Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.05.2022

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende begrüßt alle Teilnehmenden und eröffnet die Sitzung.

Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

 

Ö 2 - 21-3413

Vorschlag für den Ausschussvorsitz

Auf Befragen des Vorsitzenden werden keine Einsprüche gegen eine Wahl per Akklamation erhoben. 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen, bei 1 Enthaltung.

 

 

Frau Helms nimmt die Wahl an und übernimmt den Vorsitz. Sie betont den wertschätzenden Umgang miteinander im StekA. und dankt Herrn Domres für seinen Einsatz seit Januar 2022 als stellv. Vorsitzender.

 

 

Ö 3

Aktuelle Bürgerfragestunde

Bürgerfragen werden nicht angemeldet.

 

Ö 4

Alle Bereiche

Ö 5

Bereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 6

Bereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Ö 7

Bereich Eppendorf-Winterhude

Ö 7.1 - 21-3406

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 72 (Postbankareal) hier: Präsentation des Wohngebäudes

Die Vorsitzende begrüßt den Referenten Herrn Apel, der als Vertreter des Architekturbüros Sauerbruch Hutton in Zusammenarbeit mit Herrn Evers, Evers & Partner Stadtplanungsbüro, für die Projektentwicklungsgesellschaft Magna Real Estate dieses B-Plan-Verfahren betreut.

 

Herr Apel erwähnt einleitend, dass der Wettbewerb für die Umnutzung des gesamten Komplexes Postbankareal bereits 2019 gewonnen wurde und das geplante Wohngebäude lediglich ein Gebäude innerhalb dieses Ensembles sei. Das Postbankareal sei seinerzeit unter der Richtlinie der autogerechten Stadt entstanden, also mehr auf den motorisierten Individualverkehr zugeschnitten, als auf die Bedürfnisse der Fußgänger. Diese Großkubatur fülle nahezu das gesamte Grundstück aus.

Paradox sei, dass  Büroflächen innerhalb des Bestands leer stünden und es gleichzeitig einen großen Bürobedarf in Hamburg gebe. Darüber hinaus sollen auch noch Flächen für eine Wohnnutzung vorsehen werden, was dazu geführt habe, dass auf diesem Areal mehr Fläche untergebracht werden wird als bisher.

Sauerbruch Hutton habe es indes als nicht zeitgemäß empfunden nach ca. 30 Jahren alles komplett abzureißen, um dann neu zu bauen. Ressourcenschonend sollte graue Energie weitestgehend  erhalten werden, aber gleichzeitig habe man sich konfrontiert gesehen mit neuen Anforderungen an Büros und moderne Arbeitswelten, welches auch  Gründe dafür seien, dass dieses Gebäude so derzeit nicht (optimal) genutzt werde.

 

Herr Apel stellt die Planungen für das Wohngebäude anhand einer Präsentation vor.

Zunächst sei geplant, den südlichen Teil des Bestandsgebäudes zu entfernen, um dort eine zweigeschossige Tiefgarage zu bauen. Die verbliebenen Teile des Bestandsgebäudes würden aufgestockt und baulich ergänzt, um dann im südlichen Teil das Verwaltungsgebäude und den Wohnturm neu zu errichten. So entstehe ein Ensemble, das im hinteren Teil verdichtet und sich im südlichen Teil öffnen werde, um auch hier die Mobilitätswende zu dokumentieren, dass der Fußgänger mehr im Interesse sei und nicht mehr das Auto.

Bei der Platzierung des Wohngebäudes habe man den Parameter Lärmschutzbereich des Flughafens zu beachten gehabt, nunmehr befinde es sich außerhalb der Tagesschutzzone.

Die Architektur des 16-geschossigen Wohngebäudes zeichne sich durch eine horizontale Gliederung aus, wobei die umlaufenden Balkone mit Glasbrüstung eine gewisse Großzügigkeit darstellen und nach außen signalisieren sollen, dass dort hochwertiges Wohnen stattfinde. Gleichzeitig rahme dieses Wohngebäude mit den benachbarten Verwaltungsgebäuden eine Art Platz ein und gebe so auch den Blick in die Tiefe des gesamten Geländes frei, auch um dort die Fußgänger in das Areal hinein zu holen.

