22-0595

Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand und Ferienwohnungen im Bezirk Hamburg-Nord

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 13.02.2025 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

 

Bezahlbarer Wohnraum ist im Bezirk Hamburg-Nord wie in der ganzen Stadt knapp und die Mieten steigen immer weiter. Daran haben weder das Wohnungsbauprogramm von SPD und Grünen noch die Mietpreisbremse etwas geändert. Im Neubau entstehen größtenteils teure Wohnungen, die sich die Mehrheit der Hamburger*innen nicht leisten können und die Neubauzahlen sind zuletzt aufgrund gestiegener Baukosten und Zinsen massiv zurückgegangen. Die Mietpreisbremse bremst nicht ausreichend und wird oft umgangen.

 

Deshalb ist es wichtig, den Bestand an preisgünstigen Wohnraum zu schützen. Denn es ist besonders dieser, an dem es mangelt und der gefährdet ist. So bietet dieser leider gute Möglichkeiten zur Profitmaximierung und weckt die Begehrlichkeiten von Spekulanten. Sie entmieten Wohnungen und lassen sie leer stehen, um sie teurer verkaufen zu können oder vermieten sie als Ferienwohnungen, um die laufenden Einnahmen aus der Vermietung zu erhöhen. Gegen diese dem Gemeinwohl schadende Praxis kann mit dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) entgegengetreten werden.

 

Seit der Änderung des HmbWoSchG durch die Hamburgische Bürgerschaft im Oktober 2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Vermieter*innen von Ferienwohnungen in unserer Stadt. Es war zwar schon vorher in Hamburg verboten, Wohnraum länger als zwei Monate als Ferienunterkunft zu vermieten, aber schwer zu kontrollieren. Mit der Registrierungspflicht sollen die Bezirksämter besser kontrollieren können, ob Wohnungen so zweckentfremdet werden.

 

Bereits seit 1982 ist es in unserer Stadt laut § 9 HmbWoSchG verboten, Wohnraum länger als vier Monate leer stehen zu lassen. Wohnungsleerstand muss von den Verfügungsberechtigten beim Bezirksamt gemeldet werden und bedarf einer Genehmigung. Weil das Bezirksamt Hamburg-Nord die Zweckentfremdung von Wohnraum bisher aber wenig bis gar nicht verfolgt oder bestraft und Eigentümer damit nichts zu befürchten haben, zeigen sie ihren Leerstand oft nicht an und spekulieren darauf, dass er unentdeckt bleibt.

 

Statt die Möglichkeiten des Wohnraumschutzgesetzes zu nutzen und nicht genehmigten Wohnungsleerstand gemäß § 15 HmbWoSchG mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro auch zur Abschreckung anderer zu bestrafen oder mehr Personal für die Verfolgung von Leerstand und andere Zweckentfremdungen im Bezirksamt einzustellen, setzen SPD und Grüne lieber auf die Hilfe von Bürger*innen. Im Sommer 2023 hat der Senat einen Online-Dienst eingerichtet, über den sie Wohnraumleerstand melden können.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Wie viele Wohneinheiten stehen aktuell im Bezirk Hamburg-Nord leer?

Bitte Gesamtzahl für Bezirk nennen und diese aufschlüsseln nach

  •                  Stadtteilen und Straßen,
  •                  Wohnraumart (Wohnung im Mehrfamilienhaus oder Wohnhaus),
  •                  seit wann (Monat und Jahreszahl) und
  •                  aus welchen Gründen sie im Einzelnen leer stehen (Baumaßnahmen wie Sanierungen, geplante Beseitigung durch Abriss, weil sie gemäß § 3 Abs. 2 HmbWoSchG nicht bewohnbar sind, andere Ausnahmetatbestände oder ohne Angabe von Gründen seitens der Verfügungsberechtigten) und
  •                  ob das Bezirksamt eine Genehmigung für die Zweckentfremdung mit welchen Fristen erteilt hat, diese noch prüft oder abgelehnt hat!

 

  1. Bei welchen dieser Fälle und mit welchen Maßnahmen versucht das Bezirksamt die Bewohnbarkeit von Wohnraum wieder herstellen zu lassen und ihm wieder seinen Zweck zuzuführen. Bitte nach Stadtteilen und Straßen unter Nennung der konkreten Maßnahmen aufschlüsseln!

 

  1. Bei welchen dieser Fälle versucht das Bezirksamt gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Zwischennutzungen gegenüber den Verfügungsberechtigten durchzusetzen? Bitte nach Stadtteilen und Straßen aufschlüsseln!

 

  1. Wie viele leerstehende Wohnungen wurden dem Bezirksamt seit August 2023 gemeldet. Bitte aufschlüsseln nach Monaten, wie viele davon von Bürger*innen über den neuen Online-Dienst angezeigt wurden, wie viele Meldungen von Dritten auf anderen Wegen eingingen (E-Mail, Telefon etc.) und wie viele Leerstandsmeldungen von Verfügungsberechtigten selbst kamen.

 

  1. Wie ist das Vorgehen seitens des Bezirksamtes, wenn leerstehender Wohnraum gemeldet wurde? Wird der Leerstand und möglicher weiterer leerstehender Wohnraum vor Ort überprüft und wie ist dann das weitere Verfahren?

 

  1. Wie viele Ferienwohnungen wurden seit 2019 in Hamburg-Nord registriert? Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und Stadtteilen! Ab 2020 bitte die Gesamtzahl nennen, also die Summe der noch aktiven und neu vergebenen Wohnraumschutznummern.

 

  1. Gibt es darunter Anbieter*innen, die mehr als eine Ferienwohnung registriert haben? Wenn ja: bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln und wie viele Ferienunterkünfte Einzelne in welchen Stadtteilen anbieten.

 

  1. Wie viele Beschwerden aufgrund illegaler Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen hat das Bezirksamt seit 2019 erhalten. Bitte nach Kalenderjahren und Stadtteilen aufschlüsseln!

 

  1. Wie kontrolliert das Bezirksamt, ob Vermieter*innen von Ferienwohnungen sich an die Regeln halten?

 

  1. Wie viele Verfahren hat das Bezirksamt seit 2019 eingeleitet, weil Ferienwohnungen nicht registriert waren, ohne Wohnraumschutznummer angeboten, länger als zwei Monate im Jahr vermietet wurden oder aus anderen Gründen? Bitte nach Kalenderjahren, Stadtteilen und Vergehen aufschlüsseln!

 

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden seit 2019 im Zusammenhang mit Ferienwohnungen gemäß §15 HmbWoSchG festgestellt und wie wurden diese im Einzelnen bestraft. Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren, Stadtteilen und in welcher Höhe im Einzelnen Verwarn- und Bußgelder erhoben wurden!

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.02.2025
Ö 7.4
Anhänge

 

Keine

Lokalisation Beta
Hamburg-Nord

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