Zuständigkeiten und Maßnahmen im Bereich Zivilschutz im Bezirk Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 14.11.2024 Bezirksversammlung Ö 7.1
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, Terrorismus und Bedrohungen durch Cyberangriffe haben in jüngster Zeit die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert. Aufgrund der dadurch steigenden Bedeutung des Zivilschutzes und der Notwendigkeit, die Bevölkerung in Krisensituationen bestmöglich zu schützen, sind die Zuständigkeiten und Maßnahmen im Bereich Zivilschutz im Bezirk Hamburg-Nord für mehr als 300.000 Menschen von großer Bedeutung, so dass hierfür der derzeitige Status abgefragt werden soll. Dabei bitten wir um spezifische Bezugnahme auf die geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Hamburger Katastrophenschutz Gesetz (HmbKatSG) und das Hamburger Wassergesetz (HWG).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
Vorbemerkung
Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist in der Organisationsstruktur des Hamburger Katastrophenschutzes zuständig für bevölkerungsbezogene Maßnahmen. Als regionale ausgerichtete Verwaltungsbehörde sorgt das Bezirksamt für die Information der Bevölkerung vor Ort, die Betreuung und Unterbringung der Einwohner:innen und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Fachbehörden sowie mit den Hilfsorganisationen zusammen. Für die übergeordnete Koordination und Steuerung und die Zusammenarbeit mit der Bundesebene sowie überregionalen Landesebene ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) als oberste Katastrophenschutzbehörde zuständig. Darüber hinaus kommt ihr eine behördenübergreifende Lenkungsfunktion mit Bindungswirkung zu. Zur Organisation des Katastrophenschutzes in Hamburg siehe
Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Nord die Fragen wie folgt:
Der Hamburger Katastrophenschutz - Wer macht was?
1. Katastrophenschutzplanung und Krisenmanagement
1.1. Welche spezifischen Katastrophenschutzpläne bestehen im Bezirk Hamburg-Nord, und wie werden diese in welchen zeitlichen Abständen von welchen Stellen überprüft und aktualisiert?
1.2. Welche Inhalte sind in den unter 1.1 genannten Katastrophenschutzplänen enthalten? Beschreiben Sie bitte auch die erfassten Lagen und die dazu geplanten Maßnahmen im Überblick.
Zu 1.1 und 1.2.
Planungen zu |
Inhalt |
Warnung und Information |
Bereitstellen von Informationen zur Schadenslage und ggf. zur Evakuierung |
Unterbringung |
Evakuierung der Bevölkerung, der Eröffnung und Herrichtung einer Notunterkunft, dem Transport der Bevölkerung zur Notunterkunft |
Versorgung und Betreuung |
medizinische Versorgung und Betreuung, Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser aus Trinkwassernotbrunnen |
Die im Bezirksamt vorgehaltenen Handlungsanweisungen sind für unterschiedliche potenzielle Schadens- und Katastrophenlagen universell einsetzbar und werden vom Abschnitt Zivil- und Katastrophenschutz im Fachamt Interner Service in regelmäßigen Abständen auf Aktualität überprüft.
1.3. Welche Rolle spielt das Bezirksamt Hamburg-Nord im lokalen Krisenmanagement, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport?
Gemäß Art. II Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Katastrophenschutzgesetzes (KatSchGDAO) sind die Bezirksämter zuständig für die Aufgaben nach § 5, § 6 Nummer 3, § 8 Absatz 2 Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG) sowie § 27 Absatz 2 HmbKatSG hinsichtlich der Einheiten und Einrichtungen des Betreuungsdienstes, § 27 Absatz 2, sowie §§ 20, 21, 24 bis 25 als auch für die Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall.