Auf 15 Geschossen werden Wohnungen entstehen, dem Erdgeschoss sei sowohl eine Kita-Nutzung, als auch eine Café-Nutzung vorbehalten. Das Wohngebäude werde das höchste Gebäude dieses Gesamtareals sein und dadurch eine gewisse städtebauliche Signifikanz erhalten. Die Wohnungen hätten aufgrund ihrer Ost-West-Orientierung eine sehr gute Belichtung.

Für das Erdgeschoss sei der Bauherr mit einem mögl. zukünftigen Nutzer im Gespräch, der beabsichtige, dort eine Kita unterzubringen, deren Spielflächen im nördlichen Bereich liegen und deren Größe den gängigen Richtlinien der HBauO entspreche.

 

 

 

 

Herr Apel erläutert zum Wohnungsmix, dass in den unteren 5 Wohngeschossen geförderte Wohnungen und in den 10 darüber liegenden Geschossen frei finanzierte Wohnungen geplant seien, wovon in beiden Kategorien 1/3 größere Wohnungen (3 Personen und 4-5 Personen) entstehen sollen. Hier seien die Anforderungen aus der Förderrichtlinie mit übernommen worden, was einerseits bautechnisch den Vorteil habe, dass die Wände nach oben durchlaufen können und andererseits für das Areal den Vorteil habe, dass es sich eher zu einem gemischten Quartier entwickeln d.h. attraktiv werde für Familien mit Kindern.

Die Regelgrundrisse von öffentlich gefördertem und frei finanziertem Wohnraum unterscheiden sich kaum. 4-5 Personen-Whg. hätten ca. 108m² Wohnfläche, 3 Pers.-Whg. ca. 85m² Wohnfläche zur Verfügung.

 

Frau Voet van Vormizeele bittet auch noch um Details zu den kleineren Wohneinheiten.

 

Herr Apel antwortet, dass die Größe der 1 Zimmer-Whg ca. 34m² und der 2 Zi-Whg ca. 59m² betrage, was bei Letzteren relativ großzügig dimensioniert sei.

 

Herr Hosemann möchte wissen, an welchen Parametern der große Bedarf an Büroflächen festgemacht werde, inwieweit Büroarchitektur mitgedacht werde, so dass sie sich ggf. zukünftig für andere Nutzungen umnutzen ließe und wieviel m² BGF insgesamt bei dem Gesamtprojekt auf das Wohnen entfallen.

 

Herr Apel sagt, es seien ca. 18.000m² für das Wohnen geplant. (Die Aussage berücksichtigt die Mietflächen in den Untergeschossen und die BGF(a) des aufgehenden Gebäudes inkl. Kita. Wenn man nur die BGF(a) des oberirdischen Gebäudes betrachtet, sind es ca. 16.000m².

 

Herr Rieder, der sich als Geschäftsführer MAGNA Projektentwicklung kurz vorstellt, berichtet, dass der Büromarkt zum Zeitpunkt des Ideenworkshops für dieses Grundstück und vor CORONA, noch anders aussah. Es sei damals relativ schnell ein Mieter, der sich für das gesamte Projekt interessiert habe, gefunden worden, der sich z.B. den Wohnturm für seine Mitarbeitenden vorstellen konnte.

Ein Wohnanteil von ca. 20 % wurde im Rahmen des Workshopsverfahrens für eine geeignete Größenordnung befunden. Dieser grenzt an die sich westlich anschließende Wohnbebauung und befindet sich außerhalb  der Tagschutzzone 2, in der Wohnen grundsätzlich zulässig ist. (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm)

Der Verwaltungs-Neubau befindet sich innerhalb der Tagschutzzone 2 in der Wohnen zulässig ist, aber auch in Teilen in der Nachtschutzzone, in der Wohnen nicht zulässig ist. Das Bebauungskonzept mit 20 % Wohnanteil ist mit dem Mietinteressenten und dem Bezirk abgestimmt, die Planung ist für den Mietinteressenten maßgeschneidert.

 

Selbstverständlich sollen Büroflächen multifunktional sein, diesem Grundgedanken zufolge seien Erschließungskerne geplant, an die sich Mieteinheiten andocken, die eine Größe haben, dass innerhalb dieser keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen erforderlich seien. Die Büroflächen können individuell zu Einzelbüros oder zu open space d.h. Kombibüros verändert werden.

Die Riegeltiefen seien, im Vergleich zu anderen modernen Büroflächen, relativ schlank gehalten, was damit zu tun habe, dass man behutsam mit dem Bestand umgehe und sich intensiv mit der Nutzung von Tageslicht gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten befasst habe d.h. wenig Kunstlicht, wenige mechanische Be- und Entlüftung durch geringe Raumtiefen.

