Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand und Ferienwohnungen im Bezirk Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 13.02.2025 Bezirksversammlung Ö 7.4
Bezahlbarer Wohnraum ist im Bezirk Hamburg-Nord wie in der ganzen Stadt knapp und die Mieten steigen immer weiter. Daran haben weder das Wohnungsbauprogramm von SPD und Grünen noch die Mietpreisbremse etwas geändert. Im Neubau entstehen größtenteils teure Wohnungen, die sich die Mehrheit der Hamburger*innen nicht leisten können und die Neubauzahlen sind zuletzt aufgrund gestiegener Baukosten und Zinsen massiv zurückgegangen. Die Mietpreisbremse bremst nicht ausreichend und wird oft umgangen.
Deshalb ist es wichtig, den Bestand an preisgünstigen Wohnraum zu schützen. Denn es ist besonders dieser, an dem es mangelt und der gefährdet ist. So bietet dieser leider gute Möglichkeiten zur Profitmaximierung und weckt die Begehrlichkeiten von Spekulanten. Sie entmieten Wohnungen und lassen sie leer stehen, um sie teurer verkaufen zu können oder vermieten sie als Ferienwohnungen, um die laufenden Einnahmen aus der Vermietung zu erhöhen. Gegen diese dem Gemeinwohl schadende Praxis kann mit dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) entgegengetreten werden.
Seit der Änderung des HmbWoSchG durch die Hamburgische Bürgerschaft im Oktober 2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Vermieter*innen von Ferienwohnungen in unserer Stadt. Es war zwar schon vorher in Hamburg verboten, Wohnraum länger als zwei Monate als Ferienunterkunft zu vermieten, aber schwer zu kontrollieren. Mit der Registrierungspflicht sollen die Bezirksämter besser kontrollieren können, ob Wohnungen so zweckentfremdet werden.
Bereits seit 1982 ist es in unserer Stadt laut § 9 HmbWoSchG verboten, Wohnraum länger als vier Monate leer stehen zu lassen. Wohnungsleerstand muss von den Verfügungsberechtigten beim Bezirksamt gemeldet werden und bedarf einer Genehmigung. Weil das Bezirksamt Hamburg-Nord die Zweckentfremdung von Wohnraum bisher aber wenig bis gar nicht verfolgt oder bestraft und Eigentümer damit nichts zu befürchten haben, zeigen sie ihren Leerstand oft nicht an und spekulieren darauf, dass er unentdeckt bleibt.
Statt die Möglichkeiten des Wohnraumschutzgesetzes zu nutzen und nicht genehmigten Wohnungsleerstand gemäß § 15 HmbWoSchG mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro auch zur Abschreckung anderer zu bestrafen oder mehr Personal für die Verfolgung von Leerstand und andere Zweckentfremdungen im Bezirksamt einzustellen, setzen SPD und Grüne lieber auf die Hilfe von Bürger*innen. Im Sommer 2023 hat der Senat einen Online-Dienst eingerichtet, über den sie Wohnraumleerstand melden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Bitte Gesamtzahl für Bezirk nennen und diese aufschlüsseln nach
Im Bezirk Hamburg-Nord sind bisher für das aktuelle Jahr 30 leere Wohneinheiten statistisch erfasst worden.
Stadtteil |
Straße |
Wohnraumart |
Leerstand seit: |
Genehmigung erteilt: |
Anzahl der Wohneinheiten |
Alsterdorf |
Bebelallee |
Einfamilienhaus |
Nicht bekannt |
Nein |
1 |
Barmbek-Süd |
Bürgerstraße |
Mehrfamilienhaus |
19.05.2018 |
Nein |
5 |
Barmbek-Süd |
Stückenstraße |
Mehrfamilienhaus |
31.08.2020 |
Nein |
2 |
Uhlenhorst |
Hartwicusstraße |
Mehrfamilienhaus |
Nicht bekannt |
Nein |
10 |
Uhlenhorst |
Schwanenwik |
Mehrfamilienhaus |
Nicht bekannt |
Nein |
10 |
Winterhude |
Andreasstraße |
Mehrfamilienhaus |
05.10.2023 |
Nein |
2 |
Der Grund des Leerstandes wird statistisch nicht erhoben. Erfahrungsgemäß stehen die Wohneinheiten in den überwiegenden Fällen leer, weil umfassende Sanierungen oder Abriss und Neubau erfolgen sollen.
