Frau Grodt-Kuhn eröffnet die Sitzung als an Lebensjahren ältestes Mitglied und stellt sich kurz vor. Sie begrüßt alle anwesenden Teilnehmenden und Gäste der Sitzung sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung.
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen bestätigt.
Der Ausschuss wählt einstimmig Herrn Philipp Kroll zum Vorsitzenden des Ausschusses.
Der Vorsitzende übernimmt anschließend die Sitzungsleitung.
Es liegen keine Bürgerfragen vor, die keinem weiteren Tagesordnungspunkt zuzuordnen sind.
Frau Dettmer und Frau Schröder stellen anhand der Präsentation die grundsätzlichen Themen vor, die im KUM erörtert werden, sowie die vom Bezirksamt und den Behörden im KUM vorgestellten Projekte und Planungen und gehen dabei auf die jeweiligen rechtlichen Grundlagen ein. Sie geben ebenso einen Überblick über die zuständigen Fachabteilungen des Bezirksamtes für die entsprechenden Inhalte.
Auf Frage von Herrn Krasnitzki erklärt Frau Schröder, dass das Klimaschutzteam im Bezirksamt als Matrix organisiert sei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehörten der Stabstelle Klimaschutz an, gleichzeitig seien sie auch anderen Fachabteilungen anderer Fachämter, wie bspw. der Stadt- und Landschaftsplanung, zugeordnet.
Eine Bürgerin bezieht sich auf den aktuellen Haushaltsplan des Hamburger Senats und fragt, wie man mit den darin festgelegten drastischen Mittelkürzungen in den Bereichen Erhaltungsmanagement Straßen und Grünpflege im Vergleich zu den Vorjahren, umgehen werde.
Frau Dettmer bestätigt die genannte Absenkung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/2026, insbesondere bei der „Rahmenzuweisung Grün“ für die Erhaltung von Grünanlagen, Spielplätzen und Bäumen, bei der es bereits in den vergangenen Jahren keine Aufstockung gegeben habe. Alle notwendigen Unterhaltungsaufgaben in diesen Bereichen so wie auch im Straßenbau müssten daher einer Prüfung und Priorisierung unterzogen und voraussichtlich leider eingeschränkt werden.
Frau Litke aus dem Fachbereich Integrierte Stadtteilentwicklung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung stellt sich zunächst kurz vor.
Anschließend erläutert sie anhand der Präsentation die aktuellen Planungen des Energetischen Quartierskonzepts Langenhorn, geht auf den Standort des Quartiers und die Auswahlkriterien, die Ziele und Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung ein. Das Energetische Quartierskonzepts Langenhorn wird von der KfW im Programm 432 „Energetische Stadtsanierung“ gefördert worden.
Frau Litke geht schließlich ein auf den Zeitplan und gibt einen kleinen Einblick in den Zwischenstand des Konzeptes.
Frau Fischer-Zernin fragt, ob die 75% Finanzierung durch die KfW sich nur auf die Konzepterstellung und die strategische Begleitung des Konzeptes beziehe und die eigentlichen Kosten der Sanierung selbst von den Wohnungseigentümern und der Wohnungswirtschaft getragen werden müssten. Sie fragt ebenso, auf welcher Grundlage diese das Konzept mittragen würden.
Frau Litke bestätigt dies und erklärt, dass es auch ihre Aufgabe sei, die Wohnungseigentümer auf entsprechende Förderprogramme hinzuweisen und zu beraten oder auf die „Hamburger Energielotsen“ zu verweisen. Die Teilnahme an dem Quartierskonzept durch die einzelnen Mitglieder der Wohnungswirtschaft sei freiwillig. Einige der Maßnahmen innerhalb des Konzeptes können durch die einzelnen Akteure eigenständig bewegt werden, aber eine Umsetzung bspw. einer quartiersbezogenen Wärmeversorgung könne nur durch die Mitwirkung möglichst vieler Akteure stattfinden.
Herr Meyer fragt, ob die Überlegungen des Konzepts Teil eines gesamtstädtischen Wärmeplans seien. Er bezieht sich dabei auf eine mögliche Erweiterung des städtischen Fernwärmenetzes, das aktuell nur bis Barmbek-Nord und Alsterdorf gehe.