 

Herr Apel bekräftigt die Aussage von Herrn Rieder, dass eine Maximierung von Wohnraum in anderen Bereichen dieses Ensembles, aufgrund der Einflugschneise ungünstiger sei. Dadurch sei die Umnutzung von Büroflächen in Wohnflächen eher unwahrscheinlich.

Aber die schlanken Riegeltiefen wären gut geeignet für eine spätere Umnutzung.

 

 

 

 

Herr Kranz lobt den Erhalt eines Teils dieses Komplexes und möchte wissen, wie groß der Anteil der Tiefgaragenplätze für das Wohnen/Büro sei und wo und wie viele Fahrradstellplätze geplant seien.

 

Herr Rieder sagt, die eingeschossige Tiefgarage unter dem im Bestand zu erhaltenden Gebäuden werde nicht angerührt. Es sei geplant, sämtliche Anlieferverkehre unterirdisch ablaufen zu lassen, um den Fußgängerverkehr nicht zu stören. Das einzige, was sich auf dem sog. Deckel befinde, sei das Car-Sharing, was auch sinnvoll sei.

Der unterirdische Anlieferhof habe eine Höhe von ca. 2 Geschossen und da sei es naheliegend gewesen, im vorderen Bereich, wo abgebrochen werde, diesen hohen Anlieferhof mit 5m lichter Höhe und angrenzenden 2 Geschossen zu erstellen, wobei die Sohle durchlaufe.

In Bezug auf die Stellplätze hätte man sich gern mehr vorgestellt, aber in Abstimmung mit dem Bezirk sei ein Mobilitätskonzept erstellt worden, mit der Empfehlung von 470 Stellplätzen für das Gesamtquartier. Das Wohnen sollte daran auch einen Anteil erhalten.

Im B-Plan seien Realteilungsgrenzen festgesetzt, die es theoretisch zukünftig ermöglichen würden, einzelne Teile zu verkaufen oder auch einzelne Teile zu realisieren. Aber aktuell seien 60 Stellplätze für 180 Wohnungen vorgesehen.

Fahrradstellplätze würden ebenfalls in der Tiefgarage untergebracht.

 

Herr Prott interessiert sich dafür, inwiefern sich die Nachhaltigkeitsthematik in diesem Entwurf wiederfinde.

 

Herr Apel erklärt, dass eine Life Cycle Analysis (CO2-Bilanz) gefertigt worden sei, mit der Überlegung, was wäre, wenn die gesamte Gebäudemasse, die im Wettbewerb gefordert war, aus Beton gebaut würde. Das sei der Ausführungsplanung gegenübergestellt worden.

Nunmehr werde die Aufstockung des Bestandsgebäudes aus Holzhybrid hergestellt d.h. man nutze einen Holzverbundwerkstoff, wo die Decken relativ dünn aus Beton ausgeführt werden, um eine gewisse Trägheit / Speichermasse zu bekommen, die man für das Haustechnik-Konzept benötige.

Der Verwaltungs-Neubau werde in großen Teilen aus Holz hergestellt, es werde ein innovatives Holzhochhaus gebaut, das aber aufgrund dessen gesprinklert werden müsse. Nicht alle Bauteile können aus Holz hergestellt werden, weil es letztendlich auch darum gehe, welche Firmen dieses große Bauvorhaben aus Holz bauen können. Daher werde dieses Bauvorhaben in Paketen vergeben, die auch tatsächlich realisierbar seien. 

Aufgrund der energetischen Anforderungen seien die Fassaden entsprechend ertüchtigt, d.h. mit einem extrem hochwertigen Sonnenschutz versehen und überall dort, wo es möglich sei, werde Photovoltaik untergebracht. Gleichzeitig habe man aber auch den Anforderungen an begrünte Dachflächen entsprechen müssen, so dass jede Fläche optimal genutzt wurde.

 

Geothermie werde ebenfalls noch untersucht. Wahrscheinlich könnte dies mit Bohrpfählen realisiert werden, die die Gründung des Wohnhochhauses bilden. Im Bereich der Bestandsgebäude sei Geothermie schwierig, da die Gründungspfähle nicht nachträglich durchbohrt werden können.

