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Zuwendung aus Projektmittel der Stadtteilkulturförderung 2020 - Änderungsantrag Projekt: "re-member" - Tanzprojekt Zuwendungsempfänger/in: Bewegungsraum e.V. (Teresa Hoffmann)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.04.2021
Sachverhalt

 

 

Zuwendungshöhe:

1.020,00 €

 

Bewilligungszeitraum:

01.03.2020  - 30.06.2021

 

 

Für das generationsübergreifende Tanzstück „re-member“, welches seine Premiere im September 2020 auf Kampnagel gefeiert hat, ist zudem ein künstlerisch-tanzpraktisches Rahmenprogramm einschließlich eines Tanzworkshops geplant. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die physische Begegnung von jüngeren und älteren Menschen. Da das Rahmenprogramm jedoch aufgrund der Eindämmungsverordnungen verschoben werden musste, kann der Tanz-Workshop in seiner geplanten Weise nicht durchgeführt werden.

 

Insofern wurde das Konzept überarbeitet, so dass „re-member“ nun auf einen Hör-Spaziergang einladen will: Mit einer circa einstündigen Audioaufnahme, die eine Mischung aus Tanzklasse und Hörspiel sein wird, werden die Teilnehmer*Innen auf einem Spaziergang begleitet.

Eine Live-Präsenz der Choreographinnen ist dadurch nicht nötig.

 

Die Inhalte der Audio-Tanzklasse werden inspiriert sein von der Bewegungssprache und den Improvisationsaufgaben des Stückes „re-member“.

 

Das ursprüngliche Hauptanliegen, eine bewegte Erfahrung für Erwachsene und Kinder gemeinsam zu schaffen, soll bestehen bleiben.

 

Vorteil der Audioaufnahmen ist, dass diese auch nach dem Festival „explore dance – Tanz für junges Publikum“ auf K3 (Rahmenprogramm) zur Verfügung stehen und nicht der Vergänglichkeit anheimfallen. Aufgrund der anhaltenden Lage und raren kulturellen Angebote will Bewegungsraum e.V. mit den Hör-Tanz-Spaziergängen für Kinder und Erwachsene in Hamburg-Nord ein Angebot bereitstellen, dass dem Gedanken des Rahmenprogrammes möglichst nahe kommt und eine außeralltägliche, sinnliche, bewegte Erfahrung ermöglichen kann.

 

Das Angebot stellt weiterhin eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar und dient der positiven Stadtteilentwicklung. Die Zweckbestimmungen der Förderrichtlinie gelten weiterhin als erfüllt. In dieser kulturell stark eingeschränkten Zeit wird der Antrag befürwortet, da lediglich eine Modifizierung des bereits bewilligten Projektes vorliegt und weitere Mittel nicht beantrag werden.

 

Seitens der Verwaltung wird diesem Änderungsantrag zugestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

Antrag vom 08.04.2021