Frau Litke erklärt zunächst, dass die Wärmenetz-Eignungskarte das Quartier Langenhorn Nord als Wärmenetz-Eignungsgebiet ausweise. Fernwärme werde es dort auf absehbare Zeit nicht geben. Das Energetische Quartierskonzept betrachtet aufgrund der vorhandenen Wärmeliniendichte eine quartiersbezogene Wärmeversorgung. Zwei Wärmenetze gebe es bereits in der Nähe, nur eines davon sei ausbaufähig. Bei der Überlegung zu einer quartiersbezogenen Wärmeversorgung spielen Wirtschaftliche Erwägungen eine große Rolle.
Frau Schröder erläutert dazu ergänzend die Unterschiede von Fern- und Nahwärmenetzen.
Herr Buck fragt, ob Gasversorgung weiter Bestandteil des Konzepts sei. Ihn interessiere auch die Energieeffizienz-Klasse der Gebäude im Quartier. Zudem fragt er, inwieweit in dem Konzept der Altbestand der Häuser mit Eternitdächern berücksichtigt werde. Diese seien schwer zu entsorgen, und Photovoltaik könne nicht angebracht werden. Er bittet um künftige weitere Information über den Sachstand der Umsetzung des Konzeptes.
Frau Litke erklärt, dass versucht werde, im quartiersbezogenen Wärmenetz einen besonders hohen Anteil (65%-75%) erneuerbare Energien einzusetzen. Die Versorgung mit Gas solle künftig einen deutlich geringeren Anteil einnehmen.
Die Mustersanierungskonzepte würden die Gebäude-Energieeffizienzhaus 55 vorsehen. Eine zweite Variante der Mustersanierungskonzepte betrachtet energieeffiziente Einzelmaßnahmen.
Solarpotenzial werde in den Mustersanierungskonzepten genauer geprüft, ansonsten in Bezug auf das gesamte Quartier grob eingeordnet. Statische Prüfungen würden nicht durchgeführt.
Frau Schröder teilt mit, dass normalerweise alle 6 Monate im KUM über das bezirkliche Klimaschutzkonzept und weitere Klimaschutzmaßnahmen im Bezirk berichtet werde.
Herr Jessen lobt die auch wirtschaftliche Betrachtungsweise des Konzepts und betont, dass es sich für die Beteiligten auch unter diesen Aspekten lohnen müsse. Er würde sich über eine Darstellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzens für die Teilnehmenden freuen. Er fragt zudem nach der Nutzung möglicher Energie- und Wärmequellen jenseits der Stadtgrenze durch Kooperation mit benachbarten Gewerbegebieten.
Frau Litke wendet zunächst ein, dass sich der wirtschaftliche Nutzen des Quartierskonzepts vor allem darauf beschränken werde, dass die Kosten ausgeglichen würden. Ziel des Konzepts sei es nicht, Profit zu machen.
Hinsichtlich der Nutzung von Wärmequellen erklärt sie, dass grundsätzlich zunächst nach Gewerbe im Quartier gesucht werde. Bspw. werde aktuell ein Labor errichtet, dessen Abwärme ggf. genutzt werden könne.
Herr Bormann fragt, inwieweit die Ziele des Konzeptes übertragbar wären auf Gebäude oder Gebiete im Rest der Stadt.
Frau Litke bestätigt, dass die Anwendung von Mustersanierungsplänen bei einzelnen vergleichbaren Gebäuden durchaus denkbar sei. Die auf das gesamte Quartier speziell zugeschnittenen Vorhaben und Ziele seien jedoch zu individuell, um sie übertragen zu können.
Herr Reiffert erwähnt, dass man die Informationen und Kontakte hinsichtlich möglicher Förderungen durchaus noch über dieses Konzept hinaus nutzen könne.