 

Frau Ros würdigt den Erhalt von grauer Energie und ebenso die Verwendung von Holzwerkstoffen und fragt hinsichtlich der Thematik der klimatischen Veränderungen nach baulichen Vorkehrungen an der Fassade des Wohngebäudes. Darüber hinaus möchte sie wissen, was geplant sei zum Anschluss an die Klimaanlagenthematik in der City Nord.

 

Herr Apel sagt, es entstehe ein passiver Sonnenschutz dadurch, dass die Geschossdecken 50 cm über die Balkonbrüstungen hinauskragen, was auch wegen des Brandüberschlags notwendig war. Dadurch werde eine große Balkontiefe erreicht und man spare sich die Anlagentechnik. Die Belastungen, denen Fenster und Türen durch Wind ausgesetzt seien, werden statisch berechnet und entsprechend verbaut. 

 

 

 

 

In Bezug auf die Thematik der Fernkälte der City-Nord sei man nicht gezwungen, diese zu nutzen, denn es sei auch so, dass diese Kälte nicht so optimal produziert werde, wie sie produziert werden könnte und gleichzeitig habe man auch Verluste durch lange Leitungswege d.h. der Wirkungsgrad der Fernkälte sei nicht so groß, als wenn man selbst produziere. Daher sehe momentan das Haustechnikkonzept vor, Kälte selber und vor Ort zu produzieren.

 

Herr Rieder ergänzt, dass entsprechend den Regeln der Arbeitsstättenverordnung Büros Sommer wie Winter bei vernünftigen Raumtemperaturen nutzbar seien sollen. Das führe oft dazu, dass Bürogebäude gekühlt werden müssen, es sei denn, man gehe über viel Speichermasse oder massive Wände, wie z.B. das österreichische Architekturbüro  Baumschlager-Eberle. Das sei hier mit dem Bestand nicht realisierbar gewesen.

Das Verwaltungsgebäude werde auf Kühlung angewiesen sein, aber die Kältereserven der City Nord würden für dieses Projekt nicht mehr ausreichen. Es gebe die Möglichkeiten, Fernkälte auf dem eigenen Grundstück zu erzeugen z.B. mittels eines Wärmetauschers. Darüber hinaus es gebe noch die Möglichkeit im Sommer die Abwärme der Büros zu nutzen, um das Wasser im Büroturm zu erwärmen.

Wollte man ein Wohngebäude ohne Kühlung erstellen, müsste man viel Speichermasse mitverbauen, was im Grunde zurückführe auf das Material Beton.

Die Wärmespeicherkapazität von Holz liege im mittleren Bereich, da müssen im Laufe des Prozesses wirtschaftliche und technische Abwägungen getroffen werden.

 

Herr Hosemann sagt, mit der Anzahl von 470 PKW-Stellplätzen könne man nicht von einer Abkehr von einer autogerechten Stadt sprechen und dass sich der Verbau von Holz positiv auf den ökologischen Fußabdruck auswirke, jedoch bestünde die Möglichkeit - im Hinblick auf die Entwicklung der Holzpreise und die Gewinnmarge des Projektentwicklers - sich auch noch im laufenden Prozess für einen Materialwechsel zu entscheiden. Herr Hosemann möchte wissen, ob man eine entsprechende verbindliche Zusage bekommen könnte.

Außerdem sei in den Unterlagen zu lesen, dass nicht genügend Spielflächen nachgewiesen werden können. Es werde auf Spielflächen im Stadtpark verwiesen, was nicht wundere, da Rendite sich nur mit Gebäudemasse erzielen lasse.

Die HBauO schreibe die Größe von Kinderspielflächen mit 10m² /Wohneinheit vor.

 

Herr Rieder sagt, bei diesem Projekt handle es sich in erster Linie um einen Unternehmenscampus. Man habe eine große Kita mit 120 Plätzen und entsprechenden Außenspielflächen für Krippen- und Elementarkinder geplant und für die Wohnungen seien Freianlagen vorgesehen. Die genannte Zahl von 10m² Spielfläche/Wohneinheit sei richtig, jedoch gehe man davon aus, dass in den 1-Zi-Whg kein Kind wohne, sondern ein Erwachsener. Um diese Flächen seien die Spielflächen reduziert worden, der Verweis auf den Stadtpark sei nicht bekannt.

 

Frau Meermann sagt, man könne in den Unterlagen von großzügigen Treppen, die auf andere Ebenen führen lesen und möchte wissen, wie Gehbehinderte, Fahrradfahrer*innen bzw. Mütter mit Kinderwagen, die unterschiedlichen Ebenen erreichen.

