Euro beschlossen.

Frau Schmidt (SPD) trägt vor, dass der Antragsteller das Projekt bewerben wolle und nachgefragt habe, ob er das Logo des Bezirksamtes Hamburg-Nord u.a. im Programmheft vom Kampnagel abdrucken dürfe, welches schon am 20. September 2025 in den Druck gehen soll. Der Antragsteller wolle dies vorher abklären, damit es nicht zu einer Gefährdung der Förderung o.ä. komme, weil das Logo womöglich vor Abschluss des Förderverfahrens verwendet würde.

 

Frau Schepanski antwortet, die Frage intern weiterleiten zu wollen und die Antwort zurückkoppeln zu wollen.

 

Herr Messaoudi (DIE LINKE) erwähnt, dass möglicherweise die Frage, ob hierdurch Kosten entstünden, entscheidend für die Gewährung sein könne.

Frau Schepanski antwortet, hierzu müsse zunächst Rücksprache mit den zuständigen Kollegen gehalten werden. Man wolle sich aber umgehend darum kümmern.

Frau Zarifi (GRÜNE) fragt, ob bezüglich der Reduzierung des Förderbetrages von 4.500,00 Euro auf 4.000,00 Euro Rücksprache mit dem Antragsteller gehalten worden sei, da ihr letzter Kenntnisstand gewesen sei, der Antragsteller würde gerne den höheren Betrag erhalten, um die beteiligten Künstler angemessen entlohnen zu können.

Frau Schmidt (SPD) antwortet, dass der Antragsteller geäußert habe, dass er das Projekt auch ohne die zusätzlichen 500,00 Euro durchführen könne.

 

Herr Schumacher (FDP) schlägt vor, der Antragssteller könne vielleicht eine Formulierung wie „voraussichtlich gefördert" o.ä. verwenden.

 

Herr Schumann (AfD) wendet ein, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord kein offizielles Logo habe, sondern es nur das Wappen der Stadt Hamburg gebe, welches je nach Variante auch ohne Gefahr von rechtlichen Konsequenzen verwendet werden könne.

 

Frau Schepanski sagt, aus diesem Grund wolle man dies intern nochmal abklären. Es gebe Kommunikationsrichtlinien hierzu, jedoch könne in diesem Moment keine sichere Aussage gegeben werden.

 

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.500,00 Euro wird bei 6 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, Volt), einer Gegenstimme (AfD) und keinen Enthaltungen die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.000,00 Euro.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 84:Einstimmig vertagt.

Herr Messaoudi (DIE LINKE) bekundet seine Verwunderung, dass die Mehrheitskoalition diesen Antrag nun in voller Höhe unterstützen wolle, wo sich doch bei den anderen Anträgen so bemüht worden sei, diese zu reduzieren oder abzulehnen. Hinzukomme, dass laut Website des Antragstellers diese für Hamburg und Kiel bestimmt sei und für Hamburg dann noch in unterschiedliche Stadtteile unterteilt sei. Aus zuwendungsrechtlicher Sicht sei dies schwierig und auch darüber hinaus sei der Antrag komisch. In der Vergangenheit habe man Antragsteller bei bezirksübergreifenden Vorhaben auch nur Teilbeträge gewährt und im Übrigen auf die anderen Bezirke verwiesen. Zur Frage, wie es sich bei unterschiedlichen Städten verhalte, werde die Verwaltung um Antwort gebeten.

Frau Schepanski antwortet, hierzu erst Rücksprache halten zu wollen, bevor eine abschließende Antwort gegeben werden könne.

Frau Schmidt (SPD) sagt, dass ihrer Einschätzung nach die Fördervoraussetzungen erfüllt seien, weil die Stiftung ihren Sitz in Hamburg-Nord habe. Bei anderen bezirksübergreifenden Anträgen habe man es zum Teil auch in voller Höhe gewährt und nur geteilt, wenn die Beträge sehr hoch gewesen seien.

Herr Messaoudi (DIE LINKE) betont, dass es vor allem auf die Frage ankomme, wo etwas stattfinde und weniger auf den Sitz des Veranstalters o.ä.

 

Frau Schmidt (SPD) sagt im Wortlaut heiße es, dass die Veranstalter Ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und/oder einem Bezirk haben müssten. Gerne wolle man aber auch die Rückmeldung der Verwaltung hierzu abwarten.

 

Frau Platz (GRÜNE) merkt an, dass das Projekt SeniorInnen und SchülerInnen im Bezirk betreffe und ein tolles Projekt sei, was vielen Menschen im Bezirk zu Gute käme. Daher unterstütze auch die GRÜNE-Fraktion den Antrag.