Herr Diedrich fragt, ob der angestrebte hohe Anteil an erneuerbaren Energien nur für die Wärmeversorgung oder die Energieversorgung im Quartier generell vorgesehen sei und wie dies erreicht werden solle. Zudem interessiere ihn die Versorgungssicherheit bei einem möglichen Ausfall eines Nahwärmenetzes. Er bittet auch um Auskunft, inwieweit berücksichtigt werde, dass Sanierungskosten auf Mieter umgelegt würden.
Frau Litke bestätigt, dass sich dies primär auf die Wärmeversorgung beziehe. Der Grund seien auch entsprechende Fördermittel und deren Förderrichtlinien (BEW). Sie bemühe sich aktuell auch um das Thema Mieterstrom. Das Thema autonome Energiegewinnung sei vielen Mietern wichtig, aber aus ihrer Sicht eher unwirtschaftlich.
Bei einem Ausfall müsse der Anbieter eines Nahwärmenetzes über den Wärmelieferungsvertrag die Versorgung garantieren. Wie dies aussehen werde, könne zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Anbieter werde auch nicht das Bezirksamt, sondern ein Energieversorgungsunternehmen sein.
Nach den sehr mieterfreundlichen Vorgaben der Hamburger Wärmelieferverordnung sei eine unangemessene Benachteiligung der Mieter bei einer Umstellung der Wärme durch entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Anbieter zu vermeiden. Weitere Sanierungsmaßnahmen, wie Wärmedämmung der Fassade etc. seien dagegen umlagefähig. Diese Umlage könne jedoch unterschiedlich gestaltet werden.
Frau Winter bittet noch einmal um Einordnung der Aufgaben des Bezirksamtes im Rahmen des Energetischen Quartierskonzeptes und die Freiwilligkeit der Akteure bei der Umsetzung.
Frau Litke teilt zunächst mit, dass es von der übergeordneten Fachbehörde Kriterien für die Eignung eines solchen Quartiers gebe. Daraufhin wähle der Bezirk ein passendes und geeignetes Quartier aus und nehme Kontakt auf zu den Akteuren der Wohnungswirtschaft vor Ort. Dies münde in eine erste Absichtserklärung – Letter of Intent (LOI), die die Akteure in gewisser Hinsicht binde – bezogen auf Zusammenarbeit und Datentransparenz für die Erstellung des Konzepts. Sobald eine quartiersbezogene Wärmeversorgung abgestimmt worden sei, gebe es einen weiteren Letter of Intent.
Das Konzept werde von den Akteuren finanziert und von Fachgutachtern erstellt, die zuvor durch ein Ausschreibungsverfahren gewonnen würden. Die Aufgabe des Bezirksamtes und damit ihre eigene Aufgabe sei insbesondere die Moderation zwischen den Akteuren sowie die Unterstützung bei Konzepterstellung und Umsetzung.
Frau Clément fragt, inwieweit es vom Bezirksamt einen Austausch mit dem Denkmalschutzamt gebe, um Informationen zu Möglichkeiten und Potenzialen im Bereich Photovoltaik zu erhalten. Viele Anwohnende bspw. in der Franck’schen Siedlung, fühlten sich bei diesen Themen abgehängt.
Frau Litke und Frau Schröder teilen mit, dass es regelmäßig Gespräche mit vielen Akteuren gebe, auch zu diesen Themen. Im Denkmalschutzamt gebe es mittlerweile zwei Mitarbeitende für das Thema Klimaschutz. Man könne bei allen Fragen jedoch nicht zu sehr ins Detail gehen.
Herr Buck fragt, ob das Bezirksamt neben der Wohnungswirtschaft auch auf Eigenheimbesitzer zugehe und bittet um Auskunft darüber, welche Konsequenzen den Akteuren und Eigenheimbesitzern ggf. drohten, wenn die Vorgaben des Konzepts nicht umgesetzt würden. Auch würde er gern wissen, wie sich die Mieten in diesem Quartier ändern würden.
Frau Litke erklärt, dies sei grundsätzlich nicht ausgeschlossen, jedoch eine Kapazitätsfrage.
Ziel sei es, die Bruttomiete zu halten. Die Kosten für die Wärme würden geringer, dagegen könnten die Investitionskosten umgelegt werden. Gezwungen werden solle und könne niemand. Sie sei optimistisch, die Akteure insbesondere bezüglich einer ggf. wirtschaftlichen quartiersbezogenen Wärmeversorgung gewinnen zu können.