Die Behörde für Inneres und Sport ist als Fachbehörde die oberste Katastrophenschutzbehörde in Hamburg. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
1.4. Inwiefern ist der Bezirk Hamburg-Nord in überregionale Katastrophenschutzpläne der Stadt Hamburg eingebunden?
Die Koordinierung für überregionale Planungen zum Katastrophenschutz obliegt der Behörde für Inneres und Sport. Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist hier nicht unmittelbar eingebunden, wird aber ggf. über Ergebnisse der überregionalen Koordinierung informiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2. Notfallversorgung und Infrastruktur
2.1. Welche Notfallunterkünfte sind im Bezirk Hamburg-Nord vorhanden, und wie werden diese im Katastrophenfall betrieben und ausgestattet?
Das Bezirksamt Hamburg-Nord verfügt über Einrichtungen in unterschiedlichen Größenordnungen, die im gesamten Bezirk verteilt sind und je nach Erfordernis und Lagefall als Notunterkünfte hergerichtet werden können. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Schulen. Betrieben werden die Notunterkünfte im Einsatzfall durch das Bezirksamt selbst. Im Auftrag des Bezirksamtes können Aufgaben an betreuungsbeauftragte Hilfsorganisationen weitergegeben werden. Erforderliche Ausstattungsmaterialien werden in Teilen sowohl vom Bezirksamt als auch von den Hilfsorganisationen vorgehalten.
2.2. Wie wird die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur (z.B. Strom-, Wasser- und Verkehrsversorgung) im Bezirk Hamburg-Nord während einer Krise gewährleistet? Bitte gehen Sie insbesondere auf die Notfallbrunnenversorgung im Bezirk Hamburg-Nord ein.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist nach Art. II Nr. 2 KatSchGDAO lediglich für die Trinkwassernotversorgung zuständig. Zu den Trinkwassernotbrunnen siehe Drs. 22/13776 und 22/14012.
2.2.1. Wie ist die flächendeckende Abdeckung von Notfallbrunnen im Bezirk-Nord gewährleistet (z.B. gibt es in bestimmten Stadtteilen wie Groß Borstel bisher keinen Notfallbrunnen)? Wie ist bei fehlenden Notfallbrunnen die Trinkwasserversorgung gewährleistet? Siehe hierzu auch Drucksache 22/14660 der Hamburger Bürgerschaft.
Die Bezirksämter sind für die Inbetriebnahme des Brunnens und Ausgabe des Trinkwassers im Katastrophenfall zuständig. Die bezirklichen Versorgungsstrukturen unterstützen die Eigenvorkehrungen der Bevölkerung für die Versorgung mit Trinkwasser in Notsituationen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe veröffentlicht Informationen für die Eigenvorsorge, siehe https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html
Darüber hinaus liegen nicht überall die Voraussetzungen vor, um verwertbares Wasser zu fördern. Mancherorts sind der Förderung Grenzen gesetzt (z.B. geologisch, technisch oder hygienerechtlich). Notwasser ist somit von dem nächstgelegenen oder den sich im Umkreis befindlichen einsetzbaren Trinkwassernotbrunnen zu beschaffen. Die Bevölkerung wird im Lagefall über den Standort des aufzusuchenden, nächstgelegenen Trinkwassernotbrunnen informiert. Im Übrigen siehe Drs. 22/14660.
2.3. Welche Maßnahmen sind geplant oder umgesetzt, um die Infrastruktur und Gesundheitseinrichtungen gegen Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Sturmfluten zu schützen?
Der Schutz von Infrastruktur und Gesundheitseinrichtungen im Sinne des vorbeugenden Katastrophenschutzes fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachbehörden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3. Rettungsdienste und Feuerwehr
3.1. Wie sind die Rettungsdienste und die Feuerwehr im Bezirk Hamburg-Nord für den Zivilschutz organisiert?
Die Organisation der Rettungsdienste und Feuerwehr fällt in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3.2. Welche logistischen und administrativen Unterstützungsmaßnahmen stellt das Bezirksamt Hamburg-Nord den Einsatzkräften zur Verfügung? Welche finanziellen Mittel werden hierfür bereitgestellt?
Auf Anfrage unterstützt das Bezirksamt Hamburg-Nord im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Kompetenzen, siehe Vorbemerkung. Finanzielle Mittel stellt das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht zur Verfügung.
