Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses VI Kleine Anfrage von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens (CDU)
Sachverhalt:
Im Vorfeld der Öffentlichen Anhörung zur Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus durch ein gewerbliches Café am 23. November 2023 wenden sich zunehmend auch Nachbarn des sog. Hamburg-Hauses mit Fragen an uns.
Zur Vorbereitung der Sitzung auch für diesen Personenkreis bitten wir den Herrn Bezirksamtsleiter um Beantwortung nachfolgender Fragen:
Antwort der Verwaltung:
Es gibt einen groben Zeitplan für die wichtigsten Meilensteine (s. Konzept S.25: lebendigesgrossborstel.de/wp-content/uploads/2023/07/20230531-Konzept-Stavenhagenhaus_web.pdf). Nach aktuellem Kenntnisstand sollen die Empfehlungen Ende 2026 umgesetzt sein.
Antwort der Verwaltung:
Die gewünschten Veränderungen für das Stavenhagenhaus basieren auf den Ergebnissen der durchgeführten Umfragen und Gespräche im Stadtteil, einschließlich der 2 Workshop-Termine der AG Stavenhagenhaus. Alle auf den Workshops benannten Themen, sind unter dem folgenden Link dokumentiert: P_Kulturzentrum Stavenhagenhaus – Lebendiges Groß Borstel (lebendigesgrossborstel.de).
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Beeinträchtigung durch Lärm bezieht sich auf die gegenwärtige Wohnnutzung der Hausmeisterfamilie im Stavenhagenhaus bei künftigem Cafébetrieb. Das neue Konzept wurde in Abstimmung mit dem Hausmeisterehepaar erarbeitet:
(https://lebendigesgrossborstel.de/wp-content/uploads/2023/07/20230531-Konzept-Stavenhagenhaus_web.pdf S.6.3 Aufgabe Dienstwohnung).
Antwort der Verwaltung:
Die Vertragsunterzeichnung hat noch nicht stattgefunden. Es zeichnet sich eine Öffnung des Cafés von Donnerstag bis Sonntag mit Schwerpunkt in den Nachmittagsstunden ab, was nachbarschaftsverträglich ist. Das Angebot der Speisen ist mit der vorhandenen Café-/ Bistroküche umzusetzen.
Antwort der Verwaltung:
Ja.
Antwort der Verwaltung:
An der Art der Küchenform (Café-/Bistroküche) ändert auch ein eventueller Einbau eines Fettabscheiders nichts. Es soll eine Prüfung stattfinden, ob ein Einbau möglich ist, dann könnte ggf. das Speisenangebot stärker variiert werden.
Antwort der Verwaltung:
Das Nachbarschaftscafé soll für jeden offen stehen und somit den Austausch und die Begegnung, unabhängig von dem Besuch eines gezielten Veranstaltungsangebots, im Haus fördern. So sollen neue Kontakte und Synergien zwischen den unterschiedlichen Akteuren und Besucher:innen entstehen.
Antwort der Verwaltung:
Die Bauakte kann im Bezirksamt eingesehen werden.
Michael Werner-Boelz Hamburg, 16.11.2023
Bezirksamtsleitung
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