Herr Wilke fragt, was mit Blick in die Zukunft mit weiteren geeigneten Quartieren und energetischen Konzepten hierfür und deren Finanzierung sei und ob beabsichtigt sei, Ergebnisse aus diesem Quartier auch für andere Quartiere skalierbar zu machen. Zudem interessiere ihn, ob dieses Konzept nach den drei geförderten Jahren dann künftig wegfiele.
Frau Litke erklärt, dass die Konzepte für andere Quartiere individuell neu betrachtet werden müssten. Teilweise gehe es dort primär um die Wärmeversorgung. In Hamburg sei 10 Jahre lang bis zum Auslaufen der Bundesförderung die energetische Quartierssanierung erfolgreich durchgeführt worden. Es müssten für die Zukunft bestenfalls Finanzierungsalternativen gefunden werden.
Herr Meyer fragt nach den Sanierungsplänen für andere Stadtteile und Quartiere in Hamburg-Nord, da bis 2045 noch einiges zu tun sei.
Frau Schröder teilt zunächst mit, dass man in Hamburg-Nord durch das bestehende städtische Fernwärmenetz bereits eine relativ gute Ausgangsposition habe. Erweiterungen des Fernwärmenetzes seien durch HEnW geplant oder im Gespräch. Abwärme- und Energiequellen für weitere dezentrale Nahwärmenetze würden untersucht. Für viele Einfamilienhäuser werde es auch dezentrale Einzelversorgungslösungen geben müssen.
Herr Scheel fragt nach der Fortsetzung des Konzepts nach Ende der Finanzierung. Er möchte zudem wissen, wie die Zusammenarbeit mit der SAGA im Rahmen dieses Konzeptes sei und inwieweit man sich als Mieter Sorgen machen müsse.
Frau Litke teilt kurz mit, dass mit der SAGA bezüglich des von Ihr durchgeführten vorherigen EQK-Projektes gute Erfahrung vorliegen würden.
Die Wärmelieferverordnung garantiere, dass Wärmeversorgung mit einem nur relativ moderaten Preisanstieg vom Anbieter angeboten werden müsse. Die große finanzielle Last würde von der Wohnungswirtschaft getragen, die, ohne Umlegung auf die Mieter, den Baukostenzuschuss übernehmen müsse.
Eine Bürgerin bittet um Beantwortung ihrer im Vorfeld schriftlich eingebrachten Fragen.
Frau Litke weist darauf hin, dass diese Fragen bereits Anfang August das Bezirksamt erreichten und über die Pressestelle beantwortet worden seien. Aus Datenschutzgründen haben nicht alle Frage im Detail beantwortet werden können.
Die Bürgerin beklagt die fehlende Auskunftsfähigkeit und befürchtet, dass man als Bürgerin kein Vertrauen in das Projekt und keine großen Hoffnungen habe, dass dies bis 2045 in ganz Hamburg-Nord verwirklicht werden könne. Es gebe zu viele offene Fragen. Sie weist an der Stelle auf das seit 2014 in Dulsberg geplante energetische Quartiersmanagement-Konzept, von dem es aber keine Evaluierung zu den dort empfohlenen Maßnahmen und den Emissionsreduzierungen gegeben habe.
Frau Litke erklärt, dass Hamburg-Nord die Vorgabe aus dem Hamburger Klimaplan an die Bezirke (zwei Quartiere pro Bezirk) erfülle. Es bestehe nicht die Verpflichtung, jedes potenzielle Quartier im Bezirk entsprechend zu bearbeiten.
Eine Evaluierung zu CO2-Einsparungspotenzialen und ein entsprechendes Monitoring sei sehr aufwändig. In Dulsberg habe es ein vergleichbares energetisches Quartiersmanagement nicht gegeben, das dies hätte übernehmen können.
Herr Mahler fragt noch einmal nach der Zahl der Letter of Intent bzw. der Zahl der Akteure.