 

Herr Apel antwortet, dass nur die +1-Ebene mit einer Treppe zu erreichen sei, weil die +1-Ebene aufgrund des Denkmalschutzes in der City-Nord zu erhalten sei. Die Planungen sehen aber einen Aufzug vor. Fahrradfahren sei auf der +1-Ebene nicht erlaubt, weil dann die Brüstung erhöht werden müsste, was aufgrund des Denkmalschutzes nicht zulässig sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kranz nach der Anzahl der Mitarbeiter*innen antwortet Herr Apel, dass ca. 3400-4000 Arbeitsplätze entstehen werden. Das Gelände sei sehr gut an U- und S-Bahn angeschlossen.

 

Herr Prott sagt, dass 2/3 der Wohnungen dort keinen Stellplatz haben werden, was der aktuellen Realität nicht entspreche.

 

 

 

Herr Boltres sagt, die Stellplatzrichtlinie sehe keine Stellplätze für Wohnungsbau vor und für Büros 1 Stellplatz/80m2 BGF. Es sei richtig, dass der Vorhabenträger andere Vorstellungen d.h. mit mehr Stellplätzen geplant habe. Aus diesem Grund sei ein Mobilitätskonzept erstellt worden.

 

Herr Prott sagt, die HBauO gebe vor, dass Kinderspielplätze in ausreichender Anzahl und Größe gebaut werden müssen und es sei verwunderlich, dass davon abgesehen werden könne.

 

Herr Boltres erklärt, dass Kinderspielflächen für 1Zi-Whg nicht benötigt werden. Dem kritisierten Verweis auf den Stadtpark könne gefolgt werden, aber es gebe auch noch den City-Nord-Park direkt vor der Haustür.

 

Herr Dickow stellt klar, die Stellplatzverordnung sage nicht, dass bei Wohnungsbauten keine Stellplätze errichtet dürfen, sie müssen es nur nicht.

 

Herr Domres stimmt dem Vorredner zu, aber es mache für eine Vermarktung wenig Sinn, Wohnungen gänzlich ohne Stellplätze zu bauen.

 

Herr Wersich meint, wenn man Stellplätze bauen könne, sollte man das tun, weil diese zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sie wirklich nicht gebraucht werden, umgenutzt werden können. Es sei nicht bekannt, dass das Verhalten der Autofahrer vom Stellplatzangebot abhängig sei. Lebensqualität könne man nur erreichen, wenn man Autos aus dem öffentlichen Raum unter die Erde oder in andere geeignete Parkhäuser bringe. Das Grundverständnis der Verwaltung zu Stellplätzen werde nicht geteilt.

 

Frau Ernsing führt aus, dass die Baumasse auf dem Grundstück verhältnismäßig groß sei und die Stellplatzrichtlinie erzwinge keine Stellplätze für einen Wohnungsbau. Die Firma Magna hätte gern mehr Stellplätze untergebracht, was bedeutet hätte, dass der versiegelte Grundstücksanteil größer werde als er jetzt sei. Die Verwaltung sei der Meinung, dass Wohnungen selbstverständlich auch Stellplätze benötigen, Büros dagegen nicht so viele, wie in den Stellplatzrichtlinien gefordert. Das Gebiet sei perfekt erschlossen und zukünftig mit dem Ausbau der U5 noch besser. Daher sei man zu der Auffassung gelangt, dass eine 2-geschossige Tiefgarage ausreiche.

 

Frau Nurmann ergänzt abschließend, dass es sich hier um einen vorhabenbezogenen B-Plan handeln würde d.h. zu den Themen Stellplätze und Kita seien die Träger öffentlicher Belange sehr zielgereichtet im B-Plan-Verfahren beteiligt. Sowohl beim Mobilitätskonzept, als auch bei Größe und Platzierung der Außenspielflächen der Kita seien die entsprechenden Fachleute sehr nah am Verfahren.

 

Frau Helms dankt den Referenten und schließt die Diskussion.

 

Ö 7.2 - 21-3373

B-Pläne endlich umsetzen - Parkanlagen entlang des Goldbekkanals Antrag der CDU-Fraktion

Herr Wersich erwähnt einleitend, dass das Thema nicht neu sei. Es bestehen Bedenken, dass Beschlüsse, die älter als 10 Jahre seien, nicht mehr umgesetzt werden.

