Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Die Niederschrift vom 15.01.2025 wird einstimmig genehmigt.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Sondermittelantrag Nr. 25-2025:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 27-2025:
Frau Schepanski teilt auf Nachfrage von Herrn Schumann mit, dass alle bewilligten Sondermittel zweckgebunden seien. Ein Verwendungsnachweis sei stets vorzulegen. Nicht verbrauchte Mittel würden zurückgefordert.
Frau Schmidt teilt mit, dass sie den Antrag grundsätzlich für unterstützenswert halte, dies jedoch nicht mit dem vollen Betrag. Da das Festival Personen aus dem gesamten Stadtgebiet anspreche, halte sie eine finanzielle Beteiligung auch anderer Bezirke für sinnvoll. Sie werde den Antragsteller dahingehend entsprechend unterstützen. Ggf. könne man sich auch nochmal an die Kulturbehörde wenden, die eine Unterstützung bisher abgelehnt hätte.
Auch Herr Vieregge hält den Antrag für unterstützenswert. Sofern sich der Ausschuss für eine teilweise Unterstützung ausspreche, möchte er wissen, wie sichergestellt werden könne, dass das Projekt auch umgesetzt werde.
Frau Elster merkt an, dass in der Vergangenheit Projekte in voller Höhe vom Bezirk Hamburg-Nord unterstützt worden seien, auch wenn diese allen Menschen des Stadtgebietes zur Verfügung standen. Eine Begründung für eine nur anteilige Unterstützung könne sie nicht nachvollziehen.
Frau Schmidt ergänzt, dass eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller angedacht sei, um die Gesamtfinanzierung zu klären. Ihr sei bereits jetzt bekannt, dass teilweise Drittmittel, mit denen zunächst gerechnet worden sei, nicht zur Verfügung stehen werden. Eine neue Evaluation sei daher erforderlich. Zudem sollten bestimmte Positionen, wie z.B. Taxifahrten nicht aus Steuermitteln finanziert werden.
Frau Schwarz schließt sich der Aussage von Frau Elster an, jedoch sollte auch in Betrachtung gezogen werden, wie andere Bezirke solche Fälle handhabten. Eine anteilige Unterstützung habe den Vorteil, dass mehr Mittel für weitere unterstützenswerte Projekte zur Verfügung stehe.
Insbesondere, wenn bereits bekannt sei, dass auch andere Fördermittel ausfielen, so Herr Vieregge und Frau Fuchs, werde die gesamte Finanzierung durch den Bezirk Hamburg-Nord umso wichtiger. Die Argumentation von Frau Schmidt könne Herr Vieregge zwar nachvollziehen, jedoch wundere er sich darüber die Unterstützung um die Hälfte zu reduzieren.
Auf Nachfrage von Frau Elster und Anmerkung von Herrn Marissal teilt Frau Schepanski mit, dass die Restmittelübertragung aus 2024 noch nicht erfolgt sei. Mit dem Abschlag „Förderfondsmittel (investiv und konsumtiv)“ könne Anfang 03.2025 gerechnet werden. Für die Genehmigung der Restmittelübertragung durch die Finanzbehörde gebe es keine Garantie. Sie habe jedoch noch nicht erlebt, dass wichtige Politikmittel mit Gestaltungsspielraum, gestrichen worden seien. Mit der Resteübertragung könne im Frühsommer gerechnet werden. Aktuell seien in den nächsten Monaten ausreichend Mittel vorhanden.
Herr Schumacher weist darauf hin, dass der Finanzierungsplan neben den Kosten für Auto- und Taxifahrten, auch Kosten in Höhe von 4.000,00 für ein Erklärvideo beinhalte. Ob die Ausgaben zwingend für die Durchführung des Festivals erforderlich seien, stellt er in Frage.
Um eine konkrete Aussage treffen zu können, ob ein Erklärvideo notwendig sei, so Herr Vieregge, bedürfe es weiterer Informationen.
Frau Schwarz teilt mit, dass sie wisse, wieviel es koste ein Video zu produzieren. Nach oben hin gebe es keine Grenze, jedoch ließe sich ein Video auch mit einem deutlich geringeren Betrag produzieren. Darüber könne man sich mit dem Antragsteller nochmal austauschen.
Wenn andere Finanzierungsmittel auch nicht sichergestellt seien, so Frau Elster, müsse sowieso gestrichen werden. Wenn der Haushaltsausschuss sich für eine hälftige Unterstützung ausspreche, bliebe am Ende keine Finanzierung mehr.