Herr Buck greift diese Frage ebenso auf und fragt zusätzlich nach der Anzahl der im Quartier abgedeckten Wohneinheiten.
Frau Schröder teilt mit, dass es den ersten Letter of Intent bereits gebe. Die Anzahl der Wohneinheiten sei nicht bekannt. Die Anzahl der Akteure, die unterzeichnet hätten, könne zu Protokoll gegeben werden.
Protokollnotiz:
Vier der größten Wohnungsbaugenossenschaften haben den anfänglichen LOI unterzeichnet.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Dettmer teilt mit, dass die GRÜNE-Fraktion den Wunsch nach einer Auflistung der Sturmschäden aus der Nacht vom 27. zum 28.06.2024 vorgebracht habe. Sie habe dies zum Anlass genommen, eine Übersicht über die Sturmschäden insgesamt in 2024 und über die Kosten der Beseitigung vorzulegen. Anhand der Präsentation erläutert Frau Dettmer im Folgenden die aufgetretenen Schäden. Zu unterscheiden seien dabei Schäden an Bäumen an Straßen, in Grünanlagen und an Gewässern.
Frau Bödecker fragt nach geplanten Ersatzpflanzungen für beschädigte Bäume.
Frau Dettmer teilt mit, dass das Ziel immer eine 1:1 Ersatzpflanzung sei, rein fachlich sei eine Neupflanzung aufgrund mangelnder finanzieller Mittel zur Unterhaltung der Bäume jedoch nicht immer zu befürworten.
Herr Reiffert dankt für die ausführliche Übersicht, die wichtig sei, um zu erkennen, was ein solcher Sturm bedeute, insbesondere hinsichtlich der nicht einzuplanenden Kosten. Nicht nur die Ersatzpflanzungen, sondern auch die Beseitigung der Schäden sei recht kostenintensiv. In der Vergangenheit habe die BUKEA allerdings immer angeboten, einen Teil der Kosten zu übernehmen.
Frau Dettmer bestätigt, dass es das ganze Jahr über Bemühungen des Bezirksamtes dahin gebe und auch Unterstützung durch die BUKEA geleistet werde. Diese Mittel könnten aber nicht eingeplant werden. Auch gebe es für Neupflanzungen und Jungbaumpflege finanzielle Mittel für drei Jahre von der BUKEA, danach würden jedoch keine zusätzlichen Mittel mehr zur Verfügung gestellt.
Herr Knutzen bittet um Erläuterung, warum Angaben zu aufgewendeten Personalstunden bei der Beseitigung von Baumschäden nicht möglich sei.
Frau Dettmer teilt mit, dass das Team von ca. 80 Mitarbeitenden, die täglich u.a. Baumpflege in Grünanlagen und auf Spielplätzen im Bezirk betreiben, die einzelnen Zeiten für die verschiedenen Pflegearbeiten nicht einsatzbezogen dokumentieren würden.
Herr Buck erklärt, dass nicht nur Wetterereignisse, sondern auch verschiedene andere Gründe für Baumschäden verantwortlich sein könnten, bspw. großflächige Versiegelung von Flächen oder Ansteigen des Grundwasserspiegels durch Renaturierung. Auch die Baumpflege sei ein wichtiger Aspekt, da man einem kranken Baum dies von außen nicht ansehen könne. Er fragt, ob geprüft und erfasst werde, wie viel Baumbestand es gebe und welche Bäume für welche Standorte für eine Neupflanzung geeignet seien.
Frau Dettmer teilt mit, dass es für Straßenbäume ein sehr komplexes Straßenbaumkataster gebe, das u.a. Baumart und Baumalter festhalte. Dazu würden regelmäßige gesetzlich vorgeschriebene Kontrollgänge durchgeführt, auf denen die Mitarbeitenden Schäden an Bäumen dokumentierten. Die Auswahl von Bäumen und Standorten für eine Ersatzpflanzung erfolge professionell und auf Grundlage verschiedener Kriterien (bspw. Umfeld, Bedingungen, Klimaresistenz).
Herr Krasnicki bittet um Auskunft, inwieweit sich der Umfang der Schäden an Bäumen in den letzten Jahren deutlich erhöht habe.