3.3. Gibt es spezielle Notfallpläne für großflächige Evakuierungen und Massenunfälle, und wie werden diese mit den Einsatzkräften abgestimmt?
Für Notfallpläne für großflächige Evakuierungen und Massenunfälle ist die Behörde für Inneres und Sport zuständig, siehe Vorbemerkung
4. Öffentliche Information und Warnsysteme
4.1. Welche Warnsysteme sind im Bezirk Hamburg-Nord im Einsatz, um die Bevölkerung im Katastrophenfall schnell und effizient zu informieren? Siehe hierzu auch Drucksache 22/10593 der Hamburger Bürgerschaft.
Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt auf einen Warnmittelmix, siehe Drs. 22/10593 und Warnung der Bevölkerung, der auch im Bezirk Hamburg-Nord Anwendung findet.
4.2. Wie wird die Bevölkerung über Katastrophenschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufgeklärt? Gibt es regelmäßige Informationskampagnen oder -veranstaltungen?
4.3. Wie kooperiert das Bezirksamt mit der Landesebene und Bundesebene, insbesondere mit der Behörde für Inneres und Sport, um eine koordinierte öffentliche Information sicherzustellen?
Die Koordination obliegt der Behörde für Inneres und Sport als oberste Katastrophenschutzbehörde in Hamburg, siehe Vorbemerkung. Das Bezirksamt wird über Kommunikation an die Bevölkerung informiert, zuletzt vor Beginn der Sturmflutsaison z.B. über die Flyer an die potenziell betroffenen Haushalte.
5. Evakuierungen und Verkehrsmanagement
5.1. Welche Evakuierungspläne existieren für den Bezirk Hamburg-Nord, und wie wird die Durchführung im Ernstfall organisiert?
5.2. Wie wird die Verkehrslenkung im Katastrophenfall geregelt, um eine reibungslose Evakuierung und den Zugang für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten?
5.3. Gibt es festgelegte Routen und Sammelpunkte für Evakuierungen, und wie werden diese der Bevölkerung kommuniziert?
Zu 5.:
Siehe Antwort zu Frage 3.3.
6. Gesundheits- und Sozialwesen
Vorbemerkung zu 6.: Die im Fragenkomplex 6. enthaltenen Fragestellungen liegen im Zuständigkeitsbereich der Sozialbehörde, der Rettungsdienste und/oder betreffen die Eigenorganisation der Einrichtungen selbst.
6.1. Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
6.1.1. Wie wird die Zusammenarbeit des UKE mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord im Katastrophenfall organisiert?
6.1.2. Welche Maßnahmen sind im UKE vorgesehen, um die intensivmedizinische Versorgung im Katastrophen- oder Kriegsfall sicherzustellen?
6.1.3. Wie ist das UKE auf einen längeren Ausfall kritischer Infrastrukturen wie Strom, Wasser und Kommunikation vorbereitet?
6.1.4. Wie wird im UKE die Versorgung von besonders schutzbedürftigen Gruppen (z.B. Neugeborenen, Schwerverletzten) im Katastrophenfall sichergestellt?
Zu 6.1: Die Leitung des Gesundheitsamtes ist in der Reaktionsgruppe Seuchenschutz tätig, in der auch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) einen Platz hat. Für sonstige Fälle siehe Vorbemerkung zu 6..
6.2. Asklepios Klinik Barmbek
6.2.1. Wie ist die Asklepios Klinik Barmbek in die Katastrophenschutzplanung des Bezirks Hamburg-Nord eingebunden?
6.2.2. Welche besonderen Vorkehrungen trifft die Asklepios Klinik Barmbek, um die chirurgische und unfallchirurgische Versorgung in Krisenzeiten sicherzustellen?
6.2.3. Wie wird die Logistik von medizinischem Material und Medikamenten in der Asklepios Klinik Barmbek im Falle eines großflächigen Katastrophen- oder Kriegsereignisses organisiert?
Zu 6.2: Siehe Vorbemerkung zu 6.