 

Frau Schwarz (CDU) stellt einen Antrag auf Vertagung, damit zunächst die Antwort des Bezirksamtes abgewartet werden könne. Zumal gehe es um die Erstellung einer Website, was keine große zeitliche Dringlichkeit haben dürfte.

 

Der Sondermittelantrag wird einstimmig vertagt.

 

Protokollnotiz:

Der Verein muss seinen Sitz nicht zwingend in Hamburg-Nord haben, jedoch das beantragte Projekt muss in Hamburg-Nord stattfinden.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 85: Einstimmig i.H.v. 3.000,00 Euro beschlossen.

Frau Schmidt (SPD) sagt, die Rücksprache mit dem Antragssteller habe ergeben, dass auch ein Betrag von 3.000,00 Euro ausreiche, weshalb die SPD-Fraktion diese Summe unterstütze.

 

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 3.435,58 Euro wird bei 2 Fürstimmen (DIE LINKE, Volt), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und 4 Enthaltungen (GRÜNE) mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 3.000,00 Euro.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 86: Mehrheitlich i.H.v. 5000,-€ beschlossen.

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, AfD), einer Gegenstimme (Volt) und keinen Enthaltungen die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.000,00 Euro.

Sondermittelantrag Nr. 87: Einstimmig i.H.v.7.300,00 Euro beschlossen.

Frau Schmidt (SPD) erklärt, bei diesem Antrag habe es einen Übertragungsfehler gegeben, weshalb die SPD-Fraktion ihren Antrag auf 7.300,00 Euro korrigieren wolle.

 

Frau Platz (GRÜNE) sagt, die Antragsteller hätten auch einen Antrag an den Verfügungsfond gestellt und würden im November eine Rückmeldung erwarten. Daher sei man sich bisher nicht sicher gewesen, ob der Antrag überhaupt finanzierbar ist. Ansonsten würde die Grüne-Fraktion diesen Antrag aber auch unterstützen.

 

Frau Schmidt (SPD) fragt nach einem Datum für den Verfügungsfond.

 

Herr Bläsing (FDP) führt an, dass auch die FDP-Fraktion ihren Antrag auf 7.300,00 Euro korrigiere.

 

Frau Platz (GRÜNE) antwortet, dass kein konkretes Datum bekannt sei.

 

Herr Messaoudi (DIE LINKE) trägt vor, man könne auch einen Vorratsbeschluss treffen. Es komme auf das Gleiche heraus, ob nun ein Vorratsbeschluss getroffen werde oder der Ausschuss zunächst eine Rückmeldung hierzu im November abwarte.

Frau Platz (GRÜNE) stimmt zu und erklärt die Einreichung des Antrags ebenfalls in Höhe von 7.300,00 Euro der GRÜNE-Fraktion.

Frau Schmidt (SPD) erläutert, es handle sich nach Rücksprache mit dem Antragsteller um eine

Kostenschätzung über das gesamte Konzept. Die Antragsteller würden jetzt mit der Standortsuche starten und seien hierzu im Austausch mit Privateigentümern. Womöglich gebe es auch noch Einsparungspotenzial. Die SPD-Fraktion würde es daher vorerst beim vorgebrachten Antrag belassen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 7.300,00 Euro.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 88: einstimmig vertagt.

Frau Schmidt (SPD) stellt einen Vertagungsantrag, da noch einige Fragen zum Finanzierungsplan bestünden. Insbesondere die eingeholten Angebote seien inzwischen zum Teil veraltet.

 

Der Sondermittelantrag wird einstimmig vertagt.

 

 

SoMi Haynspark: einstimmig i.H.v. 5.000€

 

Frau Schwarz (CDU) bemerkt, dass dem Antrag eine Historie im RegA FOLAG vorausgehe.

 

Herr Honold (DIE LINKE) fragt, ob Sondermittel für derartige Maßnahmen der richtige Finanzierungsweg seien und ob nicht anderweitige Mittel hierfür beantragt werden könnten.

 

Frau Schepanski antwortet, es sei durchaus möglich derartige Maßnahmen mit Sondermitteln zu finanzieren. Es gebe zwar Rahmenzuweisungen für bestimmte Sachzwecke und sollten diese nicht ausreichen auch Möglichkeiten der Finanzierung über die Fachbehörde. Jedoch gehe Frau Schepanski davon aus, dass in diesem Fall die entsprechenden Prüfvorgänge bereits stattgefunden haben und im Ergebnis auf die bezirklichen Sondermittel verwiesen worden sei.

 

Herr Dr. Schott (CDU) bestätigt dies und sagt, ähnliche Fälle habe es auch in der Vergangenheit schon gegeben.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.000,00 Euro.