Frau Dettmer erklärt, dass die Bedingungen insbesondere der Straßenbäume aufgrund klimatischer Veränderungen und Versiegelungen immer anspruchsvoller würden, der Platz für die Wurzeln immer mehr eingeschränkt werde und die Bäume unter ständigem Stress stünden. Die Intensität des Pflegebedarfs nehme stetig zu. Das Bezirksamt sei laufend bemüht bestmögliche Verhältnisse für die Bäume zu schaffen.
Herr Diedrich fragt, was getan werde, um das Defizit zwischen den erhöhten Kosten und den gekürzten finanziellen Mitteln auszugleichen.
Frau Dettmer erklärt, dass die Bezirke im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel alles versuchen würden, um wirksam tätig zu sein. Bislang habe es bei Defiziten jedes Jahr durch die BUKEA im zweiten Halbjahr weitere Unterstützung gegeben. Da das Fachamt MR haushalterisch als eine Produktgruppe gelte, seien im Ausnahmefall auch Verschiebungen von Mitteln denkbar. Langfristig werde das Bezirksamt ohne Erhöhung der Rahmenzuweisungen jedoch nicht mehr alles abdecken können. Die Auswirkungen der Mittelkürzungen würden dann im öffentlichen Raum sichtbar werden.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Clément spricht das Thema freilaufende Hunde in Parks, hier Fuhlsbüttel, an, es liege eine Anfrage eines Bürgers hierzu vor. Der Bürger würde eine generelle Leinenpflicht befürworten. Sie fragt daher, ob das Problem bekannt sei, ob es Zahlen gebe zu polizeilichen Vorfällen und wie oft es Kontrollen der Leinenpflicht gebe.
Protokollnotiz:
Das Bezirksamt erreichen regelmäßig Beschwerden hinsichtlich freilaufender Hunde in Parks und Grünanlagen. Eine statistische Aufbereitung der Fälle erfolgt zwar nicht. Eine besondere Häufung von Beschwerden in Fuhlsbüttel kann hier erfahrungsgemäß jedoch nicht festgestellt werden.
Ermittlungen erfolgen dann nicht hausintern, sondern die Beschwerden werden grundsätzlich an den Hundekontrolldienst weitergeleitet, mit der Bitte, den genannten Bereich regelmäßig zu bestreifen und die Hundehalter zu überprüfen. Die zuständigen Polizeireviere sind ebenfalls in die Kontrollen eingebunden. Dies kann jedoch ‚nur' stichprobenweise erfolgen.
Sobald bei Verstößen gegen das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz) Halter/Halterinnen durch die Kontrollen oder durch Bürgermitteilungen namentlich bekannt werden, ergreift das Bezirksamt die jeweils geeigneten, zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um das Fehlverhalten der Hundehalter/Halterinnen zu sanktionieren.
Herr Scheel KGA Fuhlsbüttel-Nord (449) beklagt den Zustand des (Rad-)Weges. Er fragt, ob der Radweg saniert werden soll und ob es dann ein generelles Kfz-Fahrverbot auch für Kleingärtner geben werde.
Protokollnotiz:
Ausbesserungsarbeiten an der Wegedecke wurden bereits beauftragt. Die Überarbeitung der gesamten Wegefläche ist geplant. Da der Zeitraum der Umsetzung sowohl von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln als auch der Dringlichkeit aller anstehenden Maßnahmen abhängig ist, ist dieser derzeit noch nicht bekannt.
Im Rahmen der Unterhaltung für kleingärtnerische Nutzflächen ist es dem Verein gestattet, die Pachtflächen in einem bestimmten Rahmen zu befahren. Der Bezirk setzt sich mit dem Vereinsvorstand in Verbindung, um die Bedarfe und Zulässigkeiten zu überprüfen.
Die im Verein befindlichen Wege gehören weder zu ausgewiesenen Freizeit- noch Velorouten. Es handelt sich hierbei nicht um Radwege.
Der Vorsitzende dankt allen Teilnehmenden und schließt die Sitzung um 19.56 Uhr.