6.3. Alsterdorfer Kliniken
6.3.1. Wie wird die Versorgung von Menschen mit Behinderungen in den Alsterdorfer Kliniken im Katastrophen- oder Kriegsfall sichergestellt?
6.3.2. Welche speziellen Maßnahmen sind in den Alsterdorfer Kliniken vorgesehen, um psychisch erkrankte Patienten während einer Krise zu betreuen und zu schützen?
6.3.3. Wie sind die Alsterdorfer Kliniken auf die Versorgung von besonders schutzbedürftigen Gruppen während eines längeren Ausfalls der kritischen Infrastruktur vorbereitet?
Zu 6.3.: Siehe Vorbemerkung zu 6.6.4. Klinikum Nord – Standorte Heidberg und Ochsenzoll
6.4.1. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den Standorten Heidberg und Ochsenzoll des Klinikums Nord und dem Bezirksamt Hamburg-Nord im Katastrophenfall organisiert?
6.4.2. Welche Maßnahmen sind an den Standorten Heidberg und Ochsenzoll vorgesehen, um die medizinische Versorgung bei einem Massenanfall von Verletzten oder in einer Pandemie sicherzustellen?
6.4.3. Wie wird die psychosoziale Notfallversorgung an den Standorten Heidberg und Ochsenzoll im Falle eines großflächigen Katastrophenereignisses organisiert?
Zu 6.4.: Siehe Vorbemerkung zu 6.
6.5. Israelitisches Krankenhaus
6.5.1. Wie ist das Israelitische Krankenhaus in die Katastrophenschutzplanung des Bezirks Hamburg-Nord eingebunden?
6.5.2. Welche besonderen Vorkehrungen sind im Israelitischen Krankenhaus getroffen, um die medizinische Versorgung von Patienten im Falle eines großflächigen Katastrophen- oder Kriegsereignisses sicherzustellen?
6.5.3. Wie wird das Israelitische Krankenhaus auf einen längeren Ausfall kritischer Infrastrukturen wie Strom, Wasser und Kommunikation vorbereitet?
6.5.4. Wie wird die Versorgung von besonders schutzbedürftigen Gruppen (z.B. ältere Menschen, chronisch Kranke) im Israelitischen Krankenhaus im Katastrophenfall sichergestellt?
6.5.5. Gibt es spezielle Maßnahmen oder Kooperationen des Israelitischen Krankenhauses mit anderen Krankenhäusern und Einrichtungen, um im Katastrophenfall eine koordinierte Versorgung der Patienten zu gewährleisten?
Zu 6.5.: Siehe Vorbemerkung zu 6.6.6. Niedergelassene Ärzte und ambulanter Bereich
6.6.1. Wie ist die Einbindung der niedergelassenen Ärzte und des ambulanten Gesundheitssektors in die Katastrophenschutzplanung des Bezirks Hamburg-Nord organisiert?
6.6.2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Koordination zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Krankenhäusern des Bezirks im Katastrophen- oder Kriegsfall zu gewährleisten?
Zu 6.6.: Niedergelassene Ärzte und der ambulante Gesundheitssektor haben keine Aufgaben und keine festgelegte Rolle im Katastrophenschutzfall.
6.7. Rolle des Gesundheitsamtes
6.7.1. Inwieweit ist das Gesundheitsamt des Bezirks Hamburg-Nord in alle Abläufe des Katastrophen- und Zivilschutzes eingebunden?
Die Leitung des Gesundheitsamtes ist Mitglied des (bezirksinternen) Regionalen Katastrophendienststabs.
6.7.2. Welche Maßnahmen hat das Gesundheitsamt ergriffen, um auf großflächige Gesundheitskrisen wie Pandemien oder biologische Bedrohungen vorbereitet zu sein?
Ständige Beobachtung und Recherche in Hinblick auf gesundheitliche, epidemiologische und epidemische Entwicklungen. Surveillance der eigenen Daten und über das sogenannte „Infekt-Info“ Information auf Landesebene.