Die Wiederherstellung einer Wohnnutzung ist das Hauptziel des Bezirksamtes und wird mit den vom Hamburgischen Wohnraumschutz gegebenen Möglichkeiten prioritär verfolgt. In allen unter Frage 1 genannten Fällen der Stadtteile Alsterdorf, Uhlenhorst und Winterhude wurden bereits Wohnnutzungsgebote erlassen und zeitgleich Zwangsgelder festgesetzt. Die übrigen Leestände befinden sich noch im Anhörungsverfahren.
Für die Zwischennutzung gibt es im HmbWoSchG keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage, weswegen eine solche Nutzung auch nicht durchgesetzt werden kann. Hingegen obliegt den Verfügungsberechtigten eine Abwendungsverpflichtung, zu der auch die Zwischennutzung gehört. Kommt der Verfügungsberechtigte seiner Abwendungsverpflichtung nicht nach, wird Wohnraum entgegen § 9 HmbWoSchG zu anderen als Wohnzwecken genutzt und ein Wohnnutzungsgebot kann erlassen werden. Ob der Verfügungsberechtigte die Zwischennutzung vor oder nach Erlass eines Wohnnutzungsgebotes realisiert, liegt nicht im Entscheidungsbereich des Bezirksamtes.
Seit dem 01.08.2023 sind insgesamt 460 Wohnungen als leerstehend gemeldet worden.
Monat/Jahr |
Anzahl gemeldeter Wohnungsleerstände von Bürger*innen über den Online Dienst |
Anzahl gemeldeter Wohnungsleerstände von Dritten auf anderen Wegen eingingen (E-Mail, Telefon etc.) |
Anzahl gemeldeter Wohnungsleerstände von Verfügungsberechtigten selbst |
08/2023 |
57 |
0 |
0 |
09/2023 |
46 |
0 |
2 |
10/2023 |
27 |
0 |
0 |
11/2023 |
21 |
0 |
0 |
12/2023 |
8 |
0 |
1 |
01/2024 |
17 |
0 |
0 |
02/2024 |
44 |
5 |
1 |
03/2024 |
13 |
0 |
0 |
04/2024 |
11 |
0 |
0 |
05/2024 |
12 |
0 |
0 |
06/2024 |
10 |
0 |
1 |
07/2024 |
19 |
0 |
0 |
08/2024 |
11 |
0 |
0 |
09/2024 |
9 |
0 |
0 |
10/2024 |
16 |
0 |
1 |
11/2024 |
21 |
0 |
63 |
12/2024 |
22 |
0 |
0 |
01/2025 |
22 |
0 |
0 |
Das Vorgehen erfolgt nach Maßgabe der durch das HmbWoSchG und die entsprechende Fachanweisung vorgegebenen Verfahrensschritte und schließt örtliche Ermittlungen mit ein.
Eine Differenzierung, ob sich hinter den Wohnraumschutznummern eine (klassische) Ferienwohnungen befindet, ist statistisch bzw. automatisiert ebenso nicht auswertbar wie die Lage der Wohnung. Daher beinhaltet die nachfolgende Übersicht alle Wohnraumschutznummern der jeweiligen Jahre. Eine händische Auswertung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da über 3000 WRSN gesichtet werden müssten.
Vergebene WRSN |
Aktuell noch aktive WRSN |
|
2019 |
1311 |
427 |
2020 |
264 |
161 |
2021 |
302 |
179 |
2022 |
406 |
294 |
2023 |
357 |
317 |
2024 |
363 |
350 |
Für die Beantwortung dieser Frage müssten ebenfalls über 3000 WRSN gesichtet und ausgewertet werden, da eine entsprechende Statistik/Datenabruf nicht zur Verfügung steht.
Beschwerden werden statistisch nicht erfasst, so dass eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist.
Anlassbezogen erfolgen Ermittlungen vor Ort, Besichtigungen der Wohnräume sowie Befragungen von Nachbarn oder Gästen. Ebenso erfolgt ein Abgleich der übermittelten Belegungen mit den Gästebewertungen im Internet.
Die Beantwortung der Frage ist identisch mit der Beantwortung der Frage 11; siehe daher Antwort zu Frage 11.
Siehe hierzu das anliegende Worddokument.
Michael Werner-Boelz 07.02.2025
(Bezirksamtsleitung)
Anlage/n:
Anlage zu Frage 11
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