 

Abstimmungsergebnisse:

 

Sondermittelantrag Nr. 71:

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, Volt), einer Gegenstimme (AfD) und keinen Enthaltungen die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.811,00 Euro (mit Finanzierungsvorbehalt).

 

Sondermittelantrag Nr. 76:

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 2.600,00 Euro.

 

Sondermittelantrag Nr. 77:

Bereits im HA am 08.07.2025 mehrheitlich abgelehnt.

 

Sondermittelantrag Nr. 79:

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, Volt), einer Gegenstimme (AfD) und keinen Enthaltungen die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 2.100,00 Euro.

 

Sondermittelantrag Nr. 80:

Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 3.785,00 Euro wird bei 6 Fürstimmen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt), 9 Gegenstimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Sondermittelantrag Nr. 81:

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.200,00 Euro.

 

Sondermittelantrag Nr. 82:

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 1.528,43 Euro.

 

Sondermittelantrag Nr. 83:

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, Volt), einer Gegenstimme (AfD) und keinen Enthaltungen die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.000,00 Euro.

 

 

Sondermittelantrag Nr. 84:

Der Sondermittelantrag wird einstimmig vertagt.

 

Sondermittelantrag Nr. 85:

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 3.000,00 Euro.

 

Sondermittelantrag Nr. 86:

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich bei 14 Fürstimmen (GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, AfD), einer Gegenstimme (Volt) und keinen Enthaltungen die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.000,00 Euro.

 

Sondermittelantrag Nr. 87:

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 7.300,00 Euro.

 

Sondermittelantrag Nr. 88:

Der Sondermittelantrag wird einstimmig vertagt.

 

Sondermittelantrag Haynspark:

Der Ausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.000,00 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 5

Neue Anträge

Ö 5.1 - 22-1365

Bezirkliche Sondermittel-Antrag der DIE LINKE-Fraktion

Siehe TOP 4.2.

 

Siehe TOP 4.2.

 

Ö 5.2 - 22-1372

Bezirkliche Sondermittel-Antrag der GRÜNE-Fraktion

Siehe TOP 4.2.

 

Siehe TOP 4.2.

 

Ö 5.3 - 22-1373

Sondermittel für mehr Sicherheit im Haynspark

Siehe TOP 4.2.

 

Siehe TOP 4.2.

 

Ö 5.4 - 22-1374

Bezirkliche Sondermittel-Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion

Siehe TOP 4.2.

 

Siehe TOP 4.2.

 

Ö 5.5 - 22-1376

Bezirkliche Sondermittel-Antrag der Volt-Fraktion

Siehe TOP 4.2.

 

Siehe TOP 4.2.

 

Ö 5.6 - 22-1375

Eilige bezirkliche Sondermittel September 2025 Antrag der GRÜNE-Fraktion

Siehe TOP 4.2.

 

Siehe TOP 4.2.

 

Ö 5.7 - 22-1379

Dringliche bezirkliche Sondermittel Antrag der DIE LINKE-Fraktion

Siehe TOP 4.2.

 

Siehe TOP 4.2.

 

Ö 6

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 7

Verschiedenes

Herr Honold (DIE LINKE) erinnert an die Bitte, zweimal im Jahr eine ausführlichere Übersicht dazu bereitgestellt zu bekommen, wer was gekriegt habe, und fragt, ob es hierzu schon eine Liste o.ä. gebe. Hintergrund sei, dass man der Frage nach gehen wolle, ob immer wieder die gleichen Träger Mittel erhalten und in welcher Höhe. So wolle man die Werberunde für die Sondermittel zum Jahresende etwas weiter streuen.

 

Frau Schepanski antwortet, eine solche Liste existiere bisher nicht und es werde geprüft wer-den, ob eine solche Liste ohne großen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung erstellt werden könne.

 

Herr Dr. Schott (CDU) sagt, früher habe es zumindest eine Übersicht über Rückflüsse gegeben, aus der man Rückschlüsse darauf ziehen konnte, wer tatsächlich Geld erhalten habe.

 

Frau Schepanski erläutert, der Ausschuss beschließe letztlich die Ausgabeermächtigung. Der tatsächliche Mittelabfluss werde im Zuwendungsverfahren geprüft, wobei die Ausgabeermächtigung quasi die Obergrenze festlege. Wenn tatsächlich weniger ausgezahlt werde, dann werde der nicht ausgezahlte Betrag sowieso abgezogen. Diese Rückflüsse würden zwar nicht namentlich detailliert verzeichnet, sodass diesen einzelnen Projekten oder Vereinen nicht zuzuordnen seien, würden jedoch in den Übersichten zum Jahresende bzw. Jahresanfang als Rückflüsse aufgeführt. Tendenziell handle es sich hierbei aber eher um Mittelanstiege, als andersherum.

