Zusätzliche Personalkosten in der Kinder- und Jugendhilfe für Freie Träger durch den TV-L Tarifabschluss
Letzte Beratung: 06.04.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2
Anlass
Mit seiner Beschlussfassung in der Sitzung vom 02.02.2022 hat der Jugendhilfeausschuss (Drs. 21-3117) die Sozialbehörde gebeten, kurzfristig Mehrbedarfe auf Grundlage des aktuellen Tarifabschlusses inklusive der sogenannten Corona-Sonderzahlung zur Verfügung zu stellen.
Der Hauptausschuss (Drs. 21-3133) ist der Beschlussempfehlung in seiner Sitzung vom 10.02.2022 gefolgt.
Sachverhalt
Die Sozialbehörde hat mit der Übersendung der Bürgerschaftsdrucksache 22/7158 geantwortet. Danach sind die Tarif- bzw. Personalkostensteigerungen grundsätzlich als zuwendungsfähig anzuerkennen und durch die von der Bürgerschaft zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu refinanzieren.
Die Jugendhilfeträger im Bezirksamt Hamburg-Nord sind darüber informiert und können bei Bedarf Aufstockungsanträge stellen. Einige Träger hatten eine Tarifsteigerung in ihren Anträgen für 2022 bereits berücksichtigt.
Die Finanzierung der Personalkostenmehrbedarfe inkl. der Corona-Sonderzahlung erfolgt über die Reste in den Rahmenzuweisungen bzw. über Rückflüsse im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfungen.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Michael-Werner-Boelz
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