Herr Seifert merkt an, dass dieser Punkt nochmal untersucht werden müsse. Für die Erstellung von Erklärvideos könne man auch nach kostenlosen Alternativen suchen z.B. die Unterstützung von Studenten der entsprechenden Hochschulen. Es müsse nicht zwangsläufig ein externer Auftrag erteilt werden. So gebe es z.B. im Barmbek Baasch eine Abteilung, die sich für Videos interessiere und seit Jahren Workshops durchführe.
Frau Schmidt weist darauf hin, dass es das Erklärvideo noch nicht gebe und dies an dieser Stelle auch nicht wichtig sei. Sie werde mit den Antragstellern nochmal in den Austausch gehen. Der Verein habe seinen Sitz in Altona und ggf. könnten von der Bezirksversammlung Altona noch Mittel eingeworben werden.
Eine Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 9.500 Euro wird mehrheitlich abgelehnt, bei Gegenstimme der Grüne-Fraktion und der DIE LINKE-Fraktion.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion, die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 5.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 28-2025:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Entscheidung über die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 7.875,20 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 29-2025:
Frau Schmidt weist darauf hin, dass der Antragsteller noch Mittel aus dem Sanierungsfonds erhalten werde, so dass nur noch ein Betrag in Höhe von 35.000,00 Euro benötigt werde.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 35.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 30-2025:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 3.000,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 31-2025:
Frau Nettelbeck erläutert, dass sie mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen habe. Man habe sich darauf geeinigt die Unterstützung auf die Sachkosten zu beschränken.
Frau Fuchs weist darauf hin, dass die Kosten für Musiker in diesem Antrag nicht überdimensional hoch seien. Eine Beschränkung der Unterstützung auf die Sachkosten sei für sie irritierend.
Dem stimmt Frau Nissen zu. Das Honorar, was für die professionelle Stimmenbildung veranschlagt werde, sei nicht überhöht, sondern angemessen. Wenn jedoch die Antragstellerin selbst sagt, dass das Projekt auch ohne die volle Unterstützung durchgeführt werden könne, sei es fatal, wenn das Honorar dennoch mit öffentlichen Mitteln gefördert werde.
Herr Dr. Schott merkt an, dass es für Antragsteller oft gewisse Spielräume gebe, so könne z.B. davon ausgegangen werden, dass eine Vereinskasse vorhanden sei. Die Unterstützung, bei Ausklammerung der Musikerkosten, liege dennoch bei über 90%.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 6.762,50 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 32-2025:
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 4.500,00 Euro.
Sondermittelantrag Nr. 33-2025:
Frau Schmidt erläutert, dass der Antragsteller bereits einen ähnlichen Antrag über 6.700,00 Euro gestellt habe, der in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) eingebracht und diskutiert worden sei. Im BKS habe man sich dafür ausgesprochen den Antrag an den Hauptausschuss zu überweisen. Im Hauptausschuss sei der Antrag besprochen worden und man habe die Antragstellerin gebeten die Antragsumme zu überdenken. Daraufhin sei der Antrag mit der Nummer 33-2025 gestellt worden, der fälschlicherweise in den HaushA gelangt sei. Inhaltlich handele es sich um den gleichen Antrag, der im BKS bereits diskutiert wurde. Der Antrag sei an die BV überwiesen worden und stehe entsprechend auf der Tagesordnung.
Herr Dr. Schott merkt an, dass die Geschäftsordnung der BV eine Doppelbefassung ausschließe, daher sei eine Beschlussfassung im Haushaltausschuss (HaushA) auch nicht möglich.
Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 6.230,00 Euro wird im HaushA nicht weiter thematisiert, da bereits eine Beschlussempfehlung für die BV ausgesprochen wurde.
Sondermittelantrag Nr. 34-2025:
Frau Elster teilt mit, dass der Antrag kurzfristig eingegangen sei. Ein Teil des Projektes beginne bereits im Februar 2025. Eine Vertagung sei daher problematisch.
Auch Frau Fuchs hält den Antrag für zu kurzfristig, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Der Hintergrund der Kurzfristigkeit sei nicht bekannt. Die erste Veranstaltung sei bereits am 15.02.2025 im Bezirk Hamburg-Nord. Eine Entscheidung halte sie für problematisch, auch wenn Sie den Antrag grundsätzlich für unterstützenswert halte.
Frau Schepanski weist darauf hin, dass die Antragstellung zu kurzfristig erfolgt und daher die Erteilung eines Zuwendungsbescheides nicht mehr möglich sei. Die Zuwendungssachbearbeitung habe zwar immer ein Interesse dienstleistungsorientiert und zügig zu arbeiten und Mittel auszukehren, bis zum 15.02.2025 sei dies jedoch nicht zu bewerkstelligen.