 

Herr Dr. Schott (CDU) fügt hinzu, dass die CDU-Fraktionen schon seit ca. 20 Jahren eine eigene Excel-Liste zu allen Sondermittelanträgen führe mit den wichtigsten Eckdaten. Auch andere Fraktionen würden so verfahren. Möglicherweise wäre eine Fraktion so hilfsbereit und könne ihre Liste auch zur Verfügung stellen.

 

Frau Grichisch (GRÜNE) merkt an, dass man diesen selbst geführten Listen allerdings auch nicht entnehmen könne, wie viel die einzelnen Träger tatsächlich ausgegeben haben, wenngleich man Rückschlüsse ziehen könne, wer was wie oft beantragt habe. Besser wäre es jedoch, wenn man irgendwie die tatsächlich ausgegebenen Mittel nachvollziehen könne.

 

Frau Stockhowe (SPD) fragt, ob es möglich wäre die Buchungen auf die PSP-Elemente aufzulisten.

 

Frau Schepanski sagt, dies sei nicht zu empfehlen, weil hieraus keine eindeutigen Aussagen entnommen werden könnten und dies die Gefahr einer fehlerhaften Interpretation berge. Frau Schepanski betont noch einmal die Rolle des HaushA der politischen Willensbildung. Für die Frage, ob und in welcher Höhe der Wille zur Unterstützung einzelner Projekte und Träger bestehe, sei es nicht unbedingt förderlich, wenn man sich in derartigen Detailfragen verliere. Vielmehr werde empfohlen, sich mit Anfragen oder über direkte Kontaktaufnahme mit den Kollegen aus der Fachabteilung in Verbindung zu setzen, wenn Fragen bestehen. Hier erteile die Verwaltung, soweit es möglich sei, gerne jederzeit Auskunft, auch zu Einzelfragen.

 

Protokollnotiz:

Eine vom Fachamt SR erstellte Liste der geförderten Projekte für den Zeitraum 2025 (Oktober) liegt bei.

 

Herr Honold (DIE LINKE) fragt, wann die Haushaltsplanung 2027/28 im HaushA behandelt werde.

 

Frau Schepanski fasst ganz kurz den Haushaltsaufstellungsprozess zusammen, insbesondere mit Blick auf die Rolle der Bürgerschaft und der Bezirksversammlung: Die Hamburger Bürgerschaft ist das Landesparlament. Sie beschließt den Gesamthaushalt der Stadt Hamburg, also auch die Mittel, die den einzelnen Bezirken zur Verfügung stehen. Die Bezirksversammlungen können Wünsche und Forderungen an die Bürgerschaft richten, haben aber keine direkte Entscheidungsgewalt über den städtischen Gesamthaushalt.

Nach dem Beschluss der Bürgerschaft werden die Mittel den Bezirken zugewiesen. Das Bezirksamt setzt den Haushalt um, die Bezirksversammlung kontrolliert die Verwendung der Mit-tel.

 

Zudem führt Frau Schepanski aus, dass die Bezirksversammlung bei der Verwendung der Rahmenzuweisungen beteiligt ist. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im Hamburgischen Bezirksverwaltungsgesetz und den haushaltsrechtlichen Vorschriften.

 

Herr Honold (DIE LINKE) erwähnt einen Antrag aus der letzten BV, wonach eine weitere Auseinandersetzung im HaushA zu den Zuweisungen erforderlich wäre, und fragt nach dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes.

 

Frau Schwarz (CDU) erklärt, dass der Senat sich nun mit dem erwähnten Antrag auseinandersetze.

 

Herr Dr. Schott (CDU) weist darauf hin, dass diese Fragen den Rahmen des TOP „Verschiedenes" sprengen würden und bittet sich kurz zu halten.

 

Herr Honold (DIE LINKE) fragt, ob bekannt sei, ob der Bezirk Hamburg-Nord von den 2,7 Milliarden Euro, die jedes Jahr auf Hamburg entfallen sollen, etwas abbekomme und ob hieraus ein Sonderinvestitionsfond folge.

 

Herr Dr. Schott (CDU) empfiehlt die Kontaktaufnahme mit der bürgerschaftlichen Fraktion und schließt die Sitzung.

 

Protokollnotiz:

Hamburg wird seinen Anteil am Sonderinvestitionsfonds mit geeigneten Maßnahmen zügig und vollständig abrufen können. Über die Auswahl der geeigneten Maßnahmen werden wird nach Vorliegen der finalisierten Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern insbesondere im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2027 ff. zu sprechen sein.