21-4558.3

Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses VI Kleine Anfrage von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Im Vorfeld der Öffentlichen Anhörung zur Nutzungsänderung im Stavenhagenhaus durch ein gewerbliches Café am 23. November 2023 wenden sich zunehmend auch Nachbarn des sog. Hamburg-Hauses mit Fragen an uns.

 

Petitum/Beschluss

 

Zur Vorbereitung der Sitzung auch für diesen Personenkreis bitten wir den Herrn Bezirksamtsleiter um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Im Konzept zu Nutzung und Betrieb des Stavenhagenhauses vom 5. Mai 2023 sind verschiedene "gewünschte Veränderungen" aufgelistet.
  1. Wie ist die zeitliche Umsetzung der daraus jeweils folgenden Lösungsansätze/Handlungsempfehlungen im Einzelnen?
  2. Gab es über die "gewünschten Änderungen" hinaus Anregungen, welche nicht in das Konzept aufgenommen wurden, wenn ja, welche und warum wurden sie nicht berücksichtigt?
  1. In Punkt 6.3 des Konzeptes wird davon ausgegangen, dass "Beeinträchtigungen durch Lärm und Ruhestörung bei künftigem Café-Betrieb zu erwarten sind". Die Ausschreibung zur Aufforderung eines Angebotes als Café-Pächter im Stavenhagenhaus weist auf Nutzungseinschränkungen und die Erforderlichkeit einer nachbarschaftsverträglichen Gestaltung hin. Die eingereichten Angebote wurden am 25.9.2023 einer Jury präsentiert und eine Auswahl getroffen. Das Bezirksamt verhandelt derzeit mit dem Erstplatzierten.
    1. Welche Vorschläge beinhaltet das Angebot der Erstplatzierten im Einzelnen zur nachbarschaftsverträglichen Gestaltung des gastronomischen Betriebes, und zwar getrennt nach Innen-/Außenbewirtung, Öffnungszeiten, Privatfeiern im Café sowie auf dem Außengelände (Terrasse), Speiseangebot?
    2. Reichen diese Vorschläge nach Auffassung das Amtes für eine nachbarschaftsverträgliche Gestaltung aus?
    3. Aus welchem Grunde ist der "Einbau eines Fettabscheiders im Keller" des Stavenhagenhauses erwähnt, soll das Speiseangebot des Cafés, über das bei einem derartigen gastronomischen Betrieb übliche hinausgehen, wenn ja, was wurde hierzu angeboten?
  2. Wie ist die im Konzept erwähnte "niedrigschwellige Anlaufstelle" definiert?
  3. Der Senat erwähnt in der Antwort (Drs 22/12524) vom 18.07.2023, dass die Café-Nutzung mit geltendem Planrecht vereinbar sei. Das habe das Fachamt auf Grundlage des weiterhin geltenden Zustimmungsantrages aus 1960 festgestellt. Wie und wo kann dieser Bescheid eingesehen werden?