Auf Anmerkung von Frau Elster erläutert Frau Schepanski, dass es die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zwar gebe, jedoch sei auch dafür die Zeit zu knapp. Wenn es zu einer Beschlussempfehlung für diesen Antrag kommen sollte, könnte dies so an den Zuwendungsbereich kommuniziert werden, die Realisierbarkeit der Umsetzung könne sie jedoch nicht garantieren, ggf. müsse der Veranstalter selbst ins Risiko gehen und in Vorleistung treten.
Herr Schumacher merkt an, dass sich der HaushA darauf verständigt habe einen Antrag nicht zu unterstützen, wenn die Umsetzung aufgrund der Kurzfristigkeit nicht garantiert werden könne.
Frau Schwarz schließt sich der Aussage an, auch wenn der Antrag für alle Mitglieder des HaushA unterstützenswert sei. Der HaushA habe sich auch für eine Unterstützung der Verwaltung ausgesprochen.
Die Verwaltung sei willens den Wunsch der Politik umzusetzen, so Frau Elster. Der HaushA habe sich aber auch klar für eine Unterstützung der Verwaltung ausgesprochen. Der Antrag könne als absoluter Ausnahmefall behandelt werden. Parallel dazu könne mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen werden, um mitzuteilen, dass eine derart kurzfristige Antragstellung künftig nicht mehr unterstützt werden könne. Man könne darauf hinweisen, dass der Antragsteller das Risiko selbst trage.
Frau Schmidt teilt mit, dass sie mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen habe. Dem Antragsteller sei zunächst nicht klar gewesen, welche Förderung zu beantragen sei, daraus resultiere die Kurzfristigkeit. Sie halte den Antrag zwar für unterstützenswert, dennoch möchte sie die Verwaltung auch nicht in die Bredouille bringen. Auch politisch sei es schwierig Ausnahmen zu machen und dabei fair zu bleiben. Dann hielte man sich auch nicht an die Verabredung, die vor einigen Monaten mit der Verwaltung getroffen wurde.
Herr Dr. Schott weist darauf hin, dass gemäß der Homepage die Veranstaltungsreihe komplett durchgeplant sei. Der Antrag beziehe sich auf eine komplette Veranstaltungsreihe. Haushaltsrechtlich habe die Maßnahme bereits begonnen, da bereits Veranstaltungen stattgefunden hätten. Die Flyer seien gedruckt und Räumlichkeiten gebucht. Dieser Umstand schließe die Möglichkeit für eine Unterstützung aus.
Frau Schepanski bestätigt, dass es zuwendungsrechtlich ausgeschlossen sei eine Zuwendung auszukehren, wenn mit einer Maßnahme bereits begonnen wurde.
Die beantragte Zuwendung beziehe sich nur auf die Veranstaltungen im Bezirk Hamburg-Nord, so Frau Schmidt.
Frau Schenkewitz und Herr Schumacher stimmen den Aussagen von Herrn Dr. Schott zu. Es könne davon ausgegangen werden, dass bereits Verträge geschlossen worden seien. Es spiele keine Rolle, dass ein Teil der Veranstaltungen in anderen Bezirken erfolge. Es gebe eindeutige Vorgaben.
Frau Fuchs ergänzt, dass eine Veranstaltung in einem Laden geplant sei, der noch nicht eröffnet habe. Daher müsse die Frage gestellt werden, wann eine Maßnahme beginne, wenn zunächst nur eine Reservierung getätigt worden sei. Eine Reservierung sei aus ihrer Sicht noch kein Maßnahmenbeginn.
Der stellvertretende Vorsitzende erläutert, dass mit dem aktuellen Wissensstand nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne, ob bereits finanzielle Verbindlichkeiten eingegangen worden seien. Die Wahrscheinlichkeit sei jedoch hoch.
Der vorliegende Kostenplan, so Frau Schönefeld, stehe einer Unterstützung entgegen, da der Kostenplan nur die Veranstaltungen im Bezirk Nord ausweise. Der Zuwendungsbereich müsse den gesamten Kostenplan nochmal komplett überarbeiten. In der Kürze der Zeit sei auch keine Rücksprache mit dem Antragsteller möglich, um eine Korrektur des Kostenplans zu erwirken.
Die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 6.000,00 Euro wird von der Grüne-Fraktion und der DIE-LINKE-Fraktion zurückgezogen.
Sondermittelantrag Nr. 35-2025:
Frau Elster bittet um Vertagung, da der Antrag kurzfristig eingegangen sei.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Entscheidung über die Empfehlung einer Förderung dieses Sondermittelantrages in Höhe von 2.510,00 Euro.