Herr Wersich sagt, es sei bedauerlich, wenn in Abwägungsprozessen Beschlüsse gefasst werden, wie in diesem Fall eine Brücke und man über die Jahrzehnte feststellen müsse, dass diese Brücke nicht realisierbar werde. Wenn Politik ernst genommen werden wolle, sollten Planungen umgesetzt werden, was möglw. bedeute, dass das Bezirksamt tätig werden müsse. Eine kleine Anfrage hatte ergeben, dass derzeit an dem Vorhaben nicht gearbeitet werde und das ziehe sich schon über Jahrzehnte hin.

 

Frau Ernsing erklärt, dass der StekA nicht der richtige Ausschuss für die Umsetzung sei, nichtsdestotrotz sei die Umsetzung des Gehrechtes im Fachamt MR nicht prioritär, weil hierfür private Grundstücke angekauft werden müssten.

 

Herr Hosemann sagt, lt. Geoportal entsprechen die Darstellungen im B-Plan nicht den Flächen, die der Stadt gehören und daher angekauft oder enteignet werden müsste, was an der Stelle nicht verkehrt wäre, weil die Gartengrundstücke dann immer noch ausreichend groß genug seien. Letztendlich würden mehr Menschen von dieser Parkanlage bzw. diesem Weg profitieren, als von den Gärten.

 

Frau Ernsing berichtet von einem Beispiel der IBA, wo enorme Anstrengungen unternommen wurden, ein Grundstück zu Gunsten einer Parkanlage zu erwerben, was nicht gelungen sei. Enteignung kam damals für eine Parkanlage nicht in Frage.

 

Herr Hosemann gibt sich mit diesem Vergleich nicht zufrieden, weil man hier von einer Parkanlage entlang einer öffentlichen Wasserfläche spreche, der ein Stück Garten geopfert werden solle und bei der IBA in Willemsburg habe ein Mensch ein Haus gebaut.

 

Herr Kranz sagt, es sei unstrittig, dass dieser Grünzug von allen befürwortet werde und der Wunsch bestehe, diesen auch umzusetzen, sonst hätte es keine Festschreibung in einem B-Plan gegeben. Ob eine Umsetzung stattfinde, sei nicht diskutabel, sondern die Frage sei, wie die Prioritätensetzung aussehe. Der Aufwand sei an anderer Stelle im Bezirk besser aufgehoben. Heute und hier einen Beschluss über eine sofortige Umsetzung zu fassen, ohne die Kosten zu kennen, sei unseriös. Daher werde der Antrag in dieser Form abgelehnt.

 

Herr Domres meint, die Umsetzung dieser Brücke werde regelhaft alle paar Jahre gefordert und jedes Mal wieder vorgebracht, dass dort ein öffentliches Wegerecht festgesetzt sei, dass nicht durchsetzbar sei, weil es über Privatgrund festgesetzt sei. Ein Antrag auf Enteignung würde einen Verwaltungsrichter zu der Fragestellung bringen, ob es notwendig sei und ob es möglw. nicht doch eine Alternative zu diesem Wegerecht gebe, z.B. in Form einer Brücke, die sich nur 50m weiter befinde.

 

Herr Dickow möchte sich den Ausführungen von Herrn Kranz anschließen, dass der Bezirk zurzeit andere Prioritäten habe. Offenbar seien die Eigentümer dieser Grundstücke nicht bereit, Teile ihrer Grundstücke für wenig Geld an die Stadt herzugeben, ansonsten hätten sie es schon getan. Für eine Enteignung gebe es keine zwingende Notwendigkeit und die Hürden für Enteignungen seien in der Werteordnung des Grundgesetzes so hoch, dass sie in diesem Fall nicht angewendet werden könnten.

 

Herr Hosemann sagt, auch unter grüner Führung würden Menschen für den Bau von Autobahnen und den Abbau von Braunkohle enteignet. Im Übrigen sei der Westen der Außenalster bis zum 2.Weltkrieg auch im privaten Grundbesitz gewesen. Da seien Grundeigentümer auch zugunsten des Allgemeinwohles enteignet worden.

 

Die Ausschussmitglieder werfen ein, dass diese gerade erwähnten Grundstücke angekauft wurden, worauf Herr Hosemann entgegnet, dass Enteignung stets der letzte Schritt sei, wenn nicht verkauft werden wolle.