6.8. Alternative Unterbringung und Evakuierung von Kranken
6.8.1. Welche Pläne existieren für den Fall, dass Krankenhäuser im Bezirk Hamburg-Nord durch ein Katastrophen- oder Kriegsereignis zerstört oder unbrauchbar werden?
Siehe Vorbemerkung zu 6.
6.8.2. Welche Möglichkeiten zur Evakuierung von Kranken in andere Regionen oder Bundesländer bestehen, und wie ist die Zusammenarbeit mit überörtlichen Gesundheitsbehörden und Einrichtungen organisiert?
Siehe Vorbemerkung und Vorbemerkung zu 6.
6.8.3. Inwieweit werden bei der Planung von Evakuierungen und der Unterbringung von Kranken mögliche militärische Zielstrukturen berücksichtigt, um sichere Alternativen außerhalb gefährdeter Gebiete zu gewährleisten?
Siehe Vorbemerkung zu 6.
7. Katastrophenschutzübungen und Schulungen
7.1. Welche Katastrophenschutzübungen werden regelmäßig im Bezirk Hamburg-Nord durchgeführt, und wie werden diese ausgewertet?
Das Bezirksamt Hamburg-Nord führt regelmäßig Planbesprechungen, Kommunikations- und Funkübungen, Stabsübungen sowie Übungen zu Öffnung und Betrieb von Notunterkünften und Trinkwassernotbrunnen durch. Zudem nimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord an der jährlichen Stabsrahmenübung teil.
Eine Evaluation erfolgt übungsbezogen anhand von Feedbackbögen oder anhand von persönlichen Feedbackgesprächen.
7.2. Wie wird das Personal der Rettungsdienste und des Bezirksamts für den Einsatz in Katastrophenfällen geschult?
Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist für die Schulung des Regionalen Katastrophendienststabs (RKD) Hamburg-Nord zuständig. Neben dem Übungsangebot, s. Antwort zu Frage 7.1, informiert das Bezirksamt seine Mitarbeitenden regelmäßig über die Aufgaben und Funktionen des RKD und hält einen internen Sharepoint mit vielfältigen Informationen bereit. Beschäftigten des Bezirksamtes steht ferner das Fortbildungsangebot des Zentrums für Aus- und Fortbildung zur Verfügung.
7.3. Inwieweit werden auch Ehrenamtliche und freiwillige Helfer in die Katastrophenschutzübungen einbezogen?
Je nach Übung und Schadensszenario nehmen bei Betroffenheit des entsprechenden Stabes bezirksamtsinterne Unterstützungskräfte an der Übung teil. Dazu gehören auch freiwillige Helfer:innen i.S.d. §10 HmbKatSG. Darüber hinaus nehmen an einigen Katastrophenschutzübungen auch Hilfsorganisationen teil.
8. Zusammenarbeit und Vernetzung
8.1. Wie kooperiert der Bezirk Hamburg-Nord mit den anderen Hamburger Bezirken und der Landesebene im Rahmen des Zivilschutzes?
Das Bezirksamt Hamburg-Nord tauscht sich regelmäßig in verschiedenen Formaten, wie z.B. in Arbeitsgruppen, Besprechungen, Infoveranstaltungen, Fachaustauschen etc., mit den Katastrophenschutzbehörden Hamburgs und den Hilfsorganisationen aus. Insbesondere auf Ebene der Bezirksämter findet eine ausgeprägte Zusammenarbeit statt. Vernetzungsmöglichkeiten und Gelegenheiten zum Austausch werden von der BIS und dem bezirklichen Federführer Hamburg-Mitte sichergestellt.
8.2. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bezirk Hamburg-Nord und privaten Unternehmen, um im Katastrophenfall zusätzliche Unterstützung sicherzustellen?
Keine.
8.3. Wie wird die Vernetzung und der Informationsaustausch zwischen den lokalen und überregionalen Zivilschutzbehörden sichergestellt?
Siehe Antwort zu 8.1.
Michael Werner-Boelz 23.10.2024
(Bezirksamtsleitung)
Keine
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