 

Herr Wersich sagt, dieser Antrag solle keine Vorlage für eine Enteignung sein, sondern es gehe darum, dass in den vergangenen Legislaturperioden Kommunalpolitiker zusammen mit Vertretern des Bezirksamtes in Abwägungsprozessen Dinge entwickelt haben, die am Ende nicht umgesetzt werden. Da werde auch nicht locker gelassen, weil es bedeuten könne, dass es für die Umsetzung, auch bei neueren Vorhaben, keine Garantie gebe.

 

Frau Bester möchte zurück zu einer inhaltlichen Diskussion.

 

 

 

Die Erwähnung dieses Rückstaus sei legitim und in der Sache misslich, dennoch sei deutlich geworden, dass der Fokus zurzeit auf andere Projekte gelegt werden sollte, die in Umsetzung kommen und in der Fokussierung sehr viel weiter vorn stehen.

Frau Bester betont, dass sich in der Nähe dieser nicht umgesetzten Brücke bereits 2 Brücken befinden, für eine dritte Brücke werde die Notwendigkeit nicht gesehen. Dem Antrag könne daher nicht zugestimmt werden.

 

Herr Kranz sagt, auch die Stadt entwickle sich unter den Festsetzungen der B-Pläne langsam fort und nur weil es im B-Plan beschlossen wurde, müsse es nicht innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden. Ein B-Plan sei dafür da, der Stadt, unter einem neuen Regime, Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und möglw. auch über einen längeren Zeitraum.

 

Frau Traversin sagt, eine Nachfrage zu einer nicht umgesetzten B-Plan-Festsetzung sei durchaus legitim und auch daran Kritik zu äußern.

 

Herr Hosemann ergänzt seinen vorherigen Beitrag insofern, als das man im Internet nachlesen könne, dass der größte Teil der Grundstücke im westlichen Teil der Alster zwar zugekauft wurden, aber auch einige Grundstücke enteignet worden sind.

 

Die Vorsitzende bittet zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Für-Stimmen

: CDU, LINKE

Gegenstimmen

: GRÜNE, SPD, FDP

Stimmenthaltungen

: ./.

 

 

Ö 8

Verschiedenes

Kampnagel

Herr Boltres erwähnt, dass das Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung heute von Kulturstaatsministerin Claudia Roth und Kultursenator Carsten Brosda gemeinsam mit Frau Deuflhard, Intendantin von Kampnagel, vorgestellt wurde. Das mit dem Pritzker-Preis ausgezeichnete Architekturbüro Lacaton & Vassal aus Paris hat in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit LV Baumanagement AG aus Hamburg den Zuschlag für die Sanierung und behutsame Erweiterung von Kampnagel erhalten. Das Projekt werde mit erheblicher Förderung des Bundes umgesetzt.

Das Architekturbüro Lacaton & Vassal sei durch den Umbau des Palais de Tokyo in Paris und die Sanierung eines Wohnblocks mit 400 Wohnungen (Bordeaux, 2017), bekannt geworden.

 

Herr Prott fragt die Verwaltung, was dieses Projekt in Bezug auf die Personalkapazitäten im Bezirksamt Hamburg-Nord bedeute.

 

Herr Boltres antwortet dass mind. eine Person im WBZ ausschließlich für dieses Projekt abgestellt werden müsste.

Frau Ernsing fügt hinzu, dass versucht werde, das Bauvorhaben gem. §34 HBauO zu genehmigen, was bedeute, dass kein B-Plan-Verfahren durchgeführt werden müsse, was dieses Projekt erheblich verzögern würde. Die damals im StekA vorgestellte Planung muss insofern verändert werden, so dass die sich gem. § 34 BauGB einfügt. 

Die SpriG koordiniere als Bauherr das Gesamtverfahren und bringt die beauftragten Fachplaner*innen zeitnah mit dem Architekturbüro zusammen.

 

 

 

Herr Domres versteht den Wunsch, das Projekt ohne B-Plan-Verfahren durchzuziehen, erfahrungsgemäß gehe es trotzdem weder schneller, noch einfacher, denn rechtliche Klarheit könne manchmal auch hilfreich sein, in einem Prozess, der von vielen Leuten begleitet werde.

 

 

B-Plan Hohenfelde 11

Herr Kranz fragt nach dem Sachstand zum B-Plan HF 11.

 

Frau Ernsing antwortet, dass aufgrund von fehlendem Personal dieser Plan jetzt erst weiterbearbeitet werde.

 

Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil um 19:20 Uhr und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungssaal zu verlassen.